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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1934
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- Deutsch
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41, 17. Februar 1984. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhanbel. Denkens sein, dem Menschen aber, der einen Willen sein eigen Nennt, und der sich der Tiefe und Freiheit alles wahren Willens bewußt ist, kann jene Auffassung immer nur lächerlich und oberflächlich erschei nen, er wird stets das wahre Wesen des Geistes weit hinter der Sprache erblicken, für ihn wird die Sprache niemals ein selbständiges Wesen für sich, sondern immer nur ein Werkzeug der wahrhaft wesentlichen Willensmeinnngen des Geistes, dem ethischen Willen der Einzelpcrsönlichkeit und der über sie alle gebietenden Volkspersönlich keit sein. Den flachen Geistern, den geborenen Liberalistcn, ist die Sprache ein Geschwätz, eine Oberflächenerscheinung, hinter der nichts weiter steht und die man intellektualistisch zerpflücken kann: dem be wußten Denker ist die Sprache ein Ausörucksmittcl ernster Über zeugung. Hier müssen sich also die Geister scheiden. Und wenn es vielleicht richtig ist, daß in so mancher fremden Sprache ihrem Wesen nach ein nichtiger Gedanke Vollgewicht erlangt, wenn er nur gut aus gesprochen ist: für unsere Sprache darf das nicht gelten, wir müssen erkennen, daß von jeher — unserem eigenen Wesen entsprechend — das Wesen unserer Sprache gefordert hat, daß man nur das als'echt deutsch anerkannte, was einer tiefen und echten Gesinnung Ausdruck verleiht, was von einer ganzen, Verantwortung kennenden Menschen- seele getragen wird.« Sprachgebrauch und Standesdünkel. Die Arbeit vr. Theodor Steches, die er im Völkischen Beobach ter vom 15. Februar über das genannte Thema veröffentlicht, sucht die Aufgabe zu lösen: »Was hat die deutsche Sprache mit dem Unter schied zwischen Hand- und Kopfarbeitern, mit Klassenhaß und Stan desdünkel zu tun?« Zuerst wendet sich Or. Steche gegen die immer noch übliche Auffassung, daß das Volkstum auf der Muttersprache beruhe, die dann dazu benützt werde, rassenfremde Elemente als deutsche zu bezeichnen. Zwei Forderungen stellt er auf für die Volks zugehörigkeit: Deutsche Abstammung und deutsche Sprache. Von diesem Standpunkt aus läßt sich dann auch übersehen, wie die Sprache auf unser geistiges und soziales Leben wirkt. Es ist klar, daß die Begabungen der Menschen verschiedene Be rufsausbildung erfordern. Die bis jetzt übliche Teilung in Hand- und Kopfarbeiter kennen wir alle. Die Ausbildung für beide Teile ist verschieden, und so ist es oft leicht möglich, daß sich die verschiedenen Berufe mißverstehen: »Mißverständnisse und Denkunterschiede sind aber die Grundlagen der Volkszerspaltung«. Das aber gilt es zu be kämpfen. Ein kurzer Rückblick in die früheren Jahrhunderte zeigt die bewußte Absonderung der Klassen durch die Sprache. Die Ab sonderung sieht vr. Steche besonders begründet im Gebrauch des Fremdwortes, und zwar im häufigen Fremdmortgebrauch, nicht in der Verwendung der allen Ständen bekannten und erklär baren Fremdworte. Das aber gilt es für alle geistig Schaffenden zu vermeiden, daß wir uns durch ein unserer Sprache fremdes Gut entzweien lassen. Amtliche Sprachpflege. In der oben schon erwähnten Nummer des Völkischen Beobach ters vom 6. Februar finden wir eine Arbeit von vr. Hanns Martin Elster über amtliche Sprachpflege, vr. Elster führt aus, daß das reine Bekenntnis der Deutschen zum Deutschtum auch unser Gewissen gegenüber der Muttersprache wieder geweckt habe: »Alle Bewegungen zur Besserung unseres Sprachgebrauchs und Sprachtums sind wieder gestärkt worden, wenden wieder mehr Kräfte auf, um dem deutschen Wort nicht nur zu seinem Recht, sondern auch zu seinem schöpferischen Leben zu verhelfen.« Der Verfasser zeigt, in welcher Weise von höch ster amtlicher Stelle aus schon des öfteren Schritte unternommen worden sind, die dieses Streben unterstützen. Er weist hin auf den Erlaß des badischen Justizministers vom 2. November 1933 und der verschiedenen Verfügungen des Neichsinnenministers vr. Frick, die alle ein Ziel haben: daß vor allem auch der deutsche Beamte dadurch seine Gesinnung beweise, daß er gutes Deutsch spreche und schreibe. Elster stellt im Fortgang seiner Arbeit Wesen und Begriff der Sprache heraus, um dann seine Zielsetzung für amtliche Sprachpflege anzuschließen: »Der Beamte muß die Sprache des Volkes sicherlich so sprechen, daß das Volk die Sprache des Beamten auch versteht. Es darf sich also nicht mehr eine Beamtensprache, eine Amtssprache neben der Sprache des Volkes entwickeln. Es darf, wie in der Ver gangenheit, nicht mehr sein, daß das Volk die Sprache der Beamten, etwa das Juristendeutsch oder das Deutsch amtlicher Verordnungen, nicht mehr versteht. Die Gesetze der volksgemäßen, volksverständlichen Amtssprache sind Einfachheit und Natürlichkeit, Ablehnung der Fremdwörter, die nicht unbedingt notwendig sind, und Wirklichkeit, Vertrautheit der Beamten mit der deutschen Sprache. Wenn man bedenkt, daß der Sprachunterricht bei anderen Völkern, z. B. bei den Franzosen, einen Hauptteil der Gesamterziehung nicht nur des Kin des, sondern auch des erwachsenen Menschen ausmacht, und dann be obachtet, wie diese Spracherziehung unter uns Deutschen schon in der 154 Schule allzu einseitig, vcrstandesmäßig betrieben wird, nach der Schule aber, z. B. an den Universitäten, außerhalb der entsprechen den Studienbezirke ganz aufhört, wie wir vor allem in allen Wis senschaftszweigen noch immer völlig an das Fremdwort versklavt sind, dann kann man sich nicht wundern, daß immer wieder Ein wände gegen die Sauberkeit unserer Sprache erhoben werden . . . Die Sprache strömt aber die Wesenskraft des Volkes nur aus, wenn sie über das Zweckmittcl des Verstandes hinaus stete Offenbarung unseres Seelentums ist, wie die Dichtung sie zeigt. Natürlich kann der Beamte die Sprache nicht wie ein Dichter verwenden. Er muß sie immer in Beziehung zu der Wirklichkeit seines Amtes und seiner Ver antwortung, seiner Aufgaben und seiner Verpflichtung setzen. Aber er kann in seiner Sprache auch das Gesetz der Sprachschönheit, der Beseeltheit aufnehmcn. Durch solche Sprachschönheit und Beseeltheit wird er die inneren Kräfte des Volkes auch in seiner Sprache ver sammeln und enthüllen. Es wird dann durch seine Amtssprache sich eine innere Beziehung des Volkes zu dem Beamten Herstellen. Die Amtssprache wird dann nicht nur eine trockene Sprache der Erlasse und Gesetze, der Verordnungen und Verfügungen, sondern die Sprache des Lebens und der Erlebnisse des Volkes, der Volksgemeinschaft und der Nasse, die völkische Sprache, die Sprache des Nationalsozialismus sein.« -r- Es ist gut, daß sich das neue Deutschland mit dem so oft stief mütterlich behandelten Gebiet der deutschen Sprache so frisch und energisch befaßt. Die Stellungnahme zu diesen Fragen, die in den vier angeführten Arbeiten zum Ausdruck kommt, ist klar uud ein deutig. Wir halten sie für wichtig genug, daß sie dem gesamten Buch handel als der Mittlerschaft für das deutsche Sprachgut zur Kenntnis gebracht werden. Lgb. Kleine Mitteilungen Ausverkauf. — Die Firma Süd front Buchhandlung Helmut Paulus in Magdeburg veranstaltet einen Ausver kauf wegen Aufgabe des Sortimentsbctriebs. Wir weisen daraus hin, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. Konjunktur-Statistik. — Der 24. Konjunkturbericht, das vierte Vierteljahr 1933 umfassend, ist erschienen und den berichterstattenden Verlagsfirmen zugesandt worden. Interessenten werden gebeten, die erforderlichen Unterlagen für eine evtl. Mitarbeit von der Geschäfts stelle des Börsenvereins anzufordern. Unlauterer Wettbewerb. Die Staatsanwaltschaft teilt uns mit, daß der Kaufmann Erich Vogt in Hannover am 28. Novem ber 1933 vom Schöffengericht Hannover wegen Vergehens gegen 8 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Geld strafe von NM 200.—, hilssweise zu zwanzig Tagen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt worden ist. Vogt veröffent lichte in Zeitungen einen »Gutschein«. Zur »Einführung« sollte gegen Einsendung dieses Inserats und 90 Pfg. in Briefmarken für Porto, Verpackung usw. von dem spannenden Roman A. Dumas: »Der Graf von Monte Christo«, Band 1—3, 479 Seiten stark, in Ganzleinen gebunden, geliefert werden. Der Leser wurde eingelaöen, diese Ge legenheit zu benutzen, seinen Bücherschrank zu füllen und ein billiges Ostcrgeschenk zu beschaffen. Die Einsender von 90 Pfg. wurden auf das gröbste getäuscht, da sie nur ein unvollständiges und dadurch wertloses Buch erhielten. Doppelbcsteucrungsabkommen mit der Schweiz. — Das Abkom men zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eid genossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge biete der direkten Steuern und der Erbschaftssteuer ist am 29. Januar 1934 ratifiziert worden und am gleichen Tage in Kraft getreten. Das Abkommen ist im Neichsgesetzblatt II, Nr. 7 vom 15. Februar 1934 veröffentlicht. Neuerung in der »Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums«. — Der Aufgabenkreis der »Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums« hat sich, wie verlautbart wird, in den wenigen Monaten ihres Bestehens derart erweitert, daß ein organi satorischer Ausbau notwendig geworden ist. Mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen hat der Neichsministcr für Volksauf klärung und Propaganda im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Neichsschrifttumskammer Herrn vr. Heinz Wismann beauf tragt. vr. Wismann hat daraufhin ab 1. Februar die Führung der »Reichsstelle« übernommen. Rundfunkpresse in die Reichspressekammer eingegliedert. — Die Neichspressekaminer teilt mit: Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Neichspressekaminer und der Neichsrnndfunkkammer wird der
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