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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1936
- Strukturtyp
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- 1936-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1936
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- Deutsch
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100 Jahre C. C. Müllersche Buchhandlung in Holzminden a. W. Am 14. August 1836 erwarb der Buchhändler Carl Christoph Müller die bis dahin von Julius Erdmann geführte Kunsthandlung, die sich hauptsächlich mit dem Handel, bzw. der Herstellung von Lithographien und Kupferstichen befaßte, während die damit ver bundene Druckerei in andere Hände überging. Er gründete damit in Holzminden die heute noch bestehende C. C. Müllersche Buchhandlung. Der junge Gründer war ein außerordentlich talentvoller Buchhändler, dessen Scharfblick auch bald erkannt hatte, daß in der meist Ackerbau treibenden Landstadt ein ausschließlich dem Buchhandel gewidmetes Geschäft wohl bestehen könne, da sich hier zu dem alten berühmten Gymnasium noch eine im Aufblühen begriffene Baügewerkschule ge sellt hatte. C. C. Müller erwarb am Marktplätze ein schönes Ge bäude, das als Stammhaus der Müllerschen Buchhandlung anzusehen ist. Die Buchhandlung verblieb in der Müllerschen Familie bis 1869 und ging nach dem Tode ihres Gründers an dessen Schwager, den Buchhändler Allihn, über. Zwei Jahre später starb dieser eben falls, und so kam das Geschäft an einen Neffen dieser beiden Familien, den Kaufmann Hermann Berger. Er übernahm die von seinem Oheim gegründete Buch- und Kunsthandlung und verlegte sie in sein väterliches Haus an der Oberen Straße. Gleichzeitig unter hielt er aber auch in dem Stammhause am Markte ein Zweiggeschäft, das jedoch mit der Verlegung des Gymnasiums in den oberen Stadt teil aufgelöst wurde. Am 1. April 1920 erwarb der Buchhändler Fritz Zink von den Bergerschen Erben die C. C. Müllersche Buchhandlung. Der neue Inhaber war bestrebt, das Geschäft weiter auszubauen und zu vergrößern. Die Voraussetzung dazu ergab sich aus dem Nus Holzmindens als Schulstadt mit einer ganzen Reihe ausgezeichneter Lehranstalten. Durch den von Herrn Zink im Sommer 1933 voll zogenen Umbau des Geschäftes ist eine Buchhandlung entstanden, die sich in ihrer modernen und zweckdienlichen Einrichtung selbst in einer Großstadt sehen lassen könnte. Der ckeutbebe ^nreiZenmarkt. Von Nikons knuß-ßsei- uncl (larl 8c6neiclei-. /Vlit 150 Fissuren und 2 Tafeln. l_eipri§ 1936. 8. Firrel. 8°, XII u. 196 8. Wer die Schwierigkeiten statistischer Arbeiten, wie sie in dieser Veröffentlichung ausgewertet sind, kennt, weiß das Verdienst einer solchen Untersuchung von vornherein zu schätzen. Die vom Institut für Zeitungswissenschaft an der Universität Berlin herausgegebene und vom Präsidenten des Werberats der deutschen Wirtschaft, Mini sterialdirektor i. e. R. Reichard mit einem Geleitwort versehene Arbeit der beiden Verfasser stellt eine sehr beachtliche Leistung dar, deren praktischer Wert ihrem wissenschaftlichen gleichkommt. Carl Schneider hat die Struktur des deutschen Zeitungswesens und des deutschen Zeit- schriftenwcsens bearbeitet, ferner den Abschnitt über die Anzeige. Alfons Brugger hat die Untersuchung über den Kalender als An- zcigenträger und die Wirtschaftszahlen zum deutschen Anzeigenmarkt beigesteuert. Beide