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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1940
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- 1940-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1940
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- Deutsch
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Ein Florenwerk würde also größte Genauigkeit im Bildnerischen aufwcisen, wenn es ans Lichtbildern zusammengestellt worden wäre. Stimmt dies? Mitnichten, denn das, was das Lichtbild gibt, ist zu fälliges Abbild; die bestimmte Pflanze in einer bestimmten Beleuch tung wurde auf.die Platte gebannt, nicht aber das, was der Künstler verdeutlicht: Das Wesen der Pflanze schlechthin. Denn der Künstler wird, soll er eine Pflanze für einen Text zeichnen, doch das Natur gebilde nicht abzeichncn, er wird es verändern, unter seiner Hand wird es ein Sinnbild dieser bestimmten Pflanzengattung überhaupt. Er kann mithin Genauestes übermitteln, ihn hindern nicht Bcleuch- tungseffekte, zufälliges Aussehen einer Pflanze, er ist nicht abhängig von der Konstruktion der Kamera und der Empfindlichkeit des Plattcnmaterials. Er kann also die Idee der Pflanze darstellen, was bedeuten mag, er gibt das reale Bild und da er als Künstler arbeitete, zugleich hinter diesem eine künstlerische Schau mit jen seitigen Verknüpfungen. Der Lichtbildner, ausgesetzt manchen Zu fälligkeiten, zeigt nur die ciuzcluc Pflanze. Dieser grundsätzliche Un terschied zivischeu Lichtbild als Abbild und Gestaltung als Sinnbild ergibt immer wieder, daß wahrhaft deutend, wirklich illustrierend, und dies bedeutet erleuchtend, nur die Z-eichnung von Künstlerhand sein kann. Damit haben wir aber schließlich nicht das Photo als Ab bildung eines Buches verdammt. Denn, wie ist es nun, wenn ein Photo nicht belehrend, deutend, sondern unverbindlich schmückend da stehen soll? Es gibt sehr viele mit Photos bebilderte Bände. Aber schon einzelne als bedeutend herauszuheben, ist schwierig. (Man sollte auch einmal beachten, wie Text und Bild zusammeugefügt sind. Recht selten ist diese Aufgabe gut gelöst. Spricht sich aber in solchem äußeren Versagen nicht eine innere Fehlerquelle aus?) Da gibt es einige Bildbände, die zusammengestellte Aufnahmen von Kunst werken vorsühren. Diese Bücher sind durchaus tüchtige Leistungen, und zwar deshalb, weil sie eben nichts weiter als gute Bestands aufnahmen für kunstgeschichtliche Zwecke sind. Das Photo eines Ge mäldes wird den Kunstwissenschaftler nicht davon entbinden können, das Bild selbst aufzusuchen, der Stich von der Pflanze genügt für die Kenntnis der Pflanzengestalt in jeder Weise. Es bleibt aber da bei, daß das Photo des Gemäldes, der Plastik usw. heute eine best mögliche Hilfe für kunstwissenschaftliche Arbeit geworden ist. Diese photographischen Leistungen bestechen uns gerade deshalb, weil sie nichts anderes bieten wollen als gerechte gute Abbildungen der Dinge, die wir nur schwierig unter so leicht gemachten Umständen wie hier im Bildband sehen können. Sofort wird aber diese bestandaufnehmende Arbeit ihres Sinnes beraubt, wenn der Lichtbildner darangeht, unter vielen An strengungen »neue Gesichtspunkte« zu finden, unter denen etwa Plastiken und Architekturen photographiert werden können. Warum will uns dies Bemühen so abwegig erscheinen? Nun, der Photograph will von der ihm vorgcschriebeneu Bahn abwandeln, er will mög lichst »Eigenes« in die Berichterstattung hineinlegen, aber er wandelt einen Irrweg, da er sogar das aufgibt, was die Photographie in diesem Falle trefflich leisten kann. Es sollte aber doch denkbar sein, daß innerhalb des photographi schen Handwerks sich das Bemühen fände, an photoeigenen Stoffen einen Bildstil zu finden, der Meistcrlcistungen erstehen läßt, die dann einmal helfen, ein Buch zu schaffen, das Photos als Illustra tionen hat, nun aber Illustrationen, die auf ihrer Ebene dasselbe sind, was in der bildkünstlcrischeu Ebene die Leistungen der Meister sind. Mit derartigen Leistungen würde dann das entstehen, was als schönes Buch mit allein berechtigten Photo-Illustrationen zu be zeichnen wäre. Etwas geradezu Vorbildliches und Zukunftweisendes für diese Gattung wahrer Photobüchcr liegt nun schon vor. Wir denken an den großen Band »Das Watt, Photos von Alfred Ehr hardt«. Entgegen der Meinung des Vorwortschreibenden sehen wir keine »künstlerische Bedeutung der Tat Ehrhardts«. Wir glauben im Gegenteil den Bildern gerade damit ihren hohen Wert doku mentieren zu können, daß sie uns fernab von künstlerischer Arbeit beste Lichtbildarbeit bedeuten. Hier wurde folgerichtig »photographisch gedacht« von der Auswahl des Themas au bis zur Vergrößerung des Abzuges. Ehrhardt betrachtet, und gewiß mit Ehrfurcht vor dem Vorgehen der Natu-r, wie der Wind und das Wasser den sandigen, den lehmigen oder schlickigen Boden bearbeiten, er gibt uns einzig artige Ausnahmen von den Bodenformen des Watts, von dem Spiel der Kräfte, das sich in ihnen ausdrückt. Und deshalb, weil diese Auf nahmen gar keinen anderen Ehrgeiz haben, als »wirkliche photogra phische Gestaltungsarbeit« zu leisten, sind die Bilder so her vorragend, deshalb das Beschauen des Bandes ein Genuß und die Erkenntnisse über das Watt neue. Allerdings: neue Erkenntnisse wissenschaftlicher Gesittung, aber nicht künstlerischer. Wir glauben, daß es gewiß den meisten Betrachtern so gehen wird, gerade die Bilder wirken am stärksten, die Wellungen und Riffelungen, fließende Nr. 137 Sonnabend, den 15. Jrrni 1940 Formen und dergleichen zeigen, weniger aber die gewiß guten Auf nahmen landschaftsmäßiger Art, die also nicht mehr das Stoffliche haben, das der Fcsthaltuug durch die Kamera so entgegenkommt. Hier in Ehrhardts Buch ist der Weg wirklich gegangen, eine in sich berechtigte Photo-Illustration zu schassen. Hätten wir mehr solcher Bücher, so würde auch wohl der Küustlcrzeichnuug stärker ihr Recht (und den Künstlern entsprechende Ausgaben) zuerteilt werden. Denn was wir im allgemeinen auseinandersctzten, setzt sich ja in vielen Gebieten fort. Wie ist die Schöpferkraft des Auges durch die grauen Belanglosigkeiten der Illustrierten zurückgedrängt, durch die Berichterstattung, bei der wir nichts hinzuzutun brauchen. Welch ein Genuß und welch ein Fest für das Auge ist es hingegen, wenn wir einmal alte Vorläufer dieser Illustrierten, Bilderbogen und ähnliches in Händen halten. .Könnte man nicht viele Grenzen derart ziehen? Der Künstler zeichnet, was ihm zukommt und der Photograph schafft Meisterleistungeu seines Faches für ihm eigene Gebiete? B r u u o A r b e i t e r Notdienstpflicht und Dienstverpflichtung Beide Pflichten wirken sich in ziemlich gleicher Weise aus, denn beide dienen der Sicherstellung des Kräftebedarfs. Aber sie unter scheiden sich ihrem rechtlichen Wesen nach und dementsprechend