472 ^1- 29, 3. Februar 1934. Leme/r A-eölln^err ,1^ ^ Oie Romane von LVO^UW^I^VOL 8inä naeti wie vor äie niei8i- K61686N6N nnä b6li6bt68wn OetelLtivromano äor Welt. G VLIt^O VOX WH.MLM 60I.OVl^XX I.LIkLIO — PreiSLnderuUgen. Börsenblatt s. b. Dtschn vuchhandrl. KUkrrKovivi^xnkrL kegrünclet von ^cloik kaumbocv Soeben erscheint: Nachtrag nach dem Stande vom 4. Februar 4934 zur Strafprozeßordnung von Or. Otto Schwarz Reichsgerichtsrat Dritte, verbesserte und vermehrte Auflage 40 Seilen. Geheftet RM —.75 Lauptband (743 S.) mit Nachtrag wie bisher RM 10.— Die seit der 3. Auflage ergangenen neuen Bestimmungen haben einen Nachtrag auch zu diesem Kurzkommentar notwendig gemacht. Er gibt den Stand der Gesetzgebung bis in die jüngste Zeit wieder. Dabei wurden im Interesse des Verständ nisses auch solche Bestimmungen vollständig ausgenommen, bei denen nur einzelne Worte verändert sind; diese abändern den Worte find durch Sperrdruck gekennzeichnet. Der Nachtrag ist somit nicht nur für alle Besitzer des Schwarzschen Kurz kommentars unentbehrlich, son dern kann auch als Ergänzung jedes anderen Kommentars der StPO, dienen. <Z)HI Verlag 6. H. Beck München und Berlin Preisermäßigung! Bielen Wünschen auS Fachkreisen entsprechend und um der gesunkenen Kaufkraft der Interessenten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, den Preis des tu unserem Verlag erschienenen GtnHpmmenfteuet! -ttonrnientavs Siarrd 4VS4 von Wulff, Skrodzkt u. Herzler-Hebert hcrabzuseyen, Sr koste! nunmehr statt AM IS.SO nur noch RM ->.50 Besondere Vorzüge: Ortgtnal-Setnen-Klemmdeckel, regelmäßig erscheinende Srgänzungsblätter. « Bon größter Bedeutung für alle Interessentenkreise im Hinblick auf die von der Reichs- regterung angekünbigten Änderungen. Bereinigung von All- gemeinverständlichkeit mit Wissenschaftlichkeit. Wir bitten das verehrltche Sortiment weiterhin um intensive Mitarbeit. HanseatischerRechts- u. Wirtschaftsverlag G Berlin SW 1S, Nt-derwallstrafie SZ A