Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18760826
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187608267
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18760826
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1876
- Monat1876-08
- Tag1876-08-26
- Monat1876-08
- Jahr1876
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über ihn nicht zu beeinträchtigen vermögen, aber unerwähnt soll es nicht bleiben. Aus der großen Anzahl bekannter, berühmter, ja unsterblicher Namen, die Rcimer's Verlagskatalog ausweist, führe ich an: Achim v. Arnim, E. M. Arndt, I. Bckkcr, Bcrghaus, Bessel, Boeckh, Bult mann, Cornelius, Dove, Ehrenberg, Fichte, Gebrüder Grimm, Hegner, Hippel, E. T. A. Hoffmann, A. v. Humboldt, W. v. Hum boldt, H. v. Kleist, K. Lachmann, Joh. Müller, Niebuhr, Novalis- Hardenberg, I. Paul Friedrich Richter, L. v. Ranke, K. v. Raumer, C. Ritter, Schenkendorf, A. W. v. Schlegel, Schleiermacher, Steffens, Thaer, L. Ticck, Uhland, Varnhagen v. Ense, Wackcrnagel und de Wette. Solche Namen bezeugen ohne Zusatz Rcimer's vielseitige und bedeutsame vcrlegerische Thätigkeit. Mit der Mehrzahl dieser Männer stand er in regem, sich wahrlich nicht auf das rein Geschäft liche beschränkendem brieflichen Verkehr. Möchte doch, unter Be nutzung dieses sicherlich reichen Briefwechsels, und ehe cs zu spät wird, der deutschen Nation recht bald ein Lebensbild Georg Andreas Rcimer's geschenkt werden, ähnlich wie wir es schon lange von Fr. Perthes besitzen. Rcimer's Leben bietet hierzu den reichsten Stoff, zumal er zu den vortrefflichsten Männern seiner Zeit in persönlicher freundschaftlicher Beziehung stand. Statt Vieler seien hier nur erwähnt: Ernst Moritz Arndt, Cornelius, Schleier macher und der mit ihm am gleichen Tage geborene, ihm schon 1831 ins Jenseits vorangegangcne Niebuhr. „Rcimer's Haus", rühmt Jonas, „blieb die gesuchte, immer offene Stätte sür die ausgezeichnetsten Männer des Vaterlandes. Indem er zugleich mit väterlichem Wohlwollen und großartiger Gastfreundschaft die strebsame Jugend aller Stände aufnahm, hat er viele begeisterte Jünglinge einander und den Männern nahegebracht, an welchen sie das in ihnen lodernde Feuer zu ernähren vermochten." — „Kurz Reimer war ein Mann, ein ganzer Mann .... das unsterbliche Bild des Edlen, sein Geist und was er aus Erden gewirkt, lebt fort durch die Jahrhunderte und durch die wechselnden Geschlechter der sterblichen Menschen. Erwecke Gott dem deutschen Baterlandc viel solcher frommen und tapfrer Geister, und es wird in unvergänglichen Ehren und Siegen blühen." — Mit diesen Worten von Ernst Moritz Arndt schließe ich diese Auszeichnungen zu Ehren Rcimer's. Sein bedeutungsvolles Schaffen und Wirken aber, und den naHhaltigen Einfluß, welchen seine Verlagsuntcrnehmnngcn, deren viele seiner persönlichen An regung, Einwirkung und Initiative ihre Entstehung und energische Fortführung verdankten (manche darunter mit namhaften äußeren Opfern), aus die verflossene Literaturcpoche gehabt haben und aus die jetzige noch ausüben, zur vollen Erkenntniß zu bringen, — diese Aufgabe muß einer Geschichte des deutschen Buchhandels Vorbehalten bleiben. Rcimer's Geist und Rcimer's Gesinnung lebc fort unter uns und unseren Nachkommen! — Das walte Gott! Berlin, im August 1876. Adolph Plötz. Misrcllen. Zur Frage Fries contra Schönlein. -- II. Die von Hrn. Fries in Nr. 189 d. Börjcubl. aus Anlaß einer Differenz mit Hrn. Schönlein zur Debatte gestellte Frage: Ist ein Ver leger befugt, von ihm ausgestellte allgemein gültige Bezugs bedingungen in einem einzelnen Falle willkürlich abzuändcrn, oder kann derselbe angehalten werden, so zu liefern, wie er versprochen? kann schon deshalb gar nicht entscheidend erörtert werden, weil sie nach der von Hrn. Fries vorangeschicktcn thatsächlichen Mitthcilung gar nicht präcis und richtig gestellt ist, bekanntlich aber die Richtig keit