auch in der rechtlichen Begründung und Durchführung. Doch stimmen die praktisch wirtschaftlichen Ergebnisse für den zum Dienst Heran- gezogeuen fgst überein, sodaß von hier aus beide Verpflichtungen nicht immer in der wünschenswerten klaren Weise auseinander gehalten werden. Die Notdienst Verordnung vom 15. Oktober 1938 be stimmt, daß Behörden zur Bekämpfung öffentlicher Notstände sowie zur Vorbereitung ihrer Bekämpfung Bewohner des Reichsgebietes für begrenzte Zeit zu Notdienstleistungen heran ziehen können. Zu unterscheiden sind der kurzfristige Notdienst (bis zu drei Tagen) und der langfristige Notdienst (mehr als drei Tage). Wer zum langfristigen Notdienst herangezogcn wird, ist von der Behörde dem Arbeitsamt namhaft zu machen, das unter Umständen aus Gründen des Arbeitseinsatzes widersprechen kann. Den Notdieustpslichtigen darf nicht gekündigt werden, sie sind aus ihrer bisherigen Beschäf tigung zu beurlauben. Bei kurzfristigem Notdienst sind auch die regelmäßigen und sonstigen Bezüge weiter zu gewähren. Die Bekanntmachung vom 8. Juli 1939 nennt die Behörden, die Notdienstleistungen fordern können, nämlich: 1. die staatlichen Polizeiverwaltungen, 2. die unteren Verwaltungs behörden (Oberbürgermeister, Lanörat). Bei Gefahr im Verzug können die Ortsbehörden und die Bür germeister zu kurzfristigen Notdienstlcistungen heranziehcn. Zur näheren Regelung des Notdienstes sind bisher acht Durchführungs verordnungen ergangen, von denen zwei die Notdienstpflicht im Pro tektorat betreffen. Im einzelnen wird bestimmt, welche Personen kreise hcranzuziehen sind, wie deren Lebcnsbedarf und Familien unterhalt zu sichern ist, ihre Vergütung und Sozialversicherung, die Dienststrafgewalt und schließlich die Befreiungen vom Dienst und die Gewährung von Erholungsurlaub. Die Notdienstpflichtigeu könne» auch einer Behörde oder Dienststelle der Wehrmacht oder des Neichs- arbeitsdienstes überwiesen werden. Die D i e n st v e r p f l i ch t u n g beruht auf der Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13. Februar 1939. Die Aufgaben bestimmt der Beauftragte für den Vierjahresplan und das Ar beitsamt übernimmt die D i e n st v c r p f l i ch t u n g. Es kann Betrieben und Verwaltungen die Abgabe von Arbeitskräften aufcrlcgcn. Auch die Dienstverpflichteten gelten als beurlaubt, und cs darf ihnen nicht gekündigt werden. Aber sie haben keinen Anspruch auf Entgelt und sonstige Bezüge aus ihrer bisherigen Beschäftigung. Bei Verpflichtung auf unbeschränkte Zeit erlischt ihr bisheriges Ar beitsverhältnis. Es ist dafür gesorgt, daß etwa dadurch eintretende besondere Härten ausgeglichen werden. Die erste Durchführungsver ordnung dazu regelt die Anforderung der Arbeitskräfte, den Ver- pflichtungsbcscheid und die Trennungsunterstützung. Die 2. und 3. Durchführungsverordnung sind am 1. September 1939 durch die Ver ordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom gleichen Tage wieder außer Kraft gesetzt worden. (Uber den Inhalt der letzten Verordnung wurde im Börsenblatt 1939, Nr. 216 und 228 be richtet.) Urlaub und Vergütung der Notdienstpflichtigen Bisher war es unklar, wie es um eine Dienstbefreiung des Dienstverpflichteten aus wichtigem Grunde und um den Erholungs urlaub bestellt war. Die siebente Durchführungsverordnung zur Not dienstverordnung vom 22. Mai 1940 (RGBl. I, S. 818) stellt dazu 223
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