Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380310
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193803105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380310
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-03
- Tag1938-03-10
- Monat1938-03
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ein Führer durch das Recht des deutschen Buchhandels") »Wie soll man sich bloß durch all diese Bestimmungen hin durchfinden? — Das kann man doch unmöglich alles im Kopf behalten! — Wenn ich jetzt nur den Wortlaut zur Hand hätte; ich weiß doch, daß das einmal im Börsenblatt gestanden hat! Aber wann und wo? — Schon wieder eine Änderung; was gilt denn nun eigentlich?!« So und ähnlich mag schon mancher Buchhändler geseufzt haben. Und, seien wir ehrlich, nicht ohne Grund! Es ist ihm in den letzten Jahren damit nicht leichter gemacht worden! Ganz neue Rechtsgebiete sind entstanden, die er in seiner täglichen Arbeit beachten muß. Sehr viel Altes mußte neu gestaltet wer den. Und darüber hinaus: Immer ist das Recht, das leben dig bleibt, in stetem Wandel begriffen! Das Recht des Buchhandels ist wenig systematisch. Das liegt in seinem Wesen begründet. Es ist weitgehend Gewohnheitsrecht: ständig in Veränderungen begriffen, neuen Notwendigkeiten und Forderungen sich anpassend. Auch die Reichskulturkammer-Gesetzgebung, die in großem Umfange für den Buchhandel neues Recht schafft, ist nicht syste matisch. Das liegt wiederum im Wesen dieses Rechts begründet: Als Rahmengesetz ist es in ständigem Ausbau begriffen; aus Forderung und Erfahrung sich überholend und ergänzend. In beiden Fällen also ergab sich bald die Notwendigkeit zusammenzufasscn, systematisch darzustellen und Übersicht zu schaffen. Und dann in dieser neu geschaffenen Ordnung lausend zu ergänzen. Der Verlag des Börsenvereins hat das Verdienst, mit prak tischen Lösungen diesen Bedürfnissen der Praxis entgegenzukom men. Das von Günther Gcntz und Johannes Grewe bearbeitete »Recht der Reichsschrifttumskammer« brachte eine sehr übersichtliche Darstellung des gesamten Rechts- stofscs, der sich aus der Reichskulturkammer-Gesetzgebung für den deutschen Buchhandel ergab. Es folgt jetzt in der gleichen bewährten Form — lose Blät ter im Ordner, nach Bedarf zu ergänzen — eine von Or. Al bert Heß bearbeitete Zusammenstellung des Verkehrs- und Vorkaufsrechtes des deutschen Buchhandels, ergänzt durch das Satzungsrecht des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und durch eine Reihe sonstiger für den Buchhandel wichtiger Bestim mungen. Dementsprechend zerfällt der Inhalt des Werkes in vier Teile. Der erste Teil umfaßt das »Verkehrsrecht«: Die Buch händlerische Verkchrsordnung mit Einleitung; die Geschäftsord nung der BAG; die Bestimmungen der Bestellanstalt und Pakct- austauschstelle in Leipzig; die Berkehrsordnung für den Berliner Platzverkehr; die Bestimmungen über die Benutzung der Bcstcll- anslalt für den Berliner Buchhandel; die Lieferungsbedingungen der Barsortimente Koehler L Volckmar A.G. L Co. und Koch, Neff K Oetinger G. m. b. H. L Co.; die Bestimmungen über den Ver kauf von Gegenständen des deutschen Buchhandels in der Schweiz und in Jugoslavien. DerzweiteTeil umfaßt das buchhändlerische »Vorkaufs recht«: Die Verkaussordnung mit Einleitung; die Verkauss- bedingungen des Reise- und Versandbuchhandels; die Verkaufs ordnungen für den deutschen Musikalienhandel, Kunstblatthandel und für Lehrmittel; die Geschästsgrundsätze für den werbenden Zeitschriftcnhandel, für die Zeitungs- und Zeitschriften-Groß- betriebe, für den Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandel, für ') vr. Albert Heß: Das Verkehrs- und Berkaufsrecht des deutschen Buchhandels. Ergänzt durch das Satzungsrecht des Börsen- vcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und sonstige für den Buchhandel wichtige Bestimmungen. 1SS8: Verlag des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. In Ganzleinen-Lose-Blatt- Ordner mit hedelloser Mechanik MXLLcm. 