Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220222
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192202226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220222
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-22
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Wir machen darauf aufmerksam, daß der Wirt schaftsverband des Berliner Lehr erver- eins'in Berlin C. 25, Kürzestr. 5, nach K 3 Z. 3 der Verkaufsordnung nicht als Buchhandlung zu betrachten ist und keinen Anspruch daraus hat, mit Buchhändler, rabatt beliefert zu werden. Leipzig, den 18. Februar 1922. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. John Henry Schwerin-Stiftung. Stiftungskapital: 50 000 M. Die jährlich auflaufenden Zinsen werden zur Unterstützung bedürftiger und würdiger Buchhandlnngsgehilfen und Jour- nalisten beiderlei Geschlechts, die das 50. Lebensjahr überschrit ten haben und unverschuldet in Not geraten sind, verwendet. Angestellte der Firma John Henry Schwerin in Berlin sollen den Vorzug genießen, wenn sie mindestens fünf aufeinander folgende Jahre bei der Firma angestellt waren. Ausführlich begründete und mit Belegen versehene Gesuche itm Berücksichtigung sind bis 10. März 1922 an die G e s ch ä f t s- stelle des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändler- haus), zu richten. Die Auszahlung der »nterstützungsgelder erfolgt alljährlich am 23. Mai. Ladenpreise und Verkaufspreise. In Nr. 1 der Deutschen Verlegerzeitung l922 ist ein Auf satz des Herrn vr. Bielefeld »Rückblick und Ausblick« abgedruckt, der folgenden Satz enthält: »Das einzige noch erreichbare Ziel ist der Schutz des dem Gesetze und dem Gewohnheitsrecht entsprechend weiterhin vom Verlage festgesetzten Ladenpreises gegen Unterbietung. Im übrigen inuß der Verlag Wohl oder übel dem Sortiment die Bildung des tatsächlichen Verkaufspreises durch die von jedem Wiederverkänfcr etwa für nötig gehaltenen Zuschläge über lassen«. Als nichlwissenschafilicher Verleger begrüße ich es, daß von führender Seite aus endlich einmal mit der Unwahrheit, die bezüglich des Ladenpreises im deutschen Buchhandel besteht, auf geräumt und das Kind beim richtigen Namen genannt wird, denn in Wirklichkeit besteht ein Ladenpreis überhaupt nicht mehr. Ich stelle die nachstehenden Vorschläge zur Erörterung und bitte Freunde und Gegner um Rllckäutzerung: Der nichtwissenschaftliche Verlag ist an einem Punkt ange langt, an dem er sich eine grundlegende Änderung seiner bis herigen Preispolitik überlegen mutz. Es ist aber sowohl im In teresse des Verlags wie des Sortiments notwendig, sich einen derartigen Schritt nach seiner ganzen Tragweite durchzudenken. 1. Das bisherige System des Ladenpreises, auf den mehr oder minder wilde Aufschläge in unübersichtlicher Höhe genommen werden, ist endgültig zu verlassen. 2. Der Verleger liefert zu einem von ihm wie bisher festzu- setzendcn Verkaufspreis an das Sortiment, beispielsweise ,/t 20.—. Anstatt eines höheren Rabatts wie bisher bei größeren Umsätzen gibt er je nach dem Umsatz einen Sonderrabatt, also z. B. 5?S von .kt 20.— — .kt 1.—, 10°/° „ „ „ „ 2.-, 157° ,. „ „ --- „ 3.-, also tatsächlicher Einkaufspreis des Sortiments -kt 19.—, 18.-, 17.-. 3. Den Verkaufspreis ans Publikum gibt der Verleger dem Sortiment völlig frei; d> nur um Preisunterbietungen zu verhindern, setzt der Verleger einen Mindestberkaufspreis fest, beispiels weise .kt 30.— ; °) eine Festsetzung der tatsächlichen Verkaufspreise hätte zu erfolgen entweder von jeder Firma, wie sie es für richtig findet, oder vom Kreis- oder Ortsverein. Die Begründung. Zu 1. Dem bisherigen System des Ladenpreises plus Aufschlag werden weder Sortimenter noch Verleger nachweinen. Es Hai zu ciuer völligen Desorganisation im deutschen Buchhandel ge führt. Ein gleichmäßiger Ladenpreis besteht in Wirklichkeit schon lange nicht mehr, ganz abgesehen davon, daß, hervorgcrufen durch die Kaufwut des Publikums vor Weihnachten, noch Aus wüchse entstanden. So kam es, daß in gewissen Buchhandlungen die Preise überhaupt völlig willkürlich festgesetzt wurden. Vom Stand punkt des Verlags aus ist es aber grober Unfug, wenn z. B. die Jugendschriften meines Verlages, in Stuttgart den meisten Firmen mit 50?» Rabatt völlig spesenfrei ins Haus geliefert, noch mit 20/4 Tencrungszuschlag verkauft wurden. Der Sorti menter sagt von seinem Standpunkt aus, daß er nicht für eine einzelne Firma eine Ausnahme machen könne. Es ist aber da durch der Beweis erbracht, daß ein System unhaltbar ist, nach dem der Sortimenter aus Bücher, mit welchem Rabattsatz sie auch geliefert werden, gleichmäßig einen Aufschlag nimmt. Es liegt hier eine Bevorzugung des Verlegers vor, der z. B. nur mit 307« Rabatt liefert, weil die Ladenpreise eines Verlegers, der mit höherem Rabatt liefert, von selbst schon höhere sein müssen, denn die Herstellungskosten sind bei beiden ungefähr die selben; dieses zweiten Verlegers Bücher wurden dadurch unge bührlich verteuert. Im Interesse des Sortiments lag es aber bis- her, sich für die Verleger in erster Linie zu verwenden, die der nicht einfachen Lage des Sortiments durch genügenden Rabatt Rechnung trugen. Nach Ansicht einer Reihe größerer und kleinerer Sorti menter genügte ein Rabatt von 45 und gar 50?S vollauf nnd würde bei den in Zukunft um I00?S erhöhten Preisen ebenso ge- nügen, um nicht nur di« Spesen zu decken, sondern auch um dem Sortiment einen wirklich ausreichenden nnd genügenden Gewinn zu lassen. So, wie die Verhältnisse jetzt liegen, gibt aber ein Teil der Verleger, wie es früher mancher wissenschaftliche Ver- 229
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder