Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18971001
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189710014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18971001
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-10
- Tag1897-10-01
- Monat1897-10
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6988 Nichtamtlicher Teil. 228. 1. Oktober 1897. Srnirb, Lläer L 6l>. io l,oväoo. Nsrriws.0, II. 8., io ksäsr's tsiits. 8". 6 sd. vniv. press in r-ooäoo. 8rssmsi>, N. IV., tiis O)'0km!es ok rsli^ioo. 8". 7 sli. 6 6. ostto. p. Vovio io I-sväoo. ^u<Ir«v, k. k., Vst. 8°. 5 sd. Vknmss, D. N., Os^-Kooli ok vouäsrs. 8". 10 sb. 6 >1. p. V. WUile L Lo. io l-oocloo. ^Isxsiiäsr, Nrs. ösrbsrs: l-sä^'s wsiä snä pssrsss. 8". 6 Sk. IViotsr, .1. 8., klvsi^Ooä^'ü ksvourits. 8". 3 sd. 6 ä. Französische Litteratur. g. pritscd io Paris. Kseksr, 8., Ug.no«! ä'slsetroelriwis st (i'slsetroioetgllur^is. 8". 10 kr. Osuttiier-ViUsrs et Ms io Parts. Outour, V.., 8tuäs ä'un tra.es äs odsioio äs ksr. 8". 2 Ir. 50 0. 1Isvoc<ius, V., 8xsetroseoxis dioloßi<;us. 8". 2 Ir. 50 e. Rußland und der internationale Urheberrechksschuh. Die nachfolgende Betrachtung und Mahnung entnehmen wir dem »St. Petersburger Herold« vom 11./23. September: »Wie nicht anders zu erwarten stand, hat das Gerücht über den bevorstehenden Abschluß einer literarischen Konvention zwischen Rußland und Frankreich die Gemüter erregt. Fast die gesamte russische Residenzpresse hat sich mit cynischer Rück haltlosigkeit gegen den Abschluß literarischer Konventionen ausgesprochen und sich damit auf den Standpunkt des lite rarischen Wegelagerertums gestellt. »Wie vielleicht bekannt sein dürfte, bestand zwischen Ruß land und Frankreich eine im Jahre 1861 abgeschlossene lite rarische Konvention, die jedoch auf Veranlassung Rußlands in Jahre 1887 gelöst wurde. Diese Konvention bezog sich ausschließlich auf den Nachdruck, d. h. sie hatte durchaus keinen praktischen Wert. Gegenwärtig handelt es sich jedoch darum, den Schwerpunkt der Konvention auf das Recht der Uebersetzung zu verlegen. Diese Frage wurde bereits vor einigen Jahren von E. Zola angeregt, sie fand jedoch bei der russischen Presse eine entschieden ablehnende Haltung. Wie ge legentlich des Antrages Zolas, so werden auch heute Stimmen für und wider die Konvention laut; für sic ist bis jetzt aller dings nur Herr Awssejenko eingetreten. Die Mehrzahl der Preßstimmen verlangt eine Fortdauer des Status guo, also den straflosen litterarischen Raub. »In durchaus würdeloser Weise betonen einige der größten russischen Blätter den enormen Unterschied zwischen der russischen und der französischen Litteratur; während die elftere sehr arm sei, zeichne sich die letztere durch erdrückenden Reichtum aus. Auf Grund dieses Vergleiches glauben die Gegner der Konvention den Schluß ziehen zu dürfen, daß die Konvention nur für die französischen Autoren von Nutzen, für die russischen Verleger aber geradezu verderblich sein müsse. Wenn dem in der That auch so wäre, so ließe sich hieraus dennoch nicht die Berechtigung herleiten, über fremdes Eigentum unbeschränkt verfügen zu dürfen. Ferner glauben wir nicht, daß die Aufklärung in Rußland durch den Abschluß einer Konvention speziell mit Frankreich leiden würde. Wir haben leider keine statistischen Daten zur Hand, glauben aber annehmen zu müssen, daß die fran zösischen Werke, die hinsichtlich der Aufklärung in Betracht kommen, sich finanziell mit russischen Geistesprodukten ähn licher Art balancieren. Der Büchermarkt, zu dessen Sprachrohr sich die Presse in der vorliegenden Frage macht, hat trotz aller gegenteiligen Versicherungen durchaus nicht die ernste Litteratur im Auge, sondern jenes Genre, das er in der j L. Nsloirw io Paris. Oslinssu, 8/xislls äs l'orsills st äss sauräs. 