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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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sang hierfür zu verwenden. Den in dieser Hinsicht geäußerten Wünschen des einzelnen Verlags ist im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu entsprechen. Hierbei ist es auch wichtig, daß die zur Verbesserung der Werbe möglichkeiten von den einzelnen Verlagen zur Versügung gestellten Gegenstände zur Anbringung des Werbematerials benutzt werben. Besonders die vom Zentralverlag der NSDAP, geschossenen Aus- hangtaseln erhöhen sehr erheblich die Werbckrast der daraus befind lichen Plakate, wie sie andererseits den Händlern die Möglichkeit geben, den besonderen Verpflichtungen gegenüber der parteiamtlichen NS.-Presse Ausdruck zu verleihen. Es bürste hierbei selbstverständlich sein, daß die beabsichtigte Werbewirkung nur erreicht werden kann, wenn, abgesehen von einer sauberen und klaren Anordnung der ausgehängten Druckschriften bzw. Plakate, vor allen Dingen veraltetes oder durch die Witterung unan sehnlich und daher für einen wirkungsvollen Aushang unbrauchbar gewordenes Werbematerial lausend erneuert wird. Hinweise aus Platzmangel oder polizeiliche Schwierigkeiten haben sich sehr oft bet näherer Nachprüfung als billige Entschuldigungen für die persönliche Bequemlichkeit herausgestellt. Natürlich ist der Umsang des Aus hangs von der zur Versügung stehenden Platzfläche abhängig. Solche Beanstandungen beziehen sich nicht nur auf den Straßen händler. Bekanntlich befassen sich in großer Anzahl auch Inhaber von Ladengeschäften, wie Buch-, Papier-, Schreibwarenhändler usw. nebenher mit dem Verkauf von Presseerzeugnissen. Die Voraus setzungen bet diesen Geschäften sind zwar andere als bei den Straßen verkaufsständen, keineswegs sind sie aber so, daß auf jegliche Propa ganda verzichtet werben müßte. Die Praxis hat gezeigt, baß die An bringung eines zwar beschränkten, aber guten Aushangs an den Ge- schästseingängen den Versuch gelohnt hat. Warum sollten nicht auch die in diesen Geschäften gesührten Prcsseerzeugnisse Anspruch daraus erheben können, neben den sonstigen geführten Baren im Schau- fcnster ihre Werbewirkung ausllben zu können. Die Be rechtigung solcher Geschäftsinhaber, sich am prefsemäßigen Vertrieb beteiligen zu können, schließt auch die Verpflichtung ein, über den oft nur zur Verbesserung des in anderer Hinsicht erzielten Ver dienstes ausgenommenen Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften hinaus propagandistisch mitzuwirken. Auch hier hat die Praxis be wiesen, daß manche Buchhandlung das Problem einer Propaganda insbesondere sür Zeitschriften und illustrierte Wochenzeitungen in ihren Schaufenstern bzw. Schaukästen in absolut zufriedenstellender Weise gelöst hat. Allerdings ist hierfür Voraussetzung, daß man dem zwar nur nebenher betriebenen Verkauf von Zeitungen und Zeit schriften trotzdem die Bedeutung beimißt, die ihm hinsichtlich seiner kulturellen und politischen Zielsetzung,zukommt. Neben der Aushangpropaganda gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit der Werbungsgestaltung im Zetiungs- und Zeitschriften handel. Es handelt sich hierbei um die individuelle Behandlung des Kunden. Viele Händler beschränken sich leider immer noch darauf, die angelieserten Druckschristenpakete auszupacken, die Stapel der Zei tungen ober Zeitschriften aus dem Verkaufstisch oder sonstigen Aus lagebrettern aüszulegen, wobei sehr häufig die Schlagzeilen oder Umschlagbilber halb verdeckt werden, im übrigen aber wartet man auf den Wunsch des Käufers. Sehr oft kann man auch, namentlich bei geschlossenen Verkaussstäiiden, beobachten, baß der Käufer sich von den außerhalb des Standes ausgelegten Druckschristen selbst bedient, sodaß die eigentliche geschäftliche Betätigung des Stand inhabers überhaupt nur in der Empfangnahme des Kaufpreises be steht. Solche -Verkaussogestaltung des Händlers unterscheidet sich recht wenig von einem Zeitungsautomaten. Der Käuser will nicht nur durch ein Plakat oder eine stumme Auslage angesprochen werden. Der Straßenhandel — und das trisst auch sür viele Inhaber vorgenannter Ladcngeschäste zu — vertreibt Zeitungen und Zeitschriften nicht nur an den unbekannten Leser, den der Straßenverkehr naturgemäß an seinem Standplatz vorbeifiihrt. Fast jeder Einzelhändler verfügt über einen Kreis ständiger Kunden, die er nicht unbedingt dem Namen nach zu kennen braucht. Er wird aber bei pfleglicher Behandlung einer solchen Kundschaft sehr bald herausfllhlen, in welcher Richtung das Interesse des einzelne» Kun den sür ein Angebot ausgewertet werden kann. Hierbei gibt es sogar sehr viele Möglichkeiten. So wirb beispielsweise ein ständig