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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1932
- Strukturtyp
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- 1932-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1932
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- Deutsch
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X- IN, 14. Mai 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn Buchhandel. Polack, der eifrige Förderer der Weiterbildung der volksschulentlas- feneil Jugend veröffentlichte bei HerrosS die Zeitschrift »Pädagogische Brosamen«, zahlreiche Denk- und Festschriften und Lehr- und Lern- biicher slir Fortbildungsschulen. 1889 trat der Sohn Hans Herross in den Verlag ein und arbeitete noch gemeinsam mit feinem Vater bis etwa 1898 an dem Ausbau der Fortbtldungsschulliteratur. Oskar Pache grltndetc die Zeitschrift »Die deutsche Fortbildungsschule» und lieh sie im Jahre 1892 Im Verlag Herross erscheinen, nachdem er fünf Jahre früher den 1. Band des Sbändigen großen »Handbuches für das Fortbildungsschulwesen« dem Verlag Hcrross übergeben hatte. Die ge setzliche Regelung der Berussschulpslicht stellte an den inzwischen ganz aus dieses Gebiet eingestellten Verlag gewaltige Anforderungen. Bis zum Weltkriege waren annähernd tausend verschiedene Bücher und Schriften im Verlag Herross erschienen, als der Krieg und später die Inflation das mühsam aufgebaute Lehrmaterial durch einschnei dende Bestimmungen größtenteils wertlos machte. Von 1924 an mußte wieder neu aufgebaut werden. Im Jahre 1929 trat Haus Herross fun, der Enkel des Gründers, ln den Verlag ein. Die er forderliche Neugestaltung des größten Teiles der früher erschienenen Verlagswerke und der Ausbau waren Ihm überlassen. Der Gedanke des Spezialverlages wurde beibehalten und erhielt auch äußerlich durch die neue Firmenbezeichnung »Zentralverlag für Be rufs- und Fachschulen, R. Herross's Verlag« Aus druck. Nach dem Tode von Hans Herross fen. 1927 führte sein Sohn Hans das Geschäft weiter. Am 1. Januar 1928 nahm er seinen Vetter, vr. Fritz Polack, als Teilhaber auf, sodaß nun die beiden Enkel des Schulrats Polack gemeinsam das ihnen anvcrtraute geistige und ma terielle Erbe der Großväter verwalten. Berner Übereinkunft. — Griechenland, das der Berner Übereinkunft zum Schutz der Werke der Literatur und Kunst seit 9. November 1929 angehört. Ist der in Rom an, 2. Juni 1928 be schlossenen Fassung mit Wirkung vom 28. Februar 1932 beigetreten. Es hat dabei die Vorbehalte bctr. ausschließliches Übcrsetzungsrecht und bctr. Auf- und Vorsührungsrecht aufrcchterhalten. Aus Frankreich. — Die »Tage des Buches und der Presse« <3. bis 7. Mais wurden am 3. Mai i» Gegenwart des Staats präsidenten, des Handelsministers, des Vorsitzenden des Stadtver- ordnetcn-Kollegiums, der Vorsitzende» zahlreicher buchhändlerischer Organisationen ufw. und unter den Klängen von Militärmusik durch die Eröffnung von- zehn großen und mehreren kleinen Buch ständen in de» sogenannten »Lortigus»« der Champ-EIysScs i» Paris cingewetht. Durch Sonderauslagen, hervorgehoben durch zwei Pla kate, beteiligten sich in Paris rund 140 und In der französischen Provinz etwa 699 Buchhändler an diesen Tagen. Wie schon berichtet, erhielt jeder, der Bücher im Werte von über 29 Franken kaufte, ein Büchergeschenk, entweder das