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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1940
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 82 (R. 31) Leipzig, Dienstag den 9. April 1S40 107. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung des Leiters des Deutschen Buchhandels Fachbuch-Ausstellungen bei den Gliederungen der HI. Zwischen dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und dem Jugendamt der Deutschen Arbeitsfront wurde vereinbart, daß im Rahmen der diesjährigen Fachbuch- Werbeaktion »Der Wille zur Leistung, in den HJ.-Heimen und Betrieben bei Jugendberufs- und betriebsabenden Fachbuch-Ausstellungen durchgeführt werden. Die Reichsjugendfllhrung hat ihre Kreiswalter, Ortswalter, Betricbswalter und Betriebswalterinnen angewiesen, wegen der Durchführung der Fachbuch-Ausstellungen sich mit dem örtlichen Buchhandel in Verbindung zu setzen. Ich bitte, die Gliederungen der HI. bei diesem Bestreben, das Fachbuch der Jugend näherzubringen, weitestgehend zu unterstützen und selbst die Initiative zur Durchführung der artiger Ausstellungen zu ergreifen. Die Ausstellungen sollen dabei jeweils ein oder mehrere Themen der diesjährigen Fach- buch-Sonherliste »Können ist Pflicht, behandeln. Baur Mitteilung der Reichsschrifttumskamrner Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels Ab 15. April 1940 ist mit allen buchhändlerischen Lehr lingen im Großdeutschcn Reichsgebiet (also auch in der Ost mark, im Sudetengau und in den eingegliederten Ostgebieten) nur noch der neu bearbeitete Lehrvertrag des Deutschen Buch handels (Ausgabe vom l. April 1940) abzuschließen. Der Ver trag ist zum Preise von RM —.10 das Stück vom Verlag des Börsenvereins zu beziehen. Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß im gleichen Verlag auch der Lehrlingspaß erschienen ist, der be kanntlich für jeden buchhändlerischen Lehrling geführt werden muß. Leipzig, den 6. April 1940 I. A.: Thulke Kriegskantate 1940 Ich labe hiermit die Mitglieder meiner Fachgruppe zu der am Freitag, dem 19. April, 17 Uhr im Hotel Sachsenhof stattfindenden Fachgruppentagung ein. Etwaige Punkte zur Tagesordnung bitte ich mir bis spätestens 12. April einzureichen. Leipzig, den 3. April 1940 Der Leiter der Fachgruppe Reise- und Versandbuchhandel Böttcher Lieferungen nach der Türkei Die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin, hat die an der Ausfuhr nach der Türkei beteiligten Firmen über die neuen Ausfuhrbcdingungen unmittelbar unterrichtet. Wer das Rundschrei ben nicht erhalten hat, kann es von der Wirtschaftsstellc nachträglich verlangen. Bar-Nemittenden von Büchern u. Zeitschriften In dem Bestreben, in der jetzigen Zeit jeden Leerlauf zu ver meiden, wendet sich die Buchhandels-Verkehr und -Verrechnung GmbH, an die Sortimenter mit der Bitte, das Einlösen der Bar- Nemittenden von Büchern und Zeitschriften dadurch zu vereinfachen und zu beschleunigen, daß vor Absendung solcher Bar-Nemitten den die Einlösungsbestätigung von dem betreffenden Verleger ange fordert wird. Diese ist dann auf die Nemittenden-Barfaktur aufzu kleben. Erst dann ist die Faktur zum Inkasso an den Kommissionär zu senden. Solche Pakete können sofort nach Eintreffen in Leipzig den betreffenden Verlegerkommissionärcn vorgelegt und auf Grund der beigefügten Einlösungsbestätigung eingelöst werden. Der neue Lehrvertrag des Aus dcr obigen Mitteilung der Reichsschrifttumskammer ist zu entnehmen, daß ab 1b. April 1940 mit allen buchhänd lerischen Lehrlingen im Großdeutschen Reichsgebiet einschließ lich der Ostmark, des Sudetengaues und der eingeglicdcrten Ost gebiete nur noch der neu bearbeitete Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels abzuschließen ist. — Die Tatsache, daß der Lehr vertrag selbst jetzt im Kriege bereits aus die dem Reich zurück gewonnenen Gebiete ausgedehnt wird, zeugt von der unerschüt terlichen Stärke auch der inneren Front des Reiches. Da der Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels seit der letzten Ausgabe eine nicht unbedeutende Wandlung sowohl in seinem äußeren Kleid als auch in seinem Inhalt erfahren hat, seien alle interessierten Kreise auf die wesentlichen Verände rungen des Vertrages aufmerksam gemacht. Der Kopf des neuen Lehrvertrages ist in der ansprechenden Drucktype (Tiemann- Gotisch) und in dem eingefügten Signum der Reichskultur kammer dem Lehrlingspaß, der bekanntlich für alle buchhänd lerischen Lehrlinge zu führen ist, angeglichen. Der weitere Raum der ersten Seite des neuen Vertrages bietet ausreichenden Platz für Eintragungen der vertragschließenden Parteien. Die zweite, dritte und vierte Seite enthalten die einzelnen Vertragspunkte Deutschen Buchhandels wie Lehrzeit, Urlaub, Pflichten des Lehrherrn, des Lehrlings usw. Hinter den Vertragspunkten sind in kleinem Schriftgrad Zahlen eingesetzt, die auf die Anmerkungen zum Lehrvertrag, Seite 4/7, verweisen. Diese Anmerkungen bieten für den Lehr herrn, seinen Lehrling oder auch dessen Erziehungsberechtigten einen ausgezeichneten Kommentar zu den Vertragspunkten. Der neue Lehrvertrag hat sieben Textseiten. Die textliche Erweiterung ergab sich aus den praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre. Sie finden ihre Nutzanwendung in dem neuen Vertrag, der somit nicht nur ein Lehrvertrag schlechthin ist, sondern darüber hinaus den Betriebsführer und seinen Lehrling oder auch den, der sich erst beruflich dem Buchhandel widmen möchte, über die wichtigsten, dabei zu beachtenden Fra gen unterrichtet. So entnehmen wir dem neuen Vertrag z. B., daß die Lehre in der Regel drei Jahre zu betragen hat. Sie kann aber bei abgeschlossener Vorbildung auf einer mittleren oder höheren Schule oder auf ihnen gleichzustellenden Bildungsanstalten auf zwei Jahre festgesetzt werden. Eine weitere Verkürzung bedarf der Genehmigung der Reichs schrifttumskammer. Berufsanwärter, die den Einjährigen Höheren Fachlehrgang der Deutschen Buch- Nr. 82 DicnSinp, de» s. April 1010 ISS
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