Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290518
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192905187
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290518
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-05
- Tag1929-05-18
- Monat1929-05
- Jahr1929
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stzl- Il3, 18. Mai 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. werbe üblich sei, die Sammelreklamen anderer Zeitungen zu be nutzen und .abzuschrcibcn'. In dieser Allgemeinheit würde ein solcher Brauch, wo wirklich er sich durchgesetzt haben sollte, einen unzulässigen Mißbrauch bedeuten und deshalb unbeachtlich sein; tatsächlich besteht ein derartiger Mißbrauch nach der eigenen Kenntnis des Senats jedenfalls nicht für Werbcbildcr, die ein Schutzrecht vor Nachahmungen genießen. Der Beklagte hat das Bild der Klägerin zu Wettbewerbszwecken nachgeahmt; er hat damit alle, die Anzeigen und Ankündigungen veröffentlichen, bewegen wollen, infolge der Wirksamkeit dieser Art der Ver öffentlichung ihn vor den anderen für diese Veröffentlichungen in Betracht kommenden Zeitungen und zugleich vor etwaigen Pächtern von Sammclseiten in diesen zu bevorzugen und ihre Aufträge ihm zu übertragen. Es kqnn als zutreffend unter stellt werden, daß er nicht beabsichtigt hat, auch mit der Klägerin in Wettbewerb zu treten, und daß ein Wettbewerb mit der »S.er Zeitung- wegen der weiten räumlichen Entfernung der beider seitigen Verbreitungsgebiete gar nicht in Betracht kommt; auf den Wettbewcrbszweck, wie er vorstehend dargclcgt ist, ist dies jedoch ohne Einfluß Es ist für jeden Laien und um so mehr für den fachkundigen Beklagten ohne weiteres ersichtlich, daß der Entwurf einen besonderen Aufwand an Überlegung er fordert hat. Diese fremde Arbeitsleistung und ihr Ergebnis hat sich der Beklagte zu eigen gemacht. Im allgemeinen ist die Aus nutzung fremder Gedanken, wenn sie sonst gegen besondere Schutzgesetzc nicht verstößt, nicht unstatthaft. Hier aber hat sich der Beklagte die Mühen und Kosten eines neuen eigenen Ent wurfes erspart und sich ohne jede eigene Geistestätigkeit durch ganz genaue Nachahmung das Arbeitsergebnis der Klägerin an geeignet. Unter diesen Umständen entspricht die Entnahme weder nach ihrem Inhalte noch nach ihrer Form den Bedürf nissen des lauteren Wettbewerbs.- Diese Entscheidung entspricht durchaus den Lehren, die über den Schutz von Inseraten und Rcklamevorlagen m. E. vertreten werden müssen (vgl. meinen Aufsatz -Der Schutz von Inseraten, Rcklametcxten und Rcklamevorlagen- in Gew. Rechtssch. u. Urheberrecht.1929, Heft 4). Die Subskriptionsliste. In einem Bericht des Seminars für Buchhanbelsbctrlcbslehre an der Handels-Hochschule Leipzig ist kürzlich auch aus die Subskrip tionsliste als Werbemittel hingewiesen worden. Wie sie im Buchhandel unserer Tage gehandhabt wird, ist all gemein bekannt. Ihre frühere Handhabung ist aus der Mode ge kommen, d. h. der Brauch, die Subskribenten tm Buch selbst zu ver zeichnen und sie ihm gleichsam als Paten bei seinem öffentlichen Hervortrcten mit aus den Weg zu geben. Die Namen, die so zu- sammengetragcn wurden, mögen dann vielen ein Anreiz gewesen sein, das Buch ihrerseits anzuschasfen, um hinter dem Vetter Herrn Obcr- Appellationsgcrichtsrat Müller nicht zurllckzustehn und zu gegebener Zeit mit ihm und seiner verehrten Krau Gemahlin Konversation zu machen. Die Sache hat einen überaus biedermeierischcn Geschmack und man kann sich lebhaft vorstellen, wie gerade dieser Teil des Buches, das Subskribentenverzeichnis, von interessierten Lesern zuerst und auss eifrigste durchgesehen wurde — so, wie heute der Teil der Kletnstadtpressc, in dem die standesamtlichen Nachrichten stehen, am sichersten gelesen wirb. Er bietet mit seinen Geburts-, Ver- lobungs-, Hetrats- und Todesanzeigen das Bild von den täglichen kleinen Verschiebungen in der Zusammensetzung der Gesellschaft. So bieten jene alten Subskriptionslisten ein Bild vom literarisch-gesell schaftlichen Leben, und zwar ein geschichtlich festgelegtes Bild, das wir in diesem seinem gefrorenen Zustand besser überblicken können als die »Strömungen« der Gegenwart, von denen wir immer nur einen Teil erfassen können. Das macht diese Subskriptionslisten zu geeigneten Gegenständen besonderen Studiums. Warum die Listen dann abgekommcn sind, weist ich nicht. Sic entsprechen nicht mehr unserem Geschmack. Vielleicht weil sie zu bicdermcicrisch sind. Aber das hindert nicht, sestzustcllcn, daß in diesen Listen eine starke Geschlossenheit der geistigen Gesell schaft vor Augen gestellt wird. Noch ist die ungeheure Vielsältigkctt geistigen Lebens, wie sie das 18. Jahrhundert mit sich bringt, nicht vorhanden; nicht vorhanden also auch die Zerrissenheit in so viel Parteien und Gruppen, Strömungen und Gegenströmungen, die