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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 1L8 (R. 79) Leipzig, Dienstag den 13, Juli 1937 184.Jahrgang Werbung für das Gesundheitsschrifttum Im Börsenblatt vom 19. Juni wurde zum erstenmal aus führlich auf die in den nächsten Monaten laufende Werbung für das Gefundheüsschrifttum hingewiesen und dabei gleichzeitig der vorge sehene Werbeplan veröffentlicht, der die Verteilung von Buchver - zeich nissen, die Ausgabe eines wirksamen Plakates und sonstigen Wevbematerials für den Buchhandel, zahlreiche Buch - ausstellungen und einen die weitesten Kreise erfassenden Photowettbewerb umfaßt. Die Bezugsbedingungen für das gesamte Werbemater ial »Gesundheitsschrifttum«, das in einigen Tagen zur Verfügung stehen wird, sind zum letztenmal im Börsenblatt Nr. 102 vom 6. Juli aus der vierten Umschlagseite bekanntgegeben. In welcher Weise die Werbung für das Gesundheitsschrift tum unterstützt wird, zeigt der nachstehende Aufruf des Leiters der »Reichs betriebsgemeinschaft Druck« in der Deutschen Arbeitsfront Fritz Ebenböck an die Betriebs führer und Gefolgschaften der graphischen und papierverarbeiten den Betriebe: »Der Reichsleiter der Deutschen Arbeitsfront, Parteigenosse vr. Ley, und der Reichssportführer, Parteigenosse von Tschammer und Osten, haben in diesen Tagen die Einführung des Sportes in allen deutschen Betrieben verkündet. Mit stolzer Freude erleben wir in der Leitung der Reichsbetriebsgemeinschaft Druck auch hier eine Bestätigung der Richtigkeit unserer Arbeit auf diesem Gebiete, nachdem wir im Herbst des vergangenen Jahres bei unserer Reichsarbeitstagung in Leipzig das erste große Betriebsgemein schaftssportfest veranstaltet hüben. Wir wollen und müssen daraus die Verpflichtung erkennen, auch in Zukunft als Gemeinschaft der graphischen und papierverarbeiienden Betriebe auf diesem Gebiete bahnbrechend zu wirken, überall müssen jetzt in kürzester Frist Sportgemeinschaften in unseren Arbeitsstätten entstehen, die alle Altersklassen der Gefolgschastsmitglieder umfassen. Der Betriebs sport soll uns neben dem Urlaub das Mittel sein, die Kräfte unserer schaffenden Menschen zu steigern und ihren Körper gesund zu erhalten. Darüber hinaus wollen wir aber als Mittler aller guten Dinge durch unsere Leistungen auf dem Gebiete graphischen Schaf fens dafür sorgen helfen, -daß die Gedanken an den Betriebssport und an die Gesunderhaltung Allgemeingut aller Schaffenden wer den. Eine besondere Gelegenheit dazu gibt uns die von der Reichs schrifttumskammer eingeleitete großzügige Werbung für das G e s u n d h e i ts s ch r i ftt um, die sich über die ganzen kommen den Monate erstreckt. Diese WeÄung, die in Zusammenarbeit mit der Reichsärzteführung, der NS.-Volkswohlfahrt und der Deut schen Arbeitsfront durchgeführt wird, muß uns sowohl für die eigenen Betriebe und Gefolgschaften als auch für die Allgemein heit auf vorderstem Posten finden. Ich fordere deshalb unsere Be triebssichrer und Gefolgschaften und alle Walter der Reichs- betriebsgemeinschast Druck auf, sich in engster Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen und dem örtlichen Buchhandel für die Durchführung und das Gelingen dieser Werbung einzu setzen. Insbesondere verweise ich auch auf die mit je 200 Preisen ausgestatteten Photowettbewerbe für alle Volksgenossen und für die Betriebe. Auch hier erwarte ich eine vorbildliche Beteiligung unserer Arbeitskameraden. Betriebsführer, Arbeitskameraden, RBG.-Walter! Zeigt und beweist auch hier wieder, daß wir uns in der Reichsbetriebs gemeinschaft Druck im Einsatz und in der Arbeit für die großen nationalsozialistischen Ziele auf allen Gebieten unseres völkischen Lebens von niemandem übertreffen lassen.« Der buchhändlerische Lehrlingspaß Zwanzig Fragen und Antworten zu seiner Einführung Wie der Wehrpaß der Ausweis des Wehrpflichtigen über sein Wehrdienstverhältnis während der Gesamtdauer der Wehrpflicht ist, so soll der Lehrlingspaß der Ausweis des werdenden Buch händlers über den Gang der Ausbildung während der gesamten Dauer der Lehre sein. Wie der Wehrpaß bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres vom Inhaber aufzuheben ist und Ein tragungen nach dem Ausscheiden aus dem Wehrverhältnis nicht mehr vorgenommen werden, soll das Gleiche bis ins Alter auch für den Inhaber des buchhändlerischen Lehrlingspasses gelten! — Es soll an dieser Stelle nicht eine ausführliche Abhandlung in wohlgesetzten Worten Aufschluß über die Einführung des buch händlerischen Lehrlingspasses geben, sondern dies sollen in knappen Sätzen die nachstehenden Fragen und Antworten tun, die ihre Gültigkeit für alle am buchhändlerischen Lehrlingspaß interessier ten Kreise haben, in erster Linie aber für Inhaber und Aussteller des Lehrlingspasses gelten. »In einer Zeit, da in Deutschland jeder zu äußerster Leistung sich verpflichtet fühlt, sollte jeder Buchhändler die Antwort auf diese Frage selber geben können.« (So heißt es im Aufsatz »Warum Lehrlingspaß?« im Maiheft vom »Jungbuchhändler im neuen Reich«, wo eine ausführliche Beantwortung der Frage nachzu lesen ist.) Der Leiter der Gruppe Buchhandel in der Neichsschrifttums- kammer durch seine Mitteilung im Börsenblatt Nr. 89 vom 20. April 1937. Jeder buchhändlerische Lehrling, der am 1. April d. I. in sein zweites Lehrjahr eingetreten ist bzw. der am 1. April 1936 die buchhändlerische Ausbildung begann, außerdem künftig jeder buch händlerische Lehrling. Der Übersicht über Fortgang und Durchführung einer ordnungs gemäßen Berufsausbildung während der Lehrzeit. Diese Aus bildung beruht auf den Richtlinien, die im Lehrvertrag des deut schen Buchhandels und in der Prüfungsordnung für die buch händlerische Gehilfenprüfung verankert sind. stellt i/in aus? Der Betriebsführer (Lehrherr) bei Abschluß des Lehrvertrages des deutschen Buchhandels. Mit dem Lehrvertrag an die Neichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, wo er abgestempelt und die Nummer des vorläufigen Ausweises eingetragen wird. Danach erfolgt die Rücksendung. Nr. 158 Dienstag, den 18. Juli 1987 589
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