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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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^ 41, 17. Februar 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Fachverband der Rundfunkpresse E. V. mit sofortiger Wirkung bei der Neichspressekannner eingegliedert. Das Aufgabengebiet des Fach verbandes wird hierdurch nicht berührt. Der Verband gliedert sich in drei Hauptgruppen: Gruppe Funkzeitschriften, Gruppe v: Schriftleiter, Gruppe 6: Rundfunkjour- nalisten. Zur Gruppe X gehören sämtliche Verlage der deutschen Rund funkpresse. Die Gruppe ^ hat folgende Untergruppen: Untergruppe I: Programmzeitschriften, Untergruppe II: Fachzeitschriften, Unter gruppe III: Korrespondenzen. Die erste Arbeitstagung der Reichsmusikkammer. — In den Räu men der Neichsmusikkammer eröffnete am 13. Februar deren Präsi dent, I)r. N i ch a r d S t r a n h, die erste Arbeitstagung des Verwal tungsbeirates der Neichsmusikkammer mit einer kurzen begrüßenden Ansprache an die erschienenen Tagungsteilnehmer. Unter Hinweis auf die außerordentliche kulturelle Wichtigkeit des Entstehens der Reichs musikkammer sprach der Präsident dem Reichskanzler Adolf Hitler und Neichsminifter I)r. Goebbels für die Schaffung des Kulturkam- mergesetzes den herzlichsten Dank der gesamten deutschen Musikerschaft aus. Sie beweise, daß das neue Deutschland nicht gewillt sei, die künst lerischen Angelegenheiten wie bisher mehr oder weniger auf sich selbst beruhen zu lassen, sondern daß man zielbewußt nach Mitteln und Wegen sucht, um zumal unserem Musikleben einen neuen Auftrieb zu vermitteln, vr. Strauß kam dann in längeren Ausführungen auf die iunere Organisation der Kammer zu sprechen. Nach seiner mit großem Beifall aufgenommenen Rede verkündete der Präsident die Zusammensetzung des Verwaltungsbeirates der Neichsmusikkammer, der u. a. folgende Persönlichkeiten angehvren: Hugo Nasch, Eduard Künneke, Marc Roland, Hermann Henrich, Karl Stietz, Prof. Abendrots), Prof. Klingler, Pros. Straube, Prof. Thiel, Generalmusikdirektor Prof. Naabe, Generalmusikdirektor Prof. Knap- pertsbusch, Generalmusikdirektor Prof. Krasselt, Generalmusikdirektor Dr. Karl Böhm, Hans Sellschopp, Musikverleger MaxBrockhaus, Prof. Schumann, außerdem sämtliche Landesleiter des Fachverban des 6 »Neichsmusikerschaft«. — Danach sprach der Geschäftsführer der Neichsmusikkammer, Heinz I h l e r t, über Entstehung, Aufgaben und Aufbau der Neichsmustkkämmer. Zum Nachdruck des Badcnweiler Marsches. — In der Strafsache gegen den Musikverleger und Musikalienhändler Alfred Leh nt a n n in Leipzig, seinen Sohn, den Musikalienhandlungsgehilfen Gerhard Lehmann und den Druckereibesitzer Klirsten in Leipzig, wurde am 6. Februar nach zweitägiger Verhandlung vom Gemeinsamen Schöffengericht zu Leipzig unter dem Vorsitz von Amts gerichtsdirektor Dr. Härtel das Urteil verkündet. Alfred Lehmann wurde wegen unberechtigter Herstellung und Verbreitung von Nachdrucken in Tateinheit mit Betrug zu einer Ge fängnisstrafe von vier Monaten und 2000.— RM. Geldstrafe, Hilfs weise weiteren achtzig Tagen Gefängnis, Gerhard Lehmann wegen Beihilfe hierzu zu 300.— NM. Geldstrafe, Hilfsweise dreißig Tagen Gefängnis und der Drucker Kürsten wegen unerlaubten Nachdrucks in drei Fällen zu 600.— NM. Geldstrafe, Hilfsweise dreißig Tagen Gefängnis verurteilt. Mitte Oktober 1933 war festgestellt worden, daß seitens der Firmen Alfred Lehmann und Wilhelm Gebauer in Leipzig Falsifikate des Badcnweiler Marsches vertrieben wurden. Eine Haussuchung führte zur Beschlagnahme zahlreicher Nachdrucksexemplare und der Druckplatten, nicht nur des Badenweiler Marsches, sondern anch der »Alten Kameraden« und »Heinzelmännchens Wachtparade«. Von dem Badenweiler Marsch waren 3000 Stück nachgedruckt worden, von den anderen 2000 bzw. 2500 Exemplare. — Dem Inhaber der Firma Wil helm Gebauer konnte eine Kenntnis der Verbreitung von Nachdrucks- exemplaren nicht nachgewiesen werden. In der Hauptverhandlung vom 5. und 6. Februar widerriefen sämtliche Angeklagten ihre früheren Geständnisse. Alfred Lehmann versuchte alle Schuld auf den verstorbenen Musikalienhändler Karl Funke in Berlin zu schieben. Die von ihm vertriebenen Nachdrucke des Badcnweiler Marsches habe er gutgläubig von der Firma Mittel deutscher Musikverlag Karl Funke in Berlin erhalten. Die von ihm zum Nachweis hierfür überreichte Rechnung dieser Firma konnte vom Gericht als Fälschung erkannt werden, ebenso eine von ihm vorgelegte Gegenrechnung nnd das betreffende Kontoblatt, dessen Fälschung ganz offensichtlich war. Die Folge dieser Verteidigung war eine Bestra fung, die erheblich über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus ging. Das Erfreuliche an dem Urteil ist einmal, daß in der Verbrei tung der Falsifikate in Tateinheit