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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1921
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- 1921-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1921
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Redaktioneller Teil. 79, 6. April 1S2l. Abgabe von bewährter Kultur fllr noch unbewährte Kultur. Ich! weiß mich frei von jeder Unterschätzung des Neuen und gehe immer gern mit neuen noch nicht erkannten Werten vorwärts, - aber die Folge einer solchen Reichskulturabgabe wäre zu nächst die, das; das unbcwährte Neue schon deshalb allein als »Kultur-- angesehen werden will, eben weil es -neu» ist. Dabei muh doch zunächst daran erinnert werden, daß jeder Schaffende aus den Schultern der Vorwelt steht, und daß also die Abgabe, die er für seine Kultur aus der alten Kultur zieht, schon in recht hohem Maße innerlich und sachlich vorhanden ist. Dazu kommt aber noch die Erwägung, die natürlich nach Tempera- mentsunterschteden verschieden ist, daß nämlich das Gute, wenn cs wirklich gut ist, sich Bahn bricht — auch ohne künstliche Mittel. Das mag manchmal etwas länger dauern, als gewünscht wird, und jede mögliche Erleichterung soll deshalb gewährt werden, aber die Mittel dazu müssen selbständig wachsen und nicht künstlich bereitgestellt werden. Die Not der Schrift steller ist jetzt groß, und was zur Linderung dieser Not getan lverden kann, soll getan werden, aber Schriftsteller sind durchaus nicht die einzigen Geistesarbeiter, die Not leiden, vielmehr ge hören zu der großen Gruppe notleidender Geistesarbeiter auch die Buchhändler, und auch die Verlagsbuchhändlec. Die Gruppe der Ausgebeuteten umfaßt Autoren und Buchhändler. Der Verlagsbuchhandel hat gewiß ein Herz für die Schassenden und soll dieses Herz sprechen lassen, aber der Buchhandel kann es nicht allein sein, der hier helfend eingreift. Er, der in den letzten Jahren einen schweren Kamps gegen die überwuchernde Materie und fllr das geistige Schassen kämpft, der also in dieser Hinsicht an der Seite der Autoren steht, wird fürwahr zu Un recht als Parteigegncr dieser Autoren gerade auch in diesen Er örterungen über die Rcichskulturabgabc angesehen. Der Feind steht ganz wo anders. Die großen Dividenden der Papierfabriken, die hohen Forderungen des Buchdrucker- und Buchbindertariss, deren sich der Verlagsbuchhandel nicht erwehren konnte — und gerade deshalb nicht erwehren konnte, weil die Rücksicht aus die Autoren eine Einstellung der Reuproduktion an Büchern verbot —, tragen die Schuld daran. Der Geist ist durch die Materie aufgefressen worden, und Autor und Verleger können sich nur in stummem Verstehen die Hände reichen als zwei, die in dieser Not der Zeit in der gleichen Verdammnis sind. Es ist durchaus nicht so, daß der Verlag jetzt bei Verlagsverträgen der stärkere und der gewinnende Teil ist, während der Autor sich mit geringster Abfindung begnügen müsse. Das Argument Khsers, daß sich der Buchhandel eine Not standsordnung zurcchtgemacht habe, bei der niemand an die Autoren gedacht habe, verfehlt natürlich bei vielen Beteiligten seine Wirkung nicht, aber ein solcher Satz ist ebenso einseitig, wie wenn Khser auf Verlagsverträge hinweist, die «in Autor aus Not, Unkenntnis oder Leichtfertigkeit abgeschlossen habe. Gewiß kommt dergleichen vor, aber die Verallgemeinerung ist in beiden Fällen unzutreffend. Die Rotstandsordnung dient dazu und mußte dazu dienen, den für den Buchhandel vorhandenen Notstand s o zu beheben, datz der Buchhandel leben konnte. Dies war zunächst seine Aufgabe. Und wenn er sich seine Existenz sicherte, so war das mittelbar von großem Nutzen für die Autoren. Bei der Preisgestaltung der Bücher kam aber im wesentlichen die Geldentwertung zum Ausdruck, nach welcher ein in ein Ver- lagsunternehmen gestecktes Kapital früheren Geldwertes seine Realisierung nach gesunkenem Geldlverte finden sollte und des halb ganz notgedrungen hier einen Ausgleich durch Preiszuschläge brauchte. Es ist im Börsenblatt darüber auch schon eingehend gesprochen worden, und als ich mich an dieser Aussprache be teiligen durfte, wies ich darauf hin, daß in allen Abrechnungs- Verhältnissen mit dem Verfasser, bet denen dieser also ebenfalls sein Entgelt ganz oder teilweise in einer Währung bekam, die gegenüber der Zeit seiner Arbeitsleistung verschlechtert war, an den Prcisaufschlägen teilnehmen müsse, — daß aber anderer seits kein hinreichender rechtlicher oder moralischer Grund vor liegt, dem Autor, der zu vollem vertragsmäßigen Geldwert honoriert worden war, nachträglich noch infolge der Geldent wertung einen Erg^nzungSbetrag nachzuschütten. 