nur Tageszeitungen kaufender Kunde sein Interesse auch einmal einer Zeitschrift oder illustrierten Wochenzeitung zuwendcn, wenn sie ihm nur richtig propagiert wird. Besonders aktuelle Bilder im Innern der Zeitschrift, der Beginn eines neuen Romans oder Tatsachen berichte und dergl. mehr sind brauchbare Anlässe. Modezeitschristen bringen gerade in der jetzigen Zeit wertvolle Hinweise zur Kleiber- kartc. Kamilienzeitschrtften weisen der Hausfrau seiner neben Ab handlungen Uber Hauswirtschaft, Sport usw. neue Wege sür Küche und Keller. Schließlich kommt auch der Garten- und Tierfreund nicht zu kurz. Solche Beispiele könnten beliebig fortgesetzt werden, um zu zeigen, daß jedem Interesse gerecht werben kann. Dieses altes muß man aber dem Kunden einmal sagen. Das Gefühl des Käufers, von seinem Zettungshändler gut beraten zu werden, wird diesem mit der Zeit einen vollen Werbeersolg sichern. Es genügt jedensalls nicht immer, sich nur auf die gelegentliche Ankündigung zu beschränken: »Die L-Jllustrierte heute neu!--. Der Händler, der sich mit dem Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften befaßt, kann den Zweck seines Einsatzes nicht in dem Augenblick als erfüllt ansehen, an dem der erzielte Umsatz einen sür seine Bedürsnisse vielleicht ausreichenden Verdienst abwirst, zumal oftmals dieser sehr maßgeblich von dem zusätzlichen Verlaus anderer Objekte beeinflußt wird. Es besteht selbstverständlich in jeder Weise ein sehr lebhaftes Interesse bei den zuständigen Stellen, baß auch der Zeitungshändler eine ausreichende Existenz besitzt; denn schließlich kann nur eine ge sicherte Geschäftsgrundlage eine brauchbare Voraussetzung für den ungestörten Einsatz im pressemäßigen Vertrieb bieten. Seine Tätig keit ist jedoch in erster Linie kulturell bedingt und nicht als eine rein umsatzmäßig-hänblerische anzusehen. Die ideellen und kulturellen Forderungen sind unbedingt vor den wirtschaftlichen Vorteil zu stellen. Die Werbung um den Leser ist sür jedes Verlagserzeugnis ein unverzichtbarer Grundsatz und zwar sowohl sür die Lenkung und Beständigkeit des Käufers als auch sür die lausende Ausweitung und Festigung des Leserstandes. Nur so ist es möglich, aus das große Ziel, dem alle, sowohl die an der Gestaltung als auch die an dem Vertrieb der Presse Beteiligten dienen, hinzuarbeiten, nämlich: der deutschen Presse als Instrument der nationalen Selbsterziehung im Dienst sür Volk und Reich die stärkste propagandistische Aus wirkung zu geben. Dieses allein ist der tiefere Sinn für die Forderung: »Werbung zu jeder Zeitl» Amschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Arbeitszeit zu Weihnachten 194V Damit bei der diesjährigen Lage des Wcthnachtsfestes und Neu jahrsfestes den Gefolgschaftsmitgliebern eine längere Freizeit gewährt werden kann, bestimmt der Neichsarbeitsminister durch Erlaß vom 2l>. November 1940 sRArbBlatt I, S. 588): Zum Ausgleich der in Verbindung mit Weihnachten und Neujahr 194V an Werktagen aus- sallenden Arbeitszeit bars bei Etnschichtbetrieben Sonntagsarbeit ge leistet werden, soweit der Aussail nicht durch Vor- oder Nacharbeit ausgeglichen werben kann. Der Ausgleich sür jedes der beiden Feste kann auf einen Zeitraum von sllnf Wochen verteilt werden. Bei Mehrschichtbetrieben wirb näher geregelt, in welcher Weise und bis zu welcher Dauer die Sonntage zur Nacharbeit verwendet werden dürfen. Weihnachts- und Abschlußgratisikation im Verhältnis zum drei zehnten Monatsgehalt Es find Zweifel ausgetaucht, ob in den Fällen der üblichen Ge währung eines dreizehnten Monatsgehaltes noch ohne Zustimmung 47« des Neichstreuhänders oder Sondertrcuhänders der Arbeit eine zu sätzliche Weihnachts- oder Abschlußzuwendung bis zu 25 v. H. eines Monatsgehaltes gewährt werden kann. Das dreizehnte Monatsgehalt ist in der Regel nur eine besondere Form der Wethnachtszuwendung. Es läßt sich daher mit dem Sinn der bestehenden Anordnungen nicht vereinbaren, noch zusätzlich neue Zuwendungen bis zu einem Viertel des Monatsgehaltes einzusühren. Eine Erhöhung oder Ergänzung der Zuwendungen bedarf also in jedem Falle der Genehmigung des Neichstreuhänders oder Sondertreuhänbers der Arbeit. Verjährung Ende 194V Durch die Kriegsverhältnisse ist die bisherige glatte Berechnung der Verjährungsfristen aus das Ende des Kalenderjahres beseitigt worden. Zunächst wurde vom 7. September 1939 bis 2. Dezember 1939 der Ablauf der Verjährungsfristen durch Verordnung ganz all gemein gehemmt. Im übrigen ist die Verjährung für und gegen be stimmte Pcrsonengruppen nach wie vor gehemmt, nämlich bei Wehr- machtsangehörigen, bei Personen, die zu ständigen Dienstleistungen Nr. 2W/2YS Sonnabend, den 2l. Dezember I»tl>
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