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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1936
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Zeitschriften- und Zeitungswesen Keine Einzelmitgliedschast der Schriftleiter bei der DAF. Der Neichsverband der Deutschen Presse gibt folgendes bekannt: Die seinerzettigen Abmachungen zwischen Herrn Reichsminister vr. Goebbels und Herrn Staatsrat vr. Ley über die mittelbare Mitgliedschaft von Mitgliedern der Fachverbände innerhalb der Neichskulturkammer bei der Deutschen Arbeitsfront auf Grund des korporativen Beitritts der Neichskulturkammer bzw. ihrer Einzel kammern zur Arbeitsfront sind nach wie vor gültig. Kein in den der Neichskulturkammer angeschlossenen Einzelkammern und Verbänden organisierter Volksgenosse braucht daher der Deutschen Arbeitsfront als Einzelmitglieü anzugehören, weil er durch seine Zugehörigkeit zur Neichskulturkammer seinen Verpflichtungen gegenüber dem stän dischen Aufbau nachgekommen ist. Bezieherwerber-Lichtbildausweis Anforderungen von Lichtbildausweisen für die Bezieherwerber bei der Neichspressekammer ist in jedem Falle das polizeiliche Füh rungszeugnis beizufügen, auch wenn der Werber schon im Besitze eines Lichtbildausweises war. Das Ausstellungsdatum des polizei lichen Führungszeugnisses darf bei Anforderung des Ausweises nicht weiter als ein halbes Jahr zurückliegen. Ausweise, denen ältere Füh rungszeugnisse beigefügt sind, werden von der Reichspressekammer unerledigt an die Firmen zurückgegeben. Berichterstattung über die Leipziger Frühjahrsmesse Der Beratungsausschuß und die Beratungsstelle für redaktionelle Hinweise teilt dem Leipziger Meßamt auf Anfrage mit: »Von einer Sonderregelung für Hinweise und Berichte über die Leipziger Messe wie im Jahre 1935 ist in diesem Jahre abgesehen worden, da die in der Zwischenzeit neu herausgegebenen Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Tageszeitungen, Zeitschriften und Korrespondenzen unter Ziffer 4, Seite 14/15, dem pflichtbewußten Schriftleiter genügend Freiheit zu einer klaren und ausreichenden Berichterstattung geben. Danach ist von allen reklamehaft aufgemachten Warenbeschreibungen bzw. Standschilderungen abzuschen, die Berichterstattung soll ein Niederschlag eigener Überzeugung auf Grund persönlicher Besichti gung und Prüfung sein. (Selbstverständlich auch durch Mitarbeiter usw.) Nennung von Firmen, Marken und gegebenenfalls auch Preisen ist nur dann gestattet, wenn eine auf eigener journalistischer Arbeit beruhende Berichterstattung in branchenmäßiger Zusammenfassung erfolgt und wenn es sich um Sonderleistungen handelt. Sonst ist Markennennung, Firmen- und Preisbezeichnung nur erlaubt, wenn ohne sie der Bericht verständnislos bleibt. Einzelbeschreibung bereits eingeführter Gegenstände ist im Textteil grundsätzlich verboten. Soge nannte Firmenwaschzettel dürfen nur als Material benutzt werden, auch die des Pressedienstes des Leipziger Meßamts.« Der Werbungsgedanke seht sich durch Der ständige Vertreter des Präsidenten des Werberats der deut schen Wirtschaft, Ministerialrat Prof. vr. Hunke, gibt in der »Deutschen Volkswirtschaft« einen Überblick über die Arbeiten des Werberats der deutschen Wirtschaft im Jahre 1935: Das praktische Ergebnis der bisherigen Arbeit könne dahin zusammengefaßt werden, daß die Mißstände auf dem Gebiet des Werbewesens heute restlos beseitigt seien. Der Kampf gegen die Werbung sei allerdings auch heute noch nicht ganz überwunden. Wohl habe die wirtschaftliche Besse rung einen Aufschwung der Werbung mit sich gebracht, aber Errich tungsverbote, Produktionsbefchränkungen und Nohstoffknappheit hemmten weiter ihre Entwicklung. Weit gefährlicher aber wirkten sich die Eingriffe unbefugter Stellen in die Werbung aus. Von der Ein mischung örtlicher Stellen an, über den Bildersturm gegen Schilder und Anschläge bis zu dem falschen Standpunkt, daß die Berufsehre eine Werbung nicht erlaube, ziehe sich ein roter Faden, der die Wer bung zwar in ihrem Lebensnerv nicht mehr bedrohen könne, sie aber empfindlich zu schädigen vermöge. Der Werberat habe den Kampf gegen die Beschränkungen und Hemmungen in der Werbung als seine erste Aufgabe betrachtet. Immer mehr beginne sich der Gedanke der Notwendigkeit der Werbung auch in den Kreisen durchzusetzen, die sie bisher bekämpft hätten. Die Entwicklung der Werbeumsätze sei angesichts dieser Momente mehr als befriedigend verlaufen. Daß der Umsatz des Jahres 1935 erheblich über dem des Vorjahres liege, am Ende des Jahres sogar um 15°/o, sei ein unbestreitbarer Erfolg. Trotz