einer Fragestellung das erste Ersorderniß ihrer richtigen Lösung ist. — Hr. Fries sagt, daß er bei Hrn. Schönlein die bei demselben erscheinenden Zeitschriften „unter den von Sch. aus seinen Facturen angegebenen Bezugsbedingungen" bestellt habe. Da fragt cs sich zuerst: Befinden sich diese Bezugsbedingungen auf Facturen von an Fr. von Sch. gemachten Sendungen? oder aus Sch.'s Facturen von Sendungen an dritte Personen? Ist letzteres der Fall, so hat Fr. sicher kein Recht, die Dritten gestellten Bezugsbedingungen sür sich zu beanspruchen. Anders ist es, wenn Sch. auf der Factur, mit welcher er an Fr. schon seine Zeitschriften gesandt hat, bestimmte Bezugsbedingungen aufgestellt und also zu solchen Fr. gegenüber sich verpflichtet hat. Loyaler Weise wäre Sch. dann auch diese Be dingungen zu erfüllen verpflichtet, obschon in rechtlicher (juristischer) Beziehung tz. 337. des Allgem. Deutschen Handelsgesetzbuches solche „für mehrere Personen bestimmte Anerbietungen" — und das sind doch auf den Facturen gedruckt ausgesprochene Bezugs bedingungen — nicht für verbindlich erklärt. Daß solche auch bei loyaler Handlungsweise nicht für alle Zeit den Verleger ver pflichten, dieselben einzuhalten, ist zweifellos, und so müßte erst fcststehen: wie lange Zeit nach Mittheilnng der, auf der Factur einer Sendung an Fr. von Sch. gestellten Bedingungen Fr. seine Bestellung gemacht hat. — Jedenfalls kann es nicht schaden, daß bei solchem Anlasse ausgesprochen wird, daß ein Verleger nicht verpflichtet ist, die von ihm, sei cs im Börsenblatt, sei es aus seinen Facturen, allgemein ausgestellten Bezugsbedingungen uun gegen jede beliebige Firma, welche ihm eine Bestellung macht, einzuhalten; ebenso, daß irgend einmal von einem Ver leger aufgestellte Bezugsbedingungen nicht so lange von ihm einzuhalten sind, bis er sie widerrufen hat. — 0 — — III. SogutHr.SchönleinHrn.Fricsnichtzwingenkann, ihm etwas abzukaufen, — ebensogut kann Sch. nicht gezwungen werden, an Fr. etwas zu verkaufen. Jeder Kaufmann gibt seine Maare, wem er sie verkaufen will; er verweigert sie Dem, mit welchem erkeine Geschäfte machen will. — Daß übrigens hier einmal das Unwesen mit den Freiexemplaren, deren sich Commissionäre und Engros- Sortimenter jetzt, ganz ihrer ursprünglichen Bestimmung entgegen, bemächtigt haben, zur Sprache kommt, — dafür gebührt Hrn. Fries der Dank aller Sortimenter. — Hoffentlich gelingt es, die Frei exemplare wieder zu dem zu machen, was sie waren und sein sollen: eine Extra-Vergütung für besonders erfolgreiche Ver wendung des thätigen Sortimenters. U. U-t. Es dürste für die mit deutschen Plätzen arbeitenden auswär tigen Firmen nicht unwichtig sein, zu vernehmen, daß die Reichs bank hei der Discontirung von Wechseln streng darauf sicht, daß auf denselben das Wort „Mark" genau in der gesetzlich vorgeschric- bcnen Weise figurirt und nicht, wie dies auf französischen und italienischen Wechseln vielfach der Fall ist, im Plural mit „Marks" geschrieben wird. Es ist erst dieser Tage wieder vorgckommen, daß die Reichsbank einen von einem Florentiner auf eine Firma aus gestellten Wechsel einzig deshalb von der Discontirung znrückwcisen mußte, weil derselbe aus eine Summe, von so und so viel „Marks" statt, wie es ordnungsmäßig heißen mußte, „Mark" ausgestellt war. Der Verwaltung der Reichsbank kann wegen der Rigorosität, mit welcher sie aus Beachtung der diesbezüglich erlassenen Vorschriften hält, um so weniger ein Vorwurf gemacht werden, als die Bank von England sowohl als auch die Französische Nationalbank in dieser Beziehung genau dasselbe Prinzip beobachten. Das Jahrbuch für die amtliche Statistik des Bremischen Staats sür 1875 führt die Ausfuhr von Büchern und andern Drucksachen aus Württemberg nach, beziehungsweise über Bremen im Jahre 1875 mit 83,703 Ko. im Werthe von 283,682 M. auf.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder