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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Die Rechnungslegung über das verflossene und der Voranschlag für das nächste Vereinsjahr werden nach Prü fung der ersteren durch die Kollegen Koeppel und Niemann mit Dank gegen den Rechnungsführer genehmigt. Es kamen zu einem Ueberschuß aus 1895/96 von ^ 338,61 an Beiträgen (alte Mitglieder 736, neue 72) „ 808,— au Eintrittsgeld und Zinsen „ 72,— so daß die Einnahmen betrugen 1218,61 wovon ausgegeben sind: für Reiseentschädigungen, Annoncen, Drucksachen, Porti, Provision, sowie Ausgabe des Festausschusses zu Eisenach ^ 499,64 als Beiträge für den Verband der Prov.-Vereine, d. Ver. der Musik.- Händler „ 261,20 760,84 so daß ein (Ueberschuß) Bestand von .... ^ 457,77 vorhanden ist. Infolge dieser günstigen Kassenverhältnisse beschließt die Versammlung einer Anregung des Berbandsvorstandes ent sprechend, dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen- Verbande zur Feier seines fünfundzwanzigjährigen Bestehens 100 zu überweisen und, auf Vorschlag des Kollegen Wunschmann, diese Spende zugleich mit einem Glückwunsch den im Buchhändlerhause zu Leipzig versammelten Festteil nehmern telegraphisch anzumelden. Punkt 3 der Tagesordnung: Unseren »Bestimmungen für den Verkehr mit dem Publikum« einen neuen Para graphen (6) beizufügen: »Konsumvereine, Beamtenvereine und andere nicht buchhändlerische Genossenschaften sind nicht als Wiederverkäufer anzusehen, sondern unterliegen den Bestim mungen über den ortsüblichen Skonto für Privatkunden«, wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Der folgende Gegenstand: Erklärung des Herrn Hermann Hillger in Berlin: »seineVerlagsartikel als Zeitungsprämien hinfort nicht mehr zu vertreiben, sondern zu angemessenen Preisen an den deutschen Sortimentsbuchhandel auszuliefern, und zwar in der angenehmen Voraussicht, daß derselbe sich dafür verwendet und seine gegnerische Stellung da, wo sie gegen seine Firma besteht, aufgiebt« und unsere Stellung nahme dazu, führt zu lebhaften Auseinandersetzungen, deren Ergebnis die Annahme folgenden Vorstands-Antrages ist: Der Verbandsvorstand möge sein Votum dahin ab geben, er nehme die Erklärung Hillgers als eine dem Gesamtinteresse des deutschen Buchhandels entsprechende entgegen, könne aber in keinerlei Weise in der von H. in seinem Schreiben vom 12. Juli d. I. gewünschten Richtung auf die Mitglieder der Verbände einwirken, nachdem Kollege R. Kretschmann seinen Antrag, der den vom Vorstand ausgesprochenen Standpunkt zwar billigt, aber eine Beantwortung überhaupt ablehnt, zurückgezogen und Kollege Wunschmann geltend gemacht hat, daß dem Ver bandsvorstand daran liegen müsse, die Ansicht aller Vereine zu hören, und gebeten hat, nicht ohne weiteres über diese Frage zur Tagesordnung überzugehen. Zu Punkt 5: Antrag des Herrn Oesterwitz: »Die Haupt versammlung wolle den Vorstand des S.-Th. B.-V. beauf tragen, eine Sortimenterliste unseres Verbandsbezirkes zusammenzustellen und bei namhaften Verlagsbuchhandlungen vorstellig zu werden, nur an die in dieser Liste aufgeführten Firmen zu liefern«, verweist der Antragsteller auf die gedruckt vorliegende ausführliche Begründung. Diese wird als zutreffend anerkannt, aber die Aufstellung einer maßgebenden Liste als überaus schwierig bezeichnet. Kollege Thiene mann hält die Definition der Bezeichnung »Buchhändler« nur gegeben in den Mitgliedern des Börsenvereins und denjenigen Nichtmitgliedern, die sich zur Einhaltung der Verkaussbestimmungen und der Verkehrsordnung verpflichtet haben; er empfiehlt den in der Hauptversammlung des Kreises Norden gestellten Antrag, der auch (nachdem die Ansicht, daß damit den Verlegern die Pflicht erwachse, allen Börsenvereinsmitgliedern, zu denen auch Buch- binderkommissionäre gehören, mit unbeschränktem Rabatt zu liefern, widerlegt worden und der Antrag Oesterwitz zu gunsten des weitergehenden zurückgezogen worden war) in folgender Fassung Annahme findet: »Der Sächsisch-Thüringische Buchhändlerverband wolle seine Verlegermitglieder ersuchen, den vollen Buchhändler-Rabatt künftig nur Börsenvereinsmit gliedern und solchen Nichtmitgliedern zu bewilligen, welche sich zur Einhaltung der buchhändlerischen Ver kehrsordnung verpflichtet haben.« Ein zweiter Antrag Oesterwitz: »Der Vorstand möge beauftragt werden, beim Börsenverein dahin vorstellig zu werden, daß Inserate im Börsenblatt von Privaten über Vermietung van Läden an neu zu gründende Buchhandlungen ab zuweisen sind, weil diese meist auf Schädigung schon bestehender Sortimenter abzielen,« den Kollege Held befürwortet und durch einen ungezogenen Fall zu begründen versucht, findet nicht die Zustimmung der Versammlung, da ein derartiger Eingriff in die Geschäits- leitung des Börsenblattes nur dahin führen könne, daß der artige Anzeigen durch irgend eine Kommissionsfirma ver anlaßt würden. Desselben Antragstellers Antrag: »Der Vorstand wolle beim Börsenverein beantragen: Verlegern, die Verlagsartikel ohne Ordinär- und Nettopreise herausbringen und solche direkt an das Publikum unter Umgehung des Sortiments vertreibe», sind die buchhändlerischen Verkehrsanstalten durch den Börsenverein zu verschließen« wird zurückgezogen, nachdem der Vorsitzende erklärt hat, daß der Vorstand die Angelegenheit im Auge behalten werde. Zum Anträge Niemann: »Der Vorstand des Sächsisch- Thüringischen Buchhändler-Verbandes wolle eine Besprechung und eventuelle Klarlegung der Statuten und Bestrebungen des im September d. I. in die Oeffentlichkeit tretenden Freien Buchhändler-Verbandes (G. m. b. H.) veranlassen«, be leuchtete Kollege Burkhardt-Herzberg in längerer Aus führung die mannigfachen Uebelstände im Buchhandel, aus deren Hebung nach seiner Meinung die bestehenden Ver einigungen nicht genügend bedacht seien und die deshalb zur Gründung einer Genossenschaft geführt hätten, die ausschließlich die Interessen der Sortimenter zu vertreten habe; er macht Mitteilung über die Bedingungen der Aufnahme und die praktischen Zwecke der Vereinigung. Eine Anfrage des Kollegen Thienemann, welche Gewähr der Sortimenterverband für die Einhaltung der Satzungen durch seine Mitglieder biete, beantwortet Kollege Burkhardt dahin, daß die Aufnahme von einer entsprechenden Erklärung abhängig sei. Kollege Rang bringt einen Fall zur Sprache, wo bei einem in Lieferungen und komplett zu verschiedenen Bezugs bedingungen ausgegebenen Werke ein Lehrer in Breslau, der nach Angabe des betreffenden Verlegers Börsenvereinsmitglied ei, durch unwahre Behauptungen an das Publikum (»General vertreter«) die Sortimenter schädigt. Der Vorstand er mächtigt Kollegen Rang, auf Vereinskosten Klage auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu erheben, wenn ein Jurist die Sache für aussichtsvoll hält. In einem vom Kollegen Held angeführten Fall von Schleuderei soll dem Vorstand das Material zur eventuellen weiteren Verfolgung übergeben werden. Kollege Wunschmann ersucht um Feststellung der Nichtig keit einer außerordentlichen, durch die Firma A Wertheim-
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