unser 844 Leben so unübersichtlich macht und den Buchhändler zwingt, sich nun nicht mehr an eine bestimmte Schicht zu wenden, sondern seinen Prospekt über die Massen auszustrcuen und aus dem Erfolg dann erst seine Kundschaft auszusortieren und zu einer Kunben- kartei zu kommen. Man sieht ohne weiteres das Gegensätzliche zwischen der da maligen und der heutigen Art. Damals noch ein natürlicher Orga nismus, tn natürlicher Anpassung an die geistige Struktur des interessierten Publikums; heute ein gekünstelter Organismus, der seinen Nerv in dem geschäftlichen Willen hat, durch Kundenkarteicn zum Umsatz zu kommen. Auch noch ein anderes Verglcichsmoment ist zu beachten: die Mitarbeit des Versassers am Zustandekommen einer möglichst er giebigen Liste. Vor mir liegt ein Buch: Karl Christian von Gehrens, Psarrers des Kirchspiels Felsberg und Altenburg unter der vormaligen königlich westphälische» Ne gierung erlittene dreimalige Verhastung und Exportaiion; als »Bey- trag zur Charakteristik der geheimen Policey« von ihm selbst be schrieben. Voran einige Bemerkungen über die im Jahre 18V9 im Königreich Westphalen ausgebrochene Insurrektion. Dies Buch ist in Marburg i. H. bet Bayrhoffcr 1815 gedruckt und — vom Ver fasser zu beziehen. Dem Verleger mag das unsympathisch sein: sämtliche Subskriptionsbeziehungen münden hier beim Verfasser und er ist es, der — in diesem Kall wenigstens — das Geschäft macht; was aber auch in diesem Fall erlaubt sein mochte, denn Pfarrer von Gehren wendet Len Ertrag des Buches 127 Kriegswaisen zu. Und nun folgt das Subskribentenverzeichnis. Es umfaßt nicht weniger als 4V Seiten 8» und in einer ersten Zusammenstellung rund 1848, in einem Nachtrag rund 388 Besteller, also zusammen 14VÜ — eine sehr ansehnliche Zahl. Wer wirb heute nicht gern mit solch einer Bestellerzahl beginnen, um daraus dann das weitergehende allgemeine Geschäft auszubauen? Aber unser Versasser war vor sichtig: er hat nicht mehr als 1508 Stück gedruckt und verheißt denen, die aus verspätet cinlausendcn Listen noch bestellen, daß er sein mög lichstes tun werbe, um auch sie noch mit Exemplaren zu versorgen. Wie kommt damals diese hohe Zahl zustande? Nun — zu nächst handelt es sich um eine Art Krtegsliteratur, die eben jetzt, nach dem endgültigen Sturz Napoleons, erst sret wird. Sie war bisher durch die Furcht vor der geheymen Policey zurllckgchalten worden. Man bekommt hier einen Einblick, in welchem Maße spioniert wurde, und daß das Wort: Deutschland habe von Spionen »gewimmelt-, nicht übertrieben ist; es gilt für eine Zeit, in der wir nur Bürger und Handwerker vor uns haben, noch keine organisierten Arbeiter massen. Nachdem diese gegenseitige Bespitzelung gesallen ist, wagten sich die Schriftsteller mit der Sprache etwas sreier heraus. In diesem Falle ist es obendrein ein Bekenntnis zum alten, jüngst zurllckgekehrten alten Landesherrn, dem Kurfürsten Wilhelm, um den sich alle seine getreuen Untertanen scharen. Das Fürstenhaus und seine Verwandtschaft ist denn auch allein mit 88 Stück an der Sub skription beteiligt. Aber das ist es nicht allein. Unser Pfarrer ist schon durch seine srühercn Schicksale (er war 16 Jahre lang in Kopenhagen Pfarrer) ein im kleinen Land weitbekannter Mann. Sie nehmen alle an seinem Leben innigsten Anteil. Er hat seine Gemeinde, die von Hanau und Datmstadt durch beide Hessen bis nach Kopenhagen geht; aber wenige Stücke des Buches gehen darüber hinaus ins »Aus land«. Es ist eine einmal zusammcngckommenc B >rch - G e m e i » d e. Sie entsteht und vergeht mit diesem einen Buch: ein organisatorischer Zusammenhang im Sinne eines zusammengesaßten Käufer- und Kundenkreises entsteht nicht. Für Herrn von Gehren war cs ja auch nicht der Zweck der Subskription; ein Buchhändler von heute würbe den Aufwand von Energie, der nun unausgenutzt bleibt, beklagen. Und aus eines möchte ich noch aufmerksam machen. Das ist die Bedeutung dieser Subskriptionslisten sür die Genealogen: da steht eine Fülle von Namen und dabei der Wohnort. Da kann man Feststellungen machen und Beziehungen ermitteln, die sonst schwer zu machen sind. Zum Beispiel sinken sich aus einem Ort viele Be steller einzeln vermerkt. Das gibt ein kleines Adreßbuch der Hono ratioren und erlaubt Schlüsse auf deren Beziehungen untereinander. Man sollte deshalb derartige Bücher in erster Linie den Genealogen anbicten und sic aus diese Fundgruben aufmerksam machen. Das ist ein Gebiet, aus dem Antiquare sich mit Nutzen betätigen könne». Auch werden sic bald bemerken, daß diese Subskriptions-Verzeichnisse über das Schicksal der Bücher selbst Auskunst geben: wer war da mals Käufer und in welchen Nachlässen ließe sich wohl dies oder jenes selten geworbene Stück noch ausstöbcrn? Bad Berka. vr. Th. Schesser.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder