Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1937
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- 1937-05-25
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Vom italienischen Buchhandel In einer in Bologna abgehaltenen Versammlung der Vertreter von Staat, Behörden, Verlagsunternehmen, Schriftstellern und Autoren, die der Untersuchung kultureller Fragen dienen sollte, hat der Präsident des Verlegerverbandes on. Franco Ciarlantini in einem Vortrag eine Übersicht über den gegen wärtigen Stand der Verbreitung italienischer Kultur außerhalb Italiens gegeben. Als Prüfstein für die bestehenden Verhältnisse ist die Verbreitung italienischer Bücher in nichtitalienischen Ländern an zusehen, und wenn die Ergebnisse bei dieser Untersuchung, verglichen mit anderen hochstehenden Kulturvölkern, sich noch als mangelhaft erweisen, so führt Ciarlantini hierfür als wichtigsten Grund die Zersplitterung Italiens vor 1870 auf, die hemmend auf eine Ver breitung, ja sogar auf die Entwicklung der italienischen Kultur ge wirkt hat. Um die Verhältnisse zu bessern, ist in erster Linie die Kenntnis der italienischen Sprache durch Unterricht und Studium außerhalb Italiens zu fördern: erst dann ist eine weitere Ver breitung italienischen Schrifttums möglich. Mit Befriedigung hebt Ciarlantini hervor, daß seit der inneren Festigung Italiens durch den Faschismus die Förderung des Interesses für italienische Kulturgüter wesentliche Fortschritte gemacht hat. Vor allem ist die rege Tätigkeit der in achtzehn nichtitalienischen Großstädten gegrün deten Zweigverbände der Gesellschaft »Dante Alighieri« zu erwähnen, die für die Errichtung von italienischen Sprachunterrichtsinstituten und für die Schaffung von Lehrgängen für italienisches Schrifttum sorgen. Insgesamt sind zehn neue italienische Buchhandlungen außer halb Italiens eröffnet worden, während mehrere hundert fremde Buchhandlungen unmittelbaren Geschäftsverkehr mit italienischen Ver legern ausgenommen haben. Endlich weist Ciarlantini auf die zahlen mäßige Zunahme der Übersetzungen italienischer Werke in fremde Sprachen hin. Diese drei Forderungen werden begründet durch die mitunter wirtschaftlich bedrängte Lage der Studenten und durch den Hinweis auf den Umstand, daß bei den hier in Frage stehenden Käufen die vermittelnde, d. h. beratende Tätigkeit des Buchhändlers nicht be nötigt wird. In der angefügten Erläuterung, der Zeitschrift »1,u vüa universitaria« wird in der Hauptsache auf die Notwendigkeit einer amtlichen Entscheidung über diese Frage hingewiesen und die Gründung einer Buchhandlung innerhalb der Lehrinstitute der Uni versität Nom wird als eine Lösung dieser Frage begrüßt. Die Meinung des Buchhandels gibt der Vizepräsident des Fach verbandes der italienischen Buchhändler in unzweideutiger Form durch folgende Hinweise bekannt. Durch den Vertrieb von Lehr- und Fachbüchern in der Universität wird der Student dem eigentlichen Buchhandelsmittelpunkt, der regelrechten Buchhandlung entfremdet. Der Verkaufspreis — der in Italien jedem Buch aufgedruckt sein muß — ist nicht irgendein Preis, sondern der Mindestpreis. Der Verkauf durch den Universitätspedell kommt einer Steuerhinter ziehung zum Nachteil des eigentlichen Buchhandels und im weiteren Sinne zum Nachteil der Allgemeinheit gleich. Die innerhalb der Uni versitätsinstitute in Nom gegründete Buchhandlung wird nach den Gesichtspunkten der Buchhandelsordnung von Buchhändlern be trieben, und im Fall von Rom ist die Frage auch deshalb anders geartet, da die Universität am Rande der eigentlichen Stadt liegt, während in Venedig im Umkreis von 500 Metern der Universität genügend Buchhandlungen zur Verfügung stehen. Die Frage der Ge währung eines Sonderpreises für Studenten weist der Vizepräsident des Fachverbandes ebenso energisch zurück und erinnert daran, daß unter dem gleichen Gesichtspunkt einer großen Menge von Buch käufern im Interesse der allgemeinen kulturellen Aufgaben und Ziele die gleichen Vergünstigungen zugestanden werden müßten. Unter dem Vorsitz von S. E. Marinetti ist, wie hier in Nr. 48 schon kurz berichtet wurde, ein Ausschuß zur Prüfung des Über setzungswesens gebildet worden. Mit der Leitung ist der Ver leger vr. Valentins Bompiani betraut worden. Als erster Schritt zur Regelung der Übersetzungsfrage ist die Aufstellung einer Liste zuständiger italienischer Übersetzer beschlossen worden. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt für die Übersetzer kostenfrei. Durch Befragung dieser Aufstellung wird vor allem den Verlegern die Wahl eines geeigneten Übersetzers erleichtert. Es soll auch eine Liste von italieni schen Werken geführt werden, die besonders für die Übersetzung in nichtitalienische Sprachen geeignet erscheinen. Im Zusammenhang hiermit verweist diese erste Verfügung des Ausschusses auf die Zahlenverhältnisse von Übersetzungen: fremde Werke ins Italienische: italienische Werke in fremde Sprachen: 1932 443 114 1933 699 149 1935 818 178 1936 (erstes Vierteljahr) 273 101 In der zweiten Hälfte 1936 sind zur Anmeldung des A u t o r e n r e ch t s in Italien 5184 Werke hinterlegt worden: Schöne Literatur 1760, wissenschaftliche Werke 1436, musikglische Werke (Musikalien) 1380, Werke über bildende und angewandte Künste 363, Werke Uber das Lichtbild in Film und Photographie 25, Zeit schriften 220. Die Anmeldungen aus der ersten Hälfte 1936 betragen 2771 Werke, sodaß zusammen im Jahre 1936 7955 Werke einge tragen wurden. Die Fachzeitschrift der italienischen Buchhändler »Nero su bianco« widmet der Frage des Buchverkaufs in den Uni versitäten in ihrer dritten Nummer einige Seiten, auf denen die Stellungnahme eines Professors der Universität Venedig, die dieser Veröffentlichung angefttgte Erklärung der Zeitschrift »Vita uQiversi- taiia« und endlich die Erwiderung des Vizepräsidenten des Buch händlerverbandes wiedergegeben sind. Von dem Universitätsprofessor werden zur Aufrechterhaltung der den Universitäten von alters her stillschweigend zugestandenen Rechte folgende Forderungen aufgestellt: 1. Die Universitäten sollen die Befugnis erhalten, innerhalb ihrer Institute Verkaufsstellen für den Vertrieb der bei den ver schiedenen Fakultäten gebrauchten Bücher cinzurichten. 2. Auf Vor zeigen ihres Ausweises sollen die Studenten beim Kauf dieser Bücher in den Genuß des Vorzugspreises kommen, der von der italienischen Buchhandelsordnung Lehrern und Professoren aller Grade und Unterrichtsinstitute gewährt wird. 3. Den Universitäten muß das Recht eingeräumt werden, daß sie ihren Bedarf an Büchern zum Verkauf innerhalb der Universität von den Verlegern beziehen. Vom italienischen Verlegerverband ist an sämtliche in Fach gruppen zusammengeschlossene Wirtschaftsgruppen ein Rundschreiben gerichtet worden, in dem auf die Unzulässigkeit der Verlags tätigkeit von Unternehmen der Wirtschaft hinge wiesen wird, die fachlich nicht als Verlagsunternehmen gelten. So weit es sich hierbei um Firmen und Personen handelt, die diese Tätigkeit entgegen den bestehenden Bestimmungen ausüben, sind die Interessen der Verleger nicht so sehr betroffen, da in solchen Fällen die vorgesehenen Maßnahmen Anwendung finden und Abhilfe ge schaffen wird. Das Rundschreiben richtet sich vielmehr in erster Linie gegen Wirtschaftsunternehmen, besonders auf den Gebieten der Chemie und Pharmazie, die für ihre Erzeugnisse durch kostenlose Verteilung von wissenschaftlichen Abhandlungen Interessenten werben. Von den zuständigen Gerichten in Bologna ist eine Buchhandlung bzw. deren Inhaber wegen Verletzung der Buchhandels ordnung verurteilt worden. Die Angelegenheit hat in Fachkreisen Beachtung gefunden und in den Fachzeitschriften sind ausführliche Be richte erschienen. Diesen Ausführungen zufolge handelt es sich um die unrechtmäßige Gewährung von einem Abzug von 2 Lire auf einen Kaufpreis von 34 Lire, den der Angestellte in einer Buchhandlung einem Käufer zugute kommen ließ. Es ist für die Durchführung der seit Mitte 1935 bestehenden italienischen Buchhandelsordnung ein gutes Zeichen, daß, wie dieser Vorfall und seine Behandlung zeigt, die Bestimmungen nicht auf dem Papier stehen, sondern mit ziem licher Strenge durchgefiihrt werden. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß es in Italien früher fast selbstverständlich war, unter irgend einem Vorwände und mit irgendwelcher Begründung beim Kauf eines Buches einen Preisnachlaß zu fordern und auch zu erhalten, so wie es zum Unterschied von anderen Ländern auf südlichen Märkten eine Selbstverständlichkeit ist, daß um den Preis gefeilscht wird. Das letztem«! (s. Nr. 48) hatten wir berichtet, daß sich ein Leiter des Verlagsunternehmens A. Monöadori in Mailand zur Prüfung der Aussichten für den Buchhandel in der neuen Kolonie nach Jtalienisch-Ostafrika begeben hatte. Im Oioruals ckella lübreria Nr. 6 ist ein Bericht über die auf dieser Reise gesammelten Erfahrungen erschienen. Es galt zu beobachten, wie die Menschen, die dort jetzt arbeiten, sich zu dem Buch äußern, das ihnen zwischen der harten Arbeit in die Hände gerät. Zwischen dröhnenden Motoren, schwer beladenen Kraftwagen, zwischen Trans portanlagen und Maschinenteilen, unter schmerarbeitenden Menschen, in Hafenstädten, auf neuen und im Bau befindlichen Straßen, im Innern des Landes und überall, wo die Tätigkeit der Kolonisation begonnen hat, schien den »Buchpionieren« ihre Ware viel zu zart und unsichtbar klein, und doch fragte man, ob die Bücher, die sie mit sich führten, käuflich zu erwerben seien. Zunächst galt es festzu- (Fortseyung s. S. 459) Nr. 116 Dienstag, den 35. Mai 1937 457
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