Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1942
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- 1942-12-24
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- 24.12.1942
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nügend beaufsichtigt, wer eine Steuererklärung ohne weitere Nach prüfung unterschreibt usw. In Zweifelsfällen muß man sich an zu ständiger Stelle erkundigen. Die Erkundigung ist aber nur dann ord nungsgemäß, wenn dort der Sachverhalt vollständig dargelcgt wird. Wer aus Mangel an Sorgfalt, zu der er nach den Umständen ver pflichtet und nach seinen persönlichen Verhältnissen fähig war, die Tat für erlaubt gehalten hat, wird wegen Fahrlässigkeit bestraft. Die Strafe wegen Steuerhinterziehung oder Steuergefährdung kann durch tätige Reue beseitigt werden. Tätige Reue ist nur mög lich, solange noch keine Anzeige erfolgt oder keine Untersuchung cin- geleitet ist oder keine unmittelbare Gefahr der Entdeckung droht. Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten, so gibt es Straffreiheit nur, wenn der Täter die Summe, die er schuldet, nach ihrer Festsetjung innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet. Steuerordnungswidrigkeit liegt vor, wenn jemand ohne den Tat bestand eines anderen Steuervergehens zu erfüllen, einem SteuergeseQ oder einer steuerlichen Verfügung, die einen Hinweis auf die Straf barkeit enthält, vorsätylich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Die Strafe beträgt bis zu RM 10 000.—. Die Nichtbefolgung einer 'Sollvorschrift ist nicht strafbar, ebenso nicht die Versäumung eines Zahlungstermines -für sich allein. Steuerordnungswidrig handelt z. B., wer Aufzeich nungen, Anmeldungen, Anzeigen und dergleichen nicht durchführt, auch wenn daraus keine Steuerverkürzung hervorgegangen ist. Die Steuerumgehung liegt vor, wenn Formen und Möglichkeiten des bürgerlichen Rechts mißbraucht werden, um dadurch Steuerein sparungen zu erzielen. Es ist niemand zu verwehren, seine Verhält nisse so einzurichten, daß möglichst wenig Steuern entstehen. Aber zu diesem Zweck dürfen wirtschaftliche Tatbestände oder familienrecht liche Verhältnisse nicht mißbraucht werden, z. B. eine Offene Handels gesellschaft oder Kommanditgesellschaft gegründet, ohne daß sich in Wirklichkeit in dem Geschäfte etwas ändert. Bei Festsetjung von Ge hältern kann auf die Steuerstufen von vornherein Rüdesicht genommen werden. Steuerumgehung läge vor, wenn z. B. das Gehalt nachträglich ganz geringfügig geändert würde, um dadurch die ursprünglich ent standenen höheren Steuern zu vermeiden. Wer über die Steuerßöhe im Zweifel ist, hole rechtzeitig sachgemäßen Rat ein. Zur steuerlichen Sorgfalt gehört es, daß man einen Termin kalender über die Fälligkeiten der verschiedenen Steuern führt und den Vermerk nicht erst am Fälligkeitstage anbringt, sondern je nach den Verhältnissen einige Tage vorher. Am Fälligkeitstage muß die Steuer bereits eingegangen sein, sonst ist Steuersäumnis verschuldet und der Säumniszuschlag verwirkt. Steuervergehen Einberufener Aus Gründen der Vereinfachung hat der Chef der Verwaltung des Oberkommandos der Wehrmacht bestimmt: Hat jemand, der der Kriegsgerichtsbarkeit untersteht, vor oder nach dem Zeitpunkt, der die Kriegsgerichtsbarkeit begründet, eine Steuerhinterziehung. Steuerge fährdung oder Steuerordnungswidrigkeit begangen und dadurch die Steuer- oder Monopoleinnahmen um nicht mehr als RM 500.