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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1922
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45. 22. Februar 1922. Redaktioneller Teil. vorleEatI f. ». Dts-u. vu^vaLdel. die Wertbeträge der Marken richtig berechnet sind. Er trägt damit zur schnelleren Abfertigung an der Steuerhebestelle bei und handelt in seinem und der übrigen Steuerzahler Interesse. Die Abfertigung wird -um Nutzen aller Steuerzahler noch weiter beschleunigt, wenn die ein zelnen Ceitenbeträge der Markenblätter zusammengestellt und ausge rechnet sind, was am zweckmäßigsten auf der ersten Seite des ersten Markenblattes geschieht. Es empfiehlt sich, daß alle Beteiligten sich dieser geringen Mühe unterziehen. Zur Umsatzsteuerpslicht der offenen Handelsgesellschaft. — Nach dem Umsatzsteucrgesetz ist umsatzsteuerpflichtig, wer die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Das sind aber nicht die einzelnen Per sonen. die bei der offenen Handelsgesellschaft und der Gesellschaft dcS bürgerlichen Rechts von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein kön nen, sondern die Personenvereinigung als solche. Umsatzsteuerpslichtig ist die offene Handelsgesellschaft als solche als steuerrechtlich selb ständiges Nechtssubjekt. Trifft dies zu, so sind auch die Umsätze der offenen Handelsgesellschaft stcuerrechtlich nicht lediglich Umsätze der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter, sondern Umsätze der Gesell schaft. Das gilt für Umsätze zwischen der Gesellschaft und den Gesell schaftern. Das gleiche gilt, wenn die Gesellschafter an anderen offenen Handelsgesellschaften beteiligt sind und Umsätze zwischen den Gesell schaften stattsinden, und zwar gilt dies sowohl dann, wenn der eine oder der andere Gesellschafter an beiden Gesellschaften beteiligt ist, wie auch dann, wenn beide Gesellschaften aus denselben Personen bestehen, ja sogar dann, wenn die Beteiligung gleich ist. (Urteil des Ncichö- ftnanzhoses vom 10. November 1921, V ^ 12/21.) Die Sammlungen im Vermögcnssteucrgesetz. — Der Steueraus schuß des Reichstags hat kürzlich über die Einbeziehung der Kunst- und anderen Sammlungen in das Vermögenssteuergesetz den Beschluß gefaßt, der vermutlich endgültig sein dürfte, da das Plenum voraus sichtlich nichts daran ändern wird. Danach sind alle Sammlungen und Sammlungsgegcnstände, die bis 1. August 1914 erworben worden sind, von der Steuer befreit und die nach diesem Termin erworbenen Dinge dann, wenn ihr Ankaufswert unter 20 000 Mark für den ein zelnen Gegenstand oder unter 200 000 Mark für die Sammlung liegt. Damit sind eine Reihe von Härten des ursprünglichen Entwurfs be seitigt. Das Interesse der deutschen Kunst- und Kulturpflege erfordert aber ein weiteres. Fast bei jedem hervorragenderen Stücke auch der zeitgenössischen Kunst ist in unseren Zeiten der Geldentwertung der Ankaufspreis jetzt höher als 20 000 Mark. — Wer wird heute solche Dinge kaufen, wenn er dafür angelegtes Geld weiter als Vermögen besteuern muß? Ein Kongreß für zeitgemäßen Religionsunterricht findet vom 3. bis 6. April in den Räumen der Universität Leipzig statt. Namhafte Hochschullehrer und Pädagogen haben ihre Mitwirkung zugesagt. Nach den Philosophen vr. Krüger (Wilhelm Wundts Nachfolger) und I)r. Leisegang werden über die wichtigsten religionspädagogischen Themen der Gegenwart sprechen: Oberschnlrat Bang (mit Musterstunde) > und Obcrstudiendirektor vr. Gaudig (mit Musterstundc), sowie die Uni versitätsprofessoren v. vr. Böhmer, v. vr. Jhmels, I). vr. Jeremias, 0. I)r. Leipoldt und I). vr. Thieme. Ferner sind geplant: ein Be- grttßungs- und ein Elternabend, Besichtigung des Leipziger Neligions- Ichrerseminars, ein Kirchenkonzert und eine geeignete Theaterauffllh- rung. Gelegenheiten zu billiger Verpflegung und Benutzung von Frei- quartteren sind vorgesehen. Zur Teilnahme (Karte 20 Mark) sind alle Kreise aufgefordert, die für Erhaltung der christlichen (evangeli schen) Schulen eintreten. Nähere Auskunft erteilt die Geschäftsstelle Leipzig, Königstraße 1511. Erhöhung der Giitcrtarisc um 20 vom Hundert. — Die Neichs- etsenbahnverwaltung kündigt in der nachfolgenden amtlichen Meldung eine zusätzliche Erhöhung der Gütertarife um 20 v. H. zu der am 1. Februar in Kraft getretenen an: »Die Ausgaben der Reichsbahn haben sich in letzter Zeit bedeutend erhöht. An Arbeiter werden erhöhte Stundenlöhne und besondere Überteuerungszuschläge bezahlt. Der Teuerungszuschlag der Beamten ist seit dem 1. Januar um 2000 Mark erhöht worden. Die Besatzungs- zulage hat eine Erhöhung um 50 v. H. erfahren. Die Belastung der Reichsbahn durch diese Beträge beläuft sich auf rund drei Milliarden. Da erfahrungsgemäß mit