6646 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Preisbildung und Preisüberwachung Durch die soebey erlassenen Gesetze und die Verordnungen des Reichskommissars sind im Rahmen des 2. VierjahresplanS neue, einheitliche Grundsätze über die Preisbildung und Preisüberwachung aufgestellt worden, die für die gesamte Wirtschaft einschl. der Ernährungswirtschaft bindend sind. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß auch die bisberigen Preisüberwachungs vorschriften gültig bleiben. Die mit Preisbildung und Preisüberwachung befaßten Behörden und Wirtschaftsstellen müssen daher nicht nur über die Neuregelung, sondern ebenso über die bisherigen Vorschriften genau unterrichtet sein. Für sie alle ist die umfassende Sammlung Engelsing-Glißmann ein höchst willkommener, ja unentbehrlicher Ratgeber, gerade jetzt das richtige Buch, denn: enthält das gesamte bisherige, auch künftig noch geltende Recht. Diese seit langem überall eingeführte Sammlung gibt einen vollständigen Überblick über alle Preisüberwachungs-Vorschriften mit erläuternden Anmerkungen für die Praxis. Die Loseblatt-Korm hält die Sammlung stets auf dem neuesten Stand. 2. LH,««L.8I»s«-«L.I88»I^MM bringt in der Ende Dezember erscheinenden 2. Ergänzungslieferung das gesamte neue Recht und anschließend in weiteren Crgänzungslieferungen die jeweils neuesten Vorschriften. Der Benutzer von Engelsing-Glißmann hat dadurch das ganze Preisbildungs: und Preisüberwachungsrecht jederzeit im neuesten Stand zur Hand. Preis des Grundwertes einschl. eingcordneter i. Crgänzungslieferung und Loseblatt-Cinbanddecke in Ganzleinen NM n.50, ^1« Kitt«» 8o«tLi»«i»t, L!As<Am^8HVO-OL«I88Al^.AsZs »IK«» I»tv««88«i»1«» »»L«k1«tvii und auf die besonderen Vorzüge aufmerksam zu machen: Bisheriges Recht schon erschienen, neues Recht lausend in Ergänzungslieferungen, Loseblatt-Form, daher nicht veraltend, sondern stets gebrauchsfertig auf dem neuesten Stand. Interessenten sind alle mit Preisbildung und Preisüberwachung befaßten Behörden' Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten, Landrats- und Bezirksämter, Polizeibehörden, die Stadtverwaltungen und Bürgermeisterämter größerer Städte und Gemeinden, ferner alle Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handels kammern, die Verwaltungsstellen des Reichsstands deS Handwerks, deS Reichsnährstands, die größeren Industrie- und Handelsfirmen u. a. kvLldückse küe nseketenlelicks, dsLinnIicks dßenLkkent Müe. M8 vu lmt! p8M«Ivgl8«iierVeMei8errurl-eben8verliekung Von ki-ok. Or. IV IVIuller-kVeienkels IMuMsilMg unll tebe>M8tgI1iW Von Or. ^äoll !?,6<lcli68 168 Leiten, (Hanrl. 2.85 RU, RLldloüer-LesebsnIrbck. 3.90 RU A 5ismsnL-V«rIssL-6sLSllLLksN, Ssct «omdu^g v. «I.