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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1940
- Strukturtyp
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- 1940-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1940
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Erster Leihbuchhändler-Fachkursus der Reichsschrifttumskammer Am 13. Juni 1940 begrüßte im Namen des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer sowie des Vizepräsidenten und Leiters des Deutschen Buchhandels K. H. Bischofs im Sitzungssaal der Neichs- schrifttumskammer in der Hardenbergstraße einen Kreis Berliner Lethbuchhändler. Damit begann für den deutschen Leihbuchhandel ein neues Kapitel der Berufserziehungs- und Förderungsarbeit der Kammer und wird eine schon längere Zeit verfolgte, durch die Kriegserklärung der Plutokratien an Deutschland vorübergehend zurllckgestellte Absicht verwirklicht. Es war sowohl von der Kammer wie von der Leitung der Fachschaft Leihbücherei schon längere Zeit vorgesehen, in einer Kur susgemeinschaft vor einem begrenzten Arbeitskreis die wesentlichen fachlichen, politischen und kulturpolitischen Fragen des Leihbuchhan dels umfassend zu behandeln. Der Plan dieses ersten Fachkurses sieht dementsprechend Referate und Arbeitsgemeinschaften über Schrifttumspolitik, über technische Fragen (Buchherstellung u. s. f.), über Betriebsorganisation der Leihbüchereien, buchhändlerische Bibliographie, buchhändlerisches Verkehrswesen, berufsständische und Rechtsfragen, über Leserberatung, Leserführung und vor allem über Schrifttum in der Leihbücherei vor. Die einzelnen Vorträge und Arbeitsgemeinschaften, die sich über den Zeitraum von zwei Monaten erstrecken, sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden und z. B. durch Vorträge über die »Geschichte des deutschen Buchhandels« und die Aufgaben des Schrifttums auch auf Nächbargebiete übergreisen, um die Stellung des Leihbuchhändlers und seine besonders große Verantwortung sichtbar zu machen. Für diese Berufserziehungsarbeit — zur Verstärkung der Leistung des Leihbuchhändlers — haben sich Mitarbeiter der Schrifttumsabteilung des Ministeriums, der Kam mer, der Fachschaft Leihbücherei und der Praxis, erfreulicherweise zur Verfügung gestellt. In seiner Einführung wies K. H. Bischofs darauf hin, daß dieser erste Kursus Material und Erfahrungen für eine Arbeit bringen werbe, die von Berlin ausgehend sich allmählich über das ganze Reich ausbehnen soll und drückte die Erwartung aus, daß schon von diesem ersten Kursus fruchtbare Auswirkungen weit über den Kreis der Teilnehmer ausstrahlen, der absichtlich von vornherein auf rund fünfunddreißig begrenzt ist. Es sei bedeutungsvoll, daß gerade in diesem Augenblick, der unsere Augen auf die großen Ent scheidungen an der Front lenkt, ein solcher Kursus gestartet werde. Darin komme die Wichtigkeit der Arbeit des Leihbuchhändlers im Kriege zum Ausdruck, ebenso sehr aber auch unsere Zuversicht auf die nicht minder wichtige Arbeit im kommenden Frieden. Es gilt für uns alle das Soldatenwort, daß man nach dem Siege den Helm nur noch fester binden muß! Unsere Arbeit müsse in Krieg und Frieden so geleistet werden, daß sie vor dem Einsatz und den Leistungen der Soldaten an der Front bestehen kann. Mit der Leitung dieses Fachkurses ist der Landesfachberater Leihbücherei für Berlin, Wolfgang Lotze, betraut. Er umriß in seiner Eröffnungsansprache die Ziele des Kursus, den Aufbau des Planes und begründete, weshalb übergreifende Referate eingesetzt seien. Hauptsächlich über den Leihbuchhändler geht die Schrifttums vermittlung für die breite Masse des Volkes. Dieses macht seine Aufgabe in besonderem Maße wichtig. Beiufskamerad Lotze begrüßte dann den ersten Referenten, Ne gierungsrat vr. Erckmann, der in umfassender und glänzender Weise über die staatliche Schrifttumspolitik, über die Schrifttums- wcrbung, die Förderung und schließlich über die Aufgaben und die Verantwortung des Leihbuchhändlers sprach. Ausgehend von der Stellung, die das abgelausene liberalistische Jahrhundert von der Staatsführung her zur Kultur einnahm und von der nationalsoziali stischen Auffassung vom Sinn des Lebens, vom Glück des Volkes und der sich aus dieser Auffassung zwingend ergebenden Übernahme der Kulturführung durch den Staat, kennzeichnete es Negierungsrat vr. Erckmann als einen besonderen Auftrag der Neichsschrifttumskammer, jedem einzelnen die innere Aufgabe seiner Berufsarbeit deutlich zu machen, um ihn zu einem gesunden Selbstbewußtsein zu führen. Denn nur wer an sich und den Wert seines Schaffens für das Ganze glau ben und überzeugt sein könne, daß er auch in seinem begrenzten Kreise wichtig sei, der könne seine Leistungen steigern. Anschließend behandelte Ncgierungsrat vr. Erckmann einzelne Schrifttumsgebiete, darunter die Fragen, die bei einigen für den Leihbuchhandel be sonders wichtigen Abteilungen des Schrifttums auftauchen, erklärte Friedens- und Kriegsaufgaben des Schrifttums und gab zum Schluß eine durch Zahlen belegte Darstellung der Kriegsleistungen des deut schen Schrifttums. Ein ausführlicher Bericht über dieses hervorragende und wich tige Referat wird im Großdeutschen Leihbüchereiblatt erscheinen, wo auch fortlaufend eingehend über die weiteren Kursusabende Bericht erstattet wird. — Die vier nächsten Kursusabende sehen vor: Buchhändler Karl Schumann: Buchherstellung, Leiter der Fachschaft Leihbücherei Joh. Mau: Betriebs organisation der Leihbüchereien, Leiter der Zentralbücherei I. Schroeter: Zweckmäßige Einrichtung einer Leihbücherei, K. H. Bischofs: überblick über »Die Geschichte des deut schen Buchhandels«. Amschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwi Neuerungen in der Unterstützung für Dienstverpflichtete Zur Ergänzung der Veröffentlichung in Nr. 137 des Börsen blattes ist noch auf den Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 11. Juni 1940 (Reichsanzeiger vom 13. Juni 1940) hinzuweisen, der, um die Unterstützung für Dienstverpflichtete weiter zu vereinfachen und die Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen anzupassen, unter Aufhebung entgcgenstehender Weisungen u. a. anordnet: Der Tren nungszuschlag beträgt bis 19.— RM wöchentlich. Auf diesen werden nur noch angerechnet die tariflichen TrennungSentschädi- gungcn (Auslösungen) und ein Drittel des Mehreinkommens, das an der neuen Arbeitsstätte erzielt wird. Wird nachgewiesen, daß die Erhöhung ganz oder teilweise durch erhöhte Arbeitsleistung gewonnen ist, so ist dieser Betrag anrechnungsfrei. Die bisherige Anrechnung von Ubcrnachtungszulagen, Verpflegungsgelöern, freier Verpflegung usw. fällt weg. Bei Erkrankungen im Dienstbezirke, auch Krankenhavsaufent- halt, kann der Trennungszuschlag weiter gewährt werden, ebenso bei Beurlaubung. Bei Aufnahme des Kranken in der Familie oder in einem Krankenhaus des Heimatbezirkes entfällt der Trennungs zuschlag. Bei der Frage der Gewährung von Sonberunter- stützung sind alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen entsprechend zu berücksichtigen. Der Betrag für die Miete innerhalb der Sonderunterstützung wirb bis zu 150 NM im Monat erweitert. Es ist zulässig, zur Deckung des Unterhaltsbedarfes besonders bet kinderreichen Familien eine Sonderunterstützung zu zahlen. Das jetzige Bruttoeinkommen (einschließlich etwaiger Mehrleistung) und die Sonderunterstützung zusammen dürfen aber nicht höher sein als das Bruttoeinkommen vor der Dienstleistung. Zur Feststellung des Arbeitseinkommens sind künftig nur die Lohnbefcheinigungen (Lohnstreifen) dem zuständigen Arbeitsamt einzureichen. Die bisherige Arbeitsbescheinigung fällt weg. Zur Sicherung des Lebensbedarfs der unterhaltungsberechtigten Familienangehörigen werden auf Trcnnungszuschlag und Sonder- unterstützung Abschlagszahlungen gewährt, in der Regel für die ersten beiden Wochen nach der Dienstaufnahme, längstens für vier Wochen. Dieser Erlaß trat mit der Lohnwoche in Kraft, in die der 1. Juni 1940 fiel. Entscheidung der Arbeitsämter über Kündigungen Der Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 24. April 1940 (Reichsarbeitsblatt I, S. 252) klärt die Fragen der Beteiligung des Arbeitsamtes bei Kündigungen. Auch bei fristloser Kündi gung bedarf es der Zustimmung des Arbeitsamtes. Den Anträgen auf diese Zustimmung ist grundsätzlich stattzugeben, wenn es aus Gründen des Arbeitseinsatzes nicht unumgänglich notwendig ist, daß bas Gefolgschaftsmitglied im bisherigen Betriebe verbleibt. Aber auch bann ist der Kündigung zuzustimmen, wenn es Gründe der Be- triebsdifziplin ober des Arbeitsfriebens fordern. In Zweifelsfällen können die Arbeitsämter eine Entscheidung des zuständigen Reichs- treuhänbers der Arbeit herbeifllhren. (Fortsetzung S. 227) LL6 Nr. IM DtenStag. den 18. Junt Iklg
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