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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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„Jurist. Littcraturblatt" (herausgegeben von Hofkammerrat I),'. Keil-Berlin) Bd. VIII Nr. I»: „ Gerade ster Rechts kundige wird auch bei weitgehenden Ansprüchen an eine fach männische Arbeit dem Werke die Anerkennung nicht vorenthalten können, daß es sich durch Gründlichkeit, wissenschaftliche Tiefe, systematische Stoffgliederung, vollständige Benützung aller Aus- legungsmaterialien, sowie der gesamten — auch ausländischen — Litteratur »nd Indikator, endlich auch durch stete Berücksichtigung der Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches im hohen Grade auszeichnet Zweifellos verdient das treffliche Buch unter den Kommentaren des behandelten Gesetzes als eine hervorragend tüchtige und wertvolle Arbeit wärmste Empfehlung." „Fränkischer Kurier" (Oktober Z8?s): „ Der Verfasser hat trotz gewissenhafter fachmännischer Behandlung des Stoffes seinen besonderen Zweck nicht aus dem Auge verloren, auch dem Kaufmann, dem Gewerbetreibenden und deren Organisationen, wie Handels- und Gewerbekammern und anderen verbänden das Gesetz zu erschließe» und dessen Anwendung zu erleichtern. . . . Der Kommentar kann Juristen wie Nichtjuristen als eine äußerst wertvolle Anleitung zur Handhabung des Gesetzes gleich warm empfohlen werden." „Bayerische Kaiiöclrzcitung" Nr. Ll/t8yö: „Der vorliegende Kommentar ist, soweit uns bekannt, der ausführlichste, der bisher erschienen Der Herr Verfasser hat nicht blos die vorhandene Litteratur und die Rechtsprechung eingehend berücksichtigt, sondern auch die ausländische Gesetzgebung mit in den Kreis seiner Er örterungen gezogen. Der Kommentar bietet daher eine große Fülle Materials, enthält eine ungemein reiche Kasuistik und wird daher gewiß mit Vorteil benützt werden " „Zeitschrift sür Kandel und Gewerbe", Organ für die Handels und Gewerbekammern rc., 4. Iahrg. Nr. «>: „ Dem ehr samen deutschen Handels- und Gewerbestand vom Verfasser ge widmet, kann dieser Kommentar mit Fug und Recht als eine ihm gebrachte wertvolle Gabe bezeichnet werden. Derselbe zeichnet sich durch außerordentlichen Fleiß und Gründlichkeit aus .... wir fürchten nicht zu viel zu sagen, wenn wir die Meinung aus- sxrechen, daß dieser Kommentar in Zineifelsfällen den Laien kaum irgendwie, viel weniger den geübten Juristen und Praktiker im Stiche lasten wird; be sonderes Lob verdient die lebendige und anschauliche Sprache des Werkes, welches nach allem inr Ver breitung in weitesten Kreisen mit gutem Gewissen empfohlen werden kann." „Frankfurter Zeitung" April I8g?) in einer Besprechung aller erschienenen Kommentare: „Lin sehr ausführliches und wissenschaftliches Hilfsmittel ist der Kommentar von vr. Ernst Müller Ouellen und Litteratur sind gut benützt. Der ausführliche Kommentar wird namentlich beim Studium einzelner Rechtsfragen gute Dienste leisten." „Zeitschrift für da« gesamte Kanöelrrecht", Bd. -ZS, S. Zs 5: „ Müller legt eine so umfassende Kenntnis der deutschen Geschäftsverhältnisse und der speziell deutschen Praktiken des un-. lauteren Wettbewerbes an den Tag, daß sein Buch einen hervor ragenden Wert erhält " „Archiv für Strafrecht" (Goltdammers Archiv), 44.Iahrg. Z8gs, 4. Heft: „ Das Buch ist sowohl in theoretischer als prak tischer Beziehung mit großer Gründlichkeit ausgearbeitet und hat in umfassender weise die Ergebnisse der Litteratur und Vorarbeiten zur Auslegung herangezogen; besonders hervorznheben ist, daß zahlreiche Fälle ans der deutschen wie aus der ausländischen, namentlich französischen Rechtssprechung angeführt sind Jedem, der sich eingehender mit dem Gesetze zu beschäftigen hat, ist das Buch zum Studium sehr zu empfehlen." In der Zeitschrift „Da« Recht", l. Iahrg. Nr. > , äußert üch Landgerichtsrat vr. M.-Berlin in einer Besprechung sämtlicher erschienenen Kommentare: „Der inhaltreichste und weitaus eindringlichste Kommentar ist der von Ernst Müller-Nürnberg. Der Verfasser ist der sichere Führer auch auf Gebieten, die ander- weit nicht einmal gestreift sind; durch juristische Begründung prinzipieller Art ausgezeichnet, bietet dies Werk eine Fülle inter essanten Materials aus der Praxis des Handels- und Gewerbs- lebens. Wer von vornherein nur mit Einem Kom mentar arbeiten Will, dem fei dieser angelegentlich empfohlen! Die Beachtung auch der strafrechtlichen Seiten macht das Werk besonders sür die Staatsanwaltschaft ver wertbar." In der „Deutschen Iuriftenzcitung" sagt Rechtsanwalt vr. S. bei einer Besprechung sämtlicher Ausgaben: „Der reichhaltigste der Kommentare ist der Müller'sche. Derselbe berücksichtigt die wirtschaftliche und rechtliche Seite jeder Frage in gleichem Maße. Müller hat sein Buch nicht blos formell „dem ehrsamen deut schen Handels und Gewerbestaude" gewidmet, sondern ist auch bei der Entscheidung zweifelhafter Fragen durchweg von dem Bestreben geleitet, die Verstöße gegen Treu und Glauben im Handel zu beseitigen. Durch die Fülle der Beispiele und durch die lebhaftere Tonfärbung liest sich das Buch leicht und an genehm." vr. Achter-Berlin, der hervorragendste Kenner der Materie: „. ... Ich habe mich bisher im stillen über das Buch gefreut volle Anerkennung sür die in demselben vertretene Tendenz und für das in diesem Werke bekundete juristische Können. Es hat mich sehr gefreut, aus diesem Gebiete so wackeren Mitarbeiter zu finden. . . ." vr. Kslerrieth-Berlin, Generalsekretär des deutschen Vereins sür den Schutz des gewerblichen Eigentums: „Ich stimme mit der Beurteilung dieses ausgezeichneten Werkes vollständig mit unserem Rezensenten (in der „Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz") überein. Rechtsanwalt l >r. Hermann Staub - Berlin, der berühmte Handelsgesetzkommentator, nennt das Buch u. a, „ein in brr Thai die anderen Kommentare überragendes Werk". Die Ausstattung des Buches ist in jeder Beziehung eine elegante und vornehme. Ich hoffe nach dem Vorhergesagten zuversichtlich, daß sich die Herren Sortimenter für dieses Werk lebhaft verwenden werden, um mir die direkte Versendung zu ersparen; die Spesen werden durch den von den allgemeinen Bedingungen bei Rommissionsversand abweichenden höheren Rabatt ersetzt. Hochachtungsvoll Fürth r. B.> 22. September s897. Georg Rosenberg. Verlags-iLonto.
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