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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1940
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- 1940-05-04
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- 04.05.1940
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Leute entsprechen jetzt dem Ideal — das wäre der erste Schritt zum Tode. Das Ideal darf nicht erreicht werden, es muß immer noch eine Stufe höher stehen. Nur dann hat das Ideal seine Wirkung. Wir müssen uns mit Lessing eins sein: .Niemals nach der fertigen Wahrheit greifen, sondern ewig nur nach ihr streben!' Das Ideal darf nur nicht preisgegcben werden. Es ist die Aufgabe, nach den Maßnahmen zu suchen, die Schritte zu tun, die das Näherrücken an das Ideal gewährleisten. — Das ist das Verhältnis zwischen Reichsschule und Prüfung, wie es sich mir darstellt.« — Professor Menz sprach dann im einzelnen zu der Frage der eigentlichen Gehilfenprüsung, die heute ein Akt des Berufslebens sei. Das Fachwissen in der Prüfung wäre wichtig. Der Buchhändler sei nicht Schütze oder Reiter in der großen Formation, sondern er habe den Ofsiziersrang einzu nehmen, durch den er unter Umständen in einer zunächst nicht gekannten Situation selbst in voller Verantwortung zu entschei den habe. Er müsse für diesen Rang die Grundclemente der dazu notwendigen Haltung mitbringen und ein gehöriges Maß Allge meinbildung. — Die in der Prüfung zu stellenden Kurzfragen wurden von Professor Menz als ein außerordentlich wertvolles Prüfungsmittel bejaht. Nach seiner Auffassung müssen aber die Fragen so gestellt werden, daß eine Bewertung möglich ist. — Nach den weiteren Feststellungen von Professor Menz hat sich die Sprache, die nach 1933 aus dem nationalsozialistischen Sprachvorbild gestaltet ist, sehr stark verändert. Der Prüfling spreche, so bemerkte er in diesem Zusammenhang, die Sprache der Neuzeit, und die Prüfenden unter Umständen noch die Sprache von vorgestern. Das habe er sehr stark beobachtet bei den Not-Reifeprüfungen der Hochschule. Professor Menz stellte hierbei die Frage: Wie können wir überhaupt die Prüfenden und vor allem die Lehrchess so in die neuen Gedankengänge auch im sprachlichen Ausdruck einführen, daß die Verständigungs möglichkeiten gesichert werden? Es sei zweifellos schwierig, wenn alte Buchhändler und Prüfer die Sprache der Reichsschule hören würden. Notwendig wäre auch, den Firmeninhabern Anregun gen und Unterrichtung zu geben. — Zu der Freiheit der Prü fung bemerkte Professor Menz, daß der Prüfende selbstverständ lich über das volle Fachwissen selbst verfügen müsse, das er von seinen Prüflingen verlange. Daraus ergebe sich die Notwendig keit, daß die Lehrherren und die Prüfungsausschüsse an sich arbeiten müßten. — Zu der Methodik der Prüfung erwähnte er, daß es notwendig sei, den Menschen mit seinem Kern sichtbar zu machen. Er müsse so aufgclockcrt werden, wie er sich eigentlich nur unbeobachtet zeige. Eine der wichtigsten Aufgaben sei, daß es gelinge, den Menschen tätig werden zu lassen, daß er in Aktion komme und sich äußere und zu erkennen gebe, was er wirklich sei. Professor Menz schloß seine von hoher Verantwortung und reicher Erfahrung als Erzieher deutscher Jugend und nicht zuletzt junger Buchhändler vorgetragenen Ausführungen, die nachhal tigen Eindruck bei allen Anwesenden hinterließen, mit folgenden Worten: »Die Prüfung selbst darf nicht Selbstzweck sein. Die Prüfung hat nur eine Berechtigung, wenn sie geschieht im Sinne unseres Lebens, was wir in den alten Völkern auch bei unseren germanischen Vorfahren bei der Aufnahme in den Bund der Erwachsenen erlebt haben. Die Prüfungen dort sind im wesent lichen Prüfungen gewesen, um festzustellen, ob man den Be treffenden aufnehmen kann, oder ob er ein zu schwaches Glied ist, was nicht halten kann und die ganze Kette gefährdet. Es waren immer Prüfungen, die letzten Endes der Entscheidung über die Aufnahme des zu Prüfenden in die Gemeinschaft der Erwachsenen dienten. Das Prüfungsziel und damit auch Bil dungsziel ist nicht vorgeschrieben von irgendwoher, sondern es muß ausgegangen werden von der Tatsache, daß der Buchhandel eine Gemeinschaft ist, die gemeinschaftlich eine große gemeinsame Aufgabe zu erfüllen hat. Die Prüfung ist deshalb darauf aus zurichten, daß man feststellt: Ist dieser Mensch so, daß wir ihn hier nach einem Kantatetag mitnehmen können, daß er uns keine Schande mache? Das ist meines Erachtens das große Ziel. Die Gemeinschaft mutz an diesem Prüfungsproblem weiterlernen, Weiterarbeiten, daß sie nie zu dem Gefühl kommen darf: Das ist fertig, — ablegen in die Akten! Nein, dieses Problem bleibt ein Moment des Lebens, das sich erst im Tode verwandelt«. Am Dienstag-Vormittag, dem 23. April, sprach Pg. K. H. Bischofs als Beauftragter für die Berufserziehungs fragen im Bereiche der Kammer über den vorliegenden Entwurf der neuen Prüfungsordnung, die später als »Anordnung be treffend die Berufserziehung im Bereich der Reichsschrifttums kammer zur Förderung der buchhändlerischen Leistungsfähigkeit« erlassen werden wird. K. H. Bischofs hob u. a. besonders hervor, daß in der Anordnung viel von einer buchhändlerischen Er ziehung und Ausbildung gesprochen werde. Die Erziehung komme vor der Ausbildung; eine Ausbildung ohne Erziehung könne sich der Berufsstand nicht mehr leisten. Das Lehrverhältnis sei kein Arbeitsverhältnis schlechthin, sondern ein Erziehungsverhältnis. — Im Laufe der weiteren Ausführungen von K. H. Bischofs über die neue Prüfungsordnung, auf die im einzelnen im Rah men dieser Ausführungen nicht eingegangen werden kann, wurde auch die besondere Bedeutung des Lehrlingspasses erwähnt, bei dem es sich um eine Urkunde handelt. Bewußt fälschlich vorgc- nommene Eintragungen in diesen Paß werden demzufolge in Zukunft entsprechend scharf verfolgt. — Durch den Referenten Bischofs erfuhren wir, daß in der neuen Prüfungsordnung auch die Pflichten des Lehrherren und seines Lehrlings eindeutig fest gelegt werden. Auch wird es künftig eine besondere Prüfung für Lehrlinge des Leihbuchhandels geben. — Zu der Verantwortung der Prüfungsausschüsse stellte Referent Bischofs fest, daß diese die Beauftragten des Präsidenten der Kammer für die Über wachung der Erziehung und Ausbildung seien, die in Zukunft auch vom Präsidenten eingesetzt und abberufen würden. Nach der gründlichen Durchsprache des ebenfalls sehr bei fällig aufgenommenen Referats von K. H. Bischofs schloß Pg. Thulke die außerordentlich fruchtbar verlaufene, seit dem Be stehen der Reichsschristtumskammer zweite Tagung der Vor sitzenden der Prüfungsausschüsse. Er bat die Vorsitzenden der Ausschüsse, denen er gleichzeitig auch den Dank für ihren ehren amtlichen Einsatz zum Wohle des ganzen Berufsstandes im Namen des Leiters des Deutschen Buchhandels, Hauptamtsleiter Wilhelm Baur, aussprach, sich auch weiterhin um die Berufs erziehung und Fortbildung zu kümmern. Ein Gedankenaustausch ähnlich wie in dieser Tagung solle möglichst in jedem Jahre stattfinden, vor allem, damit auch die bereits erwähnte Zu sammenarbeit zwischen der Reichsschule und den Prüfungsaus schüssen noch enger gestaltet werde. Der Leiter des Deutschen Buchhandels habe sich in diesen Jahren für den Berufsstand erfolgreich eingesetzt. Seine Arbeit müsse auch durch die Prü fungsausschüsse in der richtigen Weise unterstützt werden, denn nur, wenn die jungen Menschen an ihre Aufgaben richtig heran geführt würden, werde der Berufsstand des Buchhändlers zu jener Leistungssteigerung kommen, die notwendig sei, um den fehlenden Nachwuchs zu ersetzen, die aber auch erforderlich wäre zur verständnisvollen Durchsetzung des deutschen Schrifttums. —Stn. Veranstaltungen der Gruppe Buchhandel Die Betriebssichrer des Berliner Buchhandels werden darauf aufmerksam gemacht, daß die in der Gauver sammlung des Berliner Buchhandels angekündigte Besprechung der Lehrherren über die Ausbildung des buchhändlerischen Nach wuchses am Montag, dem 6. Mai 1940, 20 Uhr, im Haus der Presse (Großer Saal), Berlin W 35, Tier gartenstraße 16, stattfindet. Es sprechen: Pg. Or. Strauß von der Reichsschule des Deutschen Buchhandels, Leipzig, und der Vorsitzende des Ge- hilsenprüsungsausschusses im Gau Berlin, Pg. Bruno Leh mann. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für die Betriebs führer von Firmen, die buchhändlerische Lehrlinge ausbilden, Pflicht. Ebenfalls haben die mit der Ausbildung beauftragten Angestellten solcher Firmen teilzunehmen. Im Verhinderungs fälle ist ein Vertreter zu stellen. Marlin Wülfing, Landeslciter für Schrifttum 178 Nr. 162 Sonnabend, den 4- Mai 1940
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