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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1936
- Strukturtyp
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- 1936-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1936
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- Deutsch
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kaum an die vielen Vertragsbedingungen und handelt vollständig nach seinem Gefühl, ohne Rücksicht auf Paragraphen und Be stimmungen. Ein Grund mehr für den sorgfältigen Lieferanten, sich einer prompten Bedienung seiner Kunden zu befleißigen. Ebenso selbstverständlich wie die zuverlässige, Peinlich genaue bürotechnische Erledigung der einzelnen Geschäftsvorfälle ist die Führung besonderer Vertreterkonten, aus denen zu jeder Zeit der jeweilige Stand der Provisionsverhältnisse ersichtlich ist. Wer in der Praxis mit diesen Dingen zu tun hat, wird dem beipflichten, daß gerade die im Überlanddienst tätigen Buchvertreter natur gemäß mit hohen Spesen zu rechnen und demzufolge auch einen erheblichen Geldbedarf haben, der oft genug noch die Grenzen des zustchenden Provisionshöchstmaßes überschreitet. Nicht immer lassen sich diese Dinge mit den vertragsmäßigen Abmachungen in Übereinstimmung bringen, denn vielfach sind darüber hinaus noch besondere Zuwendungen notwendig. Alle diese Vorgänge ergeben die mannigfachsten Verrechnungen, Belastungen und Gutschriften, zu denen sich auch noch zahlreiche Buchungen aus den Aufträgen selbst gesellen. Um diese vielen, rasch aufeinanderfolgenden Er eignisse buchungstechnisch und damit fest und unverrückbar festzu halten, ist die Kontenführung unerläßlich, zumal man damit unge ordneten, ins unübersichtliche gesteigerten Verhältnissen die Stirn bietet. Im Rahmen der kontoristischen Arbeiten spielt das Mahn- und Klagewesen eine besondere Rolle, da ihm als lebenswichtige Ader des Teilzahlungsgeschäftes eine maßgebende Bedeutung zu- kommt. Seine praktische Handhabung muß in geordneter Weise geschehen, wie des weiteren auch seine äußere Entfaltung eine streng geführte Organisation aufweisen soll. Nur die straffe Durch führung des Mahn- und Klageverfahrens gewährleistet der Liefer firma einen entsprechenden Erfolg und eine Disposition über ein gewisses Mindestmaß an eingehenden Zahlungen. Wir haben uns im kaufmännischen Leben damit abgefunden, daß Mahnungen nicht zu vermeiden sind, solange es säumige Zahler gibt. Im Raten zahlungsgeschäft aber nehmen die Mahnverhältnisse bei der Viel zahl der Fälle mitunter riesenhafte Ausmaße an, denen man nur mit einem gutfunktionierenden Mahnapparat beikommen kann. Fehlt dieser Apparat gar oder tritt sonst irgendwie eine Verzöge rung in der Bearbeitung ein, so kann die mühsam geschaffene Ord nung wie ein Kartenhaus Zusammenstürzen und es bedarf dann erst wieder einer mühevollen und zeitraubenden Kleinarbeit, um das Knäuel zu entwirren, über die Ausdehnung des Mahnverfah rens erhalten wir ein ungefähres Bild, wenn wir uns vor Augen führen, daß allmonatlich — vorausgesetzt, daß es sich um monat liche Ratenzahlung handelt — von einer bestimmten Zahl von fälligen Beträgen beispielsweise etwa 40°/° ohne besondere Mah nung hereinkommcn, daß aber die restlichen 60"/°, also ein unver hältnismäßig hoher Satz, schon erstmalig zur Zahlung aufgefor dert werden müssen. Ähnlich liegen die Dinge auch bei der zweiten, schärferen Mahnung. Ein gewisser Prozentsatz bleibt zuletzt in jedem Monat zweifelhaft und muß notwendigerweise mit juristi schen Maßnahmen angegriffen werden. Was dann noch übrig- blcibt, ist meistens praktisch wertlos, denn cs handelt sich entweder um fruchtlose Pfändung oder es ist der Offenbarungseid geleistet worden. Und hier ist alle Mühe vergeblich, sodaß die Herausgabe des empfangenen Buches beantragt bzw. gefordert werden muß. Die prompte gleichzeitige Bearbeitung einer großen Zahl von glcichgearteten Fällen niuß naturgemäß zu einer teilweisen Sche matisierung des Mahnverfahrens führen. Sie ist im Interesse durchgreifender energischer Maßnahmen, wie sie das Ratcnzah- lungsgcschäst nun einmal verlangt, unvermeidlich, zugleich aber das sicherste Mittel, ein wüstes Durcheinander zu verhindern. Viel fach löst sich das einheitliche Gefüge auch in Einzelunternchmun- gen auf und das besonders dann, wenn der jeweilig vorliegende Fall notwendigerweise eine gesonderte Behandlung verlangt. Hier beginnt eigentlich erst die richtige zeitbeanspruchende Mahnarbeit. Wer schildert all die zahlreichen Eindrücke, die sich hierbei im Laufe der Zeit dem Sachbearbeiter in bunter Reihenfolge vermit teln? Bald ist der eine Kunde nach Bezahlung der ersten und zweiten Rate unbekannt verzogen, ohne seine neue Anschrift anzu zeigen, bald ist der andere zum Arbeits- oder Heeresdienst einge- 690 zogen, ohne vorher seinen Verpflichtungen nachgekommen zu sein. Bleibt im ersten Fall nichts anderes übrig, als die einzelnen Ein wohnermeldeämter zu befragen, die durchaus nicht immer einen genauen Bescheid zu geben vermögen, so kann man im zweiten Fall nur warten, bis die Dienstzeit abgeleistet ist. Niemand kann garantieren, daß sich der Betreffende dann wieder von selbst meldet, um seine Zahlungen aufzunehmen. Vielfach verliert man jede Spur und hat insofern noch das Nachsehen, daß man neben den fälligen Zahlungen auch noch das Werk selbst auf Verlustkonto setzen muß. Unmöglich kann man bei dem Abschluß solcher Auf träge voraussehen, wie sie sich später gestalten, und damit fehlt auch jede Möglichkeit, diesen Fällen entsprechend vorzubcugcn. Wie die Praxis gezeigt hat, ist sogar die Glaubwürdigkeit der ge machten Angaben nicht selten anzuzweifeln, weil sie allzu deutlich die Absicht enthüllen, aus dem Vertrag herauszukommen. Oftmals entstehen unliebsame Veränderungen dadurch, daß ehemals gut- zahlcnde Kunden Plötzlich die Zahlungen einstellen aus Gründen, die man nicht immer als böswillig oder willkürlich bezeichnen kann. Vorübergehende Arbeitslosigkeit, Krankheit, unvorhergese hene Zwischenfälle aller Art hemmen oft den besten Zahlungs willen, und es sind häufig nur rein menschliche Beweggründe, welche den Lieferanten von der Beschreitung des Klagcwcgcs ab halten. Weit gefährlicher sind die aus skrupellose, bewußte Irre führung ausgehenden Besteller, die ohne Wissen des Vertreters mit dem Offenbarungseid in der Tasche kaltblütig den Auftragsschein unterzeichnen, obwohl sie genau wissen, daß sie die Verpflichtung doch nicht einhalten können. In solchen Fällen wird die erste Rate, die meistens mit der Buchsendung in Form einer Nachnahme ver bunden ist, eingelöst, während die weiteren Teilzahlungen aus- bleiben. Mit juristischen Maßnahmen erreicht man wenig, sie haben fast gar keinen Zweck, und man kann überhaupt noch von Glück sagen, wenn man wenigstens das Buch zurückcrhält, das zudem häufig in einem Zustand ist, der jede Weitcrvcrwendung unmöglich macht. Wir sehen also, wie »vielseitig« das Ratenzah lungsgeschäft und mit welchen Schwierigkeiten dabei zu rechnen ist. Trotz aller im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen lassen sich solche Außenseiterfälle nie gänzlich vermeiden, auch wenn der Vertreter noch so wählerisch bei der Annahme von Aufträgen ist. Die Zahlungsfähigkeit jedes einzelnen auf dem Wege der Aus kunfteinholung festzustcllen, dürfte ein zeit- und geldraubendes Unterfangen sein und kaum in einem annehmbaren Verhältnis zum Objekt stehen. Der Lieferant muß eben in den sauren Apfel beißen und die Dinge so nehmen wie sie sind; manchmal geht ja auch alles gut selbst bei schwierigen Fällen. Wirst man einmal einen Blick hinter die Kulissen des Teil zahlungsgeschäfts, so erhält man ein nahezu wunderlich anmutcn- dcs Bild über seine unstete und veränderliche charakterliche Be schaffenheit. Dieser will nicht weiterzahlcn, weil er keine Lust dazu verspürt, jener wieder behauptet, sein Geld zuvörderst für andere wichtigere Dinge gebrauchen zu müssen. Aus Gründen, für die wir als Kauflcntc nur ein Kopfschüttcln aufbringcn können, werden von Seiten des Käufers Verlangen gestellt, die die Geduld des Lieferanten auf eine wirklich harte Probe stellen. Sie zu erfüllen, ist den Firmen selbst in Anbetracht einer gewissen entgegenkom menden Bereitwilligkeit unmöglich. Andere wieder meinen, ihren Gläubiger mit nichtssagenden Redewendungen täuschen zu können, um ihre im stillen gehegten Hoffnungen, aus dem Vertrag ent lassen zu werden, zu verwirklichen. Ja, man sollte es nicht für möglich halten, daß einige Kunden ihre Verpflichtungen sogar vergessen hatten und sich auch durch Mahnungen nicht im ent ferntesten an diese erinnern ließen. Die nicht zu umgehende Klage verursacht ein jähes Erwachen mit unangenehmem Beigeschmack, denn Mahnspesen, Gcrichtskostcn und Verzugszinsen sind nun ein mal die bitteren Begleiterscheinungen der Klagccrhebung und leider unvermeidlich. Überraschungen interessantester Art kann man auch bei der Klage selbst erleben. Wie oft kommt es vor, daß der Kunde das vor behaltlich vollständiger Bezahlung ihm überlassene Buch mangels anderer Objekte für die Forderung eines anderen Gläubigers pfänden läßt. Meistens weiß er Wohl nicht, daß das nicht statthaft ist, es verrät uns aber die leichtsinnige Auffassung von Dingen, die unter Umständen sehr böse für den Kunden ausgehen können.
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