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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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.E 85, 15. April 1903. Nichtamtlicher Teil. 2977 legung eines verlegerischen Mindestrabatts bezieht: in ihren Forderungen aber gehen beide Anträge weit ausein ander. Auch heute noch halte ich meinen Antrag von 1901 für durchführbar und bin davon überzeugt, daß er in seiner Wirkung einen Fortschritt für den Gesamtbuchhandel be deuten würde; wenn ich es abgelehnt habe, ihn selbst noch mals einzubringen, so veranlassen mich dazu Gründe, mit deren speziellerer Darlegung niemandem auch nur im ge ringsten gedient sein würde. Dagegen hieße es doch geradezu Selbstmord begehen, wenn ich absichtlich meinen Antrag zu einer Zeit erneut zur Erörterung stellen lassen würde, die ich für die abermalige Aufrollung der ganzen Frage als vollkommen ungeeignet halte! Nichts erscheint mir verkehrter, als mit dem Kopf durch die Wand rennen zu wollen; das wäre eine Politik, die ich nicht mitmache. Der L.'sche Antrag aber war von Anfang an seiner ganzen Fassung nach für mich unannehmbar, ganz abgesehen davon, daß er aus den sattsam erörterten Gründen mir als unzeitgemäß erscheint. Über diese meine Auffassung habe ich Herrn vr. Lehmann auch nicht eine Minute lang im Zweifel gelassen, wie aus meinem unten abgedruckten Schreiben vom 11. Februar klar und deutlich hervorgeht. Herr vr. Lehmann bezieht sich insbesondere auf eine Post karte, die ich ihm unterm 5. Februar 1903 geschrieben habe und benutzt deren Wortlaut, um mich jetzt des »in die Flanke Fallens« zu bezichtigen; er beschwert sich gleichzeitig darüber, daß ich ihm in meinem Artikel vorgehalten habe, er hätte »erst an den Börsenvereinsvorstand die Frage um Mithilfe richten sollen«. Da gestatte ich mir Herrn vr. Lehmann nur zu fragen, aus welchem Grunde er wohl von meiner Antwort auf sein Schreiben vom 9. Februar, in dem er mich über seine Absichten erst definitiv und klar informierte, der Öffent lichkeit keine Kenntnis gibt? Unter dem 11. Februar, also sechs Tage nach meinein ersten Schreiben, äußere ich mich Herrn vr. Lehmann gegenüber nämlich wie folgt: » . . . . Ich bin vom Mißlingen der Sache im vorhinein völlig über zeugt; es ist nicht anzunehmen, daß in der Ansicht der Majorität seit der Ostermesse 1901 ein Umschwung einge treten ist Ich kann Ihnen nicht empfehlen, den Antrag einzubringen, — wenigstens nicht in dieser Form und nicht zu dieser Ostermesse Ich glaube, dadurch Ihnen eine Enttäuschung zu ersparen und der Sache (indirekt) zu nützen«. — Ich frage: wo bleiben nun — nach dieser entschiedenen Warnung — Herrn De. Lehmanns Vor würfe? Und war mein Rat nicht der beste, der ihm nach Lage der Dinge überhaupt gegeben werden konnte? Ich glaube doch, und ich kann Herrn vr. Lehmann auch heute nur nochmals dringend die Zurückziehung seines Antrags und dessen Überweisung an den Börsenvereinsvorstand empfehlen. Es würde ihm sonst die ihm von mir prophezeite »Ent täuschung« ganz sicherlich nicht erspart bleiben und die Ab lehnung seines Antrags in einer Form erfolgen, die einer völligen äsbLele verzweifelt ähnlich sieht. Damit aber macht sich Herr vr. Lehmann bewußtermaßen zum Totengräber einer Sache, die des Lebens — wenn auch in andrer als der von ihm gedachten Form — ganz sicherlich wert gewesen wäre. Dresden, am 10. April 1903. Rudolf Heinze. XVIII. Herr vr. Lehmann-Danzig hat in Nr. 81 des Börsen blatts ein Wort »Zur Klärung« seines Antrags veröffentlicht und dabei auch meiner gedacht. Herr vr. Lehmann hat mich sogar zu einem Jnfanteriegeneral erhoben, läßt mich aber als solchen eine ziemlich traurige Rolle spielen. Mir scheint nun, daß Herr vr. Lehmann mit seiner Klärung und in seinen Angriffen auf die Herren Kollegen Heinze-Dresden, Börsenblatt sbr den diutlrben Bnrlbanbel. 