vorjährige oder eins der beiden neuen, die die Trachten Frankreichs im vergangenen Jahrhundert behandeln. Was speziell die französische Provinz angeht, so haben sich diesmal auch Marseille und Bordeaux, die das erstemal nicht mitmachten, an diesen Tagen beteiligt. In starkem Widerspruch zu dem erweiterten Titel s. . »und der Presse«) haben sich die große» Pariser Blätter über diese Ver anstaltung entweder vollkommen ausgeschwiegen oder doch nur dürftige und auf gut Glück irgendwohin versteckte Notizen gebracht. Diese recht merkwürdige Haltung der großen Presse wird in einem Leitartikel der Zeitung für Theater, Kunst und Literatur »Oo- moockia» nachdrücklich sestgestellt und lebhaft beklagt. Es heißt da zum Schluß: »Die Ursache hierfür könnte vielleicht in einer unge nügenden Organisation liegen, aber man hat leider Grund zur Be fürchtung, hier einen weiteren Beleg für die steigende Gleichgültig keit gegenüber allem zu haben, was die Kraft und die Zukunft eines Volkes ausmacht, gegenüber der Kultur und der Entwicklung der geistigen Dinge. Handelt es sich um re!» physische Heldentaten oder um Skandale, um moralische Niedrigkeiten im Stile Kreugcr oder um den Besuch von Spelunken und schlecht beleumundeten Vierteln, so kann man der Presse sicher sein. Sowie cs sich aber um Höheres handelt, stößt man nur auf Zurückhaltung oder Schweigen, als ob das Verdienstvolle nicht ebenfalls darauf angewiesen wäre, gerühmt zu werden«. — Der Herausgeber des lutsrmöckiaire schreibt: »Der kaufmännische Erfolg läßt sich noch nicht fcststellen. Ich muß auch sagen, baß ich darauf sehr wenig Wert lege. Es handelt sich nicht darum, in dieser Woche mehr Bücher als sonst zu verkaufen. Es handelt sich darum, die Aufmerksamkeit des Publikums aus das Buch zu lenken. Man sät heute, ernten wird man später. Die Mehrzahl der Buchhändler, mit denen Ich gesprochen habe, ist der gleichen Ansicht. Sie haben nicht die Menge sich In ihre Läden stürzen sehe», wie beim Erscheinen eines Zauberers. Aber sie sind vernünftige Leute, die sich sagen, die Hauptsache ist, baß man an das Buch er innert«. us-PariS. Sächsisches Prüfungsamt für Bibliothekswesen. — Es finden in Leipzig Prüfungen statt: I. Kür den höheren Dienst am Montag, dem 3. Oktober 1932, und den folgenden Tagen: H- sür den mittle ren Dienst am Dienstag, dem 4. Oktober 1932, und den folgenden Tagen. Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Nachweisen sBekanntmachungen vom 24. September 1917 und vom 29. August 1919 im Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken 14 s1929s, S. 292 und 193) sür die unter I genannte Prüfung bis spätestens Montag, den 13. Juni 1932, sür die unter II genannte Prüfung bis spätestens Dienstag, den 14. Juni 1932, an den Vorsitzenden des Prüfungs amtes, Bibliotheksdirektor Professor De. G l a u n i n g, Leipzig C 1, Universitätsbibliothek, Beethovenstraße 8, einzureichen. VerkekrSnackrickten. Paketverkehr nach der Türkei (s. zuletzt Nr. 67). — Die türkische Postverwaltung hat dem Reichspostministerium mitgeteilt, das; das Einfuhrverbot von Waren in Postpaketen nach der Türkei für Post pakete mit Waren, die keiner Kontingentierung unterliegen, aufgehoben ist. Postpakete mit Waren, die zwar von der Kontingentierung befreit sind, deren Einfuhr indes von einer Genehmigung abhängig ist, werden zugelassen, wenn diese