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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1928
- Strukturtyp
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- 1928-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1928
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- Deutsch
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X: SS, 28. April IS28. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nach der Haupt-1 Versammlung s Sitzung des Rechnungsausschusses des Börsenvereins 6 Uhr abends Kantatefeier der Leipziger BuchhandlungsgehUsen 7 „ „ Kantate-Festmahl des Börsenvereins im großen Saale d. Buchhändlerhauses Sitzungszimmer, Portallll,!. Stock. Krystallpalast, Theatersaal. Eingang Portal III. Montag, den 7. Mai. S „ vorm. Sitzung des Bildungs-Ausschusses des Börscnvereins Si4 „ „ Fortsetzung der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins SIL „ „ Hauptversammlung des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändler 10 „ „ Fortsetzung der Hauptversammlung der Deutschen Buchhändlergilde 10 „ „ Hauptversammlung der Vereinigung der Theater- und Humoristika-Verleger 10 „ „ Vorstandssitzung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins (Verleger- kammer des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler) 10^ „ „ Vorstandssitzung der Sortimenterkammer des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler 3 Uhr nachm. Vorstandssitzung des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler 7 „ abends Festvorstellung im Alten Theater „Kleine Komödie" von Siegfried Geyer. Anschließend geselliges Zusammensein mit Tanz und Kabarett-Darbietungen im Zoologischen Garten. Dienstag, den 8. Mai. S Uhr vorm. Vorstandssitzung des Börsenvereins S'/- „ „ Hauptversammlung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins (Verleger- Kammer des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler) 2!4 „ nachm. Hauptversammlung der Sortimenter-Kammer des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler „ „ Hauptversammlung der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler Mittwoch, den 9. Mai. S'/r Uhr vorm. Hauptversammlung des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler Sitzungszimmer, Ging. Portal UI, I. Stock. Kleiner Saal, Eingang Portal I. Buchgewerbehans, Sachscnzimmer. Kleiner Saal, Eingang Portal III. Hotel Deutsches Hans, Königspl. 13 Geschäftszimmer des D.M.V.V., Eingang Portal II. Geschäftszimmer der Sortimcntcr- kammer, Lindenstr. 20. Eingang Gerichtswegs, III.Stock, Zimmer 34. Vorstandszimmer, Eingang Por tal III, I. Stock. Kleiner Saal, Eingang Portallll. Kleiner Saal, Eingang Portal III. Vorstandszimmer des Vereins der Buchhändler, Platostr. 1a. Kleiner Saal, Eingang Portallll. Donnerstag, den 10. Mai. s Uhr vorm. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Chorverlag Ausschußzimmer, EingangPortal I. Zur Dörsenvereins - Neuorganisation. Der Aufforderung des Herrn Hermann-Bremen folgend, möchte auch ich hier einige Punkte zur Sprache bringen, die ineine Kollegen Danehl, Ende und ich eigentlich die Absicht ge habt hatten, als Anträge einzubringen, wenn sie die Unter stützung der Kreisvereinsvorfitzendcn gefunden hätten. Da das nicht der Fall war, haben wir davon abgesehen. Wenn uns aber vom Kreisverein des ehem. Königreich Sachsen der Vor wurf gemacht wurde, daß die Anträge nicht »gehörig durchdacht« scien, so sehe ich mich veranlaßt, sie doch hier der Öffentlichkeit zur Beurteilung zu unterbreiten. I. Wir wollten, daß dem Z 8 Abs. 3 hinzugesügt werden sollte: Für diejenigen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung bereits Mitglied des B.-V. waren, besteht kein Zwang, die Mit gliedschaft eines Fachvsreins zu erwerben. Solche Mitglieder haben aber in Wirtschaftsfragen kein Stimmrecht. Nachdem uns die Geschäftsstelle auf Befragen mitgeteilt hatte, daß solche Mitglieder nicht gezwungen werden sollen, einem Fachverein beizutreten, hielten wir die Ausnahme dieses Zusatzes für dringend erforderlich. Wie uns nun der ge nannte Kreisvercin (und noch einige andere) mitteilten, »sei dieser Zusatz überflüssig, weil nach dem Gesetz (andere führten speziell das Vereinsgesetz an) auf alte Mitglieder kein Zwang ausgeübt werden könne und Selbstverständliches, durch das Gesetz 480 Geregeltes nicht in den Satzungen vermerkt zu werden brauche«. Uns war auch dieses »Gerücht« bekannt, aber der K b, Abs. 3 des Satzungs-Entwurfs schien uns diese angebliche Gesetzbestimmung aufzuhsben. Nun ist aber bei genauer Nachprüfung eine solche Gesetzesbestimmung überhaupt nicht vor handen! Sie ist weder im Reichs-Vereinsgesetz von 1908') noch im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden und existiert nur in der Phantasie der Opponenten. Angesichts dieser Tatsache (ich habe mich auch bei Juristen und dem Syndikus eines großen Verbandes danach erkundigt) fragt es sich, -wer hat »unbe dachte« Äußerungen getan? Mein juristischer Beirat war der Ansicht, daß selbst, wenn irgendeine derartige gesetzliche Be stimmung vorhanden wäre, dennoch die Statuten diesen Zusatz enthalten müßten, um keinerlei Zweifel auflommen zu lassen. Man könne nicht von jedem Mitglied verlangen, daß es im Ge setz so genau Bescheid wüßte, wo selbst Juristen im Zweifel sind. Der Zusatz, daß solche Mitglieder in Wirtschaftsfragen nicht stimmberechtigt sein sollen, bezog sich natürlich aus Abstimmun gen innerhalb der Kre i s v-er ein e, worauf ein zweiter Antrag Bezug nimmt. Wer die Beiträge zu dem Fach-Verein nicht zahlt, braucht auch nicht alle Rechte -des -voll zahlenden Mitgliedes zu -besitzen. 1 Die Ergänzung von ISIS ist mir zurzeit allerdings nicht zur Hand.
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