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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1876
- Sprache
- Deutsch
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Land und Meer", redigirt von F. W, Hackländer, welcher oft und nicht mit Unrecht der deutsche Boz genannt worden ist. Viele bedeu tende Schriftsteller des Vaterlands, sowie auch Künstler sind Mit arbeiter an diesem Journal, Dann folgt die „Jllustrirte Welt", ein gut redigirtes Blatt, dem vorigen wenig nachstehend. Beide Zeit schriften erscheinen in einer starken Auflage. Ihre Auflage wird nur noch übertroffen durch die weltbekannte „Gartenlaube". Diese Zeit schrift, ausgezeichnet redigirt von Herrn E. Keil, dem Eigenthümer und Herausgeber, wird wöchentlich in einer Anzahl von mehr als 300,000 Exempl.* *) gedruckt. Der Einfluß, welchen dieselbe aus übt, ist ein ungeheurer. Die meisten Familien in besseren Ver hältnissen halten dieses Blatt, ebenso alle Conditoren, Restaurants, Casäs und Clubs, so daß ich die Anzahl der Gartenlaube-Leser aus mindestens fünf Millionen schätze. Das Geheimniß dieses bei spiellosen Erfolgs ist zu suchen in den freisinnigen Anschauungen, welche in diesem Journal ausgesprochen sind, sowie in den Novellen, die dasselbe bringt. Meist**) von geschickten Frauen geschrieben, wirken dieselben in einer so reizvollen Weise auf das Gefühl des Lesers, daß kaum ein männlicher Schriftsteller hiermit wetteifern kann. Welches Urtheil man auch über ihren Werth fällen mag, je denfalls wirken sie manches Gute, indem sie nicht nur höchst inte ressant sind, sondern sehr oft auch irgend eine wichtige Tages frage behandeln, wovon andere Journale sich ängstlich fern halten. Die „Gartenlaube" ist das Familienblatt Deutschlands. Alle diese illuslrirten Zeitschriften haben einen sehr billigen Preis, „lieber Land und Meer", in demselben Format und dersel ben Stärke wie die „Illustratock I-ouäon dlsvs", kostet 3 Schill, (für 13 Nummern), die „Gartenlaube" IS Pence; die andern sind eben falls sehr billig, aber obgleich man einen so guten Lesestoff so leicht sich anschaffen kann, ziehen doch selbst viele Personen in guten Ver hältnissen es vor, in einer Leihbibliothek oder einem Lesecirkel zu abonniren, als diese Zeitschriften zu kaufen. Diese Abneigung des deutschen Publicnms, Geld für literarische Products auszugeben, hat zur Folge, daß ihre besten***) Schriftsteller gewöhnlich in be schränkten Verhältnissen sterben, wenn nicht in wirklicher Armuth, und daß die literarische Laufbahn selten mehr bietet als ein sehr bescheidenes Auskommen, und kaum im Stande ist, den Schriftsteller, welcher sein ganzes Leben lang sür den Fortschritt, die Unterhaltung und Belehrung seines Volks gesorgt hat, gegen den ärgsten Feind der Menschheit und besonders des Alters zu bewahren, gegen die Armuth.« MiScellen. Zur Frage Fries contra Schönlein. VI. — Die zwischen den Herren Fries in Leipzig und Schönlein in Stuttgart in Betreff der Lieferung von Freiexemplaren entstandene Differenz hat von verschiedenen Seiten eine eingehende Controverse hervorgerufen, die die entgegengesetzten Ansichten zu vertheidigen sucht. In Nr. 201 d. Bl. beruft sich Hr. Schönlein selbst aus die von ihm bekannt ge machten Bedingungen: daß er nur denjenigen Handlungen eine Gut schrift resp. Zusendung von Freiexemplaren zntheil werden läßt, welche durch eigene Thätigkeit seinem Journal Abonnenten zuge führt haben, daß er dagegen alle diejenigen Firmen ausschließt, welche den Absatz der Zeitschrift an Zwischenhändler vermitteln. *) Ist zu berichtigen in: nahezu 400,000 Exempl. **) Sind die Gartenlaubcn-Mitarbeiter Hermann Schmid, Ernst Wichert, Levin Schücking, Paul Heyse, Friedrich Spiclhagen, Berthold Auerbach und in srüheren Jahrgängen Edmund Hoefer, Otto Ruppius, Temme, Adolf Wilbraudt u. A. auch „geschickte Frauen"? ***> Ihre besten? Schwerlich! Deutschland hat eine Reihe von Au toren aulzuweisen, die durch ihre Werke zu Reichthiimern gelangt sind. Wir erinnern nur an Fritz Reuter. Wir schließen bei Beurtheilung der Frage natürlich alle nebenbei in Betracht kommenden Umstände aus, es ist sür ein objektives Ur theil gleichgültig, ob der Standpunkt des Hrn. Schönlein geschäftlich richtig und ob sein Verfahren coulant ist. Wenn man es nur mit der juristischen Auffassung der Sache zu thun hat, so ist Hr. Schön lein unter Berufung auf die von ihm mitgetheilten Geschäfts bedingungen Wohl berechtigt, seinen Standpunkt und sein Verfahren aufrecht zu halten. Aber nur und ausschließlich deshalb, weil Hr. Fries selbst kein Sortimentsgeschäft betreibt, weil dieser Bücher nicht direct an das Publicum zu verkaufen pflegt. Ganz anders würde die Sache im entgegengesetzten Falle liegen, und wir möchten doch Hrn. Schönlein fragen, ob er mit gleicher Konsequenz sein Verfahren durchführen würde, wenn sein Gegner eine Leipziger Sortiments- bnchhandlung wäre, welche, wie dies vielfach der Fall ist, gleichzeitig das Commissionsgeschäft betreibt. Was würde er thun einer Firma gegenüber, wie C. F. Fleischer, wie O. Klemm oder A. Lorentz? Unmöglich könnte er von diesen Beweise verlangen, daß alle auf die Zeitschrift gewonnenen Abonnenten durch eigene Thätigkeit und Be mühung erworben wären, und ohne Zweifel würde er nicht umhin können, diesen Firmen die ihnen zuslehenden Freiexemplare zu ge währen. So interessant für die Gesammtheit und sür Alle, welche an dem Betriebe unseres Geschäftes einen lebhaften Antheil nehmen, die Erwägung ähnlicher Fragen, wie die vorstehende ist, so wäre es wohl zu wünschen, wenn im praktischen Geschästsleben derartige Angelegenheiten in entgegenkommender Weise, welche sür alle Theile stets die vortheilhafteste ist, ihre Erledigung fänden. 0. L. — VII. Zu einem sorgfältigen Vertrieb von Zeitschriften ist cs ganz unerläßlich, daß sich der Verleger der einzig dastehenden Organisation des deutschen Buchhandels bedient; das heißt, er muß mit den Sortiments-Firmen in directem Verkehr bleiben. Thut der Verleger dies nicht, so fällt für ihn die Möglichkeit fort, den Absatz nach einzelnen Gegenden, Städten und Firmen zu beobachten und zu Pflegen. Und dies ist doch ein sehr wichtiger Punkt. Verleger von Zeitschriften, die nur gegen baar liefern, sind auch häufig genug in der Lage, das Erscheinen neuer Nummern bis tief in das be gonnene Quartal hinein in Städten anzeigen zu müssen, in denen eine oder mehrere Firmen nicht haben einlöscn lassen. Aus diese Weise werden dann die Abonnenten in der Regel noch gerettet, während dieselben beim Vertrieb durch die Commissionäre zum großen Theile verloren gehen würden. Versuche, den Zeitschriftenvertrieb aus die Weise des Hrn. Fries zu concentrircn, sind in neuerer Zeit wieder holt von Leipzig aus gemacht worden. Die Verleger werden solche Versuche selbstverständlich aber immer zurückweisen müssen, kl. — VIII. Der Einsender des Artikels V. in der vorliegenden Frage faßt die Sache Wohl ein wenig zu „praktisch" ans. tz. 2K3. des All gemeinen Strafgesetzbuches nämlich sagt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorthcil zu ver schaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Jrrthum erregt oder unterhält, wird wegen Betruges mit Gefängniß bestraft." — Ein Kommissionär nun, der nach dem praktischen Rathe des erwähnten Artikels so praktisch ist, „seine Committenten zu veranlassen, den Bedarf von einem Artikel bei ihm (dem Kommissionär) zu bestellen, und dann einen seiner Committenten ersucht, die Gesammtbestellung unter den Schutz seiner (des Committenten) Firma zu nehmen" — ein solcher Commissionär verdiente, daß obiger praktischer Para graph an ihm praktisch dahin erprobt werde, ob Ehrlichkeit und Treue im Handel und Wandel nicht schließlich doch das Aller- s praktischste ist Auch ein Prakticns,
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