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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1940-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1940
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- Deutsch
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchyandel Nr. 197 (R. 72) Leipzig, Sonnabend den 24. August 1840 107. Jahrgang Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Reichsschul-Lehrgänge Die Termine der diesjährigen Reichsschul-Lehrgänge ab Oktober- Haben eine Änderung erfahren; der 2. November-Lehrgang mußte infolgedessen überhaupt gestrichen werden. Die Verschiebung ab Oktober machte sich aus arbeitstechnischen Gründen nötig. Der als 2. November-Lehrgang vorgesehene Kursus hätte nunmehr vollständig in den Dezember gelegt werden müssen. Mit Rücksicht auf die Lehr firmen, denen eine Beurlaubung ihrer Lehrlinge während des Weih nachtsgeschäftes nicht zugemutet werden kann, fällt dieser Lehrgang aus. Damit sind sämtliche diesjährigen Lehrgänge besetzt und^ ge schlossen. Anmeldungen dazu können also nicht mehr angenommen werden. Da die Reichsschul-Lehrgänge infolge der durch den Krieg be dingten Verhältnisse vorläufig nur mit der Hälfte der sonst üblichen Belegstärke durchgeführt werden, haben sich im übrigen folgende Maßnahmen als notwendig erwiesen: 1. werden die Lehrlinge, die bereits Schüler der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt waren oder noch sind, bis auf weiteres vom Neichsschulbesuch befreit und 2. wer den auch die Lehrlinge, denen vor ihrer Gehilfenprüfung Gelegenheit zum Neichsschulbesuch nicht gegeben werden kann, nach g u t bestandener Prüfung bis auf weiteres von der Verpflichtung zum nachträglichen Neichsschulbesuch entbunden, sofern sie nicht schon fest zum Oktober- und November-Lehrgang dieses Jahres angemeldet sind. Voraus setzung in den Fällen zu 1 wie zu 2 ist, daß die Neichsschrifttums- kammer nicht aus besonderen Gründen aus dem Besuch der Reichs-' schule ausdrücklich besteht. Unter den gegebenen Verhältnissen wird zu den ersten drei Lehrgängen des nächsten Jahres nm ausdrückliche schriftliche Meldung zunächst nur der Lehrlinge gebeten, aus deren Neichsschul besuch vor der Gehi l f enprüfung von seiten der Lehrfirma oder vom Lehrling selbst besonderer Wert gelegt wird. Es kommen hierfür nur Lehrlinge in Frage, die berechtigt sind, sich im Frühjahr 1941 zur Gehilfenprüfung zu stellen. Die Meldungen sind mit einer entsprechen den Begründung späte st ens bis zum 15. September bei der Verwaltungsstelle der Reichsschul^, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, ein zu reichen. Es bleibt der Verwaltungsstelle Vorbehalten, diese Lehrlinge nach Maßgabe der vorhandenen Plätze in den drei ersten Lehrgängen des nächsten Jahres unterzubringen. Soweit möglich, werden Terminwünsche selbstver ständlich berücksichtigt. Sollten nach Ablauf der genannten Frist in den ersten drei Lehrgängen des nächsten Jahres noch freie Plätze verfügbar sein, erfolgen selbstverständlich weitere Einberufungen bzw. wird zur Anmeldung weiterer Lehrlinge an gleicher Stelle ausge fordert werden. Die bisher bei der Verwaltungsstelle der Reichsschule eingegangenen Anmeldungen für Lehrgänge ab Januar 1941 und etwaige Zusagen der Verwaltungsstelle darauf verlieren hiermit ihreGültigkeit. Nachstehend die Termine der nächsten Lehrgänge: 1 94 0: September-Lehrgang: 4.-26. September, Oktober-Lehrgang: 7.—30. Oktober, November-Lehrgang: 4.-29. November; 1941: Januar-Lehrgang: 6.—31. Januar, Februar-Lehrgang: 3.—28. Februar, März-Lehrgang: 4.-28. März. Leipzig, den 21. August 1940. I. A.: Thulke Ansprachen zum Abschiedsempfang des Geschäftsführenden Ausschußes der Deutschen Bücherei am 22. Juni 1940 im Sitzungssaal der Deutschen Bücherei Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vernialtuiigsrats, Herrn Ministerialdirektor vr. Greiner: Meine Herren! Ich habe die Ehre, die 1. /Sitzung des Ver- waltungFrats zu eröffnen. Wir stehen seit dem Reichsgesctz über die Deutsche Bücherei bom 18. April 1840 hinsichtlich der Deut schen Bücherei in Leipzig vor einer neuen Sachlage. Durch dieses Gesetz ist die Deutsche Bücherei mit Wirkung vom 31. März 1940 zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts erklärt worden und hat damit Rechtsfähigkeit erlangt. An die Stelle der bisherigen Verwaltungsorgane tritt ein Verwaltungsrat, dessen Zusammen setzung durch das Gesetz vorgeschrieben ist. Es sind in dem Bcr- waltungsrat Vertreter des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, des Fleichsministers der Finanzen, der NSDAP., des Landes Sachsen, der Stadt Leipzig, der Reichs schrifttumskammer und des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig. Infolge der Neuordnung haben die bis herigen Organe ihre Aufgabe erfüllt. In Würdigung der von ihnen geleisteten erfolgreichen Arbeit haben wir uns erlaubt, die Mitglieder des bisherigen Geschäftssührenden Ausschusses noch einmal hierher zu bitten, um uns von ihnen zu verabschieden. Ich darf die Herren, die unserer Einladung gefolgt sind, hiermit begrüßen und gleichzeitig meinem Bedauern Ausdruck geben, daß ein Teil der Herren leider verhindert ist, teilzunehmen. Das Gesetz über die Deutsche Bücherei schließt eine Ent wicklung ab, die im Hinblick auf den der Anstalt zugewiesenen bedeutungsvollen Ausgabcnkreis vorauszusehcn war und die wir als eine natürliche bezeichnen müssen. Diese Meinung teilt ins besondere auch der Börsenverein, der Schöpfer und bisherige Eigentümer der Deutschen Bücherei. Nach dem Erlaß der An ordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer vom 20. Sep tember 1935, die den deutschen Verlegern und den sonstigen Stellen, die Schrifttum herausgeben, die Abgabe von Pflicht stücken an die Deutsche Bücherei von Reichs wegen auferlegt, hat der Börsenverein !m Hinblick auf die von Jahr zu Jahr stärker werdende Inanspruchnahme der öffentlichen Hand zur Bestrei tung der Verwaltungskosten und in Anerkennung der Notwen digkeit, die Anstellung?- und Versorgungsverhältnisse der Be amten und Angestellten denen der staatlichen Bibliotheken gleich zustellen, die Übernahme der Deutschen Bücherei in die Obhut des Reiches stets gefördert und die Regelung in den zahlreichen
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