der Erhöhung der Bezüge auch eine Steige rung der Matertalpreise eintritt, ist mit einer A u s g a b e n st e i g e - rung von insgesamt sechs Milliarden zu rechnen. Die Bewilli gung von übcrteuerungszuschlägen für Beamte steht noch bevor. Die Reichsbahn erhöht zur Ausgleichung dieser Mehrausgaben die Güter-, Tier- und Expreßguttarise, die bereits zum 1. Februar eine Steige rung erfahren haben, zum 1. März 1922 wiederum um 20 v. H. Eine weitere Hinausschiebung der Maßnahme ist nicht möglich, da die Ausgaben bereits seit dem 1. Januar eingctreten sind. Die Prtvat- bahnen sind ermächtigt worden, sich der neuen Tariferhöhung anzu- schließen. Die Arbeiten der Reichsbahn, die aus eine Balancierung des Haus halts auch durch Verringerung der Ausgaben hinauslaufen, sind in vollem Gange. Im Haushalt für 1922 siud beispielsweise bereits über 50 000 Köpfe weniger vorgesehen, als zurzeit vorhanden sind. Von diesen sollen schon bis zum 1. April 20 000 eingespart werden. Auch Ersparnisse an Material, besonders an Kohle und Schmieröl, sind durch besondere Maßnahmen schon für die nächste Zeit sichergestcllt. Tie neuen Tarife stellen eine starke Belastung des Wirtschaftslebens dar, sind aber auch, abgesehen von der Notwendigkeit einer Balancierung des Eisenbahnhaushalts, durch die fortgesetzten Preissteigerungen für alle Güter gerechtfertigt. Solange diese Auf wärtsbewegung der Preise anhält, kann sich die Reichsbahn dieser Ent wicklung nicht entziehen«. Ein nachgelassenes Werk von Oskar Montclius. — Die schwedische Akademie der Wissenschaften hat bei der Negierung den Antrag gestellt, 25 000 Kronen als Nest der Druckkosten für Montelius' Werk »I^s (.iröee prsel388ique« zu bewilligen. Montclius war in seinen letzten Lebensjahren mit der Abfassung dieses Werkes und eines ähn lichen über Vorderasicn beschäftigt. Das Werk über das vorklassische Griechenland, das den Schlußstein der chronologischen Arbeiten bilden sollte, war bei seinem vor einigen Monaten erfolgten Tode so weit fortgeschritten, daß von der Stein- und Bronzezeit 23 Druckbogen und 132 Platten fertig im Reindruck oder in Korrektur Vorlagen, und das Manuskript des übrigen Teiles war, wenn auch noch nicht druckfertig, ausgearbcitet. Dagegen scheint seine Darstellung der Eisenzeit nur in Bruchstücken vorzuliegcn. Einen Teil der Druckkosten hat bereits ein Gönner der Akademie gedeckt. Beschlagnahmte Druckschriften. — In der Voruntersuchung gegen Marie Wolfs und Rudolf Lüde mann wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften werden folgende als Beweismittel dienende, der Einziehung unterliegende Schriftwerke gemäß 8 94 StPO, beschlag nahmt: 1. »Allerlei von der Liebe«, von Ernst Friedrich, Verlag Wilh. Hartung, Leipzig; 2. »I h r e g a l a n t e n A b e n t e u e r«, von Gunnär Frank. Bücher der Leidenschaft; 3. »P h i l i p p der Einzige«, von Georg Lehfels, Kurt Ehrlich Verlag, Berlin; 4. »Ulla Ull«, von Eduard Sttlgebauer, Bücher der Leidenschaft, Verlag Kurt Ehrlich, Berlin; 5. -»Nächte der Venus«, von N. Etchacke?, Untversal- Verlag, München; 0. »Wie das Mädchen aus der Acker st raße die Hei- mat fand«, von Ernst Friedrich, Verlag Wilh. Hartung, Leipzig; 7. »8 173 Reichs-Strafgesetzbuch«, von Ernft Fried rich, derselbe Verlag; 8. »Fluch dir, o Lieb e«, von Matthias Blank, Werner Dietsch Verlag, Leipzig; 9. »Der Weg zum Laster«, von Gunnär Frank, Bücher der Leidenschaft; 10. »Die galanten Abenteuer des Doktor H t b c r a«, von Eduard Sttlgebauer, Bücher der Leidenschaft; 11. »D i e M i n d e r j ä h r i g e n«, von Guido Kreutzer, Ver lag Vogel L Vogel, G. m. b. H., Leipzig. I Nr. 11772/21. Stuttgart, 12. Januar 1922. Der Untersuchungsrichter VI beim Landgericht. In der Voruntersuchung gegen Michael Betz, Buchhändler in Stuttgart, wegen Vergehens im Sinne des 8 184 Z. 1 StGB, wird hinsichtlich folgender als Beweismittel dienender, der Einziehung un terliegender Schriftwerke gemäß 8 04 StPO, die von der Polizet- direktion vorgenommene Beschlagnahme bestätigt: 1. »Der Heptameron«, Erzählungen der Königin von Na varra, von Wilh. Förster, Bibliographische Anstalt, Leipzig; 2. »Morast«, ein Roman aus dem verborgenen eleganten Ber lin, von Karl Ferd. Eicke, Enck Verlag, Berlin-Wilmersdorf; 3. »Die rote Wan da«, ein sexualpsychologischer Roman, von Otto Schwerin, Kurt Ehrlich Verlag, Berlin; 4. »8 173 Reichs-Strafgesetzbuch«, Sittenroman aus unserer Zeit, von E r n st F r i e d r i ch, Verlag Wilh. Hartung, Leipzig; 5. »Das Liebesleben der Marion Valeska«, von Gunnär Frank, Neuer Stuttgarter Verlag, Stuttgart; 6. »Fluch dir, o Liebe«, Roman einer Gefallenen, von Mat thtas Blank. Werner Dietsch Verlag, Leipzig; 336
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