Genehmi gung vorher eingeholt wird. — Literarische Erzeugnisse fallen nicht unter diese Bestimmung, können also wieder ungehindert eingeführt werden. Erhöhung der Postgebühren in Polen. — Durch eine Verordnung des Staatspräsidenten wurde die Gebühr für einen Normalpaß von 200 auf 400 Zloty erhöht, ein ermästigter Past, der bisher 20 bzw. 25 Zloty kostete, kostet nunmehr 80 bzw. 100 Zloty. Für einen er mäßigten Jahrespas; für Kauflcute usw. sind jetzt 400 Zloty zu zahlen. Damit wird die Ausreise aus Polen fast unmöglich gemacht. Neue vereinfachte Druckanordnung auf gelben Postpaketkarten. — Von der Privatindustrie hergestellte Paketkarten müssen nach den Bestimmungen der Postordnung mit den amtlich ausgegebenen ttbereinstimmen. Abweichungen sind aber gestattet bei Paketkarten, deren Abschnitt mit gedruckten Absenderangaben versehen ist. Bei solchen Paketkarten ist es nicht erforderlich, die auf der Rückseite der amtlichen Paketkarte unter »Zur Beachtung« aufgedruckten Be stimmungen mit aufzunehmen. Außerdem kann noch folgender Auf druck unterbleiben: 1. auf dem Abschnitt: a) der Vermerk »Aufgabestempel«, b) die An gaben »Absender (Name, Wohnort, Straße, Hausnummer, Ge bäudeteil, Stockwerk)« und die darunter folgenden Linien, voraus gesetzt, daß die gedruckte Absenderangabe alles enthält, was zur Auffindung des Absenders notwendig ist, e) der Hinweis »Bitte in jedes Paket obenauf ein Doppel der Aufschrift zu legen«: 2. auf dem Stammteil, Aufschriftseite, der der Post verbleibt: a) der Hinweis »Dieser Teil dient zum Aufkleben des Aufgabezettels«, b) der Vermerk »Zum Aufkleben der Freimarken durch den Ab sender«. Bei Paketkarten, deren Empfängeranschrift gedruckt oder mit An schristenmaschine (Adrema usw.) aufgedruckt wird, kann im Raum für die Auschrist der Vordruck »An«, »in« und »Straße, Haus nummer usw.« und die Liniierung wegfallen. Bei der Herstellung neuer Paketkarten empfiehlt es sich, den Drucker auf die vereinfachte Form des Druckes hinzuweiseu. ?ersonalnackrricktell. 79. Geburtstag. — Den 79. Geburtstag feiert am 18. Mai das Ehrenmitglied des Brandenburgischen Buchhändler-Vereins, Kollege Johannes T h i l o in B a d Freienwalde a. Oder. Herr Thilo ist weiten Kreisen des Buchhandels nicht nur als früher eifriger Besucher der Leipziger Ostcrmcsse und als langjähriger Vorsitzender des ehemaligen Brandenburg-Pommerschen Buchhändler-Vereins be kannt, sondern darüber hinaus auch vielen Lesern als geistvoller Schriftsteller. Wir erinnern an sein bei Dnncker In Weimar er schienenes humorvolles Buch: »Mein Leben in 99 Anekdoten« und seine zahlreichen in Zeitungen und Zeiischristen abgcdrucktcn Novelle» ernsten und heiteren Inhalts. Im Herbst vorigen Jahres erlitt der 89jährige einen Unfall, der ihn mehrere Woche» ans Bett fesselte: eine unachtsame Autolenkerin überfuhr ihn samt seinem Rade. Aber der »angebuinste Schädel« sprüht heute wieder von Feuer und Geist, und das 70jährige »Geburtstagskind« flitzt heute wieder aus seinem Rade durch die frühlingsgrünen Wälder der märkischen Schweiz. Wir wünschen dem Kollegen Thilo, der sein Sortiment trotz aller Notverordnungen und kulturvernichtenden Steuern tatkräftig und er folgreich führt, »och viele Jahre srohe» Schasfcns in unverminderter Körper- und Geisteskraft! O. Z. SS9
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