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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 93 (R. 36) Leipzig. Montag den 22. April 1S40 167. Jahrgang Mitteilungen über eine Änderung des Zuständigkeitsbereiches von Zeitschriften Auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Herrn Präsiden ten der Reichsschrifttumskammer und dem Herrn Präsidenten der Reichspressekammer werden mit sofortiger Wirkung die bisher bei der Reichsschrifttumskammer gemeldeten Zeitschriften, die vier- und mehrmal im Jahre heruuskommen — also auch alle entspre chenden Zeitschriften forschend-wissenschaftlichen Charakters — bei der Reichspressckammer bzw. deren Fachverband, dem Reichs verband der deutschen Zeitschristen-Verleger, Berlin W 62, Lützowplatz 21, geführt. Sämtliche Zeitschriften, die weniger als viermal im Jahr er scheinen, gehören in Zukunft stur Reichsschrifttumskammer. Soweit die Reichsschrifttumskammer bisher Zeitschriften be treut hat, die öfter als dreimal im Jahr erscheinen, sind diese bereits der Reichsprcssekammer überwiesen. Zur Regelung des Papierbedarfs werden alle Verleger von periodischem Schrifttum, das weniger als viermal im Jahr heraus kommt, aufgefordert, sich umgehend bei der Reichsschrifttums kammer, Berlin-Charlottenburg, Hardenbergstraße 6, zu melden. Die Verleger der bisher bei der Reichsschrifttumskammer geführten Zeitschriften, die in der Reichspressekammer eingeglie dert werden, erhalten vom Reichsverband der deutschen Zeit- schristenverleger zur Regelung des Papierbedarss eine besondere Nachricht. Kanus Johst, Präsident der Reichsschrifttumskammer Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Reise- und Bersandbuchhandel in den eingegliederten Ostgebieten (Wiederholt aus Nr. 76) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auf Grund der Verordnung zur Sicherung des geordneten Aufbaues der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete vom 31. Januar 1940 in Verbindung mit den Anordnungen der Neichsstatthalter der Netchsgaue Danzig- Wcstpreußen und Wartheland sowie der Oberpräsidenten von Ost preußen und Schlesien (für die diesen Provinzen eingcgliederten Ge biete: Suwalkigebiet, Soldaugebiet, Regierungsbezirke Zichenau und Kattowitz) Buchvertreter, die in diesen befreiten Gebieten nicht ansässig sind, nur mit Genehmigungdes zuständigen NeichS- statthalters bzw. Oberpräsidenten Aufträge entgegenneh men dürfen. Es empfiehlt sich, einen Durchschlag der Genehmi gungsgesuche an die Reichsschrifttumskammer (Gruppe Buchhandel) zu senden. Leipzig, den 30. März 1940 I. A.: Th ulke Mitteilung der Reichsschrifttumskammer, Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels (Wiederholt aus Nr. 82) Ab IS. April 1940 ist mit allen buchhändlerischen Lehr lingen im Großdeutschen Reichsgebiet (also auch in der Ostmark, im Sudetengau und in den eingegliederten Ostgebieten) nur noch der neu bearbeitete Lehrvertrag des Deutschen Buchhandels (Aus gabe vom 1. April 1940) abzuschließen. Der Vertrag ist zum Preise von RM —.10 das Stück vom Verlag des Börsenvereins zu beziehen. Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß im gleichen Verlag auch der Lehrlingspaß erschienen ist, der bekannt lich für jeden buchhändlerischen Lehrling geführt werden muß. L e i p z i g, den 6. April 1940 I. A.: Thulke Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Reichsschul-Lehrgänge (Wiederholt aus Nr. 89) Nachstehend werden die Termine der Reichsschul-Lehrgänge ab August d. I. bekanntgegeben: August-Lehrgang: 11.—31. August, September-Lehrgang: 4.-25. September, Oktober-Lehrgang: 29. September—19. Oktober, I. November-Lehrgang: 23. Oktober—13. November, II. November-Lehrgang: 17. November—7. Dezember. Anmeldungen zu diesen Lehrgängen werden an die Ver- waltungsstelle der Reichsschule beim Börsen verein, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, erbeten. Im August-Lehrgang sind nur noch wenige Plätze frei, die lediglich Lehr lingen zur Verfügung gestellt werden können, die sich zur Herbst- Gehilfenprüfung dieses Jahres stellen. Die vier Lehrgänge ab Sep tember kommen zunächst nur für Lehrlinge in Frage, die bis 31. März 1941 auslernen. Die Lehrgänge bis einschließlich Juni sind bereits besetzt und geschlossen. Der Juli ist schulungsfrei. Leipzig, den 16. April 1940 I. A.: Thulke An das Schulbuchsortiment Während des diesjährigen Osterschulbuchgeschäftes hat sich ge zeigt, daß vielfach die Ausschreibung der Bestellzettel für Schnl- bücherbestellungen noch immer nicht den postalischen Bestimmungen gemäß erfolgt. Besonders dürfen auf keinen Fall Abkürzungen wie beispielsweise TB., DB. o. a. angewandt werden, weil sie von der Post beanstandet werden; das gleiche gilt für das im Buchhandel übliche Doppelkreuzzeichen (H-). Ferner wird auch häufig die Vorschrift nicht beachtet, daß der Text, abgesehen von den bestellten Titeln, nur 5 Wörter betragen darf. Bei Verwendung mehrteiliger Bücherzcttcl wird oft in jedem Abschnitt die Verlagsfirma angegeben, wodurch diese Wortzahl regel mäßig überschritten wird. Das gleiche ist der Fall, wenn auf der Bestellung die Anschrift eines zu beliefernden Kunden angegeben ist. Abgesehen davon, daß die Post bei allen unvorschriftsmäßig aus- gefüllten Bücherzetteln Strafporto nachbelastet, was sich gerade wäh rend der Schulbüchcrzeit sehr störend auswirkt, werden derartige Be stellungen dem Verlag auch immer erst mindestens einen Tag später zugestellt. Diese Verzögerung kann durch ein sorgfältigeres Ausschrei- bcn der Bücherzettel im beiderseitigen Interesse vermieden werden. Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchverleger Schulferien Die P f i n g st f e r i e n sind für das gesamte Reichsgebiet in diesem Jahre vom Reichserziehungsministcr einheitlich festgesetzt worden. Der letzte Schultag ist Freitag, 10. Mai, der Wiederbeginn des Unterrichts Donnerstag, 16. Mai. Für die Großen Ferien ist ebenso wie für die Herbstferien der Termin noch nicht f e st g e s e tz t. 278 Börsenblatt f. t>. Deutschen Buchhandel. 107. Jahrgang. Nr. 93 Montag, den 22. Avril 194V 1997
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