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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1897
- Strukturtyp
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- Band
- 1897-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1897
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- Deutsch
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8290 Nichtamtlicher Teil. 262 10 November 18)?. wäre, daß das Werk zustande kommen könnte! Würde sich bei dem wirklichen Zustandekommen des Werkes in sehr vielen Fällen nicht eine solche Masse Material ergeben, daß an ein Beschaffen, Sichten und Studieren gar nicht gedacht werden könnte? Und wie denkt man sich übrigens die Beschaffung? Der Benutzer würde nach wie vor gezwungen sein, durch Umfragen bei den einzelnen Bibliotheken die einzelnen Werke und Zeitschriften zu suchen. Betreffs der Möglichkeit der Ausführung ist allerdings Herr Otlet schnell fertig mit dem Wort. »Wie?« fragt er mit beneidenswertem Optimismus, »die Menschheit, die die Kraft besessen hat, so viele Bücher und Schriften zu ersinnen und zu vervielfältigen, sie sollte heute nicht imstande sein, ihre eigene titanenhafte Arbeit wieder ins Gedächtnis zurückzurufen? Größere und schwierigere Werke sind durch Vereinigung und Arbeitsteilung entstanden. So wird auch dieses Werk vollendet werden. Wenn auch nach der höchsten Schätzung 30 Millionen Zettel erforderlich wären zur Verzeichnung der gesamten Litteratur bis zum Ende unseres Jahrhunderts und von da ab für die laufende Litteratur jedes einzelnen Jahres bei der gesteiger ten Produktion je eine Million, so ist die Arbeit doch ver schwindend gering mit der an manch anderen Werken des 19. Jahrhunderts.« — Leider vergißt der Verfasser des Pane- gyrikus auf diese Riesenarbeit, die Werke aufzuzählen, gegen deren Schaffung die Wellbibliographie eine Kinderei sein soll. Er bezeugt aber dadurch, daß selbst der Gründer des ganzen Unternehmens sich dessen Schwierigkeiten nicht . entfernt klar gemacht hat. Das Werk erfordert nicht eine verschwin dend kleine Arbeit gegenüber andern, sondern es ist auf der Grundlage, auf die es gestellt werden soll, absolut un möglich! Der Hinweis auf die im Laufe der Jahrhunderte geleistete litterarische Arbeit des Menschengeschlechtes beweist gar nichts, denn an dieser Arbeit haben sich Millionen be teiligt, während die geplante Arbeit notwendig auf verhält nismäßig verschwindend wenig Arbeiter beschränkt werden muß, will anders man eine einigermaßen begründete Garan tie für die nötige Sorgfalt und Verläßlichkeit der Arbeit nicht opfern. Ebensowenig beweist der Umstand, daß eine große Anzahl Bibliothekare und Bibliographen für den Plan begeistert ist, denn es wäre ja für sie gewiß schön und gut, eine solche um fassende Bibliographie als Luxusgegenstand zu besitzen. Aber nicht mit Wünschen haben wir es jetzt zu thun, sondern es handelt sich darum, auf realem Boden zu verhandeln. Daß man dies bisher außer acht gelassen hat, wird dadurch er wiesen, daß man sich u. a. auch dem schönen Traum hingegeben hat. die Kosten würden von den Staatsregierungen gedeckt werden, da man wohl einsehen mochte, wie wenig auch nur im entferntesten auf eine Rentabilität des Unternehmens zu rechnen ist. Das beweist ferner die bisherige Unfruchtbarkeit der Idee und die Ergebnislosigkeit der Konferenz. Man spürt eben gar keinen festen Boden unter den Füßen und greift nach dem Strohhalm, indem man einem Beschlüsse der Konferenz gemäß die gelehrten Gesellschaften und die Redaktionen der periodischen Sammelschriften einlädt, die Inhaltsangaben der unter ihrer Leitung herausgegebenen Zeitschriften auf losen Blättern oder auf Zetteln an das Institut ein zusenden. Wo hier die Methodik der Aufnahme bleibt, die doch allein die angestrebte und für absolut notwendig erklärte Vollständigkeit gewährleistet, vermag kein Mensch zu ergrün den. Sehr richtig hat der internationale Verlegerkongreß des vorigen Jahres in Anbetracht der Aussichtslosigkeit des Unternehmens es abgelehnt, der bezüglichen Einladung zu folgen und an dem Katalog mitzuarbeiten. Alle diese Thatsachen und Betrachtungen werden natür lich nicht imstande sein, das Vertrauen auf eine dennoch erwartete glückliche Lösung der einmal gestellten Aufgabe zu erschüttern. Der Buchhandel aber hat keine Veranlassung, sich in einem Unternehmen zu engagieren, das wie dieses den Stempel des unbedachten Projektes an der Stirn trägt und dessen einzig mögliche gute Seite darin besteht, daß man, endlich von seiner Unausführbarkeit überzeugt, ein er reichbares Gutes in Gestalt von Landesbibliographieen, nach einem systematisch angelegten Schema und etwa auf den Zeitraum eines halben Jahrhunderts beschränkt, erstrebt und erzielt. Damit wird dann auch »die utopische Idee ihren Nutzen gestiftet haben! — s— Kleine Mitteilungen Haftbarkeit der Post — In Nr. 187 d. Bl. vom 14. August d. I. wurde eine Gerichtsentscheidung aus Hamburg mitgeteilt, wonach ein seines Geldinhaltes beraubter eingeschriebener Bries nur als -beschädigt» anerkannt und demzufolge die Ersatzpflicht der Post abgelehnt worden war. Dieser Fall war auch in der -Deutschen Juristenzeitung- (Berlm, Otto Liebmann) besprochen worden. Jetzt äußert sich in demselben Blatte Wirkt. Geheimrat Professor vr. Dambach hierzu mit berechtigtem Unwillen darüber, daß er aus einer veralteten Auslage seines Kommentars zum. Postgesetz in dieser Rechtssache als Autoritär citiert sei Er schreibt: Die Nr 20 d. Bl. vom 15. Oktober d. I. enthält einen Auf satz von vr Bibcrfeld über die Haftpflicht der Post für eingeschrie bene Briefe Darin wird im Anschluß an einen vorgekommenen Fall die Frage erörtert: inwieweit die Postoerwallung für bloße Beschädigung (im Gegensätze zum Verluste) von Einschreivesendungen hafte. Der Verfasser dehnt hierbei den Begriff des -Verlustes« weit aus und sagt alsdann wörtlich: -Unvermittelt steht dieser Ansicht gegenüber die Meinung Dambachs. Kommentar 1872 zu tz 6 cit. S. 7: --Wenn nur der Inhalt der Sendung aus derselben ent fernt ist, so liegt nur eine Beschädigung im Sinne des 8 i' vor, für welche die Postverwaltung bei rekommandierten Sendungen keinen Ersatz leistet. Dieses letztere gilt selbst in dem Falle, wenn der Inhalt der Sendung vollständig beseitigt ist und dem Adressaten nur das leere Couvert oder die leere Emballage hat be- händigt werden können.-- Es soll aus die materielle Seite der Frage hier nicht einge gangen werden; ich muß aber Verwahrung dagegen einlegcn, daß Herr vr. Biberfeld meinen Kommentar zum Postgesetzs nach der ersten Auflage, die vor 25 Jahren erschienen ist, citiert und kriti siert, während die fünfte Auflage im Jahre 1892 erschienen ist, i» der die Frage völlig anders entschieden wird. In der neuesten Auflage (S. 86) heißt es, daß die Neichs- Postverwaltung den früher vertretenen Standpunkt verlassen und bereits durch einen Beschluß vom 31. Dezember 1888 folgende mildere Sätze aufgestellt habe: a) Wenn der leere Umschlag lediglich die Verpackung für die Einschreibsendung gebildet hat, so muß Ersatz geleistet werden, weil die Sendung selbst in Verlust geraten ist. b) Wenn dagegen der Umschlag nach Lage des betreffenden Falles einen Teil der Sendung gebildet, z. B. schriftliche Mitteilungen enthalten hat, welche für den Empfänger be stimmt waren, so ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen; denn in einem solchen Falle ist ein Teil der Sendung erhalten geblieben. Es liegt daher kein Verlust, sondern nur eine Beschädigung der Sendung vor.» Jedcr Schriftsteller kann wohl verlangen, daß, wenn man seine Ansicht über eine juristische Frage kritisieren roill, man nicht eine Auflage seines Werkes, welche vor einem Vierteljahrhundert er schienen ist, zur Hand nimmt, sondern die neueste. Das Versehen dcs vr. Biberfeld wird übrigens dadurch nicht entschuldbarer, daß in dem von ihm angeführten Erkenntnisse des Landgerichts in Hamburg das Gericht in denselben Irrtum verfallen ist, indem es in den Erkenntnisgründen ebensalls die erste Auslage meines Kommentars ansührt Wirkt. Geh. Rat Prof. vr. Dambach, Berlin. Post. Kartenbriefe. — lieber die neueiageführten Karten briefe der Reichspost bemerkt die Deutsche Verkehrszeitung, wie wir dem Lpzgr. Tgbl. entnehmen, folgendes: -Die Schreibflächc der deutschen Karteubriefe ist größer als bei den Kartenbriefen der meisten übrigen Staaten. Unser Kartenbrief hat 444 gew Schreib fläche, dagegen der französische nur 254 und der englische 295 gow. Ueber die Benutzung der Kartenbriefe in anderen Ländern geben die folgenden Zahlen Auskunft. Im Jahre 1896 wurdin verkauft in Millionen Stück: in Oesterreich 17, Großbritannien 11'/-, Frank reich 8'/,, Ungarn 7, Belgien 3^/z, Italien 3stz, Dänemark 1^/»,
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