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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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hat übrigens diese und andere Schwächen des Photographie- Schutzgesetzes wohl erkannt, wie aus Seite 120 u. folg, der von ihm veröffentlichten »Beiträge zum Urheberrecht« (Publikationen des Börsenvereins Band IX) hervorgeht. Dort ist folgende neue Fassung der W I und 3 des photogra phischen Schutzgesetzes vorgeschlagen: 8 1- Das Recht, ein durch Photographie hergestelltes Werk ganz oder teilweise nachzubilden, steht dem Verfertiger der photographischen Aufnahme ausschließlich zu. 8 3. Als verbotene Nachbildung eines durch Photographie hergesiellten Werkes ist es auch anzusehen: 1. wenn bei Hervorbringen derselben ein anderes Verfahren angewendet wurde; 2. wenn die Nachbildung nicht unmittelbar nach dem Originalwerke, sondern mittelbar, nach einer Nachbildung desselben geschaffen ist; 3. wenn die Nachbildung eines photographischen Werkes sich an einem Bauwerk oder gewerblichen Er zeugnis als Verzierung befindet. Die Motive dazu lauten: »Der so erweiterte Schutz war in dem Entwurf von 1870 noch enthalten, wurde jedoch in der Vorlage von 1876 gestrichen: »»ein Bild, welches selbst das Produkt eines mechanischen Prozesses sei. dürfe nur gegen mecha nische Kopierung Schutz empfangen»«. »Daß diese Erwägung heute nicht mehr zutrifft, wurde allseitig anerkannt. Einigen wenigen wirklichen Künstlern würde man ja die Werke der Kamera, welche heute auf einer ungleich höheren Stufe als vor zwanzig Jahren stehen, zur Nachbildung freigeben, nicht aber jener großen Schar von Zchlographni, Lithographen rc. rc., die in den Diensten der illustrierenden Technik steht. »Hierbei ist noch zu bedenken, daß es eine große Anzahl von Photographien: giebt, die auch von Künstlern, z. B. Kupferstechern, Tylographen rc.. überhaupt nicht anders als ganz sklavisch nachgebildet werden können. Ich er innere an Sternkarten, mikroskopische und anatomische Ab bildungen. überhaupt wissenschaftliche oder technische Dar stellungen. Für solche oft schwierigen Naturaufnahmen hat z. B. ein nachbildender Lithograph bisher geradezu einen Freibrief. »Die durch Einfügung des Absatzes 3 erfolgte Auf hebung des § 4 wurde vom Ausschuß in ähnlicher Weise wie die Einführung des Verbotes der nichtmechanischen Reproduktion damit begründet, daß dieser 8 4 eigentlich direkr zur Gesetzesumgehung auffordere, d. h. er fordere auf. gleich mit der Nachbildung eine billige Adjustierung zu liefern. Darauf macht auch Stenglein (S. 64. Anm. 1 zu § 4) ausmerksam, indem er sagt: »»Daß hierdurch das Verbot der Nachbildung auf ein Minimum reduziert ist und der Schutz fast wie eine Inkonsequenz erscheint, dürfte klar sein««. »Es ist irrtümlich, die Photographie nur gegen Nach ahmung in Form selbständiger Bilder zu schützen. Warum sollen die Fabrikanten und Kaufleute nicht die durch den Vildschmuck gefälliger gewordene Ausstattung ihrer Waren, deren dadurch erhöhtem Wert und leichterer Verkäuflichkeit entsprechend, honorieren? Daß nach dem jetzigen H 4 es z B. jedem Cigarrenkistenlieferanten gestattet ist. irgend ein photographisches Porträt durch eine mechanische Verviel fältigung als Verzierung der Cigarrenkiste zu benutzen, liegt auf der Hand. Läßt er es noch gar lithographieren, so ist er doppelt durch das Gesetz gedeckt (Z 4 und tz 3 resp. Z 8). So kann er denn straflos z. B eine Gruppe von drei Schwestern, Töchtern eines guten Hauses, die für sich eine photographische Aufnahme haben privatim Herstellen lassen, auf die Cigarrenkiste setzen! (Fall Scolik contra Schött, Deutsche Phot. Ztg. 1895 Nr. 7; Fall Culis, ebenda 1894 Nr. 46.) »Bei dem Güteraustausche soll, so fordert Klostermann (Urheberrecht 1876, S. 4) »»jedem derjenige Teil an den Früchten der gemeinsamen Erwerbsthätigkeit zukommen, welcher seiner Arbeitsleistung entspricht»«. Achnlich sagt Köhler (Patentrecht 1878, S. 1): »»Wer ein neues Gut schafft, hat das Recht der ausschließlichen ökonomischen Benutzung des Gutes««, und endlich Wächter (Urheberrecht 1872, S. 2): »»Die Rechtsordnung des Staates hat die Persönlichkeit in ihrer Thätigkeit, also namentlich die Arbeit gegen Eingriffe zu schützen.