mit dem Vergehen nach 8 38 Lit.U.G. noch Betrug angenommen wurde, was die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ermöglichte und meines Wissens bisher nicht vorgckommen ist, zum anderen aber die Gründlichkeit, mit der das Gericht in die Geschäftsvorgänge der beteiligten Firmen hinein leuchtete. Wenn in anderen Fällen auch so zugegriffen wird, dann werden die Herren Nachdrucker nichts zu lachen haben. vr. S. Tag des deutschen Buches in Rumänien. — Das Kulturamt der Deutschen in Rumänien veranstaltet in Verbindung mit der Deut schen Buchgilde und dem deutschen Buchhandel und unter Einbe ziehung der Schulen und Vereine vom 21. bis 23. März in Her- m a n n st a d t als dem Mittelpunkt des deutschen Lebens in Ru mänien den Tag des deutschen Buches. Um der Veranstaltung eine nachhaltige Wirkung zu sichern, gibt die Deutsche Buchgilde in Ru mänien eine Sondernummer ihrer »B u ch b e r a t u n g s - M i t - teil ungen« heraus, die nicht nur an alle Mitglieder der Buch gilde, sondern auch an alle Besucher der Veranstaltung in mehreren lausend Exemplaren verteilt werden wird. Für jeden Verleger volkhaf- ten deutschen Schrifttums ist Gelegenheit gegeben, sich an dieser Kund gebung für das echte deutsche Buch zu beteiligen, indem er seine wichtigsten Verlagswerke in der Sondernummer anzcigt. Nähere Mitteilungen erhalten die Verlage auf besonderen Wunsch durch Emil Bruckner, Sibtu-Hermannstadt, Kgin-Maria-Straße 1, und durch die Schriftleitung der »Mitteilungen« der Deutschen Buchgilde in Rumänien. Auskünfte über die Veranstaltung erteilt das Kultur amt der Deutschen in Sibiu-Hermannstadt, Webergasse 8. Die Hermann-Stehr-Feier im Staatlichen Schauspielhaus zu Berlin am Sonntag, dem 18. Februar, mittags 11^- Uhr, wird von der Intendanz des Staatlichen Schauspielhauses in Gemeinschaft mit dem »Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig«, dem »Kampfbund für deutsche Kultur« und anderen Verbänden veran staltet. Es sprechen: Staatskommissar Hans Hinkel und der Präsi dent der Neichsschrifttumskammer Dr. Hans Friedrich B l u n ck. Es wirken mit: Lucie Höflich, Heinrich George, die Kammermusikvereini gung der Staatsoper unter Leitung von Georg Kniestädt, Tanzgruppe des Schlesischen Trachtenvereins. Karten zum Preise von NM. 1.— sind erhältlich in der Geschäfts stelle des »Kampfbundes für deutsche Kultur«, Berlin W 9, Link straße 29 und an den üblichen Theaterkassen. Der Adlerschild für Hermann Ltchr. — Der Herr Reichspräsi dent hat dem Dichter Hermann Stehr aus Anlaß seines 70. Geburts tages den Adlerschild verliehen und mit folgendem Glückwunschschrei ben zugehen lassen: »Sehr geehrter Herr Stehr! Zu Ihrem 70. Geburtstage spreche ich Ihnen meinen herzlichsten Glückwunsch aus. Sie können an die sem Tage auf ein Leben, reich an Arbeit und künstlerischem Gestalten, zurückblicken, mit denen Sie das deutsche Volk und die deutsche Kunst in dichterischen Worten von besonderer Kraft und Tiefe beschenkt. Daß der deutsche Mensch in seiner unsicheren und chaotischen Ver gangenheit den Glauben an die letzten Werte des Lebens und damit an die Zukunft nicht verloren hat, ist namentlich Ihr Verdienst. Dem Dank, den das deutsche Volk Ihnen schuldet, gebe ich gerne Ausdruck, indem ich Ihnen mit meinen besten Wünschen für Ihr ferneres Schaf fen und Ihr persönliches Wohlergehen die höchste Ehrung des Rei ches, den Adlerschild, verleihe, der auf der Vorderseite das Symbol des Reiches, auf der Rückseite die Widmung »Dem deutschen Dichter« trägt. Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener v. Hindenburg.« Prüfstelle Berlin für Schund- und Schmutzschriften. — Die Dienststelle der Prüfstelle Berlin für Schund- und Schmntzschriften — bisher im Reichsministerium des Innern — befindet sich jetzt im Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Berlin W 9, Voßstraße 9. Verbotene Druckschriften. — Alle Exemplare des Flugblattes »Auf zum einheitlichen Kampf gegen die faschistische Diktatur« sowie der »Langenfelder Dorfzeitung« 1933, Nr. 5, sind unbrauchbar zu machen. Die Verbreitung der ausländischen Druckschriften »Arbeiter- Touring« (Bern) und »Saar-Fackel« (Ottweiler) ist im In land bis auf weiteres verboten. Die von Ludmilla T w r d i k, Prag, herausgegebcne Druck schrift »Der Spruch von London« wurde gemäß 8 7 der Ver ordnung des Reichspräsidenten vom 4. Febrnar 1933 für den Bereich des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. II I) 1974/33. Berlin, 8. Februar 1934. Gestapa. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1777 vom 12. Febrnar 1934.) Die Verbreitung der ausländischen Druckschriften »Xari Oer- manx M63Q3 VV a r« von Leland Stowe (England) und »k§ o >v e 2^rie (I^s vie nouvelle« (Paris) ist im Inland bis auf weiteres verboten. 155
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