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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1941-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1941
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- Deutsch
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 11 <R. 3) Leipzig, Dienstag den 14, Januar 1941 188. Jahrgang Aufruf des Leiters des Deutschen Buchhandels Aufnahme buchhändlerischer Hilfskräfte als ordentliche Buchhändler (Wiederholt aus Nr, 283 vom 14, Dezember 1840) Die buchhändlerischen Betriebe haben in anerkennenswerter Weife die erhöhten Anforderungen unserer Zeit mit berufsständi schem Verantwortungsbewußtsein erfüllt. Es hat sich hierbei nicht nur die bekannte Organisation des deutschen Buchhandels wieder bewährt, sondern auch die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter, die für die bei der Wehrmacht stehenden Kameraden eingetreten sind. Schon vorher stellten wir in normalen Arbeitszeiten fest, daß wir nicht nur noch mehr Nachwuchs, sondern allgemein Mitarbeiter brauchen. Das wird nach dem Kriege ebenso sein. Wir haben deshalb allen Grund, denjenigen unserer jetzigen Hilfskräfte, welche Lust und Liebe zum buchhändlerischen Beruf hegen, die Möglichkeit zur endgültigen Ausnahme dieses Berufes zu bieten. Außergewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Zur Erhaltung unserer buchhändlerischen Leistungskrast habe ich deshalb entschieden, daß die während des Krieges im Buch handel (Verlag und Handel) eingesetzten Hilfskräfte (Frauen von Buchhändlern, kaufmännische Angestellte, die in Buchhandlungen und Verlagen mit buchhändlerischen Aufgaben betraut sind usw,), für die wegen der Ausübung buchhändlerischer Tätigkeit ordnungs gemäß ein Befreiungsschein von der Reichsschrifttumskammer ausgestellt ist, nach einem Jahre buchhändlerischer Arbeit auf Wunsch durch die Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, zur ordentlichen buchhändlerischen Gehilsenprüfung zugelassen werden dürfen. Nach Bestehen dieser Prüfung und den notwendigen Erörterungen seitens der Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, können diese Berufsanwärter mit der Auflage, eine eigens für sic eingerichtete Arbeitswoche im Laufe der darauffolgenden Jahre zu besuchen, in die Reichsschristtumskammer ausgenommen werden. Die großen Aufgaben, vor denen nicht nur der Buchhandel steht, verlangen von uns Voraussicht, Eine Steigerung unserer Leistung wird später nur möglich sein, wenn wir genügend geeignete fachliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben. Es wäre fahr lässig gegenüber unserem Berufsstande gehandelt, wollten wir diejenigen, die in diesen Zeiten sich etngearbeitet haben und willens sind, mit uns weiter zu arbeiten, wieder von uns gehen lassen. Es ist deshalb Pflicht jedes Verantwortlichen im Buchhandel, im Sinne meines Aufrufes zu wirken und damit dem Buchhandel neue fähige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zuzusührcn, Leipzig, den II, Dezember 1340 Baur Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 1/41 Elsaß, Lothringen und Luxemburg Die durch gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttums-, Reichspresse- und Reichsmusikkammer vom 27, August 1935 angeordnete Ausfuhrregelung wird mit Wir kung vom 13, Januar 1841 auf Elsaß, Lothringen und Luxem burg ausgedehnt. Jeder in diesen Gebieten ansässige deutsche Buch-, Zeit schriften-, Musikalien-, Lehrmittel-Verleger und -Händler kann auf Antrag an der Ausfuhrregelung beteiligt werden. Die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße 31, der alle Anträge einzureichen sind, sendet dem Exporteur nach Prüfung des Antrages die erforder lichen Unterlagen zu. Die in Elsaß, Lothringen und Luxemburg verlegten und hergestellten Bücher, Zeitschriften, Musikalien und graphischen Lehrmittel der deutschen Verleger fallen mit Wirkung vom 13. Januar 1941 unter die Ausfuhrregelung, Voraussetzung hier für ist die einheitliche Festsetzung der Ladenpreise in Reichsmark. Die festgesetzten Reichsmarkpreise müssen im »Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel- oder im »Musikalienhandel- ange zeigt werden, entweder durch Angabe der einzelnen Titel mit Preis oder durch Hinweis auf das berichtigte Verlagsverzeichnis, Im letzten Falle ist je ein Stück des berichtigten Verlagsverzcich- nisses an die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels,'Berlin SW 68, Friedrichstraße 31, und an den Börsenverein der Deut schen Buchhändler, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, einzusenden, Berlin SW 68, 9, Januar 1941 Friedrichstraße 31 Wirtschastsstclle des deutschen Buchhandels vi. Hövel Ein Aufruf Alfred Nosenbergs: Neue Bücher für die Wehrmacht Reichsleiter Alfred Rosenberg erläßt folgenden Aufruf: Das Ergebnis der ersten Büchersammlung der NSDAP, sür die deutsche Wehrmacht hat alle Erwartungen übertroffen. Über 10 Millionen Bücher wurden gesammelt. Nach durchgeführter Auslese konnten über 40 000 Büchereien unseren Soldaten ins Feld geschickt werden. Dieses Ergebnis ist ein beredtes Zeugnis der deutschen Opferbereitschaft, Die Gemeinschaft der Heimat stellte sich hiermit geschlossen hinter die Kameradschaft der Front, Ich danke allen Spendern sowie allen, die für die Durch führung der Sammlung ihre Kraft zur Verfügung gestellt haben: den Schulungsämtern, der NSV, und allen Gliederungen der Partei, Nun stehen wir im zweiten Kriegswinter. Wieder gelangen an uns von allen Teilen der Front Wünsche nach neuem Lesestoff. Darum richte ich den Appell an alle Volksgenossen, an die Verlagsanstalten und Buchhandlungen in allen Gauen Großdeutschlands, wiederum Bücher für die Sol daten zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung des Stellver treters des Führers wird diese Büchersammlung als ständige Einrichtung für die Dauer des Krieges durchgeführt. In allen Gauen nehmen Sammelstellen laufend Spenden entgegen. Die Sammlung erfolgt wiederum durch die Block- und Zellenleiter sowie durch die Angehörigen der Gliederungen und der NSV, IS
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