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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1897
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Post. Drucksachen in Rollenform. — Die Handels kammer zu Leipzig richtete am 5. Juli d. I. eine Vorstellung an das Reichspostamt über die Beschränkung der zulässigen Länge von Drucksachen in Rollenform im inneren deutschen Verkehr. Dieses zugestandene äußerste Längenmaß beträgt bekanntlich 45 vm, während vom Ausland eingeführte Rollen bis zu 7b em Länge haben dürfen. In der Begründung ist folgendes gesagt: -Die Vorschrift, aus die die Zurückweisung längerer Rollen gestützt wird, ist nicht in der Postordnung enthalten, sondern, soviel uns bekannt, den Beamten lediglich als eine Dienstvorschrift be kannt gegeben; daher ist auch ihr Wortlaut nirgends zu finden. In der hier vorliegenden Fassung (Postbuch zum Gebrauch für das Publikum in Leipzig u. s. w., heräusgegeben im Aufträge der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Leipzig, Ausgabe Oktober 1896) lautet sie (im 2. Teil): Drucksachen in Rollenform dürfen eine Länge von 4b om nicht überschreiten. (S. 4.) Nach dem Auslande sind Drucksachen ... bis 45 em in Länge, Breite u. s. w. zulässig. (S. 5.) Im Weltpostvereins-Verkehr sind Drucksachen in Rollen form bis zu einer Länge von 75 em und einem Durchmesser von lO ew zugelassen. (S. 6.) -Das Verhältnis der beiden letzteren Bestimmungen zu einander ist nicht ohne weiteres klar. Darauf mag es wohl beruhen, daß Rollen in der Länge von 45 bis 75 ew, die zur Versendung vom Inland nach dem Ausland bestimmt sind, von manchen Postämtern angenommen, von anderen zurückgewiesen werden. Nach dem In land und nach Oesterreich-Ungarn bestimmte Rollen werden jedoch von allen inländischen Postämtern zurückgewiesen, wenn sie das Maß von 45 ow überschreiten, während anderseits aus dem Aus lande eingehende Rollen bis zur Länge von 75 om ohne Anstand befördert und den Empfängern zugestellt werden. Es liegt also eine zweifellose Begünstigung der ausländischen Versender gegen über den inländischen vor. -Wenn zur Erwiderung auf die deshalb erhobenen Beschwerden aus das billige Paketporto hingewiesen wird, so ist dieser Trost in keiner Weise überzeugend, denn einmal werden an die Paket sendungen in Bezug auf die Art der Verpackung höhere Anforde rungen gestellt, dann ist die Beförderung langsamer, die Kosten aber sind in der großen Mehrzahl der Fälle schon für den Ver sender erheblich höher, und dazu kommt endlich noch das lästige Bestellgeld für den Empfänger. -Wenn sich die beteiligten Kreise bisher beholfen haben, so gut es gehen wollte, indem sie teils die größeren Matze vermieden, teils die Paketpost, vielfach auch andere Vermittelungsanstalten benutzten, so haben sich doch neuerdings die Verhältnisse so ge staltet, datz sie eine Aenderung der jetzigen Einrichtung dringend fordern. -Der Umstand, der am ausfälligsten in die Erscheinung tritt, ist die Entwickelung des Plakatwesens. Wenn auf diesem Gebiete Deutschland bis vor kurzem hinter Nordamerika, Frankreich und England stark zurückgeblieben war, so haben dazu wohl manche Gründe mitgewirkt — zur Zeit ist eines der größten Hindernisse des Fortschritts die Schwerfälligkeit der Versendung sowohl der Entwürfe wie der fertigen Plakate, deren Zweck es mit sich bringt, datz sie sich mit geringen Matzen nicht begnügen und gleichwohl das Zusammenbrechen (Falzen) nicht vertragen können. -Der genannte Industriezweig, dessen Bedeutung jetzt wohl nicht mehr so wie früher unterschätzt wird, ist aber keineswegs der einzige, der unter jener Vorschrift leidet. Dem Zwecke nach mit den Plakaten am nächsten verwandt sind die Farbendrucke ver schiedener Art, die von den Modezeitungen und anderen illustrierten Zeitschriften teils zu gewissen Jahreszeiten, teils regelmäßig dem Texte beigegeben werden. Auch hier wetteifern die ausländischen Blätter in der Größe ihrer Beilagen und locken dadurch einen großen Kundenkreis an sich. Für die deutsche Industrie aber, die aus diesem Gebiete Vorzügliches leistet und z. B. für den englischen Markt viel arbeitet, bildet das Verbot der Versendung größerer Drucksachen in Rollenform ein Hemmnis des Absatzes im Jnlande, das als überaus drückend empfunden wird. Aehnlich steht es mit dem Holzschnitt und der Lithographie, die in der jüngsten Zeit neue Bahnen eingeschlagen haben; auf den Absatz in den breiten Schichten der Bevölkerung berechnet, können ihre Er zeugnisse das hohe Paketporto nicht vertragen. Und wenn manche Verleger den für den inländischen Absatz bestimmten Teil der Auf lage im ganzen an einen ausländischen Geschäftsfreund schicken, um sie von dort in Rollenform an die inländischen Abnehmer ver senden zu lassen, so ist das