aller noch vorkommenden Verstöße sei es zur allgemeinen Übung ge worden, daß Werbung in Gesinnung und Ausdruck deutsch zu sein habe, daß sie das sittliche Empfinden des deutschen Volkes nicht ver- 186 letzen dürfe und jeder in seiner Wirtschaftswerbung als ehrbarer Kaufmann zu handeln habe. Aufgabe des kommenden Jahres werde es vornehmlich sein, die aktive Werbung der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik zur Verfügung zu stellen. Theater als Verleger Der Präsident der Neichspressekammer hat bestätigt, daß für die Theater, die Programmhefte verlegen, die Pflicht der Eingliederung in den Reichsverband der deutschen Zeitschriftenverlcger besteht. Da die Theater aber bereits über die Reichstheaterkammer Mitglieder der Neichskulturkammer sind, genügt eine listenmäßige beitragsfreie Anmeldung zum Reichsverband der deutschen Zeitschriftenverleger. Eine Befreiung von dieser Anmeldungspflicht wegen geringfügiger Betätigung auf dem Gebiet der Presse kann nicht anerkannt werden, da die Programme zum großen Teil Fachaufsätze und allgemeine Aufsätze enthalten. Die Neichstheaterkammer empfiehlt den Bühnen leitungen, die Programmhefte selbst verlegen, entsprechend zu ver fahren und die Anmeldung zum Neichsverband der deutschen Zeit schriftenverleger unverzüglich vorzunehmen. Gegen den politischen Mißbrauch kirchenamtlicher Blätter Der Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hatte bisher auf Grund einer ihm gesetzlich zustehenden Befugnis die katho lischen und evangelischen Zeitschriften, die zur Veröffentlichung der kirchenamtlichen Anordnungen und der sonstigen die geistliche Leitung der Gläubigen betreffenden Verfügungen bestimmt sind, von der An wendung des Schriftleitergesetzes ausgenommen. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat sich infolge Mißbrauchs dieser Freistellung von den Vorschriften des Schriftleitergesetzes veranlaßt gesehen, die Neichspressekammer und den Neichsverband der Deutschen Presse darauf hinzuweiscn, daß die Freistellung in Zukunft nur noch für solche kirchlichen Zeitschriften gelten kann, die sich streng an die Bestimmung halten, daß sie nur kirchenamtliche Anordnungen und sonstige kirchliche, die geistliche Leitung der Gläubigen betreffende Verfügungen wiedergeben dürfen. Zeitschriften, die sich hierauf nicht beschränken, find als politische Zeitschriften anzusehen und unterliegen den Bestimmun- gen des Schriftleitergesetzes. Sie dürfen daher nur noch unter Verantwortung eines in die Berufsliste eingetragenen Schrift leiters erscheinen. Einladungen an die Presse Der Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat in einem Nunderlaß sämtliche Neichsministerien darauf aufmerksam ge macht, daß die Presse in letzter Zeit in immer steigendem Maße zu Konferenzen, Besichtigungen, Vorführungen usw. eingeladen wird. Alle Behörden sind daher gebeten worden, zu Konferenzen und Besichtigungen nur in Übereinstimmung mit der Presseabtei lung der Neichsregierung einzuladen und ihre Nachgeord neten Dienststellen anzuweisen, daß sie ihre Einladungen nur in Übereinstimmung mit denLandesstellen des Reich smini- steriums für Volksaufklärung und Propaganda ergehen lassen. Der Neichsminister für Volksausklärung und Propaganda weist darauf hin, daß dasselbe auch für Berufsorganisationen, Sportverbände, wirtschaftliche Unternehmungen usw. gilt, daß also auch diese Stellen Einladungen an die Presse nur dann ergehen lassen sollen, wenn sie vorher mit der zuständigen Stelle des Neichsmini- steriums für Volksaufklärung und Propaganda Fühlung genom men haben. Neuer Lehrauftrag für Zeitschristenkunde Die vom Reichsverband der deutschen Zeitschriften-Verleger mit Unterstützung des Zeitungswisfenschaftlichen Verbandes unternomme nen Bemühungen haben einen neuen Erfolg zu verzeichnen: Der Reichsunterrichtsminister hat I)r. pkil. Or. rer. pol. kabil. Ernst Herbert Lehmany einen besoldeten Lehrauftrag für Zeitschriftenforschung am Deutschen Institut für Zeitungswissenschaft in Berlin erteilt. Es ist dies der zweite Lehrauftrag für Zeitschristen wesen an einer deutschen Hochschule, den ersten erhielt bekanntlich Pro fessor vr. Menz in Leipzig. Mit Befriedigung verzeichnet der Reichs verband der deutschen Zeitschriften-Verleger diese Tatsache als einen weiteren wesentlichen Fortschritt zu dem von ihm mit Nachdruck er strebten Ziel, auch der Zeitschriftenkunde neben der Zeitungswissen schaft an den deutschen Hochschulen zu einer für Praxis wie Wissen schaft gleich fruchtbaren Vertretung zu verhelfen.
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