470 Unterhält man sich über diese Dinge mit verständigen Autoren, so geben sie auch alsbald zu, datz der Verlag in diesen Dingen nicht gut anders handeln kann, als er es jetzt über wiegend tut. Aber nicht so leicht wird es einem, auch die Berechtigung der Teuerungszuschläge des S o r t i m e n t s glaub haft zu machen, und insbesondere wollen die Verfasser nicht ein- sehen, daß der Sortimenter an dem Buche, dessen Verkauf er lediglich vermittelt, einen Prozentsatz verdient, der weit höher ist als der Anteil, den der Verlag und der Autor, also d i e beiden bekommen, die den Wert erst geschaffen haben. Bei der Erörterung über die unberechtigten Gewinne des Zwischen handels lausen hier gewiß mancherlei dilettantische Äußerungen unter, aber letzten Endes ist darin auch ein berechtigter Kern. Die Klagen Uber den Anteil des Sortiments mit oft 40"/» des Ladenpreises, während von dem iibrigbleibendcn Betrage der Autor, der Drucker, der Papierlieferer, der Buchbinder, der Ver- leger entlohnt werden, wobei dann in der Tat Antor und Ver leger am schlechtesten wegkommen, — das läßt sich allerdings nicht so recht widerlegen. Und so ungern ich das gerade hier aus- spreche, mutz doch gesagt werden, daß hier die Achillesferse in der Erörterung über solche Fragen, wie es die Reichskultur- abgabe ist, liegt. Dabei darf man natürlich auch hier in der Reformierung nicht zu weit gehen wollen. Soll ein leistungs fähiges Sortiment erhalten werden, so muß es bei seinen ver hältnismäßig großen Lagerbeständen im Vergleich zu seinem Umsatz einen guten Gewinn am einzelnen Exernplar genießen. Und der übelstand liegt zum großen Teil daran, datz im Buch handel diese Rabatt- und Verdienstsätze in alle Welt hinausge rufen werden, während man in anderen Gewerbezweigen an der artige Offenlegung der Karten gar nicht denkt. Andererseits aber kann es kein allgemeingültiger Grund sein, wenn man sagt, jeder Sortimentsbuchhändler müsse ebensoviel verdienen, um leben zu können. Denn es ist nicht klargestellt, ob es nicht im Deutschen Reiche zu viel Buchhandlungen gebe, für die dis schmaler ge wordene Leistungsfähigkeit des deutschen Kultursäckels eben nicht mehr ausreicht. Aber wir sind noch nicht am Ende der grundsätzlich wich tigen Punkte. Es fragt sich bei dieser Reichskulturabgabe auch noch, an wen sie gezahlt werden soll, wem sie zugute kommen soll und von wem sie getragen werden soll. Heute ist es ja bald so, datz man vor lauter Abgaben nicht mehr zum wirtschaftlich produktiven Arbeiten kommt, und es taucht sehr ernstlich die Frage auf, ob man durch solche Forderung von Abgaben von unge schützten Werken nicht die Herausgeber dieser Werke selber und damit die Abgabefähigkeit erdrosseln werde. Sehr interessant ist in dieser Hinsicht, was der Syndikus des Schutzverbandes deut scher Schriftsteller in Wien, vr. Fischmann, in der Zeitschrift »Die Wage« vom 1. Januar 1921 über die in solchem Zusammen hang« vor sich gehende Gründung eines staatlichen Klassikerver lags, der die Einkünfte aus den gewinnfceien Werken für die Allgemeinheit sichern soll, sagt: »Wenn diese Konkurrenz des Klassikerverlags wirklich er folgreich ist, dann würden die Pribatverlage aushören, alle diese Bücher von Aischylos bis zu Anzengruber und von der Bibel bis zu Stifter herauszubringen, und damit würde die an den Fonds zu zahlende Abgabe erlöschen. Der Klassiker verlag wäre wie der ganze Reichskulturfonds nunmehr darauf angewiesen, seine Existenz aus dem eigenen geschäftlichen Er trage zu fristen. Wir hätten ein praktisches Monopol für alle nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen schutzfreicn Werke, und ich bitte, mir ein Beispiel nachzuweisen, wo in der Wirtschaft ein Monopol, und noch dazu ein Monopol des heute durch die Not so siskalistischen Staates nicht die Produkte, in unserem Falle also die Bücher, verteuert hätte. Ich will auch gor nicht des näheren ausführen, daß nach allen bisherigen Erfahrungen der Verwaltungsapparat, den der Staat zur Ein hebung der Abgabe und zur Führung des Klassikerverlags be nötigte, wahrscheinlich ein Vielfaches des Ertrags der Abgabe verschlingen möchte. Ich glaube zunächst nicht, datz sich durch die Abgaben schntzfreier Werke wirklich ein namhafter Fonds
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