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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1897
- Sprache
- Deutsch
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Vierter Band. (Harze und Balsame bis Kupfer.) Mit 799 in den Text eingedruckten Holzstichen. 1891 - 1893. 36 Liefe rungen oder kompl. geh. ^ 43.20; in Halbfranz gebunden ^ 45,80. Fünfter Band. (Leim bis Molybdän.) Mit 674 in den Text eingedruckten Holzstichen. 1893—1896. 34 Lieferungen oder kompl. geh. 40.80; in Halbfranz gebunden ^ 43 40. Sechster Band. Lieferung 1 bis 18 >Nahrungs- u. Genußmittel bis Natrium). 1896—1897. (Fortsetzung unter der Presse.) ^ 21.60. (Einzelne Lieferungen der 4. Auflage werden nicht abgegeben.) Ls.xsn'8, A., Landbueb der tsolrnisebsn Obsrnis. klaob der 5. Aull, der Lbimis industrielle frei bearbeitet von 1°. 8t.obws.nn und Ls.rILnglsr. 2 Lände in 7 Lfrgn. gr. 8". Stuttgart 1870—74, L. Lebwsiasrbsrt'sebs Vsrlagsbuebbandlung. ^ 28.—. Lieferte Lr. Lugen Köblsr in 6srs.-I7ntsrwbs.us au ^ 15. — . Inbalt: Land 1: Anorganisobs Obswis, von Oarl Logier. 3 Lieferungen. (VII, 745 8. mit 187 singsdr. üolssobn. und 6 iitbogr. Kuptsr- talsln in qu.-4°.) 1870. Land 2: Organisobs Obswis. 4 Lieferungen. (VIII, 876 8. mit 210 singsdr. Loinsubn. und 33 Luxfertatsln in qu.-4".) 1874. Kleine Mitteilungen. Post. — Ansichts- und Privatpostkarten. — Bei der starken Benutzung von Privat- und namentlich Ansichtspostkarten wird die nachfolgende Mitteilung der -Deutschen Verkehrszeitung- von Interesse sein. Diese schreibt: -Wir sind bereits einigemal um Auskunft angegangen worden, woher es komme, daß vereinzelte Postkarten (meist Ansichtskarten), die nach dem Tarif des Ur sprungslandes frankiert waren, mit Porto belastet worden sind. Es gründet sich dies darauf, daß mehrere Länder des Weltpostvereins nur die bei ihnen amtlich ausgegebenen Post karten zulassen, nicht aber die von der Privatindustrie her- gestellten. Die hierüber handelnde Bestimmung des Wellpost vertrages lautet: -Die von der Privatindustrie hergestellten einfachen Postkarten und Postkarten mit Antwort sind zum internationalen Verkehr zugelassen, vorausgesetzt, daß die Gesetzgebung des Auf gabelandes eS gestattet.- Soweit bekannt, lassen zur Zeit Privat- Postkarten noch nicht zu: Bulgarien, Persien, Britisch-Indien, Siam, Japan, Vereinigte Staaten von Amerika, Chile, Peru, Nicaragua, Uruguay, Venezuela, Republik Honduras, Nieder- ländisch-Jndien und verschiedene englische Kolonieen. Gelangen derartige Karten in solchen Ländern zur Auflieferung, so werden sie vielfach als ungenügend frankierte Briefe behandelt. Privat- Postkarten, die aus anderen Ländern nach jenen Gebieten gesandt werden, dürfen nicht beanstandet werden. Es ist wohl zu erwarten, daß bei der Ausdehnung, die der Verkehr mit Privat-Postkarten überall genommen hat, auch jene Länder bald dazu übergehen werden, Privat-Postkarten zuzulassen, wie dies z. B. Groß britannien vor nicht langer Zeit gethan hat. Tatsächlich gelangen jetzt schon manchmal offenbar von der Privatindustrie hergestellte Postkarten aus jenen Ländern unbeanstandet an ihren Bestimmungs ort. Einzelne Länder, die im allgemeinen Privat-Postkarten zu lassen, gestalten keine von der Privatindustrie hergestelllen Doppel karten (Postkarten mit Antwort); dies sind Italien, Griechenland, Serbien und Canada- Zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. — Die Papierzeitung teilt folgenden Rechtssall mit: -In Crefeld besteht ein angesehenes Konfektionsgeschäft unter der Firma S. Dannen baum. Vor kurzem wurde in derselben Straße ein ähnliches Ge schäft unter der Firma Dannenbaum L Cie. gegründet. Der eine Gesellschafter N. Dannenbaum war mittelloser Handelsgehilse und gab nur seinen Namen her. S. Dannenbaum begehrte bei Gericht auf Grund des ß 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, daß der Gesellschaft die Benutzung der Firma Dannenbaum L Cie. untersagt werde, da das Publikum diese neue mit der allen Firma verwechseln könnte. Die Lrefelder Kammer für Handels sachen fällte folgendes Urteil: Die Beklagten werden im Sinne des Klageantrages kostenpflichtig verurteilt, die Benutzung der Firma Dannenbaum L Cie. zu unterlassen, und müssen für jeden Tag der Benutzung dieser Firma nach Zustellung des vollstreckbaren Urteils eine fiskalische Strase von 1500 zahlen Dem Kläger wurde die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils in den Lrefelder und zwei auswärtigen Zeitungen zu veröffentlichen. Die im Klageanträge begehrte Verurteilung auf Löschung der Firma Dannenbaum L Cie. im Handelsregister hat das Gericht nicht aus gesprochen, weil dies als zu weit gehend angesehen werden müßte.- Rechtschreibung geographischer Namen. — Die Regie rung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat, wie der -Franks. Ztg.- mitgeteilt wird, schon seit einiger Zeit eine Behörde eingesetzt, die die amtliche Schreibung der geographischen Namen ihres Gebietes feststellt. Die Entdeckung der Goldfelder in Alaska hat dieser Behörde jetzt Anlaß zu einigen neuen Vorschriften ge geben. Der berühmt gewordene Name Klondike ist in dieser Weise zu schreiben, nicht aber Clondyke; der Lewes-Fluß, der Hauptquellfluß des Uukon, wurde bisher auch auf den besten Karlen vielfach Lewis geschrieben. Der See Lebarge, den der Lewes in seinem Oberlauf durchströmt, heißt nicht, wie auch im Stielerschen Handatlas zu lesen ist, -Lake Labarge-. Der Fluß, der in den Lynn-Kanal mündet, heißt Taiya und nicht Dyea; der Lynn- Kanal ist derjenige Meeresfjord, den man befahren muß, um aus dem kürzesten Weg zum Chilkoot-Paß und über diesen nach den Goldfeldern zu gelangen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Lagsr-Veresiobniss dir. 140 (1897—1898) von 6usts,v Loolc in Leipzig. XI. 9s.brgavx. Ausgsxsbsn 15. Oktober 1897. (Als Nanusoript kür den Luebbandsl xsdruokt.) gr. 8". VI, l18 8. Osbundsn. Autiquariats-Ls.ts.Iogs von 8. Oslvsrx L Oo. iu Lsrliu. 8": Autiquarisobsr Anzeiger dir. 34—39. Auswsbl ssltsusr u. wertvoller Werks. 8. 241—416. dir. 7047—8119. Antiq.-Ksts.Iog dir. 190. Osutsobs Littsratur nebst einer Aus- wakl populärwissensobaktliobsr Werks. 75 8. 2213 kirn. Antiq.-Katalog dir. 191. Lbilosopbis und Lädsgogik. 66 8. 1631 kirn. Vsrsobisdsns Wisssnsebsltsn. Antiqu. - Katalog kir. 32- (neue Lolgs) von Oarl Orsik in Wien. 8°. 18 8. 407 kirn. Asitsebritt tür Lüobertrsunds des Krebs. XL. dabrgaog. (6. kio- vsrnber 1897.) Lsstnurninsr eurn 40. Stiftungsfest bsrausgs- gsbsn vow Krebs, Verein jüngerer Luokbändlsr ru Lerliv. 40. 20 8. mit Abbildungen. Lullstin Lbotoglob. II. dabrgang. kir. 11. (kiovembsr 1897.) 4°. 8. 107—114. 2ürieb, Lbotoglob 60. (Osneralvertrstsr: Oarl Oüttiob in Leipzig.) Allgemeine Militär-Bibliographie. Monatliche Rundschau über litterarische Erscheinungen des In- und Auslandes und kurze Mitteilungen über Zeitsragen. 6. Jahrgang. No. 10. (Ok tober 1897.) 8". S. 137—152. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Leipzig. Gesetzentwurf. — Dem Bundesrat ist ein Gesetzentwurf zur teilweisen Abänderung der Civilprozeßordnung zugegangen. Zwecks Entlastung des R-ichsgerichts ist darin die Revisionssumwe von 1500 auf 3000^ erhöht worden. Ferner ist das Zustellungs- versahren vereinfacht; die Befugnisse des Gerichtsvollziehers sind eingeschränkt, und der Kreis der nichtpfändbaren Sachen ist erweitert. Russische Volkslieder. — Die Expedition zur Sammlung russischer Volkslieder, die alljährlich von der russischen geographischen Gesellschaft in St. Petersburg veranstaltet wird, bestand in diesem Jahre (1897) aus dem Komponisten I W. Nekrassow und dem Sekretär der Gesellschaft, F. M. Jstomin. Sie hat die Gouvernements Simbirsk, Pensa und Saratow besucht und im ganzen 92 Lieder zusammengebracht. Nur sehr wenige davon sind Varianten schon bisher ausgezeichneter Lieder. Die meisten sind bisher ganz un bekannt und bieten nach den Aeußerungen russischer Blätter im allgemeinen ein hohes Interesse sowohl in ethnographischer, als auch besonders in musikalischer Beziehung. (Nat.-Ztg.) Preisausschreiben. — Das hier bereits erwähnte Preis ausschreiben des Herzogs von Sachsen-Koburg-Gotha hat folgen den Wortlaut: -Auf Befehl des regierenden Herzogs von Sachsen-Koburg und Gotha ergeht an deutsche Dichter, die den nachstehend angedeuteten Plan willkommen heißen und zur Behandlung desselben für die Polksbühne geneigt sind, die Einladung, sich an einer Prcis- bewerbung zu beteiligen. Es handelt sich darum, bedeutungs volle Ereignisse aus der Vergangenheit der Peste Koburg in dramatischen Bildern zusammcnzufassen, so daß sie, auf schlichter Bühne von freiwilligen Kräften aus der Bürgerschaft dar gestellt, ruhmreiche Erinnerungen zu wecken und das Vaterlands gefühl zu kräftigen vermögen Solche Ereignisse wären etwa, ohne weiterer Wahl vorzugreifen: Luthers Aufenthalt auf der Veste, bie Belagerung derselben durch Wallenstein, die deutschen Einheits- bestrebungen unter der Regierung Herzog Ernsts — Reformation, Dreißigjähriger Krieg, Deutsches Reich. Das Ganze in bühnen wirksamen Scenen, die durch den lokalen Mittelpunkt Einheit lichkeit und Zusammenhang erhalten. Die Dichtungen sind (mit dem Außenvermerk -Zur Preisbewerbung-) bis zum 1. Juli 1898 an das herzogliche Oberhosmarschallamt in Koburg einzureichen. Die Einsendung geschieht mit Namen; etwaige Wünsche um Ber-
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