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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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Reich ausgedehnt wurden. Auch damals mußte man die Initiative der Regierung vermissen; sie gab vielmehr nur dem immer dringender laut werdenden Wunsche nach, und das schließliche Gesetz sah dabei noch ganz anders aus, als sie es vorgeschlagen hatte. Auch in der Angelegenheit der kaufmännischen Schiedsgerichte hat die Volksvertretung die Initiative ergreifen müssen. Hoffentlich kommt nun ein wenig schneller ein brauchbares, den Bedürfnissen der in manchen Dingen veränderten Gegenwart angepahtes Gesetz zustande. Es bedarf kaum der Mitteilung, daß die Kölner Handels kammer ihren einmal kundgegebenen Standpunkt behaupten und gegenüber dem ministeriellen Schreiben vertreten wird. Kleine Mitteilungen. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. — (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.) 1) Die Eröffnung des Konkurses entzieht dem Gemeinschuldner die Befugnis, über sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verfügen. Diese Entziehung äußert sich nicht nur darin, daß der Gemeinschuldner aus diesem Vermögen nichts herausnehmen, sondern auch darin, daß er nichts mehr in dasselbe hineinbringen kann. Es kann nichts mehr an ihn geleistet werden. Leistungen, die statt an die Konkursmasse, an den Gemeinschuldner gemacht werden, sind den Konkursgläubigern gegenüber nichtig. Nur Un kenntnis schützt den Erfüllenden auch den Konkursgläubigern gegen- über. Hat der Erfüllende vor der Bekanntmachung der Konkurs eröffnung geleistet, so wird Unkenntnis vermutet. U. R.-G. v. 19. Nov. 1896 Brl. Börsenzeitung v. 20. Juni d. Js. 2) Ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware gilt im Sinne des Art. 395 tz.-G.-B. auch dann als während des Transportes er folgt und muß zur Haftung des Transportführers führen, wenn die schädigende Handlung durch die Transportleute bei Gelegenheit des Transports in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Anschluß an jenen erfolgt ist und mit der Transportfunktion in unmittelbarem ursächlichen Zusammenhänge steht. Auch in diesem Falle verjährt die Schadensersatzklage in einem Jahre. (Art. 408 Abs. 3, 386 H.-G.-B.) U. O.-L.-G. Köln v. 13. Februar 1897, Rh. Archiv Bd. 92 S. 3. 3) Die vertragsmäßige Tantieme eines Handlungsgehilfen am jährlichen Reingewinn ist mangels anderweitiger Vereinbarung nach dem bilanzmäßigen Reingewinn zu berechnen, ohne daß etwaige Verluste vorhergehender Jahre vorab aus dem Reingewinn zu decken sind, und zwar auch dann, wenn der tantiemenberechtigte Handlungsgehilfe zugleich stiller Gesellschafter ist. U. O.-L.-G. Köln v. 27. Februar 1897 a. a. O. S. 18. 4) Kündigt der Konkursverwalter auf Grund des § 19 Konkurs- Ordnung ein mit dem Gemeinschuldner eingegangenes Dienstver- bältnis, so ist keineswegs jeder Schadensersatzanspruch des anderen Teils ausgeschlossen, vielmehr die Frage, ob dem anderen Teil da durch ein Schadensersatzanspruch erwachsen ist. nach Landesrecht zu beurteilen. U. O.-L.-G. Köln a. a. O. S. 30. 5) Der Spediteur, der mit dem Versender kontrahiert hat, hat wegen der Speditionskosten einen Anspruch gegen den Empfänger selbst dann nicht, wenn dieser die Ware vorbehaltlos angenommen hat. U. R--G. v. 29. Jan. 1897 a. a. O. Abth. 2 S. 6. 6) Verträge über die Eingehung eines gewerblichen Kartells sind rechtswirksam. Ui R.-G. v. 6. Februar 1897. Berl. Börsen zeitung 320 S. 6 (s. a. Börsenblatt f. d. D. Buchh. 1897 Nr. 185). Buchgewerbemuseum im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. — Neu ausgestellt sind Blätter aus verschiedenen Sammelwerken: 1) Das Kupserstichkabinet; Nachbildungen von Werken der graphischen Kunst vom Ende des 15. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts, Hrsg, von A. Fischer, Edlen von Zickwolf und W. Franke (Berlin, Fischer L Franke). Durch zinkographische Wiedergabe wird es ermöglicht, diese Blätter zu einem sehr billigen Preise darzubieten. Sie sind meist recht gut gelungen, und wenn sie auch nicht als Ersatz für die Originale eintreten können, so ver mögen sie doch demjenigen, der solche selbst anzuschaffen nicht in der Lage ist, einen guten Begriff von der Kunst der einzelnen Meister zu geben. Auch Sammler werden das verdienstliche Unter nehmen gern zur Unterstützung ihrer Bestrebungen benutzen. — 2) Handzeichnungen alter Meister aus der Albertina und anderen Sammlungen, Hrsg, von Jos. Schönbrunner und vr. Jos. Meder «Wien, Gerlach L Schenk). Die farbigen oder getönten Blätter sind aus der bekannten Wiener Anstalt mit gewohnter Vorzüg lichkeit hervorgegangen