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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1929
- Strukturtyp
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- 1929-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1929
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- Deutsch
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^ 113, 18. Mai 1929. Redaltioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. »Der Jugend das Beste«. — Unter Mitarbeit des Jugend- schriftenausschusseS des Leipziger Lehrerverclns gibt Martha Söke- lanb im Herbst d. I. ein reich illustriertes Bilderbuch- und Jugend- schriften-Verzelchnis heraus, das bas Beste der Jugendliteratur sllr jedes Lesealter und In jeder Preislage führen wird. Das Ver zeichnis wird dem Sortiment außerordentlich billig als Werbe mittel für das gute Jugendbuch zur Verfügung gestellt werden. Zur Überprüfung werben alle Bilderbuch- und Jugenbfchriftenvcrlegcr gebeten, ihre Prospekte in dreifacher Anzahl an den Verlag Rolf Arn st, L e i p z i g C 1, Universitätsstraße IS, mit der Aufschrift »Der Jugend das Beste« baldigst einzusenden. Die Reichs-Tchulmusik-Boche findet in diesem Jahre in Han nover vom 3V. September bis S. Oktober statt. Mit der Leitung der mit den Tagungen verbundenen Ausstellung geeigneter Literatur ist die Musikalienhandlung Adolph Nagel in Hannover, Gcorgsplatz L, beauftragt worben. Verleger-Interessenten können durch die genannte Firma Auskunft erhalten. Buchhändlerverein Rübezahl, Breslau. — Zur Malenfahrt in die Jagbgründe der Briegcr Herzog« lud dieses Jahr der Vorstand seine Mitglieder, deren Familien und Freunde ein, und cs kamen viele, ja so viele, daß es möglich war, einen Sonderwagen für die Eisenbahnfahrt gestellt zu bekommen. Aus diesem Grunde kam schon aus der Hinfahrt eine gemütliche Stimmung in die Gesell schaft, die den Tag über auch anhielt. Der Ausgangspunkt der Wald- wanbcrung war Mangschlitz, wo die Gesellschaft von dem staatlichen Förster Wolfs, der in freundlicher Weise die Führung übernahm, erwartet wurde. Herrliche Wälder wurden durchquert und an der Grabstätte des Reitergencrals von Scyblitz, die sich in dem Park von Minkowski befindet, eine kurze Rast gemacht; während der selben hielt der Vorsitzende, Herr Schneider, einen interessanten Vortrag über den fridcrizianischen Neitergeneral. Nach einer wei teren Waldwandcrung wurde in dem am Waldesrande gelegenen Dörfchen Baruthe eine Mittagspause gemacht. Während der Wan derung nach dem Endziel kam ein Gewitter auf, das aber erst kurz vor dem Marsch nach dem Bahnhof Börstwitz mit voller Kraft ein- sctzte. Die späten Nachmittag- und Abendstunden wurden in ge mütlicher Tafelrunde bei Gesang und Tanz verbracht. Kurz vor dem Aufbruch zum Bahnhof sprach der zweite Vorsitzende im Namen der Teilnehmer noch Herrn Schneider den Dank für die gelungene Maiensahrt aus. ^ C. M. »Palm 1874«, Verein jüngerer Buchhändler in München. — Am 1. Juni 1929 feiert »Palm 1874«, Verein jüngerer Buch händler, München, sein SS. Stlstungssest. Erössuet wirb die Feier durch einen Fcstkommcrs lm roten Saal des Augusttner- bräus, Neuhauserstraße 1V, abends 19/4 Uhr c. t. An diesem Abend Ehrung einiger Palmiancr sllr langjährige Mitgliedschaft. Für reich haltige Darbietungen ist gesorgt. Am Tag daraus, dem 2. Juni, sindet ein Ausslug mit Familienangehörigen an den schönen Wetz- linger-Sce, Einkehr »Gasthof Seehos« mit anschließendem Tanz statt. Freunde, Gönner, auswärtige und frühere Mitglieder sind herz- lichst willkommen. Der Verein hofft, bei dieser Gelegenheit viele alte ' Bekannte begrüßen zu können. Die Vereinigung ehemaliger Schüler der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig, E. V., Leipzig, kann in diesem Jahre aus ei» dreijähriges Bestehen zurllckbltcke». Sie ladet alle Mitglieder sowie alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, Freunde und Gönner für die Feier, die am 1. Juni 1929 (Beginn 20 Uhrj in allen Räumen des KU n st l c r h a u s e s in Leipzig, Nikischplatz, stattsindet, herz- lichst ein. Fridel Hönisch, der jugendliche Kobold, singt Schalk- uud Scherzlieder zur Laute; der ehemalige Hosschauspicler Earl de Giorgl wartet mit heiteren Rezitationen aus; das Leipziger Ton- kllnstlcr-Orchcstcr (Schmidt-Elsey) sorgt für fröhliche Tanzmusik. Zur Deckung der Unkosten wirb eine Eintrittsgcbühr von Mk. 1.— (einschließlich Tanzj erhoben. — Die Vereinigung, die im März 1928 von wenigen gegründet wurde, hat sich langsam aber stetig entwickelt. Es ist wünschenswert, baß sich thr alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt, ganz gleich, wann sie die Lehranstalt besucht haben, anschließen, zumal nur ein geringer Beitrag erhoben wird. Nach den Wahlen der vor kurzem ftattgcfun- bcnen Hauptversammlung setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: I. Vors. Arno Hänel, Kreuzstr. S4; II. Vors. Martin Hoebc (Allgem. Deutscher Buchh-Verband); 1. Schriftführer Marg. H »th <B. G. Teubner); 1. Kass. Reinhold Nietzsche! (Joh. Ambr. Barthj; Beisitzer Paul Ko er st er (G. E. Stechcrt L Eo.j, sämtlich in Leipzig. Bei den genannten Personen sind Eintrittskarten sür das dritte Stlstungssest erhältlich, ebenso werden Auskünste, die Vereinigung betressend, bereitwilligst erteilt. Ausland und Heimat VcrlagSaktiengcsellschast in Stuttgart. — Die Aktionäre werben zu der am Montag, dem 24. Juni 1Ü2Ü, nach mittags 4 Uhr, bei Herrn Notar Heimbcrger, Stuttgart, Kanzlei- straße 1, stattsindenben neunten ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Jahresberichts, nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit Bericht des Vorstands und des Aussichtsrats. 2. Genehmigung der Bilanz, der Gewinn- und Vcrlustrechnung. 8. Entlastung des Vorstands Und des Aufsichtsrats. 4. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 109 vom 13. Mat 1929.) Gerhard Ttalliug A.-G. in Oldenburg. — Bilanz vom 31. Dezember 1928. Aktiva. Immobilien und Inventar 567 612 20 Kass- 10 976 61 Debitoren 1 032 649 22 Vorräte 960 505 16 2 571 673 19 Passiva. Aktienkapital 300 000 Reservefonds 260 264 39 Hypotheken und Kreditoreil 1 766 092 94 Konto pro Dubiose 22 838 Gewinn 1928 222 477 86 2 571673 19 Gewinn- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1928. Ausgaben. RM Abschreibungen «3 4IS 80 Tantieme und Unkostenkonto 146617 84 Konto pro Dubiose 9 754 42 Reingewinn 222 477 86 Einnahmen. 442 265 92 Vortrag und Einnahmen aus Betrieb und Verlag . . . 442 265 92 442 265 92 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1929.) Kein Recht der Steuerbehörde zur Pfändung bei Sicherungs- Übereignungen. — Das Reichsgericht hat jetzt zu einer wirtschastlich sehr bedeutsamen Rechtsfrage Stellung genommen. Danach steht der Steuerbehörde — im Gegensatz zu der Ansicht des Retchssinanzhofs — kein Recht zu, Gegenstände, die einem Gläubiger zur Sicherheit übereignet sind, wegen einer Steucrsorderung zu pfänden. Das Hauptzollamt Altona-Ottensen hatte wegen einer Forderung von 132V 729 NMark ans Zollgesällen und Monopol ausgleich zahlreiche Wohnungseiurichtungsgegenstände des Steuer schuldners psänben lassen. Diese Gegenstände waren jedoch vorher dem Konsul S. sicheruugswcise übereignet worden, die Übergabe war dadurch ersetzt, daß die Gegenstände dem Schuldner leihweise über lassen blieben. Der S. erhob Klage auf Unzulässigkcitscrklärung der Zwangsvollstreckung ln dle ihm llbereigneten gepfändeten Gegen stände. — Dieser Klage ist sowohl vom Landgericht Altonaals auch vom Reichsgericht stattgegebcn worden. Aus de» relchsgcricht- lichcn Entschetdungsgründen hierzu ist solgendes von grundsätzlicher Bedeutung: Die Entscheidung der strittigen Frage hängt davon ab, ob im Stcuerrecht besondere Bestimmungen gelte», nach denen das Sicherungseigentum gegenüber einer Zwangsvollstreckung wegen einer Stcuergesährdung u »tcrgeht. Das ist nicht der Fall. Jedenfalls bezieht sich die Bestimmung in § 80 RAbgO. nur ans den Eigenbesitzcr. Wer aber als solcher zu gelten hat, entscheidet sich nach bürgerlichem Recht. Hiernach ist aber der Schuldner, der dem Gläubiger einen Gegenstand sichcrungsweisc übereignet hat, nicht Eigen-, sondern Frcmdbesitzer. Jnsolgebessen muß dieStchc - rungsllbcrcignung als ein die Veräußerung hin derndes Recht im Sinne des § 301 RAbgO. anerkannt werden. Auch aus § 4 der RAbgO. kann sich der Reichssinanzhos nicht stützen. ES läßt sich nicht sagen, baß eine rcchtswtrksame Sicherungs- Übereignung deshalb kein die Veräußerung hinderndes Recht sei, weil sic wirtschastlich nur eine bloße Pfandstellung bedeute. Aus alledem solgt, daß auch die Steuerbehörde kein Recht der Pfändung im Falle einer wirksamen Sicherungsllbcretgnung hat. »Ncichs- g-richtsbrtese.« (VII 538/28. — 9. April 1929.) 547
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