«« — Da übrigens im vorliegenden besonderen Falle der betreffende Photograph von den Ansichten Photographieen verkauft hat. so scheint es. daß der Einsender der Anfrage, als Besteller der Aufnahme, sich das Urheberrecht nicht hat übertragen lassen. Das ist aber nötig, denn das Gesetz ver leiht das Urheberrecht nicht dem Besteller, sondern dem Ver fertiger der photographischen Aufnahme. Nur bei Porträts geht laut 8 7 das Recht an den Besteller über. U. 8. Zum 200jährigen Geburtstag Gerhard Tersteegens. Der bekannte Liederdichter und asketische Schriftsteller Ger hard Tersteegen wurde am 25. November 1697 in Mörs ge boren. Wegen Armut konnte er sich den Vorbereitungen für den geistlichen Beruf nicht widmen und lebte als Bandmacher in Mül heim an der Ruhr, bis er sich seit 1728 ganz der religiösen Schrift stellerei hingab und als Prediger in frommen Vereinigungen wirkte. Er starb am 3. April 1769 in Mülheim an der Ruhr. Neben Joachim Neander ist er der bedeutendste Liederdichter der deutschen reformierten Kirche. Seine, wahre Frömmigkeit verratenden Schrif ten haben ebenso wie seine pietistisch gefärbten, aber gemütvollen Kirchenlieder in vielen Ausgaben eine große Verbreitung gefunden und erleben noch jetzt zahlreiche Neu-Auflagen. — Ergänzungen nachstehenden bibliographischen Versuchs sind willkommen. X. Schriften von Gerhard Tersteegen. (Nach dem ersten Hauptwort im Titel geordnet.) Unparteiischer Abriß christlicher Grundwahrheiten in Fragen und Antworten. 2. unveränderte Ausl. gr. 12°. (128 S ) Essen 1842, Baedeker. ^ 2.50, jetzt Basel, Paul Kober, C. F.-Spittler's Nach folger. ^ 1.50, herabgesetzt auf ^ —.60. — Dasselbe, siehe auch Gesammelte Schriften, 2. Band. Ansichten über das heilige Abendmahl, nach seinen eigenen wört lichen, größtenteils noch ungedruckten Aussprüchen über dasselbe, gr. 12°. (14/g Bogen.) Essen 1841, Baedeker. ^ —.20. Ver griffen! Armelle, Die gute. Nach Tersteegen. 4. Ausl. 8°. (16 S.) Stutt gart 1896, Buchhandlung der evangelischen Gesellschaft. ^ —.04. Nachgelassene Aussätze und Abhandlungen, zum erstenmal dem Druck übergeben. Nebst der Einweihungsfeier des am 6. April 1838 zu Mülheim a. d. Ruhr ihm gesetzten Denkmals, gr. 12°. (137 S. u. 1 Steintafcl.) Essen 1842, Baedeker. 1.—, jetzt Basel. Paul Kober, C. F. Spittler's Nachfolger. ./«! —.35. Auswahl aus Gerhard Tersteegens Schriften, nebst Lebensbeschrei bung. Hrsg, von G. Rapp. 8°. (614 S.) Essen 1841, G. D. Baedeker. 4. - , später Basel, C. F. Spittler. ^ 1.20. (Vergriffen j Bernicres Louvigni, Johann von, Das verborgene Leben mit Christo in Gott. Aus den Schriften des erleuchteten I. v. B. L. Ins Deutsche übertragen und kurz zusammengezogcn von Gerhard Ter-Stegen u. a. Mit e. Anhang von Liedern. Ste- reotyp-Ausgabe. 16°. (269 S.) Stuttgart 1891, I. F. Stein kops. —.40. — Dasselbe. Ausgabe mit großem Druck. 8°. (359 S.) Ebenda 1895. ^ 2.—; geb. in Leinw. 3.—. Bernier's verborgenes Leben mit Christo in Gott, aus dem Fran zösischen übersetzt von G. Tersteegen. 5. Aust. 8°. (603 S. m. 1 Titelkupfer.) Essen 1842, G. D. Baedeker. ^ 3.— Geistlicher Blumengarten, in Denksprüchen zu allgemeinem Ge brauch. 10. Ausl. qu. 64°. (124 Blatt.) Basel 1891, Jäger L Kober, jetzt P. Kober, C. F. Spittler's Nachfolger. —.25, in Futteral ^ —.60. (Früher Verlag von Joh. Friede. Schalch in Schaffhausen.s
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