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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. H 232, 6. Oktober 18S7. 7138 gung der Beilagen beharrt. Der Gedanke ist auch nicht abzu weisen, daß die Purifizierunz der Nummern hier vor der Versendung erfolgt, denn nur so werden das Minder gewicht und damit die Portoerspalnis thatsächlich erreicht. Diese und andere Mahnahmen erklärt und rechtfertigt Herr Neuperl damit, daß er auf die gedrückte Lage des Sortiments verweist, die besonders zum Ausdrucke gelangt einerseits durch häufigen Besitzwechsel und zahlreiche Konkurse, anderseits durch die nicht oder weniger große Abhängigkeit von der Kasse des Kommissionärs. Diese Urteile sind obenhin geschöpft, lieber die Ursachen der Konkurse existieren statistische Erhebungen z. B. im Gebiete der landwirtschaftlichen Besitz- verhältttisse, die aber darthun, daß der Vermögensverfall nur zum allergeringsten Teile seine Ursache in einem unrentablen Geschäftsgänge habe. Auch meine in dieser Richtung leider nicht unbedeutenden Erfahrungen haben mich dahin belehrt, daß die Ursachen der in einen Bankerott auslaufenden Notlage vorwie gend nicht in dem ungenügenden Nährboden zu suchen waren. Die Schwächezustände waren meist selbstverschuldete: unzuläng liche Barmittel, unzureichende Fachbildung, verbunden mit ganz ungenügenden Vorstellungen von Handel und Wandel, größerer persönlicher Aufwand, der in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand, u. s. w. Besonders die ungenügenden Eigenmittel sind es, die durch die Kassen der Kommissionäre Ergänzung erheischen, vorwiegend bedingt durch die buchhändlerische Eigenart des Barpakets. Würde diese sorgenvolle Erscheinung durch kaufmännische, von, den Verlegern einzuführende Kreditformen ersetzt werden, so wäre ein Abrücken von den Kassen der Kommissionäre wohl denkbar. Das Kommissionsgeschäft hätte sicher gegen eine Entlastung seiner Kassen nichts einzuwenden, das Risiko, das dieser Geschäftsbetrieb heute thatsächlich in sich schließt, würde sich vermindern, und bestimmte Gebühren könnten sich in dem Grade ermäßigen, in dem die Wahrschein lichkeit von Verlusten schwindet. Herr Neupert verwechselt, wie herkömmlich, Ursache und Wirkung. Deshalb wird auch die Bezugsgenossenschaft, die nicht mehr als eine unvollkommene Kopie eingeführter Ge- schäftsformen darstellt, an den besserungsbedürftigen Zuständen absolut nichts ändern. Die Statuten enthalten auch mancherlei, was nicht wie Erleichterung und Befreiung aussieht. Nach ihnen hat jedes Mitglied mindestens einen Anteilschein von 300 ^ zu entnehmen. Dieser ist allerdings nicht sofort voll zu decken; ein Engagement von Barmitteln ist aber doch erforderlich, jedenfalls eine Vorausbezahlung, die im Barkonto des Kommissionärs viel fach unbekannt ist. Ferner bindet sich jeder Genosse in einer bisher im Kommissionsgeschäft ganz unbekannten Weise. Nach §.5 des Statuts ist der Austritt zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres gestattet; doch muß mindestens ein Jahr vorher die Kündigung schriftlich eingebracht und schriftlich vom Vorstand bestätigt werden. Die Unbequemlichkeit einer solchen Beschränkung dürfte jedem einleuchten, der Zeit und Geld in ihren Konjunkturen zu benutzen versteht. Nicht ganz ohne. Bedenken ist auch die in § 13 vorgesehene Haftpflicht, die jeden für seinen Geschäftsanteil und dessen gleichen Betrag, also 300 -I- 300 verbindlich macht. Diesen Forderungen, die das Kommissionsgeschäft nicht kennt, stehen die, einstweilen völlig dunklen Erträgnisse gegenüber; es kann aber auch nach Z 30 der Fall eintreten, daß am Schlüsse des Geschäftsjahres ein Fehlbetrag resultiert, der dann von den vorhandenen Genossen zu tragen ist. Inwieweit die genossenschaftliche Idee für das buch- händlerische Sortimentsgeschäft Wert hat, soll nicht des Breiteren untersucht werden. Bei aller Anerkennung des Prinzips bestreite ich dessen Nutzen für den Buchhandel, so lange dcks Warengeschäft mit all seinen Eigentüm lichkeiten des Steigens und Fallens der Preise nicht für den Buchhandel allgemein proklamiert wirb: Nicht zu übersehen ist auch, daß eine Beamtenschaft, wie sie die Genossenschaft für sich vorsieht, verhältnismäßig teuer und schwerfällig arbeitet. Wenn in der That auch bestimmte Spesen erspart werden, so erwachsen doch auf der anderen Seite neue Kosten, über deren Tragweite wahrscheinlich jede Kalkulation fehlt. Bei einiger Kenntnis der faktischen Ver hältnisse wird deshalb die Folgerung erlaubt sein, daß die Devise der Bezugsgenossenschaft, »lediglich an die Stelle des Grosso- und Barsortiments - zu treten, etwas Unbescheidenes ausdrückt. Wenn sie »lediglich« nicht zu weit hinter diese Gattungen zu stehen kommt, ist gerade genug erreicht! Leipzig, 2. Oktober 1897. R. Streller. Buchhändler-Verband »Kreis Norden«. Hamburg, 30. September 1897. Einer für Alle, Alle für Einen! Der Unterzeichnete erhielt folgendes Schreiben: -Soeben erhalten wir eine größere Bestellung auf unsere Ro mane, lauter Sachen, die für Volksbibliotheken bestimmt sitid; unterzeichnet ist die Bestellung mit Stempel: Vetlag der Volksschrift -Einiges Christentum- Kiel, durch ZetiM L. Fernau, handschriftlich beigefügt. -Wir möchten nun die schöne Bestellung nicht verlieren, andernteilS aber auch nicht der Firma LipsiuS L Tischer liefern, die wir — da dieselbe ja bekanntlich zahlreichen Volksbibliotheken liefert — in Verdacht haben, unter diesem Deckmantel zu bestellen. Feste Anhaltspunkte haben wir allerdings gar nicht und wenden uns also lieber zuvor an Sie mit der Höst. Bitte um möglichst postwendenden Bescheid, ob wir liefern sollen. Es soll uns freuen, wenn sich unser Verdacht nicht bestätigt und L. L L. keinen neuen Weg gefunden. -Hochachtungsvoll ergebenst Stuttgart, 17. September 1897. Franckhstche Verlägshastdtüng W. Keller L Co.- Der Unterzeichnete kann es sich nicht versagen, das vor stehende Schreiben hierdurch zur Kenntnis des Buchhandels zu bringen und die Mitteilung daran zu knüpfen, daß die Franckh'sche Verlagshandlung in einem zweiten Schreiben vom 22. September die Erklärung abgab, sie werde die Bestellung nicht ausführen. Mit uns wird das gesamte Sortiment zweifellos hoch erfreut sein, weil hier die Anerkennung der gemeinsamen Interessen von Verlag und Sortiment praktisch zu Tage tritt. Neben der Veröffentlichung der an sich erfreulichen Thatsache empfinden wir zugleich die Pflicht, Unseren Kollegen im Sorti ment mitzuteilen, daß wir im Buchhändler-Verband »Kreis Norden«, sowie im HaMburg-Altonaer Buchhändler-Verein die Angelegenheit durch einen ganz selbstverständlich erfolgten Dank nicht für erledigt betrachten; sondern wir sind der Meinung, daß das gesamte Sortiment seinen Freunden im Verlag eine dankbare Gesinnung auch praktisch zu bethätigen habe. Dem gemäß werden wir verfahren! Hamburg, 30. September 1897. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden«. Hermann Seippel, z. Z. erster Vorsitzender. Mit Vorstehendem vollinhaltlich einverstanden. Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Justus Pape, z. Z. I. Vorsitzender. Kleine Mitteilungen. Post. — Von jetzt ab sind im Postfrachtstückverkehr mit Rumänien <Pakete von mehr als 5 Icx Gewicht und mehr als 100 .F Wertangabe), ebenso wie im Postpaketoerkehr, Nachnahmen bis zum Betrage von 100 ^ zulässig. lReichsanzgr.)
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