70. Indraan« Werlitz-Stuttgart und aus mich ebensowenig Recht hat wie mit seinem Antrag überhaupt. Als ich im vorigen Monat zu diesem Antrag das Wort nahnr (in Nr. 69 des Börsenblatts vom 25. März d. I.), sah ich davon ab, zu wiederholen, was über den sachlichen Kernpunkt von andrer Seite bereits gesagt war. Die jetzt erfolgte »Klärung« durch den Antragsteller zwingt mich, auf diesen Kern nochmals hinzuweisen. Nach dem in Nummer 40 des Börsenblatts veröffent lichten Wortlaut wünscht Herr vr. Lehmann: 1. daß bei allen Verlagsartikeln, welche vom Verleger mit einem geringern als dem Minimal rabatt von 25 Prozent in Rechnung oder 30 Pro zent bar verkauft werden, die Festsetzung des Ladenpreises in das Ermessen der Sortimenter gestellt werden solle, und 2. daß solche Verlagsartikel, deren Verkaufs preis dem Sortimenter überlassen wird, in sämt lichen Publikationen des Börsenvereins ohne An gabe von Netto- oder Ordinärpreisen erscheinen sollen. — Wer diesen Antrag in seiner geradezu verhängnisvollen Bedeutung ins Auge faßt, wird meinen Wunsch, denselben ohne Trauermarschklänge beerdigt zu sehen, gewiß verstehen. Wenn Herr De. Lehmann aus meinen Worten eine gegen ihn gerichtete persönliche Stimmung herausgehört haben sollte, so kann ich ihn beruhigen. Meiner Gewohnheit entspricht es nicht, die Behandlung ernster Angelegenheiten in das Gebiet des Persönlichen hinüberzuspielen. Was ich wollte und wünschte (durch mein Artikel vom 25. März), war die Zurückziehung des Antrags Or. Lehmann, weil dessen Beerdigung durch die Hauptversammlung nach meiner Über zeugung unbedingt erfolgen wird. Da nach den letzten Erklärungen des Herrn vr. Lehmann mein Wunsch nicht in Erfüllung gehen wird, so sehe ich mich heute genötigt »zur Klärung« auch meinerseits das Wort zu ergreifen. Da mich nur sachliche Erwägungen leiten, lasse ich die auf mich persönlich gemünzten Worte des Herrn Antrag stellers unberücksichtigt, und beschränke mich auf die Be gründung meines Standpunkts, der, nebenbei bemerkt, von allen Kollegen geteilt wird, mit denen ich mich seither über die Angelegenheit unterhalten habe. Demgemäß erkläre ich folgendes: 1. Wenn den Sortimentern die Feststellung des Ladenpreises im Fall einer Rabattierung von weniger als 25 Prozent durch den Verlagsbuch handel überlassen bleibt, so erblicke ich in solcher Maßregel nicht nur eine Vergewaltigung des Ver legers, sondern auch einen Schlag gegen den Laden preis überhaupt. 2. Wenn ferner sämtliche Publikationen des Börsenvereins keine Angabe von Netto- oder Ordinärpreisen bei Verlagsartikeln, die nach dem Antrag i>r. Lehmann vogelfrei geworden sind, mehr enthalten dürfen, dann sinkt der Wert und die Be deutung unsers gesamten bibliographischen Hilfs materials in nichts zusammen. Zur Begründung der vorstehenden Erklärung kann ich mich kurz fassen, da ich nur zu meinen Kollegen im deut schen Buchhandel spreche! Also: wer wollte im Ernst rütteln an unsrer festgefügten Organisation, die den Ladenpreis als feststehendes Gesetz zum Mittelpunkt hat! Das Recht des Verlegers, den Ladenpreis zu bestimmen, ist ebenso selbst verständlich, wie die Feststellung des Rabatts für den ver mittelnden Sortimentsbuchhändler. Man wird ja mit vollem Recht beklagen müssen, wenn einzelne Ver leger die vermittelnde Hand der Sortimenter nicht in wahr- 395
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