280 S. Ladenpreis RM 10.—. den Bahnhofsbuchhandel und für Lesezirkel; die Sonderverträge auf Grund der Verkaussordnung und schließlich das buchhänd lerische Verkaufs- und Verkehrsrecht im Ausland. Von großem Nutzen wird es sein, daß die buchhändlerische Verkehrs- und Verkaufsordnung in allen wichtigen Punkten er läutert wurde. Dadurch und durch die vorausgeschickten Ein leitungen erhalten wir zum ersten Male eine klare und knappe Einführung in diesen wichtigsten Bestand buchhändlerischen Wirtschaftsrechts! Das -Recht der Reichsschrifttumskammer- von Gentz und Grewe bezieht sich im wesentlichen auf den in der Gruppe Buch handel zusammengefaßten reichsdeutschen Buchhandel. Das hier vorliegende Verkehrs- und Verkaufsrecht des deutschen Buch handels umfaßt aber alle Zweige des deutschen Buchhandels, so wie er im »Börsenverein« organisiert ist, also auch den Zeit schriften-, Lehrmittel-, Musikalien- und Künstblatthandel und darüber hinaus auch noch die Rechtsbeziehungen zu dem aus ländischen Buchhandel. Gerade diese Teilgebiete sind mit unter schwer zu übersehen, weil hier durch die besondere Kammer zugehörigkeit oft neues und eigenes Recht geschaffen worden ist. Dies wird durch entsprechende Erläuterungen und Verweisungen sorgfältig registriert, wie cs im übrigen der Benutzer auch sonst dankbar bemerken wird, daß durch zahlreiche Hinweise die Ver bindung zum »Recht der Reichsschrifttumskammer- hergestellt wird, wo es irgend notwendig ist. Die tabellarische Darstellung des ausländischen Verkaufs- und Verkehrsrechts aber wird jeder, der damit zu tun hat, besonders freudig begrüßen! Das gleiche gilt für die Zusammenstellung der sogenannten -Sonderverträge», da gerade hier Unsicherheit und Unklarheit häufig zu beobach ten sind. Der dritte Teil behandelt nicht nur das Satzungs recht des -Börsenvereins«, also in erster Linie die -Satzungen« selbst nebst der Ordnung für das Verfahren im Falle der Verletzung der Mitgliedpflichten und der Schlich tungsordnung, sondern auch die Unternehmungen des Börsen vereins bzw. die vom Börsenverein unterhaltenen oder mit ge tragenen Einrichtungen wie z. B. der Verlag, die Bibliothek, die -Deutsche Bücherei-, die --Deutsche Buchhändler-Lehranstalt«, die »Reichsschule» usw. Der vierte Teil schließlich enthält verschiedene sonst noch für den Buchhandel wichtige Bestimmungen: erstens eine Übersicht über die vom Werberat der deutschen Wirtschaft bis jetzt erlassenen Bekanntmachungen und zweitens die Auswirkun gen des Verbots von Preiserhöhungen auf den Buchhandel. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß mit dieser ebenso um fassenden wie gründlichen Zusammenstellung des wichtigsten Rechtsstosses dem Buchhändler wiederum ein praktisches und nütz liches Handwerkszeug geboten wird. Die Benutzung ist leicht und wird noch erleichtert durch ein ausführliches Schlagwortregister, dessen Inhalt und Umfang uns erst zeigt, welcher Stoff hier zu sammengetragen wurde! Manche unnötige Anfrage wird künftig erspart und so der Verkehr zwischen Organisation und Mitglied nicht nur vereinfacht, sondern auch angenehmer gestaltet werden können. Das wird den mit Recht so unbeliebten -Papierkrieg- am ehesten eindämmen. Die bessere Übersicht wird bessere Orientie rung ermöglichen. Die bessere Orientierung wird besseres Ver ständnis schassen. Und damit ist allen gedient! So wird man also nicht nur dem Verlag für die geschickte Form, die er dem Werk gab, sondern auch dem Bearbeiter, Or. Albert Heß, für die sachkundige, aus bester Kenntnis gerade der praktischen Bedürfnisse des Berufs geschaffene Arbeit ausrichtigen Dank wissen! Mit dem »Recht der Reichsschrifttums- kainmer« zusammen wird der neue Band zum ständigen und wich tigsten Nachschlagemittel auf den Schreibtisch des Buchhändlers gehören. Gerhard Schönfelder. »NÄ
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder