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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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dem Original bedeutend näher gebracht werden, sich nicht als ein erlaubter Gebrauch der Photographie, sondern als neue Nach bildung darstelle, und verwies insbesondere auf die Spruchpraxis des deutschen Reichsgerichts, das die Uebermalung von Photo- graphieen für strafbar erklärt hat; der Angeklagte habe jedenfalls wissen müssen, daß ihm kein Nachbildungsrecht zustehe, und daher sei sein Vorgehen als ein wissentlich unerlaubter Eingriff ins Ur heberrecht zu betrachten. — Der Verteidiger versuchte zu bestreiten, daß objektiv in der Kolorierung von Photographien eine neue Nachbildung gelegen sei, und machte geltend, daß der Angeklagte sich in einem die Strafbarkeit ausschließenden Irrtum über die Zu lässigkeit seines Handelns befunden habe. — Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen der Privatklage vollinhaltlich an, sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Geld strafe von fünfundzwanzig Gulden, zum Verfalle der bei ihm saisierten Nachbildungen und ermächtigte den Privatkläger zur Publi kation des Urteils auf Kosten des Angeklagten in drei Blättern. — Der Verteidiger behielt sich wider dieses Urteil die Rechtsmittel vor, so daß diese Frage möglicherweise noch den Gegenstand der Ent scheidung des Kassationshofes bilden wird. Neue Bücher, Katalog« rc. für Buchhändler. Lsiprigsr 8uust.auot.ion (10. biovembsr 1897 und tolgsnds I'sqs) vou 6. 6. Losrvsr. LXI. Hivterlssssos Lunstsammlull^ dss Herrn Lrotsssors 1. Hl. Wessels nsbst sudsrsn Lsitrsgsn. (8ods.dlrullstbls.ttor, I'srlisndrueks, Xuptsrsticds unä ksdisrungsn alter u. usueror Meister.) 8". 122 8. 1568 blrn. Lullstill lusllsuol de Is lidrairis suoisulls Lurgsrsdijlr L dlisrwsns in Lsidsn. (Oktober 1897.) 8". 41 8. 276 Hrn. Ideologie; pdilosopbis; distoirs st geograpdie; lauxuss st litte- rsturg; bsaux-arts; rnusiqns; soonomis politigus; msuusorits; vsris. Ostslogus de Is bibliotbsgus imxortsnts de si M. Is Lr. 1. 0. L. Loguv)', protssssur sn distoirs sooläsisstigus g. I'IIni- vsrsite ds Ls^ds. Vsrstsigsrung 1—10. dlovsmbsr 1897 durod Lurxsrsdiik L kiisrmsns in Usidsa. 6r. 8". VIII, 222 8. 4166 Nrn. Versodisdeus IVisssllsedattell. Vutig. ^.orsixer Hr. 1 von O. Xirstsn io Usmburx. 8". 16 8. 355 Uro. Oeograpdis; stduograpdis; vo^sgss; ^.rusriesus. ^ntiq.-XstsIox k^r. 278 voll Martinas I4ijkokk im llssA. 8". 788. 709 Uro. Verlagskatalog von B. F. Voigt in Weimar Von Gründung der Firma 1812 bis zum Herbst 1897. Mit einem nach Fächern geordneten Repertorium und einem alphabetischen Sachregister. 8°. XXXII, 120 Seiten. Gebunden. Neuere empfehlenswerte Werke aus dem Verlage von B. F. Voigt in Weimar. Ausgegeben 1898. 8°. 61 S. Lehr-, Hand- und Muster-Bücher für sämtliche Gewerbe. Aus dem Verlag von B. F. Voigt in Weimar. 8°. 16 S. Dd. IVodllsbsll's (London W. 0.) molltkl^ gsristts ot sa^Iisd littsrsturs, contaiuiug s olassiüvd list ot xubliostions issusd durillg tds montd ot ssxtsmbsr 1897. 8". 16 8- Gegen den Reise- und Kolportage-Buchhandel. — Im Leipziger Tageblatt vom 22. d. M. findet sich die folgende -Erklärung. -Zahlreiche, in der letzten Zeit uns zugegangene Klagen über die hier am Platze immer mehr zunehmende Belästigung des Publikums durch die Vertreter auswärtiger Reise buchhandlungen und durch Kolporteure — die sehr oft zu ausgedrungenen Bücherankäufcn führt — veranlassen den Unterzeichneten Verein zu folgender Erklärung: -Alle durch die oben bezeichnet«» Personen ausgebotenen Werke in Lieferungen, Bänden oder abgeschlossenen voll ständigen Exemplaren liefert auch jede solide Leipziger Sortimentsbuchhandlung, und zwar zu den wesenrlich gün stigeren Bedingungen, wie sie der Leipziger Platz allen hiesigen Bücherkäusern bietet. -Man wolle daher seinen Bücherbedarf immer bei einer der zahlreichen: Leipziger Sortimentshandlungen be wirken, die für rasche und gewissenhafte Lieferung stets die beste Garantie gewähren. -Der Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler.« Bibliothekarische Bestrebungen in Berlin. — Der Vos- sischen Zeitung vom 19. d. M. wird aus ihrem Leserkreise ge schrieben: -Es ist mit großer Freude zu begrüßen, daß die Entwickelung der Berliner Bibliotheksverhältnisse die öffentliche Teilnahme leb haft zu beschäftigen beginnt. Eine Klärung der Meinungen auf diesem Gebiete, das so vielen Kreisen wichtig ist, kann nur dazu beitragen, den richtigen Weg zu finden, wie den oft widerstreiten den Wünschen und Bedürfnissen aller Parteien zu genügen ist. Die in der Sonntagsnummer der -Voss. Ztg.- gegebene Anregung, ein eigenes Gebäude zu errichten, das die städtischen Büchersammlungen vereinigen und bequem zugänglich machen soll, scheint einen rich tigen und wichtigen Schritt zu dem erwünschten Ziele zu bedeuten. Warum aber nur ein -Zeitschriftenzimmer- in diesem Neubau schaffen? Warum nicht auch einen großen Lesesaal für alle, die die Bücherschätze an Ort und Stelle zu benutzen wünschen? Mit einem Wort: Warum nicht die große Berliner StaLtbibliothek schaffen, die uns dasselbe leistet, was die Ludlio Librsriss in Eng land und Amerika so segensreich leisten? -Die Kosten für die erste Ausstattung mit Büchern würden sich erheblich vermindern, wenn man die Lehrerbibliotheken der höheren Schulen auf die für den Unterricht notwendigen Hand- und Nachschlagebücher beschränkt und die übrigen Bestände, die thatsächlich nicht nennenswert benutzt werden, der städtischen Bibliothek zusührt. Auch die Fonds für die Vermehrung der Lehrerbibliotheken wären zum Teil der Stadtbibliothek zuzu wenden, wo sie der Gesamtheit zu gute kämen, während sie jetzt an den einzelnen Anstalten ausgegeben werden, weil sie da sind, aber keineswegs in entsprechend nutzbringender Weise. Sin Blick in die Schulnachrichten der Programme wird das bestätigen. Es ist z. B. eine Verschwendung, an jeder Anstalt ein halbes Dutzend philologische, naturwissenschaftliche und litterarische Zeitschriften zu halten, die von nur je einem bis zwei Lehrern gelesen werden. Das Richtige ist, daß diejenigen Lehrer, die wissenschaftliche Interessen pflegen wollen, in den Lesesaal der Stadtbibliothek gehen, wo sie nicht eine ihrer Fachzeitschriften, sondern alle einsehen können. Noch richtiger wäre es sreilich, wenn die Sorge für alle rein wissenschaftlichen Bedürfnisse von der Königlichen Bibliothek übernommen würde, die dann natürlich statt des jetzigen, ganz unzureichenden Zeitschriften zimmers einen aufs vollkommenste ausgestatteten Saal, der bis abends spät geöffnet wäre, haben müßte. -Und damit kommen wir zu einer andern Seite der Frage, über die man sich unter allen Umständen ein festes Urteil bilden muß. Soll die Stadtbibliothek einfach eine Konkurrenzbibliothek der Königlichen sein? Oder sollen sich beide Anstalten in die Auf gaben, die zu lösen sind, zweckmäßig teilen? Und da scheint sich in der That die Meinung derer, die sich mit diesen Dingen beschäf tigen, immer einmütiger dahin sestzustellen, daß der Staat für die wissenschaftlichen Bedürfnisse, die Gemeinde für die mehr popu lären sorgen sollte. Es ist neulich an dieser Stelle hervor gehoben worden, daß die populäre Benutzung der Königlichen Bibliothek sehr zugenommen habe. So wünschenswert nun auch eine stärkere Ausnutzung der Bücherbestände ist, so darf sie doch nicht so weit gehen, daß sie die eigentlich gelehrte Arbeit hindert. Thatsächlich ist jetzt durch den großen Prozentsatz ver liehener Bücher dem Gelehrten die wirkliche Benutzung der Bücher auf der Königlichen Bibliothek außerordentlich erschwert. Er will vielleicht einige Dutzend Werke rasch nach einer gewissen Sache durchsuchen und bekommt die Hälfte seiner Bestellzettel mit der ominösen Null, dem Bescheide -verliehen-, zurück, so daß er be ständig in seiner Arbeit gehemmt wird. Man kann sagen, daß die Einschränkung der Benutzerzahl der Königlichen Bibliothek für die hier arbeitenden Gelehrten, hiesige und auswärtige, ein immer dringenderes Bedürfnis wird. Voraussetzung dafür wäre aber — und das kann nicht scharf genug betont werden —, daß zuvor in der großen Stadtbibliothek die Stelle geschaffen werde, an die alle diejenigen zu verweisen sind, die in der öffentlichen Bücherei Be lehrung zu praktischen und Bildungszwecken oder auch nur edlere Unterhaltung suchen.- In Oesterreich verboten. — Das Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht folgendes Erkenntnis: Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Böhm.-Leipa hat mit dem Erkenntnisse vom 9. Ok tober 1897, Z. 5953, die Weiterverbreitung der im Verlage von Caesar Schmidt in Zürich im Jahre 1897 erschienenen Druck schrift: -Badeoft, der Herr Minister. Ein politischer Sang rc.- nach §8 63, 302 und 49l, 492 St. G. und Artikel V des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 8 R. G. Bl. si 1863, verboten. Ein Drama der Nonne Roswitha. — Der Versuch der Aufführung eines mehr als tausendjährigen Stückes soll in diesen Tagen in Wien gemacht werden. Dort wird am 25. d. M. ein Schauspiel der Nonne Roswitha: -Fall und Buße Marias, der Nichte des Einsiedlers Abraham- im Saale des Kaufmännischen Vereins (I. Johannesgasse 4) zur Darstellung gelangen. Die be rühmte Dichterin wurde um 920 geboren und starb 968 im Bene- dictinerinnenkloster zu Gandersheim im Braunschweigischen. Die Litteratur verdankt ihr sechs Dramen, acht poetische Legenden und ein Gedicht in Hexametern auf die Gründung von Gandersheim 1029»
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