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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1922
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- 1922-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1922
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vvrscnblatl f. d. Ltschru SuchharrdeL. Redaktioneller Teil. 45, 22/ Februar 1922. leger getan hat, einen geringen Rabatt und läßt sich von den jenigen Verlegern aushalten, die einsichtsvoll waren und dem Sortiment gaben, was er haben muhte. Zu 2. Die Art der Berechnung ist völlig klar und entspricht den kaufmännischen Grundsätzen. Zu 3. a> Angesichts der immer höher steigenden Spesenlast, her- vorgcrufen durch Geldentwertung, Valutasorgen, Entente-Tribut. Steuer, Porto- und Frachterhöhung, ist es für den Verleger un möglich, Ladenpreise festzusctzen, die nach Deckung aller Spesen ihm und dem Sortimenter einen angemessenen Gewinn sichern. Im allgemeinen waren wir alle geneigt, veranlaßt durch den äußerlich glänzend aussehenden Geschäftsgang, uns selbst zu be trügen. Die meisten Verleger haben deshalb einen großen Teil ihres ursprünglichen Kapitals eingebüßt. Immerhin war der Verlag in der Lage, durch Erhöhung seiner Preise der Geldent wertung und namentlich der Erhöhung der Spesen einiger maßen Rechnung zu tragen. Daß der einzelne Verlag nicht zuviel verlangte, dafür sorgte schon die liebe Konkurrenz. Was für ihn recht ist, muß er aber auch dem Sortimen ter zubilligen, nämlich Festsetzung des Ver kaufspreises auf Grund seiner eigenen Spesen. Für eine angemessene Gestaltung muß die freie Kon kurrenz sorgen. Ter Tüchtige im Verlag und Sortiment soll freies Betätigungsfeld haben, nicht eingeengt durch Schutzbe« stimmungen für die Schlafmützen. Sind wir aber einmal so weit, so ist es eine ganz unmögliche Sache, denselben Preis sür ein in Stuttgart erschienenes Buch in Stuttgart wie in Königs berg oder Hamburg festhallen zu wollen. Unser altes System des einheitlichen Ladenpreises an allen Orten war aufgebaut aus Grundlagen der Stabilität in der Her stellung der Bücher und der Spesen nach einer auf jahrelanger Erfahrung fußenden Kenntnis aller Unkosten. Heute aber, wo alle Unterlagen fehlen oder sich von Tag zu Tag ändern, wo eine Woche die Zusendung mit Frachtgut die billigere ist, in der näch sten Woche Zusendung mit Postpaketen und in der übernächsten gar die unter Kreuzbändern, ist es einfach nicht mehr möglich, dieses System aufrecht zu erhalten. Gewiß wird bei freier Konkurrenz durch Verlassen des alten, gleichmäßigen Ladenpreises an jedem Platz, in Nord und Süd, Ost und West, manche Existenz nicht mehr lebensfähig sein; aber haben wir denn, selbst vom Standpunkt eines Verlegers, der viele Verkaufsstellen braucht, aus gesehen, nicht allzuviele Buch händler (siehe die Ncugründungen der letzten Jahre) und ist denn der Verlag verpflichtet, jeder neu gegründeten Buchhand lung sozusagen einen Einkommen-Berechtigungsschein sür Leb zeiten durch seine Rabattpolitik auszustellen? Uns Verleger schützt vor der Überflügelung ja auch nichts als die eigene Tüch tigkeit. Soll es im Sortiment anders sein? d) Die Schlenderei muß verhindert werden durch die Fest setzung eines Mindestverkaufspreises. Das Sortiment wird sofort, anscheinend mit Recht, den Einwurf machen, daß dann alle Bestellungen direkt an den Ver leger gehen, der ja dabei immer noch mehr verdiene als bei Lieferung durch den Buchhändler. Ich glaube nicht. Soweit der Verleger ein Interesse an einem lebensfähigen Sortiment hat, wird er seine Propaganda so einrichten, daß die Bestellungen in erster Linie dem Sortiment zuflietzen. In meiner Firma z. B. ist der direkte Versand, der sich fast ganz auf die zweite Hälfte November und den Dezember zusammendrängt, 1 bis 2hi> des Gesamtumsatzes. In erster Linie sind es Lieserungen an kleine Orte, in denen sich keine Buchhandlung befindet, und ferner sind cs Bestellungen, die durch Vermittlung des Sortiments nicht mehr rechtzeitig zu den Terminen ausgeführt werden kön nen. Legt sich ein Verleger aber auf den Versandbuchhandel, so ist er zwangsläufig durch die entstehenden Spesen gezwungen, selbst entsprechende Zuschläge zu nehmen. e> Die Erläuterung zu 3° ist in der Hauptsache schon unter l. gegeben. Erwünscht wäre Festsetzung von gewissen Verkaufs preisen innerhalb eines größeren Bezirks. Vielleicht würde Sonderbestrebungen auf diese Weise etwas mehr als bisher ent- 2S0 gegengearbetiet. Vielleicht würden auch manche kleinliche Vcr- legerseelen dazu gebracht, sich etwas mehr dem allgemeinen Preisstand anzunähern. Es ist ein Unding, wenn zwei bekannte erstklassige Roman-Verleger in ihren Preisen um 30 bis 40H auseinandergehen, obwohl die Herstellungskosten bei beiden doch dieselben sind. Hier muß ein Fehler aus der einen Seite vor- licgen. Das Sortiment hat gar kein Interesse daran, die gut- gehenden Bücher eines eingeführten Schriftstellers zu einem un nötig billigen Ladenpreis zu verlausen, denn bei höherem Laden preis würde das Buch nicht weniger Absatz sinden, und das Sor timent würde mehr daran verdienen. Einigermaßen skeptisch stehe ich den Anstrengungen der so genannten Leipziger Verlegergruppe und der Arbeitsgemeinschaft gegenüber. Schützen kann der Verleger unmöglich die festges.'tz- ten Preise. Freie Konkurrenz darf vorhanden sein, und jeder Buchhändler im Verlag und Sortiment soll rechnen lernen! An gesichts der jetzigen außerordentlich hohen Spesen würde auch ein großer Schleuder« nur kurze Zeit weitermachen können, ebenso wie auch ein großer Verleger bei den jetzigen Herstel- lungskosten nicht lange zu allzu billigen Preisen seine Bücher verkaufen kann. Geht doch schon der Mehrbetrag der Herstel lungskosten eines mittleren Verlages gegen früher in die Millionen. Also, kurz zusammengefatzt: Solange wir nicht den idealen allseitig anerkannten festen Ladenpreis der Vorkriegszeit haben, kann die Losung nur sein: »Hinweg mit dem unwahren Scheinbegrisf, Ladenpreis, Festsetzung des Verkaufspreises durch Aufschlag auf den Ein kaufspreis nach freiem Ermessen durch das Sortiment, Schutz gegeniiber Schleuder«« durch einen Mtndestverkausspreis durch den Verlag!« Stuttgart, 2. Februar 1922. Otto Weitbrecht. Nachtrag. Soeben lese ich im Börsenblatt Nr. 25 vom 30. Januar die Mitteilungen des Herrn Oscar Schmorl t. Fa. Schmorl L von Seefeld Nächst, Hannover. Ich freue mich, daß solch autoritative Seite im Sortimentsbuchhandel zu den selben Schlußfolgerungen kommt wie ich. Mein Wunsch wäre, daß von recht vielen Seiten nun Zustimmung oder Ablehnung zu meinem Vorschlag käme, um die Frage zu einer wirklichen Klärung zu bringen. Neue Gerichtsentscheidungen. i. IZuletzt Bbl. 1SL1, Nr. 28S.) Im Bbl. Nr. 201 vom 29. August 1921 und Nr. 266 vom 14. November 1921 ist bereits über den Stand der Rechtspre chung des Reichsgerichts bezüglich der Berücksichtigung veränderter Verhältnisse bei der Auslegung von Verträgen berichtet worden. In dieser sehr schwierigen Frage kommt das Reichsgericht unter Ausgleichung der Kontra- Versen immer mehr zu einer einheitlichen Auffassung, die einen gangbaren Mittelweg zwischen sormell« Vertragstreue und btt- liger Berücksichtigung schwerer Wandlungen einhält. Von zwei hierher gehörigen neuen Entscheidungen muß daher Notiz genommen werden. In dem einen der Fälle <RG.-Entsch. in Ziv.-Sachen Bd. 103, S. 3) verweigerte eine Fabrik die Lieferung eines übernom menen Auftrages zu den vereinbarten Preisen, weil Arbeiter unruhen, Streik usw. sie zur Stillegung des Betriebes auf einige Zeit gezwungen hätten. Das Reichsgericht erklärt diesen Fall nicht für einen solchen der echten Unmöglichkeit (ß 275 BGB.) und sagt u. a.: »Es handelt sich nach dem von der Beklagten zu ihrer Ver teidigung Vorgebrachten um einen der zurzeit viel erörterten Fälle, in welchen ein Verkäufer aus der durch den Krieg oder die Revo lution hcrbeigestihrten Umgestaltung der wirtschastlichen Verhält nisse das Recht herleitet, die --- an sich mögliche — Vertragserfül lung zu verweigern. Damit stimmt es auch überein, daß die Be klagte in dem Briefe vom 23. Oktober 1819 den Rücktritt nicht wegen
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