— bei der einzelnen Steuerart verkürzt, so kann das Finanzamt oder Haupt zollamt das Verfahren ohne Beteiligung des Gerichtsherrn einstellen, wenn es eine Bestrafung für nicht erforderlich hält. Im übrigen bleibt aber die Zuständigkeit der Wehrmachtgerichte unberührt. (Kurzbericht erstatter Nr. 42 vom 17. Okt. 1942.) Gewerbesteuer einberufener Handelsvertreter Fließen nach der Einberufung noch Provisionen für Geschäfte zu, die vor der Einberufung vermittelt wurden, so ist dafür keine Ge werbesteuer zu zahlen, denn die Gewerbesteuer ist mit der Einberu fung weggefallen. Stammen die Provisionen dagegen aus Geschäften, die nach der Einberufung und äußerlichen Gewerbeeinstellung noch vermittelt wurden, so ist dafür Gewerbesteuer zu entrichten. Handelt es sich um Provisionen für Geschäfte, die nach der Einberufung im Bezirk des Handelsvertreters ohne seine Mitwirkung geschlossen worden sind (Provisionen des Bezirksvertreters), so besteht für diese Provisionen die Gewerbesteuerpflicht fort. Zahlt der Geschäftsherr nur freiwillige Unterstiitjungen (ohne Rechtsanspruch des Handelsvertreters), so ist die Gewerbesteuerpflicht weggefallen. (Deutsche Steuerzeitung 1942, Seite 464). Wissenschaftskunde in Einzeldarstellungen Herausgegeben von Dr. W. Strauß und H. F. Schulz, Freiburg i. Br. 1942, Hans Ferdinand Schulz Verlag. Heft 3: Wolfgang Finkelnburg, Physik. Gr. 8° 47 Seiten. Kart. RM 1.80. Die an dieser Setlle seinerzeit ausführlich angekündigte Reihe hat mit diesem Heft eine sehr glückliche Fortsetjung gefunden. Die Dar stellung des Gesamtgebietes der Physik ist anschaulich und übersichtlich und, soweit das im gegebenen Zusammenhänge möglich ist und in Frage kommt, erschöpfend. Bei dem Doppelzweck, dem die Hefte dienen sol len, kommt dabei vor allem der Abiturient, der Beratung für seine Be rufswahl sucht, auf seine Kosten. Aber auch jeder Laie sonst und damit insbesondere der Jungbuchhändler erhält eine Einführung in das Ge biet, die als grundlegende Orientierung allen Ansprüchen genügt. Von besonderem Wert ist dabei der sechste Abschnitt über der? Beruf des Physikers. Hier erhält namentlich der Jungbuchhändler auch Aufschluß über das Institutioneile des Wissenschaftsgebietes, das gerade für seine Arbeit unentbehrliche Grundlage bleibt. In dem anschließenden Ab schnitt 7 über das physikalische Schrifttum sind wenigsten? die Grund fragen geklärt und in Fußnoten, in einer allerdings sehr knappen Aus wahl, wichtigste Werke aufgeführt. In dieser Richtung wird der Jung buchhändler durch eigene bibliographische Arbeit seine Orientierung selbstverständlich sehr beträchtlich erweitern müssen. Dazu könnte ein Register, das vorläufig fehlt, aber in einer neuen Auflage unschwer nach zuholen wäre, wesentlich ergänzende Stütje und Anregung bieten. Der Verlag kündigt als demnächst erscheinend ein viertes Heft von Prof. Dr. Friedrich Pfister, Würzburg, über Sprache und Schrifttum der Grie chen im Rahmen der Altertumswissenschaft an. Wenn sich auch dieses Heft dem je§t neu herausgekommenen in gleicher Art anschließt, wird die Reihe sich als immer erfolgreicher und ihrem Zwecke entsprechend herausstellen. Es ist ihr aller Erfolg zu wünschen. Dr. Menz Akademische Nachrichten Fersunalnadirichten (Todesfälle, Berufungen, Ernennungen, Auszeich nungen) Aachen: Zum a. o. Prof, wurde ernannt der außerplanmäßige Prof. Dr. Ernst J e n c k e 1. Berlin: Gestorben sind: Admiralitätsrat Ernst Kohlschütter, führender Geophysiker, 72jährig: Bildhauer Max Kruse 89jährig. — Zu außerplanmäßigen Prof, wurden ernannt: die Dozenten Dr. phil. habil. Erich Schroer, Dr. phil. habil. Hans Bohner und der Oberfeld arzt Dr. med. habil. Konrad Lang. — Zum Honorarprof. wurde er nannt der Abteilungsvorsteher Dr. Wilhelm Paar. — Zum Dozenten wurde ernannt Dr.-Ing. habil. Erich Schweter. — Der Führer ver- verlieh die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft an den Mini sterialrat Prof. Dr. August Wedemeyer. Bonn: Zum Dozenten wurde ernannt Dr. phil. habil. Gottfried Goetze. Braunschweig: Von den amtlichen Verpflichtungen wurde entbunden der o. Prof. Dr. Robert Schönhöfe r. Breslau: Prof. Theodor Z o c h e 73jährig gestorben. — An die Univ. Wien wurde berufen der o. Prof. Dr. Leo Santifaller. — Zum Dozenten wurde ernannt der Dr. med. habil. Hermann Greving. Dresden: Mit Vorlesungen und Übungen wurde beauftragt der Direktor des Vereins Deutscher Ingenieure Dr.-Ing. Hans U d e. Erlangen: Zum o. Prof, wurde ernannt der a. o. Prof. Dr. Fritz Stroh und zum Dozenten der Dr. phil. habil. Siegfried Beyschlag. Frankfurt a. M.: An die Universität wurde berufen der derzeitige Rektor der Univ. Gießen, Prof. Dr. med. H. W. Kranz. — Der Führer verlieh die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft an den Direktor des Staatl. Instituts für experimentelle Therapie, Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Richard Otto. Freiberg: Zum o. Prof, der Verformungskunde wurde ernannt der a. o. Prof. Dr.-Ing. Dr. mont. Otto E m i c k e. Freiburg i. Br.: Zum o. Prof, wurde ernannt der a. o. Prof. Dr. Julius ß p e e r und zum Dozenten der Dr. med. habil. Rolf W e t z e 1. Gießen: Zum o. Prof, wurde ernannt der Dozent Dr. Kurt N e u m a n n. Göttingen: Zum o. Prof, wurde ernannt der Chefarzt am Stadtkrankenhaus Dortmund, Prof. Dr. H. F r e n z e 1 , und zum außerplanmäßigen Prof, der Dozent Dr. phil. habil. Otto Sickenberg. Hallo: Der Führer verlieh die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft an den o Prof. em. Dr. Otto Schlüter. Hamburg: A. o. Prof. Dr. Julius Kister 72jährig gestorben. — Zum o. Prof, wurde ernannt Prof, von Kienle; zum außerplanmäßigen Prof, der •Direktor des Allg. Krankenhauses Lübeck, Dr. med. habil. Karl Han sen; zum Honorarprof. der Studien- und Baurat Dr. phil. Hans S c h i m a n k ; zum Dozenten Dr. med. habil. Gerhard Franz. Heidelberg: Zu Dozenten wurden ernannt: Dr. med. habil. Walter Arnold, Dr. med. habil. Otto G a u e r , Dr. phil. habil. Franz Moevus und Dr. med. habil. Asmus V ö g e. Jena: Von den amtlichen Verpflichtupgen wurde entbunden Prof. Dr. Adolf Sieverts, Direktor des Chemischen Instituts. — Zum o. Prof, wurde ernannt der Lehrbeauftragte Dr. Bernhard Kummer; zum außerplan mäßigen Prof, der Reg.-Rat bei der Reichsanstalt für Erdbebenforschung Dr. phil. habil. Hans Martin; zum Dozenten der Dr. med. habil. Ernst Speer. Innsbruck: Zum Dozenten wurde ernannt Dr. phil. habil. Harald Fischer. Karlsruhe: Mit Vorlesungeil und Übungen wurde beauftragt der wissenschaft liche Assistent Dr.-Ing. Gustav W e y m a n n. Kiel: An den Folgen einer schweren Verwundung starb der. o. Prof, und Di rektor des Instituts für Literatur- und Theaterwissenschaft Dr. Clemens Lugowski. — An die Univ. wurde berufen der o. Prof. Dr. med. Walter B ü n g e 1 e r , Sao Paulo. — Zu o. Prof, wurden ernannt der a. o. Prof. Dr. iur. Richard Naumann und Dozent Dr. Wolfg. M o h r. Köln: Zum außerplanmäßigen Prof, wurde ernannt der Dozent Dr. med. habil. Adalbert Loeschke. Königsberg: Zum außerplanmäßigen Prof, wurde ernannt der Dozent Dr. phil. habil. Günther Mönch. Leipzig: An die Univ. wurden berufen: o. Prof. Dr. med. et phil. Adolf D a- b e 1 o w , München, und o. Prof. Dr. iur. Werner Weher, Berlin. — Zum Dozenten wurde ernannt Dr. med. habil. Hans Girgensohn. — Einen Lehrauftrag für spanische Grammatik am Dolmetscher-Institut der Handelshochschule erhielt Studienrat Dr. Georg Spränge r. Nr. 292/293, Donnerstag, den 24. Dezember 1942 263
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