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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1926
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- 1926-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1926
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X 174, 29. Juli 1926. Redaktioneller Teil. werden«. In einem im »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker« erschienenen Artikel, in dem zu diesem Beschluß Stellung genommen wird, heißt es: »Das Eindringen Berufsfremder in den Korrcktoren- beruf ist keineswegs ein Zufall oder gar mit den an den Korrektor gestellten Anforderungen zu begründen . . . Das allgemeine Bestreben der Unternehmer geht dahin, die heutigen Berufsverbände in ihrer Stoßkraft zu schwächen durch Einschiebung berufsfremder, ungelernter Arbeitskräfte«. — Es ist selbstverständlich, daß nur auf dem Wege tariflicher Vereinbarungen eine Änderung herbeigeführt werden kann, und eine solche ist nach Lage der Sache nicht zu erwarten. Wie behandelt man böswillige Schuldner? — In den »Tages zeitungen« findet man folgende Ratschläge, die vielleicht auch im Buch handel mit Erfolg angewandt werben können: Nichts scheut ein bös williger Schuldner mehr als die Öffentlichkeit. Wird doch dadurch »sein Kredit« und auch »sein Geschäft« vollständig lahmgelegt. Er wird daher in den meisten Fällen vorziehen, sich mit seinem Gläubiger zu verständigen. Gleich nach Erhalt des Pfändungsprotokolls über die fruchtlose Pfändung benachrichtige man den Schuldner, daß man die ausgeklagte Forderung öffentlich zum Verkauf anbieten würde, falls er nicht vorziehen sollte, binnen einer bestimmten Frist die Angelegen heit zu ordnen. Die verschiedensten Gerichte — u. a. auch das Reichs gericht — haben anerkannt, daß das Ausbieten einer ausgeklagten For derung keine unerlaubte Handlung darstelle und auch keine Beleidigung darin zu erblicken sei, daß vielmehr der Inhaber einer ausgeklagten Forderung das Recht habe, die Ausbietung auch im Wohnort des Schuldners vorzunehmen. Nur darf aus der Form der Ausbietung keine beleidigende Absicht zu ersehen sein, weshalb in dem Inserat lediglich die Summe uud der Name des Schuldners zu erwähnen sind. Beispielsweise: »Ansgeklagte Forderung von 300 Mk. gegen N. N. zu verkaufen«. Der Zusatz »preiswert« ist einmal vom Gericht als belei digend anerkannt worben. Man lasse ihn deshalb fort. Selbst wenn der Schuldner mit Klage wegen Beleidigung drohen sollte, braucht sich der Gläubiger nicht schrecken zu lassen, denn ihm steht immer 8 193 des Str.G.B. — Wahrnehmung berechtigter Interessen — zur Seite. Ein weiteres, anscheinend noch wenig bekanntes Mittel gegen faule Schuldner ist: deren Postscheckkonto sperren! Man kann dies, wenn man einen rechtskräftigen Schuldtitel, nämlich ein Urteil, in Händen hat. Dieses schickt man an das zuständige Amtsgericht mit dem Ersuchen, das Postscheckkonto des Schuldners sperren zu lassen. Das Amtsgericht verfügt dann antragsgemäß, und nun mutz das Postscheck amt die Eingänge bis zur Höhe der ausgeklagten Forderung an den Schuldtitel-Jnhaber überweisen. Erst wenn die Schuld durch Postscheck konto-Eingänge gedeckt ist, kann der Schuldner über sein Guthaben wieder verfügen. Ein direkter Antrag an die Post wegen Sperrung eines Postscheckkontos ist nicht angängig. Ein Büchermardcr. — Die Buchhandlung vr. R. Schipke in Berlin- Pankow schreibt dem Bbl.: Ein Bücherbieb suchte mich am 24. Juli heim. Er ist von fremdländischem Typus, Haare tiefschwarz, Teint dunkel. Er spricht aber fließend die deutsche Sprache und zeigt außer ordentliche literarische Kenntnisse. Seine Methode zeigt sich darin, daß er Bücher für einen anderen zu besorgen vorgibt, die mit quit tierter Rechnung an eine gegebene Adresse durch Boten gesandt wer den sollen. Der Dieb, der zur Mittagszeit, als nur eine Verkäuferin anwesend war, ins Geschäft kam, wählte sehr lange aus und war offensichtlich bemüht, die Verkäuferin durch Äußern immer neuer Wünsche im Lager suchen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit ließ er ein Buch verschwinden. Nur der Zufall, daß weitere Kundschaft den Laden betrat, bewahrte mich vor größeren Verlusten. Zeitungsverbote. — Auf Grund von 8 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 in Verbindung mit 8 8 Ziffer 1 desselben Gesetzes und der Ausführungsverordnung des Sächsischen Ministeriums des Innern vom 4. August 1922 wurde vom Dresdner Polizeipräsidium das Erscheinen der Zeitung »Arbeiter stimm e« (Tageszeitung der Kommunistischen International«, Bezirk Ost-Sachsen) für die Dauer von zwei Wochen, und zwar vom 21. Juli bis einschließlich 0. August 1920 verboten. Dieses Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1926.) Auf Grund der 88 8, 17 und 20 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl, l S. 585) verbot am 24. Juli der Oberpräsident von Hannover das Erscheinen der periodischen Druck schrift »Der Stu r m« in Hannover auf die Dauer von zwei Monaten, und zwar vom 25. Juli bis 25. September 1926 einschließlich. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 171 vom 26. Juli 1920.) BerlelirgnMWeli. Gebührenfreie Sichtvermerke für ausländische Besucher der Leip ziger Herbstmesse. — Das Auswärtige Amt hat die deutschen Aus landbehörden angewiesen, den Besuchern der Leipziger Herbstmesse die Sichtvermerke gebührenfrei zu erteilen. Der Antrag dazu muß durch die ehrenamtlichen Vertreter des Meßamts gestellt werden. Für die Besucher aus Spanien, Ägypten und Palästina ist mit Rücksicht auf die Neiseschwierigkeiteu die Gültigkeitsdauer des Sichtvermerks ans vier Wochen ausgedehnt worden. Verlängerung der Ausbrauchsfrist für rot geränderte Eisenbahn- Exprcßgutkarten. — Die am 30. Juni 1926 abgelaufene Aufbrauchsfrist für Exprßgutkarten alten Musters mit rotem Rand ist bis 31. De zember 1926 verlängert worden. Nach dieser Zeit werden nur noch Expreßgutkarten mit grünem Rand angenommen. Versicherungsnachrichten. — Da die Reifeg epäckversiche- r u n g in den Kreisen der Mitglieder des B.-V. besonders großen An klang gefunden hat, hat sich die Versicherungs-Gesellschaft bereit er klärt, Jahrespolicen zu besonders niedrigen Prämien auszustellen. Auf Grund dieser Policen sind die Versicherten auf jeder Reise geschützt, die sie innerhalb der Laufzeit der Police unternehmen. Es besteht die Ansicht, daß eine Reisegepäckversichernng bei kleinen Reisen, bei den wenigen Sachen, die mitgenommen werden, nicht nötig ist. Erfahrungsgemäß ist aber ein großer Teil der Schäden auf kleinen Ge schäftsreisen entstanden. Sie bestehen darin, daß Handtaschen, Akten taschen usw. dem Versicherten gestohlen bzw. abhandengekommen sind. Die Prämien, die die Gesellschaft für derartige Jahresversicherungen berechnet, sind sehr niedrig. Es werden drei Klassen von Ländern unterschieden: für Reisen innerhalb Deutschlands, nach der Schweiz, Holland Dänemark und Südschweden 0,9?L p. a., für Reisen wie vorher einschließlich Norwegen, Frankreich, Belgien, England, Italien, Tschechoslowakei, Deutsch-Österreich 1A p. s., für Reisen wie vorher einschließlich Polen, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, östl. Randstaaten 11-4 A p. n. Wir halten dieses Angebot für günstig und bitten, sich mit An gabe der Versicherungssumme und der Länder, die in Frage kommen, an die Versicherungs - Abteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu wenden. Berliner amtliche Devisenkurse. am 27. Juli 1926 am 28. Juli 1926 Geldkurs Briefkurs Geldkurs Briefkur« Holland 100 Guld. BuenoSAire« (Pap.-Des.) 1 Peso O«lo 100 Kr. New York.... 1 § Belgien 100 Frc». Italien 100 Lire Part« 100 Frc». Schweiz 100 Frc». Rio de Janeiro . 1 Mtlret» Japan 1 den Prag 100 Kr. Helsingsor« . . . 100 Finnm. Lissabon .... 100 Escuto Sofia 100 Lewa Jugoslawien . . 100 Dinar Wien 100 Schill. Budapest. . . . 100000 Kr. Danzig 100 Guld. Konsiantinopel . 1 türk. «L Athen 100 Drachm. Kairo 1 Sgypt. ^ Bukarest .... 100 Lei Warschau. . . . 100 Zloty Riga 100 Lat« 20.892 168.5« 1 693 98 03 111,18 112.26 4.195 10,28 13 38 10 26 81.15 c«.52 0,630 1.983 12.415 10,552 21.425 3.04 7.395 59.33 K.875 61 63 2,335 4.49 20,934 1,92 45,88 1.117 41 295 20.444 168 96 1.697 92.27 111,46 112.54 4,205 10,32 18 42 10,30 81,85 64,68 0,632 1.987 12.455 10.592 21,475 8.05 7.415 59,47 5.695 81 83 2,345 4,51 20,986 1.94 46.12 1.128 41.505 20.393 168,54 1.696 92 03 11118 112,27 4,195 10 05 18 26 9,98 81.15 68.92 0,689 1,983 12,42 10.55 21,425 8,04 7.895 59,31 5,875 20,445 Ik8.96 1,70 92.27 111,46 112,55 4.205 10.09 13,80 10 02 81.85 64.08 0.641 1.987 12,46 10,59 21.475 8,05 7.415 59 45 5.895 952 chard Alberti. - Berbag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsche« Buchhändlerhau«. Abt. Ramm L >s-eemann). Sämtlich in Leipzig. — Adresfe der Redaktion u. Expedition: Leipzig. GttichtSweg 26 (BuchhäuLlerhauS).
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