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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1937
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- Deutsch
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- Saxonica
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Zeitschriften- und Zeitungswesen Regelung des Verbrauchs und Bezugs von Papier zum Druck der Zeitungen und Zeitschriften Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Ministerpräsident Generaloberst Göring, hat die Entscheidung getroffen, das; Neichs- leiter Amann in seiner Eigenschaft als Präsident der Neichspresse- kammer alleinverantwortlich über die Zuteilung des Gesamtpapier kontingents an die Presse verfügt. Bei der Neichspressckammer ist eine besondere Papierwiri sch a f t s st e l l e eingerichtet worden. Ihre Anschrift ist: Neichspresse kammer (Papierwirtschaftsstelle), Berlin W 35, Standartenstraße 14; Telefon: 2195 61. Neichsleiter Amann hat mit ihrer verantwortlichen Leitung Stabsleiter Rolf Nienhardt, Berlin, beauftragt. Im »Völkischen Beobachter«, Norddeutsche Ausgabe vom 15. Juli, ist die nachstehende Anordnung des Präsidenten der Neichsprcsse- kammer vom 15. Juli 1937 veröffentlicht: »Gemäß § 25 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. 1/33 S. 797 ff.) bestimme ich zur Regelung des Papierverbrauchs und -be- zuges der Presse nach den Grundsätzen des Vierjahresplanes das Folgende: I. Der Bezug von Papier für den Druck von Zeitungen und Zeit schriften darf ab Juli 1937 nur in der Menge erfolgen, die nach den jeweiligen Richtlinien und Entscheidungen über Verbrauch und Bezug zulässig ist. Die Fachverbände sind dafür verantwortlich, daß im presse- mäßigen Papierverbrauch die Einsparung bis an die Grenze des ver legerisch und staatspolitisch Verantwortbaren geführt wird. II. Sollten bei Fabriken oder Händlern von Verlagen unmittelbar oder über Drucker für den Monat Juli 1937 oder für nachfolgende Monate bereits Bestellungen auf größere Mengen erfolgt sein, als sie gemäß Ziffer I dieser Anordnung zulässig sind, so sind sie hinsichtlich der überschießenden Mengen zu streichen oder zur Lieferung im folgen den Monat vorzutragen. Falls sich Lieferer hiermit nicht einverstanden erklären, ist sofort Meldung an die Neichspressekammer (Papierwirt- schastsstelle) zu erstatten. Diese wird eine Regelung mit dem Lieferer verband herbeiführen. III. Bestellungen und Abrufe müssen schriftlich erfolgen. Sie müssen in jedem Fall die vom Verleger bzw. Verlagsleiter in rechtsverbindlicher Form Unterzeichnete, am Schluß dieser Anordnung im Wortlaut wie dergegebene Versicherung enthalten, daß dieses Papier ausschließlich für ein pressemäßiges Erzeugnis verwendet wird. Diese Erklärung gilt gleichzeitig als gegenüber den Papierliefererverbäuden wie gegenüber der Neichspressekammer abgegeben. Wird über einen Händler bestellt, sind weitere Ausfertigungen der Bestellung oder des Abrufs, die den gleichen Verpflichtungsvermerk enthalten müssen, zur Wciterleitung an den Liefererverband oder die Liefererfabrik beizufügen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Papierbestel lungen für pressemäßigen Bedarf von und Uber den Drucker. IV. Bis zum 10. jedes folgenden Monats ist mit der bisher an die Fachverbände eingesandten Meldung iiber den Papierverbrauch des Vormonats von 1936 und 1937 bei jeder einzelnen Zeitung oder Zeit schrift gleichzeitig die Menge des im Vormonat von 1937 bezogenen Papiers auf einem Formblatt anzuzeigen, also erstmalig zum 10. August 1037 der Bezug im Juli 1937, dazu der Verbrauch im Juli 1936 und 1937. V. Der Übergang von bisher pressemäßig verwendeten anderen Papiersorten auf Kunstdruckpapier oder auf Feinpapier unterliegt der besonderen Genehmigung der Neichspressekammer (Papierwirtschafts stelle). VI. Die Bestimmungen dieser Anordnung sowie alle bisher erlassenen oder zukünftigen Maßnahmen zur Papicreinsparung werden von der Neichspressekammer (Papierwirtschaftsstelle) durchgeführt. Sämtliche Meldungen und Anträge, insbesondere solche auf Ausnahmebewilli- gungcn, sind über den zuständigen Fachverband an sie zu leiten. (An schrift: Berlin W 35, Standartenstraße 14, Telephon: 21 9561.) Der Fachverband äußert sich gutachtlich; die Reichspressekammer (Papier wirtschaftsstelle) entscheidet.