Bearbeiter zusammen zeichnen für die Statistik der Auflagenbewegungen von über neunzig deutschen Zeitungen mit mindestens 30 000 Beziehern in der Zeit vom Juli 1934 bis Juni 1935. Die Fülle der Anregungen, die sich von Seite zu Seite finden, und die Menge der Unterlagen, die für die Marktanalyse hier zu sammengetragen sind, machen es unmöglich, im Nahmen dieser kurzen Anzeige auf den Inhalt in allen Einzelheiten einzugehen. Das Buch wird hoffentlich die erwünschte weite Verbreitung finden und in der Hand des praktischen Benutzers für sich selbst sprechen. Auch dem Buchhändler, namentlich dem Verleger, wird es sich als Fundgrube für seine besonderen Zwecke auf dem Gebiet der Werbung wie des Vesprcchungswesens erweisen. Jungbuchhändler-Arbeitsgemeinschaften werden es mit Gewinn entsprechenden Erörterungen zugrunde legen können. Nicht zuletzt dem Zeitungswissenschaftler bringt es mancherlei Einsichten. Hier freilich hätte noch mehr erschlossen und einiges ver tieft werden können. Nur ein Beispiel: die Verfasser scheinen die von mir an schon mehr als einer Stelle gegebene Anregung, für die Unter scheidung von Zeitung und Zeitschrift den Grad und die Eigenart der jeweiligen Standortsverbundenheit beider nutzbar zu machen und heranzuziehcn, nicht zu kennen. Ungewollt haben sie aber mit den Ergebnissen ihrer statistischen Untersuchungen und Feststellungen meine These aufs beste gestützt und belegt. Sie bringen auf S. 6 z. B. eine sehr anschauliche Karte der unterschiedlichen Zcitungs- dichtc in den einzelnen Gebieten des Deutschen Reichs. Daß eine Parallclkarte für die Zeitschriftendichte fehlt, ist kein Versehen oder Versäumnis. Es ist die einfache Folge der Tatsache, daß eine solche Vertan' Der Rörscn^ierein der Deutschen Buch^ndlc^r z u^LeVpz i a^—Ar fach 274/75. — Druck: Ernst Hcdrich Nachf., Leipzig 6 1. Hospitalstrake *) Zur Zeit ist Pr nicht zu zeichnen ist, weil eben normal die Zeitschrift hinsichtlich des standortsverbundenen Verbreitungsgebietes dem Wesen nach anders gestellt ist und entsprechende Berechnungen unmöglich macht. Das wird auch S. 20 anerkannt. Aus diesem grundsätzlichen Unterschied folgt die Besonderheit der Aufgabe, die der Zeitschrift der Regel nach gegenüber der Zeitung zukommt, ergibt sich insbesondere aber auch ihre spezifische Bedeutung im Anzeigenmarkt. Was Schneider dann u. a. über das Anzeigenfeld der Zeitschrift (S. 101 ff.) gegenüber dem der Zeitung (S. 70 ff.) ausführt, liefert weitere Belege für die Richtigkeit meiner Auffassung. Gerade hier werden sehr überzeugende Zahlen mitgeteilt, die auch über die Nolle der Buchanzeigen in der Zeitschrift interessante Ausschlüsse geben. Für sie spielt aus dem selben Grunde die Zeitschrift eine sehr viel größere Rolle als die Zeitung. Es wäre zu begrüßen, wenn gerade diese Veröffentlichung Anlaß geben würde, diesen Dingen weiter nachzugehen. Wir wünschen ihr auch aus diesem Grunde recht viel Beachtung. Or. Menz. Handelsgerichtliche Eintragungen nachprüfen! Wer ein Handelsgeschäft mit der Firma erwirbt und sortführt, haftet nach § 25 HGB. grundsätzlich für alle im Betriebe des Ge schäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Aller dings können die Vertragsteile den Ausschluß der Haftung für Schulden des Verkäufers vereinbaren. Diese Vereinbarung hat aber tlur dann praktischen Wert, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder jedem Gläubiger per sönlich mitgeteilt wird. (§ 25 Abs. 2 HGB.) Wegen versehentlicher Unterlassung der Eintragung des Aus schlusses der Schuldenhaftung und der Unterlassung einer diesbezüg lichen öffentlichen Bekanntmachung geriet der Käufer eines Geschäfts in Konkurs. Ter Konkursverwalter des Käufers hat mit Recht den Notar auf Schadensersatz in Anspruch genommen, der den Kaufvertrag beurkundet, aber bei der von ihm vorgenommenen Anmeldung zum Handelsregister vergessen hat, den Ausschluß des Übergangs der Forderungen und Schulden in die Anmeldung mit aufzunehmen. Ober landesgericht Kiel und Reichsgericht haben den beklagten Notar ver urteilt, den durch sein Verschulden entstandenen Schaden zu drei Vierteln zu ersetzen. Zu einem Viertel ist der Anspruch wegen mit wirkenden Verschuldens der Gemeinschuldnerin abgewiescn worden. Aus den reichsgerichtlichen Entscheidungsgründen ergibt sich das Fol gende: Der Bürovorsteher des Beklagten hatte die Anmeldung zum Handelsregister entworfen und vergessen, den Ausschluß des Über gangs von Forderungen und Schulden auf die neue Geschäftsinhaberin mit in die Urkunde aufzunehmen. Der Beklagte hat die Urkunde beglaubigt, ohne das Versehen feines Bürovorstehers zu bemerken. Darin liegt sein Verschulden. Denn ihm lag die Prüfungspflicht über die Vollständigkeit der Eintragung ob. Ein Mitverschulden trifft aber auch den Käufer. Jeder Kaufmann muß handelsgerichtliche Ein tragungen, die ihn treffen, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nachprüfen. Nur unter ganz besonderen Umständen ist er nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts von dieser Prüfungspflicht ent hoben. Verläßt er sich auf den Notar, so enthebt ihn das doch nicht jeder eigenen Prüfung nach Empfang der Nachricht des Negister- gerichts. »Neichsgerichtsbriefe«. (III 205/35. — 22. 5. 1936.) Wieder ein Bücherschwindler verhaftet! In Weilheim wurde der 8tuck. meck. Elmar Wanner fest genommen. Unter den Namen Eduard Wagner und Eduard Wächter machte er schriftliche Bestellungen von wertvollen medi zinischen Lehrbüchern, mit dem Vorbringen, daß er nicht sofort be zahlen könne. Die ankommcnden Pakete ließ er an ein Postamt in der Umgebung von München umleiten. Gleichzeitig hat auch ein Student Heino Fricke oder Frick diese Betrügereien mitgemacht. Geschädigte Firmen wenden sich an die Polizei-Direktion München (Ost 313 v 84 >V). Personalnachrichten Herr Otto Vaternahm, Seniorchef der Firma Julius Vaternahm in Frankfurt a. M., feiert am 14. August seinen achtzigsten Geburtstag. Mit der Entwicklung des deutschen Bahnhofs- bnchhandels ist der Name Vaternahm eng verbunden und bekannt ge worden. Otto Vaternahm trat im Jahre 1888 in das 1869 von seinem verstorbenen Bruder Julius in Gießen gegründete und 1870 auch auf Frankfurt a. M. erweiterte Geschäft ein, zu dem in den folgenden Jahren zahlreiche Filialen hinzukamen. In bewundernswerter Frische und Rüstigkeit steht der heute Achtzigjährige noch dem umfangreichen Unternehmen vor. i. B. Curt Strcubcl. — Verantw. Anzeigenreiter: Walter Herfurth, Leipzig. Schrift der Schriftlcitung u. Expedition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26. Postschließ- 11a—13. — DA. 8050/VII. Davon 6630 d. mit Angebotene und Gesuchte Bücher, eisliste Nr. 8 gültig I 708
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