Bahlens Arbeitsrechtsprechung lautet in Zukunft der Titel der kürzlich erschienenen Loseblatt- Ausgabe „Arbeitörechtsprechung" (zugleich Generalregister zur ArbeitSrechiSsammlung Band i-zo). Für jeden Arbeitörechtler ist dieses praktische, ergänzbare Hand- und Nachschlagebuch ein äußerst stets an. 796 Seiten. 8", einschl. Loseblatt-Decke 22.— RM. Unsere Ueicsisreaicrung 63NS 6elN) Südila-Mantau L. ftullage Oer Vreis muß infolge des erhöhten Amfanges ab sofort von RM 16.80 auf RM 19.— in Leinen erhöht werden. c. vvkl.l.cir vcirl.^6 . 8>v 6s Die Bibliothek des VSvsenveveins in Leipzig, Bnchhändlerhaus, bittet um regelmäßige Zusendung aller neuen Antiquariats-und Berlagskataloge Zm Februar erscheint: Kurzkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz von Or. Erich R. prölß Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied der Bayer. RückversAG. und der „Rühag" VersAG. in München Zweite, neubearbeitete Auflage Etwa 550 Seiten Taschenformat. Leinenband etwa RM l l.— Die Neuauslage dieses rasch zum Standardwerk gewordenen Buches — die erste großdeutsche — beschränkt sich nicht daraus, Schrifttum und Rechtsprechung, soweit sie für die Praxis von Wert sind, bis in die jüngste Zeit hinein nachzutragen; der Autor chat vielmehr auf Grund seiner umfassenden Erfahrungen als Prozeßan walt, Gutachter und Vorstandsmitglied eines bedeutenden Versicherungsunternehmens zahlreiche entschei dende Teile ganz neu gestaltet. Die Änderungen und Ergänzungen des DAG, die die beiden großen Novellen bringen, sind bereits verarbeitet und eingehend erläutert. Daneben ist die alte Fassung, die bis zum l. 7. 1940 gilt und darüber hinaus für die Wissenschaft, aber auch praktisch von Bedeutung sein wird, abgedruckt und kommentiert. Dem lebenden Recht ist noch mehr Raum als bisher gewährt worden, Schrifttum wird in wesentlich größerem Amfang angeführt. Zur größeren Brauch barkeit ist für den ostmärkischen Benutzer eine „Paragraphen-Amrechnungstabelle" beigefügt. Für die zweite Auflage gilt in noch höherem Maße, was bei Besprechung der ersten Auflage die Zeitschrift „Das Recht des Kraftfahrers" gesagt hat: „Dem Kurzkommentar kommt ein Platz an hervorragender Stelle und in der ersten Reihe zu, und er sollte auf dem Schreibtisch keines Rechtswahrers fehlen, der sich jemals mit versicherungsrechtlichen Fragen auch nur flüchtig zu beschäftigen hat." T C.H.Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin «OS