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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1897
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- Deutsch
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242, 18. Oktober 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 7525 zeichnet sein. Dazu sei aber nicht erforderlich, das, es mit ausdrücklichen Worten geschehe. Allerdings seien ausschließlich äußere Erscheinung und Inhalt der Druckschrift entscheidend. Im vorliegenden Falle wären nur der Drucker und der Verleger verpflichtet gewesen, sich zu nennen. Da nun aber die Verlagsbuchhandlung Hans Baake im Text als Verleger gekennzeichnet sei, so bleibe betreffs der Firma A. Seydel L Comp, nur übrig, aus ihrer Nennung den Schluß zu ziehen, sie sei die Druckfirma; deshalb mußten die Angeklagten frei gesprochen werden. Gegen dies Urteil legte die Staatsanwaltschaft die Revision ein. Die Angeklagten vertrat der Rechtsanwalt Wurm. Der Strafsenat des Kammergerichts erklärte das landgerichtliche Urteil für durchaus zutreffend und verwarf die Revision der Staats anwaltschaft. Reformschulen. — Wie der Beilage zur Allgemeinen Zeitung mitgeteilt wird, soll das preußische Unterrichtsministerium, durch die Ergebnisse der in Dresden stattgefundenen Philologenoersamm lung veranlaßt, die Absicht haben, noch eine Anzahl von Reform schulen ins Leben zu rufen. Der Gewährsmann des genannten Blattes bemerkt, daß die angeblich guten Erfolge, die mit der Reformschule in Frankfurt a. M. gemacht worden seien, wohl von besonderem Einfluß aus diesen Entschluß gewesen seien. Die Reform schulen legen bekanntlich ihrem Lehrplan nicht die lateinische, sondern die französische Sprache zugrunde und sind überhaupt bestrebt, sich mehr den Anforderungen des modernen Lebens anzupassen. Eine Schwierigkeit der Sache liege in der Erwägung, ob in anderen Städten, in denen die Verhältnisse nicht so günstig wie in Frank furt sind, gleich gute Erfolge erzielt werden würden. Eine Ent- fcheidung darüber, welche und wie viele Anstalten für diese Versuche in Aussicht genommen werden sollen, hänge noch von eingehenden Beratungen ab. Personalnachrichten. Gestorben: am 13. Oktober auf seinem Landgute in Planegg bei München der frühere Buchhändler Herr Carl Uebelen aus München. Seit drei Jahren hatte er sich vom Buchhandel, in dem er vierzig Jahre lang treu gearbeitet hatte, in den wohlverdienten Ruhe stand zurückgezogen. Dieser war ihm leider nicht lange vergönnt. Ein Nervenleiden, zu dem sich noch andere körperliche Gebrechen gesellten, war im Verein mit letzteren die Ursache seines allzu frühen Todes. — Das unter seiner Firma betriebene Geschäft (jetzt Carl Uebelen's Nachf. Friedr. Klüber) nahm in den zehn Jahren (1885—1894), während deren er es innehatte, einen kräftigen Auf- sckuvung. Es wurden gegen achtzig Antiquariats-Kataloge ver öffentlicht, die manche Raritäten für Bücherliebhaber enthielten. Mit Vorliebe pflegte er Curiosa und Rara als Spezialität. — Nicht unerwähnt soll hier bleiben, daß der Verstorbene seinen Untergebenen stets in liebenswürdigster Weise entgegenkam und für alle Bitten offenes Ohr und offene Hand hatte. 1". I-. Sprechsaal Gelegenheitsküufe und Abzahlungsgeschäfte. Die Buch- und Kunsthandlung von W. Blume in Berlin ver< sendet ein Cirkular über die von ihr aus Abzahlung beziehbaren Werke und sagt dabei u. a. folgendes: -Es sei noch besonders hervorgehoben, daß, abgesehen von dem Rabatt, welcher bei Barzahlung stets gewährt wird, bei einer Bestellung auf Teilzahlung die Preise keineswegs höher normiert sind, daß weder Inkasso-Spesen noch Zinsen be rechnet werden. -Wenn nun hier und dort, von privater Seite, von Tröd lern oder Antiquaren derartige Werke zu billigeren Preisen angeboten werden, so handelt es sich in der Regel um ältere Auflagen. Wird dennoch eine neue Auflage zu einem billigeren Preis angeboten, so kann man mit Bestimmtheit annehmen, daß das betr. Werk von einer Firma auf Ab zahlung entnommen wurde und noch nicht bezahlt ist. Es ist nur bedauerlich, daß der Pfandleiher und selbst Buch händler dies schwindelhafte Treiben begünstigen, indem sie derartige Werke aufkausen, ohne sich zu vergewissern, ob das angebotene Werk bereits bezahlt ist. -Geht die Firma, die auf diese Weise um den größten Teil ihrer Forderung betrogen wird, gerichtlich gegen den leicht sinnigen Besteller vor, so wird meist auch der Käufer des -billigen Werkes- in einen schmutzigen Prozeß hineingezogen. -Es kann daher nur dringend von derartigen .Gelegen- heitskäufen' abgeraten werden.« Es wäre in der That bedauerlich, wenn ein Buchhändler so wenig Ehre im Leibe hätte, ein Werk anzukaufen, von dem er an- mhmen mutz, daß es noch nicht bezahlt ist, daß also der Verkäufer sich durch den Verkauf einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil ver schaffen will. Ebenso aber ist zu bedauern, daß von den Abzah lungsgeschäften, wie W. Blume, Werke im Werte von z. B. über 200 ^ komplett geliefert werden bei einer monatlichen Abzah lung von — fünf Mark! Man sehe sich nur einmal an, was für Leute von den Reisenden zu Bestellungen überredet werden, welches Elend diese Anreißer um der Provision willen (20 ^ pro Opfer) über manche Familien bringen I Natürlich wird von allen Firmen, die sich mit buchhändlerischen Abzahlungsgeschäften befassen, eingewendet werden, daß es ihr Prinzip sei, nur wirklich zahlungsfähige Abnehmer zu gewinnen. Aber man werfe bloß einen Blick in solch ein Geschäft, und man wird glauben, daß man bei einem vielbeschäftigten Rechtsanwalt sei. — Ach, und die Jammerbriefe, doch um der Liebe Gottes willen den Vertrag zu lösen, der unbedacht geschlossen sei, weil man den Lockungen der Reisenden nicht widerstanden habe und nun doch einsehe, daß man nur Elend über sich und seine Familie durcb das — wie oft schon verwünschte — Abzahlungswerk bringt. --Elend? Unbesonnenheit? Erbarmen?— Phrasen! Hätte nicht unterschreiben sollenl Kein Kind mehr! Der Mann wird verklagt. Beweis — Eid.- Ist es denn zu verwundern, wenn so häufig die noch (oder zum Teil noch) unbezahlen Werke weiter verkaust werden, um nur wieder eine Rate dem unerbittlichen Besitzer des Abzahlungs geschäfts zahlen zu können? Ist es anderseits zu verwundern, daß leichtsinnige Personen in Versuchung kommen, das ihnen für eine so geringfügige Abzahlungssumme zur Verfügung gestellte voll ständige Werk zu verkaufen oder zu versetzen, wenn ihnen einmal eine pekuniäre Verlegenheit droht? Herr W. Blume sagt: Es kann daher nur dringend von der artigen -Gelegenheitskäufen- abgeraten werden. — Wenn nur die Abzahlungsgeschäfte nicht selbst erst-Gelegenheit- zu solchen.Ge legenheitskäufen- geben wollten! Gelegenheit macht Diebe. 8. Offenes Rabattangebot mit zwei Ladenpreisen. In Nr. 1 des neuen Jahrganges der Wochenschrift -Für's Haus- befindet sich ein über die ganze Seite gehendes Inserat der -Verlags-Buchhandlung Reinhold Schwarz, Berlin, Koppen straße 96-. In dem Inserate wird das im Verlage des Süd deutschen Verlags-Instituts in Stuttgart erschienene Werk: -Adams, Frauenbuch- zum Preise von 20 ^ für das gebundene Exemplar angeboten. Auf dem beigedruckten Bestellscheine dagegen kostet das gebundene Exemplar 23 und bei Barzahlung wird ein Rabatt von IO"/» gewährt. Abgesehen davon, daß es überhaupt nicht statthaft ist, 10°/<>Rabatt anzubieten, hätte die Firma Reinhold Schwarz schon besser gethan, im Inserate nicht erst den Preis mit 20 ^ anzugeben und auf dem Bestellscheine 2 zuzuschlagen, um die 10°/<> Rabatt anbieten zu können, denn durch eine derartige Reklame wird das Ansehen des soliden Sortimentsbuchhandels sicherlich nicht gehoben. Ob übrigens die Verlagshandlung mit dem Inserate in dieser Form einverstanden sein mag? Höchst a/M. Hoeser'S Buchhandlung. Gerichtliche LeKanntmachunM (44938) Gerichtlicher Verkauf. Die zur Konkursmasse der Paul Kittel- scheu Verlagsbuchhandlung in Berlin ge hörigen, bei der Leipziger Buchbinderei-Actien- Gesellschaft vormals Gustav Fritzsche lagern- AnzeigevlatL. den Bestände, hervorragend historisch patriotischer Werk-, besonders etwa 13071 Ex. Der alte Fritz" von Carl Röchling u. R. Kuötel. „ 18725 , „Die Königin Luise" von denselben, , 348 , „Deutschlauds"regiereude Fürsten, etwa 3000 Ex. „Fürst Bismarck" von Jahnke. „ 3240 „ „Leben Jesn" vom Dom- prediger<Canno»)Farrar in London sollen bei annehmbarem Gebot freihändig im ganzen verkauft werden. Besichtigung: 1006*
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