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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1938
- Strukturtyp
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- 1938-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1938
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- Deutsch
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Aus dem Antiquariat Die Untersuchung mittels der Quarzlampe Die nachstehend al'gedruckte Anregung des Herrn Georg Ecke- Berlin wird sicher viele Antiquare interessieren. Er schreibt uns: Das; sich der Antiquar bei wertvollen Stücken auch der neuzeit lichen Untersuchungsmethoden bedienen muß, zeigt folgender Fall aus der Praxis: Mir wurde ein Exemplar des ersten Faust-Druckes angeboten. Eine Sonderheit dieser Ausgabe: »Faust, ein Frag ment. Von Goethe. Leipzig bey Göschen 1 7 90« ist be kanntlich das Fehlen der Bogennorm. Diese Bogennorm heißt bei dem Faustfragment von 1790 »Goelhe's W. 7. Bd.«. Ist diese Bogcn- norm vorhanden, daun handelt es sich um den Separatdruck aus Goethes Werken 7. Band, ist diese Bogennorm aber nicht vorhanden, dann ist es der sehr seltene erste Druck des Faust- Fragmentes. Diese Ausgabe wurde vor 1914 bis NM 1000.— bewertet und kostet auch heute nicht viel weniger. Es ist einleuchtend, daß man sich bei Ankauf sehr genau überzeugt — eine Untersuchung, bei der man ein Vergrößerungsglas zu Hilfe nehmen und außerdem die Blätter gegen das Licht halten wird —, ob die Bogennorm vor handen ist oder auch, ob sie mittels Nadiermessers oder aus andere Art entfernt wurde, und zwar offensichtlich zu dem Zwecke, dem Buche einen höheren Wert zu verleihen, also um das Exemplar zu fälschen. Diese Methoden genügen aber dem heutigen Stande der Technik nicht mehr. Mein Exemplar verkaufte ich mit wenig Glück an einen Sammler. Dieser Herr, ein Chemiker, neuzeitlicher als wir Anti quare, benutzte die Quarzlampe, beleuchtete das Exemplar mit ultra violetten Strahlen und sah ganz deutlich die dem bloßen Auge uner kennbare Bogennorm. In gütlicher Einigung nahm ich «das Exemplar zurück, und da dieser Fall noch nicht vorgekommen war, verzichtete mein Kunde auch auf jede Weiterung. Das Exemplar wurde im beider seitigen Einvernehmen vernichtet, damit keinerlei Täuschung mit diesem gefälschten Stücke mehr stattfinden kann. Da die Quarzlampe aber keine ganz billige Angelegenheit ist, eine brauchbare kostet etwa NM 500.—, möchte ich mit diesem Hin weis die Frage stellen, ob es möglich ist, daß eine Quarzlampe von irgendeiner Stelle angeschafft wird, die sie allen Interessenten gegen eine kleine Gebühr zugänglich macht. Die Handhabung ist sehr ein fach. Die Anlässe zu einer Untersuchung sind sehr häufig: alte Stempel, alte Eintragungen, radierte Stellen, neue Reparaturen an Papier und an den Kupfern usw., sehr vieles läßt sich genau und deutlich feststellen. Bei evtl. Schadenersatzansprüchen wird auch das Gericht eine Untersuchung eines kostbaren Buches für »fahrlässig« ansehen, wenn die neuzeitlichen Untersuchungsmethoden nicht ange wandt sind, die z. B. die Briefmarkenhändler längst in den Bereich ihres Geschäftsbetriebes gezogen haben. Für Anregungen aus dem Kreise der Antiquare bin ich in jedem Falle sehr dankbar! Berlin W 35, Lützowstraße 82. Georg Ecke. Eine Bücher-Auktions-Ordnung aus dem Jahre 1737 Wer die nachstehend zitierten Auszüge aus der Verordnung über »Vücher-Auctionen zu Göttingen« vom 3. April 1737 mit den Ver steigerungs-Bedingungen eines modernen Auktionskataloges ver gleicht, wird — neben einigen belustigenden Feststellungen — zu dem Schluß kommen, daß sich nach Ablauf von zwei Jahrhunderten in den Gepflogenheiten zwischen Versteigerer und Käufer so gut wie nichts geändert hat. Die Übereinstimmung geht soweit, daß diese alte Auktionsord nung — unter Weglassung einiger Weitschweifigkeiten — ohne weiteres einem Versteigeruugskatalog unserer Zeit mit allen Voraus setzungen zum Muster dienen könnte. Da wird zu Anfang über die Person des V e r st e i g e r e r s folgendes bestimmt: »Zu Haltung der Auktionen soll . . . ein sicherer Mensch als Auctionator bestellet, und auf seine Function beeydiget, demselben auch ein mit Eydes-Pflichten gleichfalls zu belegender Protocollist zugegeben werden«. Danach über die P r o t o k o l l f ü h r u n g: »Der Protocollist soll beq der Auction beständig gegenwärtig seyn, und getreulich auf- zeichnen, wer ein jedes Buch und vor wie viel, erstanden habe«. V o r b e s i ch t i g n n g: »Der Auctionator aber hat solche Vor kehrung zu machen, daß wenigstens zwei Tage vor der Auction das zu verkaufende Buch in lor-o zur Hand sey, und von denen, so Lust darzu haben, angesehen werden könne«. Ausruf: »Bey der Auction muß er die Bücher nach ihrer Numer, und nach ihrem Titel deutlich ansrnfen, das geschehene Ge bot anzeigen, und, so oft ein Ueberbot geschiehet, das Buch mit solchem Bot zum ersten, andern und dritteumale ausruffen; mit dem dritten Ausruf zuschlagen, und den Namen dessen, der das Buch bekommen, samt dem Preise in sein vor sich liegen habendes Exemplar des Catalogi, eintragen«. Provision: »Für solche Bemühung soll der Auctionator von einem jeden Bande drei) Pfennige, und der Protocolliste einen Pfennig zu genießen haben, und auf keynerley Weise, ein mohrers zu fordern, oder zu nehmen befugt seyn«. (Hier steht allerdings zu befürchten, daß die Herren Versteigerer unserer Zeit nicht ganz einverstanden sein werden!) Katalogausgabe: »Der Catalogus der Bücher ist wenig stens drei Wochen vor dem Termine Auctionis zu publiciren«. (Ent spricht genau den heutigen Bestimmungen.) Bemerkenswert ist die Bestimmung der Tageszeit: »Zu den Auktionen sollen die Nachmittags-Stunden genommen, und alle Tage nach der Ordnung des Catalogi fortgefahrcn werden«. Freihändiger Verkauf bzw. N ü ck n a h m e : »Die Bücher, die einmahl zur Auction hergegeben, und in den Katalogen eingeführet sind, müssen nicht extra Auktionen verkauft, oder von den Eigenthümern zurückgenommen werden; und soll der Auctionator, dafern er dergleichen selbst unternehme, oder, daß es der Eigen- thümer thäte . . . zuließe, in 2 N t h l r. Straffe für jedes Stück verfallen seyn«. (Auch hierfür dürfte, vor allem im Hinblick auf die »Höhe« der Provision, heutigentags kein allzu großes Ver ständnis zu erwarten sein.) Selbst die S t e i g e r u n g s s p a n n e ist festgelegt: »Mit dem Bieten ist so zu verfahren, daß Thaler und gute Groschen genannt, und mit letzteren aufgeboten, und unter 6 Pf. nicht geboten werde«. Rückkauf: »Den Eigenthümern der Bücher wird erlaubt, selbst bey der Auction gegenwärtig zu seyn, die Preise, wovor die Bücher Weggehen, sich zu notiren, auch die Bücher vor ein mäßiges einzu setzen; jedoch haben sie, wann letzteres geschiehet, und sie darüber des Buchs nicht los werden, dem Auctionatori und Protocollisten ihre Gebühr zu entrichten«. Doppelgebot: »Wann zwey oder mehr Personen auf ein Buch den letzten Bot zugleich gethan haben, und der Auctionator dieselben nicht vereinigen kann, ist der Ausruf von neuem vorzu- n eh men«. Abholung und Bezahlung: »Die Bücher, so erhandelt worden, müssen wenigstens währenden Auctions-Tagen abgeholet, und sofort baar bezahlt werden. Auf die mit der Bezahlung sich säumig erweisende, soll der Auctionator acht Tage nach völlig geschlossener Auction, länger aber nicht, warten«. Schließlich über die A b n a h m e v e r p f l i ch t u n g: »Bleiben aber sodann Bücher übrig, die gar nicht abgefordert werden, sind solche perioulo et sumtu des Käufers . . . besonders zu licitiren, oder in die nächste Auction zu setzen, oder auch der erste Käuffer. wann zu besorgen ist, daß er inzwischen ckomieilium mutiron möchte, auf seine Kosten von seiner ordentliche Obrigkeit executive anzu halten, daß er die Bücher gegen baare Bezahlung annehme«. Lripitur persona, manet res! Pr.-T. Versteigerungs-Ergebnisse Die erste Auktion der Firma Max Perl in Berlin in den neuen Räumen (29. und 30. November 1937) war gut besucht und die angebotenen Bücher sowie die japanischen Holzschnitte und die alte und mol eine Graphik wurden zu guten Preisen ausgenommen. Sehr begehrt waren die schön gebundenen Luxusdrucke. Bierbaum, »Das schöne Mädchen von Pao« erzielte RM 75.— ; Boccaccio, »De- kamerone« (Hundertdruck) NM 78.— ; Dante, »Commedia« (Bremer Presse) NM 60.— ; Gaul, »Tierfabeln« NM 90.—; Gobineau, »Savonarole« (Sepp Frank) NM 53.—; Goethe, »Faust« (Sepp Frank) NM 62.— ; Goethe, »Gedichte« (Maximiliangesellschaft) NM 85.—; Slevogt, »Wak Wak« NM 60.—; Slevogt, »Cortes« NM 83.—. Auch für die kunstgeschichtlichen Bücher und Mappenwerke war lebhaftes Interesse. Von den illustrierten Büchern brachte Richter, »Musenklänge aus Deutschlands Leierkasten«, 1. Ausgabe NM 63.— ; Menzels Illustrationen zu den Werken Friedrichs des Großen, 4 Bde., NM 95.—; die Buchausgabe von Daumier, Robert Macair, NM 61.—; Dickens, Erstausgaben, NM 35.— bis 40.—; die Hinterlassenen Schrif ten von Nunge NM 105.—. Die Preise für die japanischen Farbcn- holzschnitte von Harunobu, Koryusai, Hiroshige und Utamoro lagen zwischen NM 40.— und 160.—. Bei der alten Graphik wurde auf die seltenen Blätter von Berghem, Breenberg, Dusart, Mieris usw. eifrig geboten. Zwei Grissaillen von Caravaggio kosteten NM 275.—; ein Aquarell von Bleuler (Grindelwald) brachte NM 100.— ; eine Porträtzeichnung 30 Nr. 8 Dienstag, den 11. Januar 1938
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