und führen uns Proben der verschiedensten Schulen und Zeiten vor. Der intime Reiz der Zeichnungen und Aquarelle ist meist gut getroffen. — 3) Hausschatz moderner Kunst (Wien, Gesellschaft für vervielfältigende Kunst). Nachbildungen moderner Gemälde in Kupferdruck, ab und zu auch eine Original radierung enthaltend, steht diese Sammlung mit der vorgenannten in künstlerischer wie technischer Beziehung in reinem Gegensatz, der zu interessanten Vergleichungen veranlaßt. — 4) Victor Tilgners ausgewählte Werke. (Wien, I. Löwy.) Photographieen von Bild werken dieses hervorragenden österreichischen Bildhauers, der im Porträt, in leichter wie ernster und monumentaler Kunst sich gleich mäßig als realistischer Meister bekundet hat. — Das Buchgewerbe museum und die mit ihm verbundene Jahresausstellung sind Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends von lO'/y--1 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Intorvationalsr vvisssvsodaktiioü-Iittsrarissdsr Nonstedsriodt. No- natliods sjdsrsiodt sllsr viedtigso klsu-Ursebsiovnqso äss 1n- unä Luslanäss riebst. Xntiqusrisolisin tliwsigsr. 7. Hr. 1. (1. Olrtodor 1897.) 8». 8. 1—16. Vsrl8g von 8. vs.1- vsrz- L 6o. in Lsriin. k^aturso klovitstss. Lidliograpdis nsusr llrLsbsiinwqsn ullsr lläväsr svt äsor Csdists äsr Hs-turgsssbiolits null clsr sxsetsn IVisssvsodsktsu. Ursq. von k. vriscilüiicksr L 8odn in Usrlin. XIX. Isiirganq. Xr. 17. (8sptsio1>sr.) 8". 8. 409—424. Nr. 6226-6457. Geschenk- und Bibliothek-Werke. Verlag von Ernst Hofmann L Co. in Berlin. 8". 12 S. mit Abbildungen. Us,uptLs,ts,1og äsr llsixrigsr llsdrrllittsls.n8t8.1t von I)r. Osd-rr 8odnsiclsr. dlsus Xnsgnds. gr. 8". VIII, 440 8. init sn. 700 Hdbilänngsn. 8tsik drosod. Buchhändler-Warte. Nachrichten der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen. 1897. Nr. 1. 8°. S. 1—16. Verlag: Carl Firnhaber in Berlin HIV., Dorotheenstr. 38/39. Schweizerischer Buchhandlungsgehilfen-Verein. — Der Schweizerische Buchhandlungsgehilfen-Verein wird am Sonn tag den 3. Oktober, vormittags 10 Uhr, in Olten, aus -Burg Hagberg-, zu seiner 19. Generalversammlung zusammentreten. Ein Mittagsessen im Hotel zum Kreuz, ein Besuch des Vereins-Sortiments und ein Ausflug wird die Zeit nach den Verhandlungen ausfüllen. — Dem Kassenbericht zufolge hatte der Verein im Vorjahre eine Gesamtein nahme von 1393 Frcs. 35 Cts., die statutengemäß in folgender Weise verteilt wurden: an die Krankenkasse 876 Frcs. 1 Ci., an dieVcreinS- kasse 258 Frcs. 67 Cts., an die Unterstützungskasse 258 Frcs. 67 Cts. An Krankengeldern wurden im Vorjahre gewährt: 562 Frcs. 50 Cts., an Unterstützungen 197 Frcs. Der Gesamt-Vermögensstand ist 6699 Frcs. 10 Cts.; die Bestände der einzelnen Kassen sind folgende: Vereinskasse 282 Frcs. 65 Cts., Krankenkasse 4735 Frcs. 95 Cts., deren Reservefond 1171 Frcs. 25 Cts.. Unterstützungskasse 509 Frcs. 25 Cts. — Der Verein zählt 54 ordentliche Mitglieder und 2 Ehren mitglieder. 26 Prinzipale bzw. Firmen beteiligen sich an den Kassen des Vereins mit einem jährlichen Beitrag. Geschäftsjubiläum. — Am heutigen 1. Oktober begeht die angesehene Firma H. C. Huch in Quedlinburg den Gedenktag ihrer vor fünfzig Jahren erfolgten Gründung. Am 1. Oktober 1847 er- öffnete Herr Heinrich Carl Huch sein Geschäft unter der obigen Firma in Quedlinburg und 1858 ein gleiches in Aschersleben. Er führte in treuer Pflichterfüllung und nach strengen bewährten Grundsätzen beide Geschäfte zu Erfolgen und zu Ehren und Ansehen. Mit Ende des Jahres 1885 zog er sich von der Berussthätigkeit zurück und überließ das Quedlinburger Geschäft seinem Sohne Herrn Heinrich Conrad Huch, während das Ascherslebener Geschäft zunächst an Frau Pastor Reinecke, geb. Huch, später an Herrn Karl Kinzenbach überging. Es ist dem verehrten Berufsgenossen, der im Buch handel wie bei seinen Mitbürgern allgemeine Hochachtung genießt, vergönnt, den Ehrentag seines Hauses mit zu erleben. Wir wünschen ihm, daß volle Gesundheit und Frische ihn diese Freude ungetrübt genießen lassen möchte und daß sein angesehenes Haus auch unter seinen Nachfolgern bis in fernste Zeiten gedeihe und blühe. Personalnachrichten. Bibliothekbeamte. — Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Herrn vr. Heinrich Krause, dem Biblio thekar an der Königlichen Universitäts-Bibliothek zu Göttingen Herrn vr. Emil Lutz und dem Bibliothekar an der Königlichen Universitäts-Bibliothek zu Marburg Herrn vr. Georg Wenker ist der Titel -Ober-Bibliothekar- beigelegt worden. Gestorben: am 21. September in einer Klinik zu Göttingen der geschätzte Geschichtsmaler Professor vr. Otto Heyden aus Berlin.
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