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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1940
- Strukturtyp
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- 1940-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1940
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- Deutsch
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sen. Für diese von der Satzung abweichende Maßnahme wurde in einem II. Nachtrag, datiert vom 21. Juli 1921, die Rechtsgrundlage geschaffen. Der Nachtrag bestimmte, daß außer Musikalien und täglich erscheinenden periodischen Druckschriften, die schon nach der Satzung nicht zu sammeln waren, »nach Be stimmung des Verwaltungsrates» weitere Druckschriften aus geschlossen werden konnten. Der Ausschluß der Dissertationen er folgte ungefähr gleichzeitig mit der Aufhebung des Druckzwangs für diese Schriften; als der Druckzwang dann im Jahre 1928 wieder eingcführt wurde, konnte auf Grund eines neuen Be schlusses des Berwaltungsrates vom 12. Mai 1927 auch die Sammlung der Dissertationen wieder ausgenommen werden, so- daß die Vollständigkeit der Bestände durch die vorübergehende Notmaßnahme kaum. eine Einbuße erlitten hat. Eine zweite Änderung bestimmte, daß die Deutsche Bücherei, die nach der Satzung reine Präsenzbibliothek war, dem Leihverkehr der deutschen Bibliotheken angeschlossen wurde, allerdings nur für solche Bücher, die »in keiner anderen deutschen Bibliothek zu erhalten sind«. Diese erweiterte Nutzbarmachung der Bestände erfolgte im Interesse und auf Wunsch der übrigen Bibliotheken, die infolge ihrer gedrosselten Anschaffungsfonds nicht mehr in der Lage waren, die notwendigsten deutschen Werke anzuschasfcn. Die finanzielle Not wurde am Ende so groß, daß sogar das Grund stück der Deutschen Bücherei mit einer Hypothek belastet werden mußte. Die Satzung, die das nicht zuließ, wurde darauft hin entsprechend geändert, jedoch mit der Beschränkung, daß eine Belastung nur mit Zustimmung der Garanten und des Börsen- vcreins erfolgen.dürfe. Die Hypothek hat der Börsenverein bei der Sparkasse der Stadt Leipzig ausgenommen und später zurück gezahlt. Ein III. Nachtrag, der 1922, in dem schwersten und hosfentlich letzten Krisenjahr der Deutschen Bücherei, vorbereitet wurde, sah das Recht der Zuwahl geeignet erscheinender Männer in den Geschäftsführenden Ausschuß über die in der Satzung be stimmte Zahl hinaus vor und' enthielt nähere Bestimmungen über das Schicksal der Deutschen Bücherei für den Fall der Auflösung der Anstalt oder des Börsenvereins. Nachdem die Krise durch die vorhin erwähnte Fünftelung der Berwaltungskosten beseitigt worden war, wurden die weiteren Verhandlungen über den Nach trag zunächst zurückgestellt und später nicht wieder ausgenommen. Bis dahin hat die Satzung der Entwicklung der Verhältnisse Rechnung getragen; andere von den Bestimmungen abweichende Maßnahmen haben keine Änderungen mehr veranlaßt. So war beispielsweise nach K I der Satzung die Deutsche Bücherei eine »unentgeltlich an Ort und Stelle zur Benutzung frei stehende Bibliothek«. Der Geschäftssührende Ausschuß änderte im Jahre 1923 diesen Zustand auf Veranlassung der Garanten, denen bei den finanziellen Nöten daran gelegen war, neue Einnahme quellen zu erschließen. Es wurden Benutzungsgebühren eingeführt, die anfangs als »Schreibgebühr« sür die Eintragung bezeichnet wurden und bei der Geringfügigkeit des zu zahlenden Betrages auch al? solche gelten konnten, im Laufe der Zeit aber mehrfach erhöht wurden und schon im Jahre 1932 die gleiche Höhe wie die Benutzungsgebühren der Landes- und Universitäts bibliotheken (2.50 RM für das Halbjahr) erreichten. Das Geschäftsjahr der Deutschen Bücherei, das, wje bereits erwähnt, entsprechend dem Geschäftsjahr des Börsetwer- eins von Januar bis Dezember lief, wurde im Jahre 1924 in Angleichung an den Haushalt der öffentlichen Verwaltungen aus die Zeit von April bis März verlegt, da die vorhandene Unstim migkeit Schwierigkeiten in der Haushaltsführung verursachte. Hielt so die Satzung mit der Entwicklung nicht Schritt, so erwies es sich in anderen Fällen als nicht möglich, die durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen. Das gilt besonders von der Regelung der Anstcllungsverhält- nisse der B e a m t e n, die nach K 7 der Satzung zu den Ausgaben des Geschästsführenden Ausschusses gehörte. Trotz jahrelanger Bemühungen des Geschäftsführenden Ausschusses war es unter der alten Rcchtssorm