Orunvrüge !>!I! ü iM derRechts-und Mrtschafk Wissenschaft lZodenreckt Rec/r/e m Rer/>^rF. Rar/onrer/ Ra/. 6',6o. Rsrnen Ra/. 7,So. Vieser Grundzug behandelt die nicht erbhofgebundenen Liegenschaften sowie das Recht der beweg lichen Sachen (Buch III BGB, Sachenrecht), darüber hinaus aber auch die vielen verstreuten Be stimmungen öffentlich-rechtlicher und oerfahrensmäßiger Natur. Oer Leser wird rasch empfinden, daß sich das als schwierig angesehene Gebiet des Sachenrechts durch die Zusammenfassung der bis her auseinandergerissenen öffentlichen und privaten, obligatorischen und dinglichen Stoffbereiches leichter und anschaulicher erschließt, vie umfassende Klärung des Sachenrechts, die sich wieacker zur Rufgabe gemacht hat, ist um so dringender, als natürlicherweise in der letzten Zeit das Erbhofgesetz in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht im Vordergrund gestanden hat. vamitistdas erste Lehrbuch geschaffen, das das geltende Sachenrecht — außerhalb des Bauern rechtes— gesch lassen darstellt. S/ucken/nr, Ru/i/ute, Rr'cäler. Grundlagen derVolkswirtsekaftspolttik Or. Or. 7'ur. Rro/snor cker an Sn- ^rr'sckrrcä-I^r//re/m§-t/nrver§r'/är Rer/m. ^artonrer/ Ra/. L,^o. Ra/. ^,^0. Jessen behandelt in diesem wirtschaftswissenschaftlichen Grundriß die allgemeinen Grundlagen der deutschen volkswirtschaftspolitik. Gemeinschaft und Persönlichkeit, Eigentum und Recht auf Arbeit sind für ihn die Grundpfeiler deutscher Wirtschaft. Im Mittelpunkt steht das Volk mit dem Ziel allen völkischen Willens: Sicherung und Förderung der rassischen und geschichtlichen Rufgaben im Lebensraum dieses Volkes, vie materielle Voraussetzung hierzu hat die Wirtschaftspolitik zu schaffen. Va außerdem die vornehmste Rufgabe darin besteht, den Lebensraum des Volkes zu be wahren und zu beschützen, stellt Jessen die deutsche Wirtschaftspolitik als eine Wehrwirtschaftspolitik im weitesten Sinne dar. Vas Werk wird in die NS.-Bibliographie ausgenommen. Dozenten rmck Är/ckr'erencke, Rrckr^rr's- rmck //ancke/lZammerrr, cker Veuttcke finanrwirtsckaft elnscklleklick UberNckt aber vle 6esckiciitc der deutschen finanipolitik. rrc^-I^r/^/7?u-(/nrv5r^r'/ät R^r/rn. Rar/anrer/ e/wa Ra/. 4,<80. e/wa Ra/. F,A>. vie Arbeit befaßt sich zunächst mit den Grundsätzen der Führung einer Staatsfinanzwirtschaft und der Gegenüberstellung der Staatsausgaben und Staatseinnahmen. Nach einer eingehenden Behandlung des deutschen Steuerwesens — alle geltenden Steuergesehe werden ausführlich besprochen — be handelt der Verfasser zum Schluß den Staatskredit (Anleihe- und Zinanzierungspolitik) und den Zinanzausgleich. viegrundlegendenReformen.wiesie in der Gesetzgebung von 1934 und 1936 verankert sind, haben entsprechende Berücksichtigung ge funden. Eine Übersicht über das finanzwissenschaftliche Schrifttum im allgemeinen und zu den ein zelnen Abschnitten beschließt das Werk, das sich durch einen klaren Aufbau und sachlichen Stil auszeichnet. unck Auckr-rencke, 6576 Nr. 290 Mittwoch, Len 15. Dezember 1SS7