eine nichts weniger als erfreuliche, aber natürliche Folge jener Anomalie in der deutschen Verkehrspolitik. -Zwei Arten von Erzeugnissen der vervielfältigenden Künste verdienen noch besondere Hervorhebung, insofern sie dem Unter richt im weitesten Sinne zu dienen bestimmt sind: die graphischen Darstellungen statistischen Inhalts, nach englischem Vorgang (dm gram») auch Diagramme genannt, und die Landkarten, deren Gebiet in steter Erweiterung begriffen ist. In Bezug auf letztere schrieb uns Herr Professor Penck in Wien, dem wir aus einem anderen Anlaß unseren jüngsten Sitzungsbericht geschickt hatten, nach Kenntnisnahme des Beschlusses, die vorliegende Frage zum Gegenstand einer Eingabe zu machen: - -Die Beschränkung der Band sendungen in Rollensorm auf 45 cm bewirkt, daß man die schönen deutschen Meßtisch.Karten stets gebrochen sendet, sic ist für »ns Geographen eine wahre Kalamität — ich bekomme die schönsten Karten aus Nordamerika in Rollen, die deutschen dagegen abgenutzt.«« -Wir glauben hiermit die Notwendigkeit der Beseitigung dieser Beschränkung, die ebenso unbillig wie für Handel und Industrie hemmend ist, hinreichend dargethan zu haben. - Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Oatalogo anvrmls dolla librsria Italiava psr I'avno 1897 (primo ssmsstrs). ^r. 8°. 54 8. Nilano 1897, Lssoois.v.ions '? ipo- xratioo-Libraria Italiens,. I4aturs.s dlovitatss. Libliograxbis nsusr lirscbsiriungon aller Lündsr ank dom Osbists dsr HaturKssobiobts vnä dsr sxaetsu Wisssvsebaktsv. klrsg. v. kt. LrisdlLndsr L8obn in ösrlin. XIX. katirgang. Nr. 19. (Oktober.) 8°. 8. 449—468. Nr. 6771—7056. Itsussts Xrwsrbungsn ans allen llitsraturtaobern. Xntiguarisobsr Lnrisiger Nr. 142 von Ldolt Ossring in Lasel. 8". 62 8. 622 Nrn. Lrotsstantisebs 'Ideologie. ^.ntig.-Xatalog Nr. 268 van Oottlisb Osigsr io 8tuttgart. 8". 86 8. 2146 Nrn. Ulbert Xoob L Oo., Larsortiwsnt in 8tuttga.it. Lagsrvsrr.sielims vom 1. Oktober l897. (Lnr öuoiibänälsr.) KI. 4". Vll l, 287 8. Kart. Onvrages träne.ai». Lntig.-Xatalog Nr. 128 von Leo Lisp- mannssobn in Berlin. 8". 85 8. 1490 Nrn. Oer Oliobs-Narkt. Organ tür Oliobs-Lanäsl unä Illustration«- wesen. Nene Lol ge der Lnobgswsrbliobsn Mitteilungen. IX. labrgang. Nr. 14. (16. Oktober 1897.) Lol. 8. 53 5k nebst ^.bbiläungsn. Leipzig, Verlag von 8ebäksr L 8eküo- leider. Naturwisssosekaktsn, mit Vnbang: Natbsmatiseli - teobnisvlis tVisssnsebattsn. Xntig.-Latalog Nr. 3 von N. L kl. 8obapsr in Hannover. 8". 50 8. 1316 Nrn. Libliograpbis Nationale. Liotionnairs des serivains Lslgss st eatalogno de Isnrs publieations 1830—1880. Vome IV. Ire livraison. (Vaearisas—Vanderernvsssn.) Lex.-8". 8. 1-80. Lrüsssl 1897, L. Wsisssnbruob. Haftung von Telegraphenbeamten für Depeschen fehler. — Eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung hat die Civilkammer III des Landgerichts Cassel in diesen Tagen ge fällt. Ein Bankier aus Marburg gab auf dem Postamte zu Rau schenberg in Oberhessen ein Telegramm an die -Bank für Handel und Industrie- zu Darmstadt auf, worin er um Ankauf von schle sischen Kohlenaktien in Höhe von 3200 an der Börse ersuchte Beim Umtelegraphieren in Cassel machte der betreffende Telegraphist den Fehler, eine Null zu viel zu telegraphieren, und so lautete der Auftrag auf 32000 -F Kohlenaktien, als er in Darmstadt ein- tras. Dadurch ist nun dem Bankier nachweislich ein Schaden von 650 ^ entstanden, um deren Ersatz er die Lasseler Ober postdirektion anging. Diese verwies ihn mit seinen Ansprüchen an den damaligen dienstthuenden Beamten in Cassel und an den revidierenden Beamten, der bei Fortgabe der Depesche den Fehler ebenfalls übersehen hatte. Der Revisionsbeämte ging allen Weite rungen, die durch die Sache für seine Stellung möglicherweise ent stehen konnten, dadurch aus dem Wege, daß er sich mit des Bankier einigte und einen Schadenersatz von 150 ^ zahlte. Der den Apparat damals bedienende Beamte bestritt jedoch seine Haft pflicht und ließ es zur Klage kommen. Das Landgericht Cassel, Civilkammer III, erkannte die Klage des Bankiers aber zu Recht an und verurteilte den Telegraphenbeamten zur Zahlung der ein geklagten Summe von 325 fünf Prozent Zinsen und in die Kosten. lLpzgr. Tgbl.) Stiftung. — Aus Würzburg wird der Allgemeinen Ztg- geschrieben: Ein Freund der christlichen Poesie hat der theologisch^ Fakultät der hiesigen Universität letztwillig ein Kapital von 4010 F zur Verfügung gestellt, dessen Zinsen alle sünf Jahre an den Ver fasser eines verdienstvollen Werkes aus dem Gebiete der christlich- religiösen Dichtkunst verliehen werden sollen. Der Preis wird alle fünf Jahre, von 1896 an gerechnet, von der theologischen Fakultät der Universität Würzburg im Mai veAiehen werden.
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