nicht möglich, für die Beamten, die hin sichtlich ihrer Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen die glei chen Voraussetzungen wie die entsprechenden Beamten der staat lichen Bibliotheken erfüllen, die den letzteren zucrkannte An stellung auf Lebenszeit mit dem Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung zu erreichen. Dieser Mangel wirkte sich bei dem in den letzten Jahren allgemein auftrctcnden starken Bedarf an geprüften Bibliothekskräften immer verhängnisvoller sür die Anstalt aus, indem die staatlichen und städtischen Biblio theken mehr und mehr dazu übergingen, ihren Bedarf an Beamten und Beamtenanwärtern ohne Bedenken aus den gut geschulten Kräften der Deutschen Bücherei zu bestreiten, in ähnlicher Weise, wie das Mittelalter vielfach die Säulen und Skulpturen antiker Ruinen als Material für seine Bauten verwendete, wobei zu bemerken ist, daß die Deutsche Bücherei weder als antik noch als Ruine angesehen werden kann. Die Anstalt hat auf diese Weise allein in den vier Jahren und vier Monaten von Juni 1935 bis September 1939 21 ihrer besten Kräfte verloren. Erst die bei Ausbruch des gegenwärtigen Krieges erlassene Verord nung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom I. Sep tember 1939 hat den Abwanderungen Einhalt geboten. Es wird indes Jahre dauern, bis die auf diese Weise bewirkte Schädigung des Beamtenkörpcrs wieder ausgeglichen sein wird. Nach § 10 der Satzung gehörten, wie bereits gesagt, zu den Zuständigkeiten der Hauptversammlung des Börsenvereins unter anderem Prüfung und > Geneh migung des Haushalts, der Jahresrechnung und des Verwal tungsberichts. Diese Ausgaben hat die Hauptversammlung seit Eintritt der Reichsregierung in die Verwaltung nicht mehr aus- geübt, jedenfalls nicht in dem öon der Satzung gedachten Sinn; sie sind vom Geschästsführenden Ausschuß bzw. den Garanten übernommen worden, sodaß Zuständigkeit und Tätigkeit" der Hauptversammlung, soweit die Deutsche Bücherei in Frage kam, mehr und mehr formaler Natur wurden. Einer cher bedeutungsvollsten Gesichtspunkte, die der Börsen verein zu seinen Gunsten sür die Gestaltung der Rechtsform der Deutschen Bücherei geltend machen konnte, war die von ihm übernommene Verpflichtung, von allen Neuerscheinungen seiner Mitglieder ein Stück kostenlos der Anstalt zuzuleilen. Dieser ge wichtige Beitrag verlor seinen Charakter als freiwillige Leistung und damit sein Schwergewicht, als durch Anordnung der Rcichskulturkammer vom 20. September 1935 dem deutschen Buchhandel die Ablieferung eines Freistückes an die Deutsche Bücherei von Reichs wegen zur Pflicht gemacht wurde. Der in den Jahren 1934 und 1935 errichtete erste Erwei terungsbau ist von Reich, Land und Stadt gemeinsam auf geführt worden, nicht, wie das Hauptgebäude, allein vom Lande Sachsen, was der Gründungsvertrag, wie schon erwähnt, für sämtliche Erweiterungsbauten vorgesehen hatte; die Kosten, die rund 600 000 RM betrugen, wurden nach der bewährten Fünf telung aufgcteilt. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Deutsche Bücherei während des ersten Jahrzehnts ihres Bestehens nach dem Wort laut der Satzung und des Vertrages verwaltet worden ist. Nach Eintritt der Rcichsregierung in den Kreis der Garanten ergaben sich notwendige Abweichungen, zum Teil in wesentlichen Punk ten. Eine Neubearbeitung der Satzung und der Vertragsgrund- lagc, die wiederholt erwogen wurde, ist jedesmal wieder zurück- gestellt worden, da die Verhältnisse noch zu sehr im Fluß waren. Eine nachträgliche Indemnität für dieses »satzungswidrige Ver hallen« braucht aber wohl nicht nachgcsucht zu werden. In den 27 Jahren, während deren die alte Rechtsform galt, ist der Geschäftssührende Ausschuß insgesamt 85mal - zusammengetretcn, und zwar 82mal zu ordentlichen Sitzungen und 3mal zu Sondersitzungen. In der ersten Zeit wurden in der Regel jährlich mehrere Tagungen abgehalten, so 1913 -- 6, 1914 und 1915 je 7 und 1916 und 1917 sogar je 10; seit 1924 genügten 2, seit 1927 abwechselnd 2 und 1 und seit 1935 endgültig 1 Sitzung. Der Verwaltungsrat versammelte sich insgesamt 15mal. Seit 1923 ist er alle zwei Jahre, seit 1930 nicht mehr zusammenge treten; die vom Verwaltungsrat zu bearbeitenden grundsätzlichen Fragen konnten im großen und ganzen als gelöst gelten. Gc- schästssührcnder Ausschuß und Verwaltungsrat haben also ge- »00 Nr. 107 Sonnabend, den 31. August 1010
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