« Internationale Zeitschristenschau auf der Leipziger Herbstmesse Im Nahmen der diesjährigen Leipziger Herbstmesse vom 29. August bis 2. September wird eine internationale Zeitschristenschau stattfinden. Im Erdgeschoß des größten Leipziger Meßhauses, des Ning-Meßhauses, in dem neben einem Teil der Neichs-Werbe-Messe die großen Auslandausstellungen veranstaltet werden, wird eine Aus stellung der wichtigsten deutschen und ausländischen Fachblätter durch geführt. Sie wird Zeitschriften enthalten, die für die einzelnen auf der Messe vertretenen Warenbranchen von Bedeutung sind. Damit wird den Tausenden deutscher Aussteller, die jede Leipziger Messe vereinigt, die Möglichkeit gegeben, sich darüber zu unterrichten, in welcher Form im Auslande geworben wird und welche Absatzmöglichkeiten sich mit Hilfe der Fachpresse eröffnen. Veranstalter der Zeitschriftenschau ist das Leipziger Meßamt, Volkswirtschaftliche Abteilung. Produktionswert der deutschen Zeitschriften und Zeitungen Nach einer Mitteilung in der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker« vom 14. Juli hat das Statistische Neichsamt den Produktions wert der deutschen Zeitschriften mit 400 Millionen NM und den der Tageszeitungen mit 300 Millionen NM jährlich angegeben. Außenanschlag von Zeitungsverlagen In Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen über den Außen anschlag von Zeitungsverlagen (vgl. Ziffer 80 der 9. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft und »Wirtschaftswerbung« Nr. 24/1934, Seite 172) hat der Wcrberat der deutschen Wirtschaft folgende grundsätzliche Entscheidung getroffen: »Sofern ein Verlag außerhalb des Erscheinungsortes eine Ge schäftsstelle unterhält, ist er berechtigt, an dieser Geschäftsstelle Wirt schaftswerbung für sein Unternehmen anzubringen.« Demnach ist es, wie der Neichsverband der Deutschen Zeitungs- vcrleger zu dieser Entscheidung bemerkt, den Verlagen gestattet, Außen anschlag an ihren Agenturen dann vorzunehmen, wenn sich in den be treffenden Ortschaften nicht die Hauptgeschäftsstelle oder eine gesetzlich eingetragene Zweigniederlassung des Verlages befindet. Die Agenturen sind als Stätte der eigenen Leistung anzusehen. Zeitungsroman-Wettbewerb In dem vom Verlag der »Deutschen Wochenschau« im Einver nehmen mit der Neichsschrifttumsstelle ausgeschriebenen Wettbewerb zur Erlangung lebensnaher, vom Geiste nationalsozialistischer Welt anschauung getragener Zeitungsromane ist durch gemeinsamen Be schluß der Preisrichter festgestellt worden, daß sich unter den ein gereichten Arbeiten kein Roman befindet, der den gestellten Anfor derungen entspricht. Es mußte daher von einer Verteilung der aus gesetzten Preise abgesehen werden. Der für die Auszeichnung vor gesehene Gesamtbetrag in Höhe von NM 15 000 wird für ein später zu wiederholendes Ausschreiben zur Verfügung gehalten. Die ein gereichten Arbeiten sind inzwischen den Einsendern wieder zugestellt worden. Bei der Beurteilung der eingesandten Arbeiten war besonders davon auszugehen, daß die Romane zum Zeitungsabdruck, also zur fortsetzungsweisen Veröffentlichung, geeignet sein mußten. Ferner war die Bedingung gestellt, daß der Stofs in enger Beziehung zu den Pro blemen der heutigen Zeit stehen sollte. Eine restlose Vereinigung beider Eigenschaften, nämlich Problem- und Stoffbewältigung, konnte bei keinem der Manuskripte festgestellt werden. Es ist anerkannt worden, daß sich unter den eingereichten weit über vierhundert Romanen eine größere Anzahl Werke von beachtlicher' künstlerischer Höhe befand, jedoch kamen diese für einen fortsetzungsweisen Abdruck durch ihre ganze Anlage nicht in Betracht. Die Neichsschrifttumsstelle hat sich mit den Verfassern dieser Arbeiten in Verbindung gesetzt, um ihnen bei der Veröffentlichung ihrer Romane in Buchform behilflich zu sein. Zeitungslehre Nicht nur der Student der Zeitungswissenschaft, auch der Schriftleiter und Journalist, der Verlagsfachmann und Zeitungs techniker werden nach der »Zeitungslehre« greifen, die der Professor für Zeitungswissenschaft an der Universität Berlin Emil Dovifat in der Sammlung Göschen neu herausgegeben hat (Emil Dovifat: Zei tungslehre I. 2 Bände. Berlin: Walter de Grupter L Co. 1937. Je Bd. Lw. NM 1.62. Sammlung Göschen 1039/40). Ist es doch die erste Gesamtdarstellung des Gebietes auf Grundlage der Bestimmungen des Schriftleitergcsetzes, der Reichspressekammergesetzgebung und der Ver ordnungen des Werberates. Der Stoff entspricht dem Lehrabschnitt, den der neue deutsche Lehrplan für Zeitungswissenschaft unter der Be zeichnung »Zeitungslehre I« zusammensaßt. Er reicht — nach einer Nr. 164 Dienstag, den 20. Juli 1937 607
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