18". 3 kr. ?s.ul, 6., Vriritsiusnt äss wslsäiss äu eoeur. 8". 2 fr. 50 o. /sks, äss Osvsvtrss. Ktuäo s-iistowo - pstbolo^iius st mess-iiigus äs I'owbiliv. 8". 4 Ir. 50 s. -t. Naws et als in "pours. Osscostss, kV, I». Revolution Irs.nes.iss vus äs I'strsu^sr. 1789—99. Nullst äu llsu s. ösrns st s. llouärss. 8". 7 fr. 50 o. äs Vitis, Od., Is kows.ii äs l'ouvritzrs. 12V 3 ir. peäone iu Paris. O'kooxds, /V., Vrsits sur lg. 8sisio-.-trr«t. 18". 6 Ir. kgslot, 8., Lrsvsts ä'iuvsntiou 8". 17 kr. 50 o. L,s Revue dlsucde iu Paris. Väsm, Ksttrss äs Nslsüsis. 18". 3 kr. 50 o. L plan, klourrit L Lie. iu Paris. äs 8siuts-6roii, l-., oors wois gu Nsxiqus st s.u Osntrs-Xmsrigus. 18°. 4 Ir. letzten Zeit verbreitet, bei dem man viel verdient und von dem man nur wünschen könnte, daß es durch die Konvention unmöglich gemacht werden würde. Wenn man behaupten will, daß die Konvention nur für eine kleine Gruppe von vielgelesenen französischen Autoren vorteilhaft sein wird, so läßt sich dem entgegenstellen, daß die gegenwärtigen Verhält nisse nur einer kleinen Gruppe von russischen Verlegern zu gute kommen, die für Uebersetzungen den geringsten Preis zahlen und persönlich aus ihrer plagiatorischen Thätigkeit ganz bedeutende Einkünfte beziehen. Schließlich ist bei der jetzigen Lage der Dinge nicht zu übersehen, daß den rus sischen Autoren durch das massenhaft gebotene ausländische Lesefutter der Weg in die Oeffentlichkeit ganz bedeutend er schwert wird. »Wie die »Jurid. Gas.« mitteilt, trat A. Pilenko in einer sehr gründlichen Untersuchung gegen die litterarische Frei beuterei auf. Den Beitritt Rußlands zur Berner litterarischen Konvention verlangen nach der Ansicht Pilenkos die Ge rechtigkeit und die Prinzipien der Gesellschaftsmoral, »die bei dem Volk gelockert werden, das sich nicht in allen seinen internationalen Beziehungen von der peinlichsten Ehrenhaftigkeit leiten läßt«. Nicht minder schwer fallen die materiellen und geistigen Interessen der russischen Gesell schaft ins Gewicht. An der Hand von statistischen Daten sucht A. Pilenko nachzuweisen, daß unser Publikum keine besondere Neigung für Uebersetzungen habe, und daß bei uns keine Anzeichen einer geistigen Sterilität vorhanden seien. Das Recht des »internationalen Plagiats« schadet den Autoren, den Verlegern und dem lesenden Publikum. Die Autoren verlieren das Honorar für ausländische Aus gaben ihrer Werke, wobei gleichzeitig die Verbreitung der Uebersetzung aus dem Russischen behindert und die Achtung vor unserer Wissenschaft und unserer Litteratur untergraben wird. Die Konkurrenz der Uebersetzungswerke vermindert die Nachfrage nach den Werken russischer Autoren, was die materielle Notlage der letzteren zur Folge hat und ihre Schaffenskraft ungünstig beeinflußt. Das lesende Publi kum gewinnt durch das freie Uebersetzungsrecht so gut wie nichts. Dieses Recht produziert eine Masse von Druck papier, »trägt aber gleichzeitig den Gifthauch antiästhetischer Einflüsse mit sich, so daß die ungünstigen Beeinflussungen reichlich den verschwindend geringen Nutzen aufwiegen, den wohlfeile Bücher bringen können«. In ähnlichem Sinne äußert sich W. D. Spassowitsch, nur will er litte rarische Konventionen mit fremden Staaten nicht früher ab geschlossen sehen, als die Autorenrechte in Rußland selbst sichergestellt sind. Nach der Ansicht von Spassowitsch sind die polnischen und andere in Rußland ansässige, fremd
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder