Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210406
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192104063
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210406
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-06
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7«. ^/ // IM SeschäftssteUe oder -postubeeweisung innerhalb Deutsch-tt'/. Seite SSM. NichtmitglleSeepreis: dle 2otts2,25W.. j lands WS M. halbjährlich. Für «ichtmikglieder jedes U >/, S. 7S0 M-, ii S. 400 M.. ii S.roS M. St-ll-ng-juch- / Stück 200 M. halbjakrUch. Für Kreuzbandbozug sind die l! 40 Pf. die Seils. Sluj alle-Preise werden 25^0 Toucc.-2ujchl. Nr. 78 <R. 59). Leipzig, Mittwoch den 6. April 1921. «8. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Im Monat März wurden als ordentliche Mitglieder aufge- wmmen: Herr Waller Dietrich i. Fa. Alfred Hahn s Verlag, Herr Theodor Frenzel i. Fa. F. Volckmar, L. Staack- mann, Carl Cnodloch, Albert Koch L Co., Herr Fregattenkapitän a. D. Georg von Hase i. Fa. Hermann Schultze u. E. F. Steinacker, Herr Walter Hertel, Direktor des Jlonka^Verlag, Herr AlbertRichter i. Fa. Albert Richter, Herr Otto Richter i. Fa. Storms Kursbuch Verl.-Ges. m. b. H., Herr Gideon K. Sarastni. Fa. G. K. Sarasin, Herr Georg Schreiber, Prokurist der Fa. Carl Fr. Fleischer. Leipzig, den 31. Mürz 1921. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. F.-O. Klasing, Otto Voigtländer, Vorsteher. Schriftführer. Bekanntmachung. Me Preise für Packpappen haben sich in letzter Zeit gesenkt. Ist diese Ermäßigung auch nur geringfügig und wird sie für unsere Geschäftsunkosten wirkungslos durch die so eben wieder nötig gewordenen Gehalts« und Lohnaufbesserungen, so nehmen wir sie doch zum Anlass«, die Berechnung der Ver« packungsgebllhren für Ballen und Postpakete weiter abzu bauen. Der Aufschlag auf diese Berechnungssätze beträgt daher ab 1. April nur noch 25V 7» statt des seit 1. August v. I. geltenden Aufschlags von 2757°. Leipzig, den 1. April 1921. Verein Leipziger Kommissionäre. Eine Neichskulturabgabe? Der Versuch einer Antwort von vr. Alexander Elster. Von Schriftstellerkreisen wird neuerdings besonders lebhaft eine Änderung des Urheber- und Verlagsrechts gefordert in dem Sinne, daß der Verlag von allen Veröffentlichungen, die nicht mehr vom Urheberrecht geschützt sind und mithin zu freier ge schäftlicher Verfügung stehen, eine Abgabe an die Allgemeinheit bezahlt werden soll, die ihrerseits dafür zu verwenden wäre, lebenden Schriftstellern die Veröffentlichung ihrer Werke zu er möglichen. Darüber ist im Börsenblatt Nr. 46 von diesem Jahre und in Nr. 270 vom vorigen Jahre die Rede gewesen*). Da es sich aber um eine wichtige Zeitfragc handelt, die zwischen Schrift stellerkreiseil und dem Buchhandel zur Erörterung steht, so wünscht *> Nach Niederschrift dieses Aufsatzes auch in Nr. 87: »Die Kul turabgabe» auf Bllcher von G. A. Delbanco und in Nr, 73 von Robert Voigtländer und vr. G. Göhler. die Redaktion des Börsenblattes eine grundsätzliche Besprechung dieser Frage, namentlich auch unter Berücksichtigung der Dar legungen, die Hans Kyser, der Direktor des Schutzverbandes deutscher Schriftsteller, in der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 22. und 24. Februar dieses Jahres veröffentlicht hat. Eine Beurteilung dieses Planes ist verhältnismäßig wettschichtig, denn es treffen sich hier fast alle wesentlicheren Fragen, die im Ver hältnis zwischen dem Buchhandel und seinen Autoren Gegenstand der Erörterung oder gar des Streites werden können. Der Name dieses neuen Planes ist auf Wirkung berechnet. »Reichskulturabgabe» ist ein tönendes Wort. Seine drei Bestand teile bedeuten jeder für sich etwas Besonderes. Daß es das Reich sein soll, dem die Regelung obliegt, ist, wenn der Gedanke verwirklicht werden kann und soll, naheliegend, denn es handelt sich um «inen Teil der Pläne, die mit der Sozialisierung Zusam menhängen. Das Reich verkörpert alsdann hier den Siaats- gedanken, der Rechte und Pflichten der Mitbürger auf dem Weg« einer Abgabe auszugleichen bestimmt ist. Das Reich tritt dann also hier ein als sozialisierendes Subjekt objektiv unausge glichener wirtschaftlicher Erscheinungen" Daß es aber dabet gerade der Verlagsbuchhandel sein soll, der hier mit Sozialisierungsmatznahmen bedacht wird, macht von vornherein ein wenig stutzig. Denn wie ich mir bereits in dem Artikel »So zialisierung des Buchhandels» (stehe Börsenblatt 192Ü, Nr. 286) auszuführen erlaubte, eignen sich geistige Leistungen am aller wenigsten zur Sozialisierung und ist ferner der Verlagsbuch handel eine Einrichtung, die sich ihrer ganzen Natur nach schon von selbst dazu eingerichtet hat, eine ausgleichende Funktion objektiv unausgeglichener Leistungen herzustellen. Bei jeder So- zialisterungsmatznahme, die den Verlagsbuchhandel betrifft, be steht also schon von vornherein das Bedenken, daß hier Eulen nach Athen getragen werden. Der Verlag, der ein Sozialisie rungsfaktor schon von sich aus ist — in bescheidenen, aber bewährten Grenzen —, bedarf neuer Sozialisierungsmaßnahmen, die von außen kommen, nicht. Der Gedanke aber, daß cs sich um eine Abgabe, also um eine Form der Besteuerung gemein- freier Werke zugunsten geschützter handelt, dieser Gedanke ist nicht neu, wie Robert Voigtländer im Börsenblatt Nr. 270 von 1920 sehr treffend nachgcwiesen hat. Es wurde dort auch schon die treffsichere Äußerung G. Hölschers mitgeteilt, der darauf hin wies, daß auf solche Weise diejenigen begünstigt werden, die aus fremder Arbeit Nutzen zu ziehen wünschen für sich selbst, während sie offenbar aus eigener Arbeit den gehörigen Nutzen nicht zu ziehen vermögen. Ich darf htnzufügen, daß bezüglich des Verlags hier die Dinge aber so liegen, daß der Nutzen, den der Verleger klassischer Werke aus diesen Veröffentlichungen zieht, in sozialisierendem Sinne gerade dazu benutzt wird, die Veröf fentlichung geschützter Werke zu ermöglichen. Der moralisierende Auftakt der Reichskulturabgabe ist also schon von vornherein wenig eindrucksvoll und der Anklwrg an die Zwangswirtschaft macht ihn noch bedenklicher. Einen stark sentimentalen Anklang hat dann in diesem Zu sammenhangs das Wort Kultur. Unter Kultur verstehen die Befürworter der Neichskulturabgabe «ine Abgabe von älterer Kultur für neuere Kultur, wobei man oft sagen darf: eine 469
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder