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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1937
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Reichswirtschaftskammer Tgb.-Nr. 917/37. An die Mitglieder. Die »Woche des Deutschen Buches 1937» wird in diesem Jahre im Aufträge des Herrn Reichsministers für Bolksaufklä- rung und Propaganda von der Reichskulturkammer veranstaltet. Mit der Borbereitung und Durchführung ist die Reichsschrifttums kammer beauftragt. In den Gauen arbeitet der Landesleiter der Reichsschrifttumskammer im engsten Einvernehmen mit dem Landeskulturwalter. Sämtliche in den Gauen mit Schrifttums fragen beauftragten Stellen aus Bewegung und Staat stellen sich in den Dienst der »Woche des Deutschen Buches 1937». Träger der Werbung am einzelnen Ort Ist die -»Örtliche Werbegemein schaft». Wir hoffen, daß, wie in den Vorjahren, auch bei der dies jährigen »Woche des Deutschen Buches» (31. Oktober bis 7. No vember) die Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft sich wieder in den Dienst der Schrifttumsförderung stellen werden. Wir -wären dankbar, wenn in diesem Sinne mit den Landesleitern -der Reichsschrifttumskammer und den Leitern der »Örtlichen Werbegemeinschaften« aufs engste Fühlung ge halten würde. Ein Anschriftenverzeichnis der Landesleitungen -der Reichsschrifttumskammer ist in der Anlage beigefügt. Im Mittelpunkt der Veranstaltungsreihe, die im ganzen Reich durchgeführt wird, stehen -der traditionelle Staatsakt zu Weimar und -die große Abschlußkundgebung in 'Essen mit einer großen Ausstellung »Buch und Gemeinde«. Von den während der »Woche des Deut schen Buches» eingesetzten Werbemitteln ist im besonderen auf -die Sonderausgabe der Zeitschrift »Buch und Volk» hinzuweifen, die sich an alle schaffenden Volksgenossen wendet und einen überblick über das Jahresschassen im deutschen Schrifttum gibt. Ein Preisaus schreiben, das in -dieser Sondernummer, -die in jeder Buchhandlung kostenlos ausgegeben wird, enthalten ist, ist im besonderen ge eignet, das Verhältnis des einzelnen zum Buch zu fördern. Der deutsche Buchhandel ist a u f g eso r d er t, für eine möglichst umfangreiche kostenlose Verteilung des offiziellen Pla kates an die einzelnen Betriebe Sorge zu tragen. Es liegt im Interesse der allgemeinen Schristtumssördcrung, daß vor allem in den offiziellen Mitteilungen der einzelnen Kam mern und in den Fachblättern aus die Maßnahmen während der »Woche des Deutschen Buches « hingcwicscn wird und dabei die Sonderausgabe »Buch und Volk««, das Preisausschreiben sowie die Mitarbeit der gewerblichen Wirtschaft besondere Erwähnung finden. Es -wird bereits heute gebeten, uns nach der »Woche des Deutschen Buches» abschließend über die Zusammenarbeit und das Ergebnis der einzelnen schrifttumsfördernden Maßnahmen von feiten -der gewerblichen Wirtschaft zu unterrichten. Fachobergruppe Zeitschriften mit beaufsichtigter Abonnentenversicherung im Reichsverband der deutschen Zeitschristen-Berleger An die angeschlossencn Verlage! Wie in den Vorjahren weise ich auch diesmal frühzeitig auf die bevorstehende »Woche des Deutschen Buches« -hin, die bekannt lich auf die Zeit vom 31. Oktober bis 7. November d. I. festge setzt worden ist. Ich schließe hieran wiederum die Bitte, durch ge eignete Veröffentlichungen in Ihren Zeitschriften und auch in -jeder sonst möglichen und zweckdienlichen Weise, z. B. auch durch Erweiterung eigener Werkbüchereien, zu einer erfolgreichen Durchführung -der »Woche des Deutschen Buches» kräftig beizu tragen. Bei den auf unserm Zeitschriftengebiet zum Teil gegebe nen beträchtlichen Auflagen haben unsere Maßnahmen zur För derung dieser Veranstaltung ein besonderes Gewicht. Überzeugt, daß -diese Anregung, die ich im Einvernehmen mit dem Reichsverband der deutschen Zeitschristen-Berleger e. B. und der Reichsarbeitsgemeinfchast für Deutsche Buchwerbung gebe, von unfern Mitgliedern gern berücksichtigt werden wird, begrüße ich Sie mit Heil Hitler! Paul Niemczyk, Obmann Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Es besteht Veranlassung, auf die Bekanntmachung des Vorstehers vom 1. August 1936, die den Verkauf von Gegenständen des Buchhandels in der Schweiz regelt, nochmals mit Nachdruck hinzuweisen. Wir bringen nachstehend den Wortlaut der Bekanntmachung und fügen die Liste der Wiederverkäufe! und die beiden Fach listen nach dem letzten Stande bei. Gleichzeitig wird auch wiederholt auf die für das Reichsgebiet geltende Regelung der Belieferung von Wiederverkäufern verwiesen. Gemäß § 5t> Absatz 2 der buchhändlerischen Verkehrsordnung dürfen sie nur mit einem gegenüber dem vollen Buchhändlerrabatt um verminderten Rabatt beliefert werden. Die Listen der Wiederverkäufe! und der zum Vertrieb von Fachschrifttum zugelassenen Spezialgeschäfte werden dem nächst veröffentlicht. Leipzig, den 11. September 1937 * Dr. Heß Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Verkauf von Gegenständen des Buchhandels in der Schweiz I. Der Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels ist im Ge biete des Schweizerischen Buch-Händlervereins folgendermaßen ge regelt (Verkaufsbestimmungen für den Verkehr der Schweize rischen Buchhandlungen untereinander, mit dem Publikum und mit Wiederverkäufern in der Neufassung vom 8. Juni 1936): 1. Folgende Firmen -Hzw. Personen sind zum Vertrieb von Ge genständen des Buchhandels berechtigt: u) die Mitglieder des -Schweizerischen Buchhändlervereins; t>) Wiederverkäufer, d. h. solche Firmen -bzw. Personen, welche Bücher im Nebenbetrieb verbreiten, zusammengestellt in der Wiederverkäuferliste, 727
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