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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. IIS <R. 47) Leipzig. Sonnabend den 2S. Mai 1940 1S7. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins Wegfall der Herbstabrechnung Der vertreibende Buchhandel hat aus Gründen der Arbeitsersparnis seit langem den Wunsch nach Rückkehr zur einmaligen Abrechnung des Bedingtgutes geäutzert. Ich ordne daher in Übereinstimmung mit den Leitern der Fachschaften Verlag und Handel an, daß die Abrechnung des Bedingtgutes vorläufig unter Wegfall der Herbstabrechnung einmal jährlich stattzufinden hat. Über das im Kalenderjahr Gelieferte ist bis zum 15. April des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres abzurechnen. In Anbetracht des durch den Verzicht Auf die Herbstabrechnung von einem Teil der Verleger gebrachten wirtschaftlichen Opfers erwarte ich, daß der vertreibende Buchhandel auf das im ersten Halbjahr abgesetzte Bedingtgut jeweils bis zum 15. Oktober auf Verlangen des Verlegers eine Abschlagszahlung leistet. Deren Höhe bleibt der Vereinbarung der beteiligten Firmen überlassen. Glauben Verleger aus zwingenden Gründen auf die halbjährliche Abrechnung nicht verzichten zu können, so haben sie dies unter Darlegung der Gründe der Geschäftsstelle des Börsenvereins baldigst zu melden. Der Börsenverein wird spätestens am 30. Juni 1940 eine Liste der Verleger veröffentlichen, die an der halbjährlichen Abrechnung festhalten. Für diese gelten die bisherigen Bestimnmngen über die Lieferung in Halbjahrsrechnung. Voraussetzung für den Übergang zur Jahresrechnung ist die pünktliche Abrechnung des vertreibenden Buchhandels. Bei unpünkt licher Abrechnung muß der Buchhändler mit entsprechenden Maßnahmen des Verlegers rechnen. Leipzig, den 17. Mai 1940 Martin Wülfing, Stellvertreter des Vorstehers Mitteilung d. Geschäftsstelle des Börsenvereins Werbung durch Vertreter im Protektorat Böhmen und Mähren Es besteht Veranlassung, erneut auf die Anordnung des Vorstehers hinzuweisen, daß Vertretern aus dem Reich die Wer bung im Protektorat untersagt ist. Hierzu verweisen wir nochmals auf die im Börsenblatt vom 2. Dezember 1939 enthaltene Mitteilung des Reichsprotektors, die folgenden Wortlaut hat: »Der deutsche Buchhandel in Böhmen und Mähren hat durch die jahrelange durch Buchverbote der tschechischen Behör den bewirkte Abschnürung vom Reich schwer zu leiden gehabt. Es ist deshalb billig, daß die durch die Eingliederung Böhmens und Mährens ins Reich geschaffenen Verbesserungen des Absatzes dem alteingesessenen deutschen Buchhandel zugute kommen. Ge wisse Vorkommnisse der letzten Zeit veranlassen mich, erneut daraus hinzuweisen, daß eine Werbung durch Vertreter nach den im Protektorat geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur sol chen Firmen gestattet ist, die eine Buchhandelskonzession im Pro tektorate Böhmen und Mähren besitzen. Dem reichsdeutschen Reise- und Versandbuchhandel außer halb des Protektorats Böhmen und Mähren ist es deshalb nach wie vor untersagt, Vertreter in das Protektorat Böhmen und Mähren zu entsenden.« Leipzig, den 22. Mai 1940 vr. Heß Wir ehren Johannes Gutenberg, den großen Deutschen Zu den Iohannes-Gutenberg-Feiern im Zuni 1940 Der Name Johannes Gutenberg und die geniale Tat dieses Mannes zählen zu den größten des deutschen Geistes und sind ein leuchtendes Fanal in der Geschichte der Menschheit. Die Ehrung Gutenbergs im 500. Jahre seiner Erfindung des Meßinstrumentes, der beweglichen Letter und Voraussetzung der Druckkunst zur Vervielfältigung des Wortes in unbeschränkter Zahl ist eine Dankespflicht aller Kulturmenschen. Das deutsche Volk hat für diese Ehrung eines seiner größten Männer umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Insbesondere waren es die Angehörigen der geistig und handwerklich mit dem Wort und der Schrift schaffenden Berufe, die diese Ehrungen in großzügiger und würdiger Weise ausgestalten wollten. Der uns von England aufgezwungene Krieg und die daraus erwachsenden erhöhten Aufgaben für jeden einzelnen lassen große Feste und zentrale Feiern nicht zu. Diese müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Trotzdem aber werden würdige Ehrungen des Menschen und Erfinders Gutcnberg in einem durch die Kricgsaufgaben gebotenen Rahmen an den einzelnen Orten durchgcführt. Deutsche Papicrmacher, Drucker, Chenü- graphen, Lithographen, Buchbinder, Buchhändler, Verleger, Schriftsteller, alle handwerklich und geistig schassenden Menschen, die das Erbe Gutcnbergs weitcrführen und bereichern, feiern in traditioneller Weise im Monat Juni (um den Johannistag) das Andenken an den großen deutschen Meister. Besonders diese 500-Jahr-Feier soll in jeder Weise Ausdruck des Gemeinschastswillens und der Gemeinschaftsleistung aller mit Druck und Papier schassenden Menschen werden. Wir fordern deshalb alle Angehörigen der Unterzeichneten Organisationen auf, sich 187
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